Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.46400.000.941500 - Bauliche Änderungen und Verbesserungen, Gebäudeinstandsetzungen -
Beschlussvorlage 03/0436 vom 16.09.2003
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03/0436
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