3495/2024
Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion von Frau Scho-Antwerpes aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 betreffend der Höhe zu Unrecht gezahlter Leistungen aus dem SGB II im Jahr 2023
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Beantwortung der mdl. Anfrage der SPD-Fraktion von Fr. Scho-Antwerpes betreffend zu Unrecht gezahlter SGB II - Leistungen
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Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion von Frau Scho-Antwerpes aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 betreffend der Höhe zu Unrecht gezahlter Leistungen aus dem SGB II im Jahr 2023 Anfrage im Wortlaut: Frau Scho-Antwerpes (SPD) bittet die Verwaltung um Auskunft, in welcher Höhe im Jahr 2023, aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht, bewilligte Leistungen aus dem Rechtskreis SGB II von den Leistungsbezieher*innen zurückgefordert wurden und in welcher Höhe diese Rückforde- rungen tatsächlich zurückgezahlt wurden. Sie bittet die Verwaltung um Aufgliederung der Leistungen. Antwort des Jobcenter Köln: Auswertung „Rückforderungen Rechtskreis SGB II“ für das Haushaltsjahr 2023: Leistungsart Förderungshöhe Tilgungen/Rückzahlungen Kommunale Leistungen (Stadt Köln) 14.158.885,54 € 7.974.006,40 € Leistungen des Bundes 15.668.235,50 € 7.096.612,29 € Bildung und Teilhabe 35.903,63 € 9.007,29 € Gesamt 29.863.024,67 € 15.079.625,98 € Die Auswertung bildet die Höhe der zu Unrecht gezahlten Leistungen ab. Sie macht außerdem deutlich, dass noch gut die Hälfte der ursprünglichen Förderungshöhe offen ist und durch die Kund*innen zurückgezahlt werden muss. Hauptgrund für das Entstehen einer Forderung gegen die Kund*innen ist die Fälligkeit der Leistungen nach dem SGB II monatlich im Voraus. Daher wirken sich Änderungen für den laufenden Monat als Überzahlung aus. Diese Überzahlungen sind durch Tilgungen und Rückzahlungen zurückzufordern. In der Re- gel erfolgt eine Aufrechnung mit den monatlichen Leistungen nach dem SGB II. Ist der Leis- tungsbezug beendet, kann eine zukünftige Ratenzahlung durch die ehemaligen Kund*innen vereinbart werden. gez. Martina Würker
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 06.11.2024 3495/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion von Frau Scho-Antwerpes aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 betreffend der Höhe zu Unrecht gezahlter Leistungen aus dem SGB II im Jahr 2023 Zur mündlichen Anfrage von Frau Scho-Antwerpes aus der Sitzung vom 10.10.2024 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beige- fügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3495/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 06.11.2024
- Erstellt
- 05.11.2024 11:30