V/0763/2016
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
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Beschlussvorlage
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V/0763/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Beratungsfolge 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Bestellungen im Umlegungsausschuss werden beschlossen: 1. Als s tellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses wi rd für die Zeit vom 12.09.2016 bis 11.09.2021 Herr Thomas Tyczewski bestellt. 2. Frau Dipl.-Ing. Jutta Thiemann wird als stellvertretende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten abberufen. 3. Als Sachverständige für die Ermittlung von Grunds tückswerten werden für die Zeit vom 12.09.2016 bis 11.09.2021 Mitglied Stellvertretung Dipl.-Ing. Jutta Thiemann Jens Hinrichs bestellt. Vorlagen-Nr.: V/0763/2016 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 14.09.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0763/2016 4. Als Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltung s- dienst werden für die Zeit vom 13.11.2016 bis 12.11.2021 Mitglied Stellvertretung Dipl.-Ing. Dagmar Bix Stefan Sloot bestellt. Begründung: Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, SGV NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwa l- tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besi tzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vo r- sitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder A rbeiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Günther Klein, sowie des Sachverstä n- digen für die Ermittlung von Grundstückswerten, Herrn Conny Plitt, enden zum 11.09.2016. Die Amtszeit des Sachverständigen mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltung s- dienst, Herrn Peter Dahlenburg, endet zum 12.11.2016. Die drei Herren werden aus A ltersgründen nicht mehr für eine Wahlperiode vorgeschlagen. Die Amtszeit von Frau Dagmar Bix, stel lvertretende Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, endet zum 12.11.2016 und die Amtszeit von Jutta Thiemann, stellvertretende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, zum 08.05.2017. Die Gesc häftsstelle des Umlegungsausschusses schlägt vor, dass die bisherigen stellvertretenden Mitglieder Frau Bix und Frau Thiemann als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Eine Wiederbestel- lung ist zulässig (§ 5 Abs. 1 Satz 3 VO BauGB). Beide haben sich mit e iner Wahl zum ordentl ichen Mitglied einverstanden erklärt. Zu 1.: Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses soll Thomas Tyczewski g e- wählt werden. Herr Tyczewski ist Vorsitzender der Umlegungsausschüsse der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Ascheberg sowie stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Telgte. Zu 2.: Frau Jutta Thiemann ist bis zum 08.05.2017 als stellv. Sachverständige für die Ermittlung von Grun d- stückswerten bestellt. Frau Thiemann soll nun als Nachfolgerin von Herrn Plitt die Position der Sac h- verständigen übernehmen. Aus diesem Grund muss Frau Thiemann als stellv. Sachverständige a b- berufen werden. - 3 - V/0763/2016 Zu 3.: Die bisherige stellv. Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten Jutta T hiemann, wird als ordentliches Mitglied vorgeschlagen. Als stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten wird Herr Jens Hi n- richs vorgeschlagen. Herr Hinrichs ist Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grun dstückswerte im Kreis Warendorf sowie Mitglied in verschiedenen Umlegungsausschüssen im Kreis Warendorf als Sachverständiger für die Grundstückswertermittlung. Zu 4.: Die bisherige stellv. Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwa l- tungsdienst Dagmar Bix wird als ordentliches Mitglied vorgeschlagen. Für die Position des stellvertretenden vermessung stechnischen Sachverständigen soll Herr Stefan Sloot gewählt werden. Herr Sloot ist stellv. Amtsleiter im Vermessungs - und Katasteramt Kreis Stein- furt und stellv. vermessungstechnischer Sachverständiger in den Umlegungsausschüssen der Städte Greven und Nordhorn. Alle Personen sind im Falle einer Wahl mit der Übernahme der vorgeschlagenen Ämter einversta n- den. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleic hstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l- tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach- ten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Roll e der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städt ischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0763/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37