Mandari Insight

V/0763/2016

Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Vorlagen 07.09.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 42

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6116 Zeichen

V/0763/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Bestellungen im Umlegungsausschuss werden beschlossen: 
 
1. Als s tellvertretender Vorsitzender des  Umlegungsausschusses wi rd für die Zeit vom 
12.09.2016 bis 11.09.2021 
 
Herr Thomas Tyczewski 
 
bestellt. 
 
2. Frau Dipl.-Ing. Jutta Thiemann wird als stellvertretende Sachverständige für die Ermittlung von 
Grundstückswerten abberufen. 
 
3. Als Sachverständige für die Ermittlung von Grunds tückswerten werden für die Zeit vom 
12.09.2016 bis 11.09.2021 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
Dipl.-Ing. Jutta Thiemann 
 
 
Jens Hinrichs 
 
bestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0763/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0763/2016 
 
4. Als Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltung s-
dienst werden für die Zeit vom 13.11.2016 bis 12.11.2021 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
Dipl.-Ing. Dagmar Bix 
 
 
Stefan Sloot 
 
 
bestellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, SGV 
NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. 
 
Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des 
Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwa l-
tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein 
Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besi tzen 
und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vo r-
sitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder A rbeiter der 
Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu 
bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie 
bestellt sind.  
 
Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Günther Klein, sowie des Sachverstä n-
digen für die Ermittlung von Grundstückswerten, Herrn Conny Plitt, enden zum 11.09.2016. Die 
Amtszeit des Sachverständigen mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltung s-
dienst, Herrn Peter Dahlenburg, endet zum 12.11.2016. Die drei Herren werden aus A ltersgründen 
nicht mehr für eine Wahlperiode vorgeschlagen. 
 
Die Amtszeit von Frau Dagmar Bix, stel lvertretende Sachverständige mit Befähigung zum höheren 
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, endet zum 12.11.2016 und die Amtszeit von Jutta 
Thiemann, stellvertretende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, zum 
08.05.2017. 
 
Die Gesc häftsstelle des Umlegungsausschusses schlägt vor, dass die bisherigen stellvertretenden 
Mitglieder Frau Bix und Frau Thiemann als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Eine Wiederbestel-
lung ist zulässig (§ 5 Abs. 1 Satz 3 VO BauGB).  Beide haben sich mit e iner Wahl zum ordentl ichen 
Mitglied einverstanden erklärt. 
 
Zu 1.: 
Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses soll Thomas Tyczewski g e-
wählt werden. Herr Tyczewski ist Vorsitzender der Umlegungsausschüsse der Stadt Drensteinfurt und 
der Gemeinde Ascheberg sowie stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt 
Telgte.  
 
Zu 2.: 
Frau Jutta Thiemann ist bis zum 08.05.2017 als stellv. Sachverständige für die Ermittlung von Grun d-
stückswerten bestellt. Frau Thiemann soll nun als Nachfolgerin von Herrn Plitt die Position der Sac h-
verständigen übernehmen. Aus diesem Grund muss Frau Thiemann als stellv. Sachverständige a b-
berufen werden.

- 3 - 
V/0763/2016 
 
Zu 3.: 
Die bisherige stellv. Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten Jutta T hiemann, wird 
als ordentliches Mitglied vorgeschlagen.  
Als stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten wird Herr Jens Hi n-
richs vorgeschlagen. Herr Hinrichs ist Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grun dstückswerte 
im Kreis Warendorf sowie Mitglied in verschiedenen Umlegungsausschüssen im Kreis Warendorf als 
Sachverständiger für die Grundstückswertermittlung. 
 
Zu 4.: 
Die bisherige stellv. Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwa l-
tungsdienst Dagmar Bix wird als ordentliches Mitglied vorgeschlagen. 
Für die Position des stellvertretenden vermessung stechnischen Sachverständigen soll Herr Stefan 
Sloot gewählt werden. Herr Sloot ist stellv. Amtsleiter im Vermessungs - und Katasteramt Kreis Stein-
furt und stellv. vermessungstechnischer Sachverständiger in den Umlegungsausschüssen der Städte 
Greven und Nordhorn. 
 
Alle Personen sind im Falle einer Wahl mit der Übernahme der vorgeschlagenen Ämter einversta n-
den. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleic hstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l-
tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach-
ten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Roll e der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städt ischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

28.09.2016 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0763/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37