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3495/2024

Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion von Frau Scho-Antwerpes aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 betreffend der Höhe zu Unrecht gezahlter Leistungen aus dem SGB II im Jahr 2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024, TOP 8.1.2

Beantwortung der mdl. Anfrage der SPD-Fraktion von Fr. Scho-Antwerpes betreffend zu Unrecht gezahlter SGB II - Leistungen

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung der mdl. Anfrage der SPD-Fraktion von Fr. Scho-Antwerpes betreffend zu Unrecht gezahlter SGB II - Leistungen

1783 Zeichen

Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion von Frau Scho-Antwerpes aus 
der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024  
betreffend der Höhe zu Unrecht gezahlter Leistungen aus dem SGB II im Jahr 2023 
 
 
Anfrage im Wortlaut: 
 
Frau Scho-Antwerpes (SPD) bittet die Verwaltung um Auskunft, in welcher Höhe im Jahr 2023, 
aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht, bewilligte Leistungen aus dem Rechtskreis SGB II von 
den Leistungsbezieher*innen zurückgefordert wurden und in welcher Höhe diese Rückforde-
rungen tatsächlich zurückgezahlt wurden. 
Sie bittet die Verwaltung um Aufgliederung der Leistungen. 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
 
Auswertung „Rückforderungen Rechtskreis SGB II“ für das Haushaltsjahr 2023: 
 
Leistungsart Förderungshöhe Tilgungen/Rückzahlungen 
Kommunale Leistungen (Stadt Köln) 14.158.885,54 €  7.974.006,40 €  
Leistungen des Bundes 15.668.235,50 €  7.096.612,29 €  
Bildung und Teilhabe 35.903,63 €  9.007,29 €  
Gesamt  29.863.024,67 € 15.079.625,98 € 
 
 
Die Auswertung bildet die Höhe der zu Unrecht gezahlten Leistungen ab.  
Sie macht außerdem deutlich, dass noch gut die Hälfte der ursprünglichen Förderungshöhe 
offen ist und durch die Kund*innen zurückgezahlt werden muss. 
 
Hauptgrund für das Entstehen einer Forderung gegen die Kund*innen ist die Fälligkeit der 
Leistungen nach dem SGB II monatlich im Voraus. Daher wirken sich Änderungen für den 
laufenden Monat als Überzahlung aus. 
 
Diese Überzahlungen sind durch Tilgungen und Rückzahlungen zurückzufordern. In der Re-
gel erfolgt eine Aufrechnung mit den monatlichen Leistungen nach dem SGB II. Ist der Leis-
tungsbezug beendet, kann eine zukünftige Ratenzahlung durch die ehemaligen Kund*innen 
vereinbart werden. 
 
 
gez. Martina Würker

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

729 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 06.11.2024 
 3495/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion von Frau Scho-Antwerpes aus 
der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 
betreffend der Höhe zu Unrecht gezahlter Leistungen aus dem SGB II im Jahr 2023 
 
Zur mündlichen Anfrage von Frau Scho-Antwerpes aus der Sitzung vom 10.10.2024 legt die 
Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beige-
fügte Antwort des Jobcenter Köln vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3495/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.11.2024
Erstellt
05.11.2024 11:30