Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Volt-Fraktion betreffend "Abschlussbericht und weiteres Vorgehen betreffend "Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKos)"
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0692/2025 vom 20.05.2025
Stand: Am 19.05.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Vergabe / Rechtsfragen / Internationales Herrn Bernd Petelkau An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.05.2025 AN/0692/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 19.05.2025 TOP 10.2: Abschlussbericht und weiteres Vorgehen betreffend "Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)" Sehr geehrter Herr Petelkau, sehr geehrte Frau Reker, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter- nationales am 19.05.2025 zu setzen. Beschluss: Der Beschluss zum Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKos) wird wie folgt geändert be- ziehungsweise und ergänzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren des Masterplans Kommunale Sicher- heit als Frühwarnsystem weiterzuentwickeln und noch im Jahr 2025 verbindlich in die Sicherheitsstrukturen Kölns zu integrieren. 2. Der MaKoS wird ab sofort im 3-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben. Bei akuter Ver- schlechterung der Lage in einzelnen Quartieren werden Sofortmaßnahmen eingelei- tet. (Ersetzt Punkt 2 in der Vorlage) 3. Die entwickelte „Lokale Agenda“ für die ausgewählten Quartiere in Kalk und Ehren- feld (Anlage 2) im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbe- darf“ (PmbH) des Kriminalpräventiven Rates ist umzusetzen. Dabei sind sozialräumli- - 2 - che Hilfsangebote (z. B. Streetwork, Drogenhilfe, Präventionsarbeit) sowie ordnungs- politische Maßnahmen (z. B. Ordnungsdienst, bauliche Maßnahmen) zu priorisieren (Ersetzt Punkt 3 in der Vorlage) 4. Weitere Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf werden bis spätestens Ende 2025 identifiziert. Es ist dann zu überprüfen, welche Ergebnisse des Masterplans aus den Kalk/Ehrenfeld-Untersuchungen sich sinnvoll auf diese übertragen lassen, und diese Erkenntnisse im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungs- bedarf“ abzuarbeiten. (Ersetzt Punkt 4 in der Vorlage) 5. Die Empfehlungen zur schulischen Kriminalprävention (Anlage 3) sind bis spätestens Q4/2025 in einem Umsetzungskonzept in Abstimmung mit Dezernat 4 (Bildung, Ju- gend und Schule) zu konkretisieren. Die Schulen in den priorisierten Quartieren (ins- besondere Ehrenfeld und Kalk) werden dabei als erste berücksichtigt. (Ersetzt Punkt 5 in der Vorlage) 6. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ist in die Umsetzung des MaKoS ein- zubeziehen. Dabei sollen wissenschaftliche Erkenntnisse und fachlich bewährte For- mate berücksichtigt, und entsprechende Schutzkonzepte unter enger Einbeziehung der AG § 78 SGB VIII Gewaltprävention sowie der Fachstelle für Gewaltprävention des Jugendamtes umzusetzen. Dabei werden präventive pädagogische Maßnahmen ausschließlich von pädagogischen Fachkräften umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Beachtung der Haushaltssituation und stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt gez. Lucas Sickmöller SPD-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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19.05.2025
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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