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SV-2020/0029

Antrag der AfD-Fraktion vom 26. Mai 2020 betr. stufenweise Reduzierung der Gewerbesteuer für den mittelfristigen Zeitraum und der langfristigen Abschaffung der Gewerbesteuer mit einer ersatzweise höheren Beteiligung an der Umsatzsteuer

Antrag 28.05.2020

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SV-2020/0029

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366 Zeichen

Punkt 32.3: Antrag der AfD-Fraktion vom 26. Mai 2020 betr. stufenweise Reduzierung der 
Gewerbesteuer für den mittelfristigen Zeitraum und der langfristigen Abschaffung 
der Gewerbesteuer mit einer ersatzweise höheren Beteiligung an der 
Umsatzsteuer 
 (V-Nr. SV-2020/0029) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

SV-2020/0029

3420 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2020/0029 
 
 
Antrag der AfD-Fraktion vom 26. Mai 2020 betr. stufenweise Reduzierung der Gewerbesteuer für 
den mittelfristigen Zeitraum und der langfristigen Abschaffung der Gewerbesteuer mit einer 
ersatzweise höheren Beteiligung an der Umsatzsteuer 
 
 
 
                             AfD-Fraktion  
 Holzstr. 2,  64283 Darmstadt  
Tel. 06151 6279 404 Fax - 402  
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de  
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de  
 
 
AfD-Fraktion Holzstr. 2 64283 Darmstadt  
An das Stadtverordneten-Büro  
der Stadt Darmstadt         26.05.2020  
z. Hd. Herrn Daum  
Im Carree 3  
64283 Darmstadt  
 
 
Antrag auf stufenweise Reduzierung der Gewerbesteuer für den mittelfristigen Zeitraum und 
der langfristigen Abschaffung der Gewerbesteuer mit einer ersatzweise höheren Beteiligung 
an der Umsatzsteuer  
Die AfD-Fraktion stellt folgenden Antrag:  
Antrag:  
Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird aufgefordert, sich im politischen Raum für eine sofortige 
stufenweise Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer mit dem Langfristziel einer höheren 
Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer einzusetzen, um damit die G ewerbesteuer 
stufenweise abzuschaffen. Diese Forderung ist wegen der dramatischen Entwicklung der 
Gemeindehaushalte hochaktuell.  
Im Jahr 2020 sollte der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 425 % sinken, für 2021 dann auf 400 
% und im Jahre 2022 auf 375 % auf das gängige Niveau der Nachbargemeinden sinken.  
Das langfristige Ziel ist die Abschaffung der Gewerbesteuer bzw. die Umschichtung zugunsten einer 
höheren Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer.  
 
Begründung:  
Mindestens für die Jahre 2020 und 20 21 ist für die Stadt Darmstadt (und andere Kommunen) mit 
einem hohem Ausfall der Gewerbesteuer und ebenfalls einem starken Rückgang der anteiligen 
Einkommensteuereinnahmen zu rechnen.  
Hier wird gerade von kleinen und mittleren Unternehmen keine Gewerbe steuereinnahmen auf nur 
annähernden Niveau der Jahre 2019 bzw. für die Stadt Darmstadt zu erwarten sein.

2 
 
 
 
Die stufenweise Reduzierung der Gewerbesteuer dient insbesondere der lang fristigen Stimulierung 
der lokalen kleinen und mittelgroßen Gewerbeunternehmen im Rahmen der Schaffung neuer 
Arbeitsplätze insbesondere im Bereich des Mittelstandes und auf den entscheidenden 
Wirtschaftszweig Deutschlands (und der Kommunen).  
Die langfrist ige Abschaffung der Gewerbesteuer mit einer Umschichtung auf eine höhere 
Partizipierung der Kommunen an der Umsatzsteuer dient dann der notwendigen 
Steuervereinfachung bzw. Bürokratieabbau und der Förderung des Unternehmertums, 
insbesondere dem deutschen Mittelstand.  
Die Hebesätze der benachbarten Gemeinden mit ä hnlichem Niveau bzgl. der Infra stuktur wie 
Darmstadt (Egelsbach [380 %], Langen [370 %], Dreieich {370 %], Messel [380 %], Groß -Zimmern 
[380 %], Roßdorf [390 %], Ober -Ramstadt [380 %], Mühltal [38 0 %], Seeheim -Jugendheim [380 
%], Pfungstadt [400 %], Griesheim [390 %], Weiterstadt [380 %] und Erzhausen [380 %]) liegen 
alle deutlich unter dem Hebesatz von Darmstadt [454 %].  
Es gilt für die Stadt Darmstadt, einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen bzw. wieder eine 
unternehmerfreundliche Mittelstandsumgebung herzustellen und zudem die brachliegende 
Wirtschaft -gerade im Bereich der mittleren und kleinen Unternehmen -nachhaltig zu fördern.  
Für die AfD-Fraktion Darmstadt  
Günter Zabel   Prof. Dr. Wolfgang Schöhl

Beratungsverlauf (1)

TOP 32.3 beschließend

Orte (2)

  • Holzstraße 2
  • Im Carree 3

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0029
Typ
Antrag
Datum
28.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00