mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.46400.000.941500 - Bauliche Änderungen und Verbesserungen, Gebäudeinstandsetzungen -

Beschlussvorlage 03/0436 vom 16.09.2003

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz