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1808/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Subbelrather Straße, Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-145-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.08.2023, TOP 3.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Eingaben

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3723 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1808/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Subbelrather Straße, Köln-
Ehrenfeld (Az.: 02-1600-145-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch 
gegen die Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den ange-
sprochenen Teilen der Subbelrather Str. aus, da diese auf der Grundlage der StVO zurzeit 
nicht möglich ist. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten regen eine Verbesserung der Verkehrssituation auf der Subbelrather Str. an (s. 
Anlage 2). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1 und 45 
Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonde-
ren Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließen-
den Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse 
eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr er-
heblich übersteigt. Im genannten Bereich der Subbelrather Str. liegen keine entsprechenden 
Erkenntnisse zur Unfallsituation vor. 
Alternativ besteht gemäß § 41 StVO die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die 
Geschwindigkeit im unmittelbaren Nahbereich von an Straßen gelegenen schützenswerten 
Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Krankenpflegehei-
men oder Krankenhäusern) auf einer maximalen Länge von 300 m auf Tempo 30 km/h zu be-
schränken, soweit die Einrichtung unter anderem über einen direkten Zugang zur Straße ver-
fügt. Auf der Subbelrather Str. befindet sich im Bereich des Ehrenfeldgürtels keine der ge-
nannten schützenswerten Einrichtungen. In diesem Abschnitt kann daher die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h reduziert werden. 
Aufgrund der sich unterscheidenden Verkehrssituationen kann hier kein Vergleich zu den 
Konzepten der Vogelsanger Str. oder der Venloer Str. gezogen werden. 
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann in vie-
len Fällen helfen, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssi-
cherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen 
mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, 
um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhal-
tigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte 
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtver-
träglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert 
den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 
30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie 
es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vor-
gegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Die Hinweise zur Lärmbelastung werden aufgenommen. Zur Ergreifung von Maßnahmen zur 
Lärmminderung sind gutachterliche Beobachtungen erforderlich, die bei den Dienststellen an-
gefordert werden. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingaben

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

965 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus gibt es aufgrund der 
aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen/Vorgaben keinen Handlungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 - Eingaben

1198 Zeichen

1 
 
Eingang: 24.8.22 
Guten Tag, 
 ich bin Anwohner der Subbelrather Straße in Nähe zum Ehrenfeldgürtel. Ich möchte erbitten, die Subbelrather Straße , an der so viele Menschen 
wohnen und täglich einer hohen Verkehrslärmbelastung ausgesetzt sind, zur Tempo 30 Zone auszubauen., entsprechend dem Konzept für die 
Vogelsanger und Venloer Straße folgend. Mit dieser Maßnahme würde auch die täglich zu beobachtende Raserei eingedämmt, was zu 
zusätzlichen Lärmemissionen führt und überdies extrem gefährlich ist. 
 
Eingang: 24.8.2022 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
heute morgen ist meine 9. jährige Tochter im Berufs-Fahrradfahrverkehr auf dem Weg zur Schule zwischen Overbeckstraße und Gilbachstraße 
mit dem Fahrrad auf den Kopf gestürzt, glücklicherweise ohne schlimmere Verletzung.  
Die Situation ist v.a. für Kinder auf der Subbelrather Straße völlig untragbar und gefährlich.  
Müllabfuhr, Handwerker, E-Roller, Fußgänger, Fahrradfahrer mit unterschiedlichem Tempo, die um den wenigen Platz konkurrieren.  
Ich würde mir eine Verbesserung der Situation dringend wünschen. Zur Veranschaulichung ein Foto der Unfallstelle. Über eine Rückmeldung 
würde ich mich freuen.  
 
Herzliche Grüße,

2

Beratungsverlauf (1)

28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1808/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.07.2023
Erstellt
25.05.2023 15:55