1808/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Subbelrather Straße, Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-145-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1808/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Subbelrather Straße, Köln- Ehrenfeld (Az.: 02-1600-145-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den ange- sprochenen Teilen der Subbelrather Str. aus, da diese auf der Grundlage der StVO zurzeit nicht möglich ist. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten regen eine Verbesserung der Verkehrssituation auf der Subbelrather Str. an (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonde- ren Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließen- den Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr er- heblich übersteigt. Im genannten Bereich der Subbelrather Str. liegen keine entsprechenden Erkenntnisse zur Unfallsituation vor. Alternativ besteht gemäß § 41 StVO die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Nahbereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Krankenpflegehei- men oder Krankenhäusern) auf einer maximalen Länge von 300 m auf Tempo 30 km/h zu be- schränken, soweit die Einrichtung unter anderem über einen direkten Zugang zur Straße ver- fügt. Auf der Subbelrather Str. befindet sich im Bereich des Ehrenfeldgürtels keine der ge- nannten schützenswerten Einrichtungen. In diesem Abschnitt kann daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h reduziert werden. Aufgrund der sich unterscheidenden Verkehrssituationen kann hier kein Vergleich zu den Konzepten der Vogelsanger Str. oder der Venloer Str. gezogen werden. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann in vie- len Fällen helfen, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssi- cherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhal- tigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtver- träglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vor- gegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Die Hinweise zur Lärmbelastung werden aufgenommen. Zur Ergreifung von Maßnahmen zur Lärmminderung sind gutachterliche Beobachtungen erforderlich, die bei den Dienststellen an- gefordert werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingaben
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Darüber hinaus gibt es aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen/Vorgaben keinen Handlungsspielraum. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Eingaben
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1 Eingang: 24.8.22 Guten Tag, ich bin Anwohner der Subbelrather Straße in Nähe zum Ehrenfeldgürtel. Ich möchte erbitten, die Subbelrather Straße , an der so viele Menschen wohnen und täglich einer hohen Verkehrslärmbelastung ausgesetzt sind, zur Tempo 30 Zone auszubauen., entsprechend dem Konzept für die Vogelsanger und Venloer Straße folgend. Mit dieser Maßnahme würde auch die täglich zu beobachtende Raserei eingedämmt, was zu zusätzlichen Lärmemissionen führt und überdies extrem gefährlich ist. Eingang: 24.8.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, heute morgen ist meine 9. jährige Tochter im Berufs-Fahrradfahrverkehr auf dem Weg zur Schule zwischen Overbeckstraße und Gilbachstraße mit dem Fahrrad auf den Kopf gestürzt, glücklicherweise ohne schlimmere Verletzung. Die Situation ist v.a. für Kinder auf der Subbelrather Straße völlig untragbar und gefährlich. Müllabfuhr, Handwerker, E-Roller, Fußgänger, Fahrradfahrer mit unterschiedlichem Tempo, die um den wenigen Platz konkurrieren. Ich würde mir eine Verbesserung der Situation dringend wünschen. Zur Veranschaulichung ein Foto der Unfallstelle. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Herzliche Grüße, 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1808/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.07.2023
- Erstellt
- 25.05.2023 15:55