V/0763/2015
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster - Altstadt
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Beschlussvorlage
1836 Zeichen
V/0763/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster - Altstadt Beratungsfolge 27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 1 Münster – Altstadt wird wiedergewählt Herr Thomas Schmidt Herr Schmidt ist 54 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster - Altstadt II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Schmidt ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Münster – Altstadt tätig. Seine Amtszeit endet am 01.11.2015. Herr Schmidt steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster – Mitte, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Schmidt vor. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0763/2015 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt -muenster.de Datum: 21.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0763/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37