2015/0370
Entwurf 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan Rhein-Main, Teilplan Darmstadt Maßnahme: Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung und Ampelschaltung im innerstädtischen Straßennetz
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2015/0370
13722 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Straßenverkehrs - und
Tiefbauamt
Stadtplanungsamt
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0370
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 061-004-1000 / 066-101-1000 /
066-100-1000
Investitionsnummer: 16061-6003 / 15066-
6003
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6120000
Betreff: Entwurf 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan Rhein -Main, Teilplan Dar mstadt
Maßnahme: Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung und
Ampelschaltung im innerstädtischen Straßennetz
Vorlage vom: 20.08.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Durchfüh rung
der Maßnahmen in Verkehrsführung und im Lichtsignalbereich mit dem Ziel einer
Verflüssigung des Straßenverkehrs unter Berücksichtigung und Würdigung aller
Verkehrsteilnehmergruppen sowie den Umweltbedingungen zu.
2. Der Magistrat stimmt zu, dass bei der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans als
Maßnahme die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung im
innerstädtischen Bereich aufgenommen wird.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lichtsignalsteuerung in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt entsprechend dieser Zielsetzung grundlegend zu überarbeiten.
- 2 -
4. Die Magistratsvorlage „Lichtsignalanlagen mit Grün – Anforderung für Fußgänger“, Nr.
0587/vom 26.04.1995 wird aufgehoben und durch Neuerstellung den aktuellen
Gegebenheiten angepasst.
5. Für die Bestandsanalyse im Bearbeitungszeitraum September 2015 – März 2016 ist die ZIV
beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 59.500 Euro, die bei der Kostenstelle 066-100-
1000 / Investitionsnummer 15066-6003 „Verkehrssteuerung“ bereitgestellt werden.
6. Es ist ein Konzept zur aktiven Nutzung der Lichtsignalsteuerung zur Minderung der
Luftschadstoff- und Lärmbelastung zu erarbeiten mit Möglichkeiten für situationsabhängige
Zuflussregelung. Bearbeitungszeitraum Januar – Dezember 2016. Die Kosten belaufen sich
auf 119.000 Euro und werden unter der Kostenstelle 061-004-1000 / Investitionsnummer
16061-6003 „Verkehrssteuerung“ bereitgestellt.
7. Es ist eine Konzeptbewertung von Lichtsignalanlagen betreffend die Gewichtungen
unterschiedlicher Ziele und Kriterien bezüglich der einzelnen Verkehrsteilnehmer zu
erarbeiten, das danach als Dienstanweisung zu verabschieden ist. Für die Erarbeitung
werden Kosten in Höhe von 35.700 Euro unter der Kostenstelle 061-004-1000 /
Investitionsnummer 16061-6003 „Verkehrssteuerung“ bereitgestellt. Hier geht es um die
Verbesserung der Bedingungen für Fuß- und Radverkehr.
8. Es ist ein Konzept zur Ablaufsoptimierung für Lichtsignalsteuerungen mit den
entsprechenden technischen Voraussetzungen vorzubereiten und umzusetzen. Hierzu sind
Schnittstellen zum RBL-System der HEAGmobilo, die Schaffung zusätzlicher
Messquerschnitte im Straßensystem und die Schaffung von verschiedenen
Prozessdatenschnittstellen, die Anschaffung einer Softwarelösung zu einer automatisierten
Datenauswertung, die Implementierung der bestehenden Datenstrukturen in ein QM-System
sowie die Anschaffung eines Prozessdatenservers zur Bereitstellung von Datengrundlagen
erforderlich. Die Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2016 vorgesehen. Hierfür sind einmalig
107.100 Euro erforderlich. Die Kosten werden unter der Kostenstelle 061-004-1000 /
Investitionsnummer 16061-6003 „Verkehrssteuerung“ bereitgestellt. Die
Softwarepflegekosten betragen jährlich 2.950,00 Euro. Diese werden jährlich unter der
Kostenstelle 066-101-1000 / Sachkonto 6120000 bereitgestellt.
9. Für die zuständigen Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine
mikroskopische Verkehrsfluss-Simulationssoftware mit zugehörigen Emissionsmodulen
anzuschaffen, die Beschaffungskosten betragen 50.515,50 Euro. Des Weiteren wird ein
Verkehrsmodellmodul in Höhe von 5.000 Euro benötigt. Die Gesamtkosten belaufen sich
somit auf 55.515 Euro, die unter der Kostenstelle 061-004-1000 / Investitionsnummer
16061-6003 „Verkehrssteuerung“ bereitgestellt werden.
10. Für Support und Aktualisierung werden für die Verkehrsflusssimulationssoftware 7.845,08
Euro jährlich notwendig, die unter der Kostenstelle 066-101-1000 / Sachkonto 6120000
bereitgestellt werden.
Anlagen: 1 - Entwicklung NO2 -Belastung
2 - Konzept zur Verkehrsverflüssigung
3 - Kostenaufstellung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.08.2015
Mit Magistratsbeschluss Nr. 29 (Vorlagen-Nr. 2015/0010) hat der Magistrat den Bericht zur
Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur Kenntnis genommen und den dort genannten
Maßnahmen zur Durchführung der Verbesserung der Luftqualität grundsätzlich zugestimmt.
Der Fortschreibungsentwurf für den Luftreinhalteplan Darmstadt enthält im Verkehrsbereich im
Wesentlichen die Maßnahmen, die rechtlich umsetzbar und seitens des IVU-Gutachtens als
wirksam erachtet wurden.
Zuflussdosierung:
Im Rahmen des IVU-Gutachtens wurden auch Zuflussdosierungen an den Haupteinfallsstraßen
als wirksame Maßnahme mit einer Reduktion von Stickstoffdioxid zwischen 1 – 9 % aufgezeigt.
Nach Gesprächen mit dem Umland wurde nochmals durch ein Verkehrsgutachten die
Auswirkung dieser Maßnahme auf die Umlandgemeinden geprüft mit dem Ergebnis, dass der
Zuflussdosierung aufgrund der hiermit verbundenen Belastungen durch zusätzliche
Rückstauprobleme auf die A5, Verschlechterung von Reisezeiten des ÖPNV und zusätzlichen
Belastungen von Wohnbevölkerung bei Nutzung vorhandener Lichtsignalanlagen nicht
zugestimmt werde. Die Begründung wurde seitens des HMUEKLV zunächst akzeptiert.
Mit Schreiben vom 02.07.2015 hat das Hess. Umweltministerium (HMUEKLV) mitgeteilt, dass
die EU-Kommission mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eingeleitet hat betreffend die Gebiete, in denen Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht
eingehalten werden, hierzu gehört auch der Luftreinhalteplan Rhein-Main Teilplan Stadt
Darmstadt (Übersicht siehe Anlage 1). Das HMUEKLV verweist im Übrigen auf eine
Ankündigung der Deutschen Umwelthilfe ggf. Vollstreckungsklage bzgl. des Luftreinhalteplans
einreichen zu wollen, falls die möglichen und wirkungsvollen Maßnahmen für Darmstadt nicht
umgesetzt würden. In Absprache mit dem Hessischen Verkehrsministerium wurde seitens des
Landes gefordert, die Maßnahme „Zuflussdosierung“ unter den Aspekten Verkehrssicherhei t
und Belastung von Wohnbevölkerung neu zu überdenken. Aus Sicht der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat die Einrichtung von Zuflusssteuerungsanlagen nur in Verbindung mit einem
leistungsfähigen innerstädtischen Straßennetz positive Auswirkungen im Stadtgebie t.
Um die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung Darmstadts im Innenstadtbereich an den
Hauptverkehrsstraßen zu verringern ist daher geplant, im Zuge der Hauptverkehrsstraßen
durch eine weitreichende Optimierung des Lichtsignalanlagennetzes eine zusätzliche
Verkehrsverflüssigung zu erreichen.
Grundlage für die Überlegungen stellt ein Konzept von Herrn Prof. Dr. Boltze von der TU
Darmstadt (TUD) dar, das als Anlage 2 der Vorlage beigefügt und mit der Fachverwaltung
abgestimmt ist.
Die Analyse verdeutlicht, dass eine neue Untersuchung und Gewichtung von Lichtsignalanlagen
bezogen auf alle Nutzerschichten zu entwickeln ist. Entsprechend wird das Zentrum für
integrierte Verkehrssysteme ZIV beauftragt für das innerstädtische Straßennetz ein
Gesamtkonzept für die künftige Verflüssigung des Verkehrsablaufs im strategischen
Straßennetz zu entwickeln mit dem Ziel, die verkehrsbedingten Umweltbelastungen zu
minimieren.
Der Entwurf der TUD wurde dem HMUEKLV zur Kenntnisnahme zugeschickt. Grundsätzlich
begrüßt das HMUEKLV den von der Wissenschaftsstadt Darmstadt angedachten Weg in
- 5 -
Anbetracht der gesamten Verkehrssituation diese Untersuchung anzustoßen. Das HMUEKLV
benötigt zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans jedoch einen Zeitplan für die unter Ziff. 11
des Konzeptes zusammengestellten Aufgaben.
Zu den einzelnen vorgesehenen Sonderaufgaben und Grundlagen für das umfangreiche
Verkehrsprojekt sind daher die o.g. Einzelbeschlüsse (4. – 10.) vorgesehen. Die Folgekosten
sind abgebildet (Anlage 3)
Rechtsprechung:
Das HMUEKLV hat zur Bekräftigung der Forderung in seiner Antwort vom 23.07.2015 auf die
Urteilsbegründung betreffen die Klage der DUH gegen den Luftreinhalteplan der Stadt
Offenbach verwiesen. Hier ist ausgeführt worden, dass § 3 Abs. 2 der 39.
Bundesimmissionsschutzverordnung als Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2 40 µg/m³)
festgesetzt hat. Dieser Grenzwert werde in Offenbach unstreitig überschritten. Der zu
erstellende Luftreinhalteplan muss nach den Vorgaben der §§ 47,1 BImSchG und § 27 Abs. 2
der 39. BImSchV geeignete Maßnahmen enthalten um den Zeitraum der Nichteinhaltung der
Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Es wird hierbei auf das Urteil des
Bundesverwaltungsgericht vom September 2013 verwiesen wonach die Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte möglichst schnell zu beenden ist und alleine das Anstreben der
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht ausreicht. Das Land sei daher verpflichtet, einem
Luftreinhalteplan (für Offenbach…) mit dem Ziel der Einhaltung des Grenzwertes im Rahmen
der tatsächlich möglichen und rechtlichen Verhältnismäßigen zu erstellen. Daraus schließt das
Gericht, dass der Plan alle Maßnahmen enthalten muss, die für die Zielerreichung erforderlich
sind und dass der Zeitraum, der für die Einhaltung der Grenzwerte benötigt wird so kurz wie
möglich zu halten ist. Die Kammer folgt insoweit dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in
seiner Entscheidung vom Oktober 2014 dahingehend, dass die zuständige Behörde ihren
Verpflichtungen nur dann nachkommt, wenn hinter der Planung ein Gesamtkonzept steht, dass
die Einhaltung der Werte zum Ziel hat. Es reicht nicht aus nach Ansicht des Gerichts, sich in
der Planung nur mit einzelnen Maßnahmen zu beschäftigen und dabei offen zu lassen, wann
das Gesamtziel aufgrund solcher Maßnahmen erreicht sein wird. Es wird somit ein Konzept mit
einem Zeitplan gefordert, der beinhaltet, mit welchen Maßnahmen der Grenzwert erreicht wird.
Dieses Konzept muss alle denkbaren Maßnahmen zur Reduzierung der
Stickstoffdioxidbelastung mit deren Wirksamkeit enthalten. Im weiteren führt das Urteil aus,
dass unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom Dezember 2012, davon auszugehen sei, dass
finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht dazu führen können, von Maßnahmen zur
Einhaltung von Immissionsgrenzwerten abzusehen. Einen ähnlichen Duktus hat die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2013 betreffend den
Luftreinhalteplan Rhein-Main (Darmstadt) wonach bei Schwierigkeiten zur Realisierung der zu
ergreifenden Maßnahmen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allenfalls ein
Vorgehen in mehreren Stufen zulässig ist. Aber auch das wäre in einem Luftreinhalteplan
darzustellen.
Weiteres Vorgehen:
Der in den Beschlüssen und in dem Konzept von Herr Prof. Dr. Boltze aufgezeigte Weg ist
geeignet, eine Verkehrsverflüssigung innerhalb Darmstadts zu erreichen ohne per se so
genannte Pförtnerampeln einzurichten. In der Untersuchung wird dagegen exakt die
Verkehrslage und die entsprechende Belastungssituation im Sinne der Luftreinhalteplanung
berücksichtigt. Angesichts dieser Sach- und Rechtslage beabsichtigt das HMUEKLV als
- 6 -
Maßnahme der Verkehrsverflüssigung, die eine Verbesserung der Luft-, Klima- und
Lärmverhältnisse darstellt, folgenden Passus in der Fortschreibung des Plans aufzunehmen:
„Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsverflüssigung im innerstädtischen Straßennetz “
In der „Wirkungsanalyse verkehrsbezogener Maßnahmen in Darmstadt durch Modellierung“
war auch die Wirkung von Pförtnerampeln auf den Verkehrsfluss in Darmstadt und damit auf
die Schadstoffemissionen des Verkehrs berechnet worden. Mit bis zu 9 % NO 2-Minderung war
dies eine der wirksameren Maßnahmen.
In einer detaillierten Prüfung der vorgesehenen Stellen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt ergaben sich aber an vielen der aufgeführten Punkte Probleme z.B. durch neue
Belastungen innerhalb von Wohngebieten oder Sicherheitsbedenken durch einen möglichen
Rückstau des Verkehrs bis auf die Autobahn.
In Anbetracht der hohen Schadstoffbelastung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann auf
wirksame Maßnahmen nicht verzichtet werden. Um die vorhandenen Bedenken aufzugreifen
und dennoch eine wirksame Alternative zu finden, soll ein Gesamtkonzept zur
Verkehrsverflüssigung im innerstädtischen Straßennetz beauftragt und umgesetzt werden.
Dabei sollen ein ausreichender Stauraum in wenig sensiblen Gebieten und eine zweckgemäße
Erfassung der Verkehrs- und Umweltlage genauso Berücksichtigung finden wie die
Behinderung von ÖPNV und Rettungsdiensten.
Prognostizierte Minderung:
Bis zu 9 % oder 3,8 µg/m³ NO2
Zeitpunkt der Umsetzung:
Ab 2017“
Aufgestellt, 20.08.2015
56 kr-e
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 1
53 Zeichen
NO 2-Immissionsgrenzwert (Jahr) Immissionsgrenzwert
anlage 3
1018 Zeichen
1 Anlage 3 Kostenzusammenstellung "Verkehrssteuerung zur Luftschadstoffreduzierung Bezug einmalige Kosten Investitions - nummer jährliche Kosten Sachkonto Bestandsanalyse (ZIV) 59.500 € 066 -100 -1000 15066-6003 Verkehrssteuerung 0 entfällt Konzept zur aktive n Nutzung der Lichtsig- nalsteuerung zur Min- derung der Luftschad- stoff- und Lärmbelas- tung 119.000 € 061-004-1000 16061-6003 Ver- kehrssteuerung 0 entfällt Konzept für die G e- wichtungen unter- schiedlicher Ziele und Kriterien bezüglich der einzelnen Verkehrs- teilnehmer 35.700 € 061-004-1000 16061-6003 Ver- kehrssteuerung 0 entfällt Konzept zur Ablaufo p- timierung für Lichtsig- nalsteuerungen 107.100 € 061 -004 -1000 16061-6003 Ver- kehrssteuerung 2950 € 066-101-1000 6120000 Kauf Ve rkehrsfluss - Simulationssoftware mit zugehörigen Emissionsmodulen 55.515,50 € 061-004-1000 16061-6003 Ver- kehrssteuerung 7.845,08 € 066-101-1000 6120000 Summe 376.815,50 € 10.795,08 €
anlage 2
41078 Zeichen
1
Konzept „Verkehrsverflüssigung / Überarbeitung Steu erungskonzept
Lichtsignalanlagen / Berücksichtigung Nutzergruppen, Umweltqualität“
1. Grundsätze
(1) Lichtsignalanlagen im Straßenverkehr sind ein sehr wichtiges Instrument zur
Gestaltung des Stadtverkehrs . Ihre Steuerung und Koordinierung haben wesentlich en
Einfluss auf die allgemeine Erreichbarkeit und die Gesamtqualität des Verkehrsablaufs
für die verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen sow ie auf die Verkehrssicherheit, die
Umweltqualität und die Wirtschaftlichkeit des Verkehrs. Daneben sind Wirkungen auf die
Verkehrsmittelwahl zu beachten. Durch ihre Regulier ungsmöglichkeiten und die
Gewöhnungseffekte bei den Verkehrsteilnehmern stell en Lichtsignalanlagen auch die
Weichen für eine zukunftsfähige Entwicklung der Verkehrsmittelwahl.
(2) Der Gestaltung der Lichtsignalsteuerung in Dar mstadt soll eine möglichst umfassende
Berücksichtigung der verschiedenen Wirkungen auf die unterschiedlichen Verkehrs-
teilnehmergruppen zugrunde liegen. Hierbei sind auc h die Grundsätze der Barriere-
freiheit und Nachhaltigkeit zu beachten.
(3) Sofern sich Vorteile hinsichtlich einer bestim mten Wirkung oder Verkehrsteilnehmer-
gruppe nur unter Nachteilen bei anderen Wirkungen o der für andere Verkehrsteil-
nehmergruppen erreichen lassen, soll der Entscheidu ng eine nachvollziehbare
Abwägung vorausgehen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit d er Abwägung dienen
auch zur Stärkung der Akzeptanz bei den Betroffenen . Entscheidungen zur Gestaltung
der Lichtsignalsteuerung benötigen dementsprechend Regeln zur Abwägung der
verschiedenen Wirkungen, zum Umgang mit Zielkonflik ten und damit zur Priorisierung
der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen und ein er nachhaltig beabsichtigten
Verkehrswende.
(4) Darmstadt strebt eine situationsabhängige Priorisierung an. Es sollen nicht nur starre
Regeln angewendet werden, sondern es soll entsprech end den technischen Möglich-
keiten auch die jeweils aktuelle und beabsichtigte Situation berücksichtigt werden (z.B.
Verkehrsaufkommen, Umweltlage, Wochentag, Tageszeit, Nachhaltigkeit).
(5) Die Stadt Darmstadt strebt an, die Planungsinstrumente für die Lichtsignalsteuerung
so weiterzuentwickeln, dass damit alle wesentlichen Wirkungen ermittelt und in eine
Abwägung von Zielkonflikten eingebracht werden können.
(6) Die durch die Lichtsignalsteuerung tatsächlich eintretenden Wirkungen sollen nach
einem noch festzulegenden Konzept zur Wirkungserfassung erstmalig und regelmäßig
ermittelt werden. Den Entscheidungsträgern soll in festgelegtem Turnus über die
Ergebnisse berichtet werden, so dass gegebenenfalls auch Korrekturen in den
Prioritäten und Regeln zur Abwägung gemacht werden können.
(7) Zur differenzierten Lichtsignalsteuerung soll i n Darmstadt moderne Steuerungstechnik
eingesetzt werden. Der Stand der Technik zur Lichtsignalsteuerung ist in den
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 1 dokumentiert. Diese Richtlinien sind in allen
Fragen, die nicht gesondert für die Stadt Darmstadt entschieden werden, maßgebend
für die Lichtsignalsteuerung in Darmstadt. Abweichu ngen von den dort getroffenen
Regelungen bedürfen einer Begründung.
1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Aktuelle
Ausgabe 2010. FGSV-Verlag, Köln.
2
(8) Soweit es den Zielen einer nachhaltigen Verkehr sentwicklung entspricht, wird die Stadt
Darmstadt auch durch geeignete Probebetriebe und ihre Evaluierung zur Weiter-
entwicklung des Standes der Technik beitragen.
2. Verkehrsmittelübergreifende Hauptziele und rele vante Kenngrößen
(1) Für die Gestaltung der Lichtsignalanlagen und S ignalprogramme in Darmstadt bestehen
- unabhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel - die folgenden vier Hauptziele.
(2) Gewährleistung der Mobilität
Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen, und die Erreichbarkeit der Stadt - sowohl
innerhalb der Stadt als auch von außen - bestimmt i hre Standortqualität nicht nur für die
dort wohnenden Menschen, sondern auch für die Wirts chaft. Die Qualität des
Verkehrsablaufs (Wartezeiten, Anzahl der Halte, Sta ulängen) und der Komfort bei der
Benutzung der verschiedenen Verkehrsmittel (z.B. No twendigkeit zur aktiven
Anforderung von Freigabezeiten für Fußgänger und Ra dfahrer) sollen deshalb
verbessert werden. 2 Zur Erfüllung dieses Ziels sind bei der Lichtsigna lsteuerung
insbesondere folgende Kenngrößen zu betrachten:
• Wartezeiten für Fahrzeuge
• Wartezeiten für Personen oder Radverkehr
• Anzahl der Halte
• Staulängen
• Komfort
(3) Erhöhung der Verkehrssicherheit
In der Verkehrssicherheitsarbeit wurden bereits gr oße Erfolge erzielt. Die noch immer
hohe Anzahl an Verkehrsunfällen, Verletzten und Get öteten im Verkehr soll weiter
reduziert werden. 3 Zur Erfüllung dieses Ziels sind bei der Lichtsigna lsteuerung
insbesondere folgende Kenngrößen zu betrachten:
• Anzahl Verkehrsunfälle
• Anzahl leicht Verletzter
• Anzahl schwer Verletzter
• Anzahl Getöteter
(4) Verringerung der Umweltbelastungen
Die vom Verkehr ausgehenden gesundheitsschädigende n Wirkungen, insbesondere
durch Luftschadstoffe und Lärm, sollen verringert w erden. 4 Die Menschen sollen auch
darin unterstützt werden, jeweils das Verkehrsmitte l mit den günstigsten Wirkungen auf
die Gesundheit zu wählen. Dabei sind auch Strategie n für eine Umorientierung des
Verkehrsverhaltens zu nachhaltigeren Modellen zu er arbeiten. Der Kraftstoffverbrauch
und die Emission klimaschädigender Gase weisen eine enge Korrelation auf und sollen
reduziert werden. 5 Zur Erfüllung
2 Unnötiger Verkehr soll aber dennoch vermieden wer den, und Langzeitwirkungen, die aus den
Regelungen zur Priorisierung an Lichtsignalanlagen entstehen, sollen berücksichtigt werden.
3 In Deutschland gab es im Jahr 2014 insgesamt knap p 3.400 Tote durch Verkehrsunfälle. In
Darmstadt gab es 2014 insgesamt 4.203 Verkehrsunfäl le, bei denen 2 Menschen getötet, 98 schwer
verletzt und 704 leicht verletzt wurden. An den Unf ällen waren 74 Mal Fußgänger und - mit
steigender Tendenz - 258 Mal Radfahrer beteiligt.
4 In Deutschland gibt es nach Angaben des Umweltbun desamts jährlich etwa 47.000 vorzeitige
Todesfälle in Folge von Feinstaubbelastung. Bei ein em Verursacheranteil des Verkehrs von etwa
20% lässt dies den Schluss zu, dass zurzeit etwa dr ei Mal mehr Menschen in Folge von
verkehrsbedingtem Feinstaub vorzeitig zu Tode komme n als durch Verkehrsunfälle. Weitere
erhebliche Gesundheitswirkungen gehen von der Stickoxidbelastung und vom Lärm aus.
5 In einzelnen Fällen hat die Lichtsignalsteuerung auch Einfluss auf den Flächenverbrauch.
3
dieses Ziels sind bei der Lichtsignalsteuerung insb esondere folgende Kenngrößen zu
betrachten:
• Luftschadstoffbelastung (Emissionen)
• Luftschadstoffbelastung (Immissionen)
• Lärmbelastung (Immissionen)
• Kraftstoffverbrauch, CO 2-Emissionen
• Verkehrsalternativen für Fuß- und Radverkehr / ÖPN V
(5) Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
Der Zeitaufwand für Ortsveränderungen soll verring ert werden. Infrastruktur und Fahr-
zeuge sollen effizient eingesetzt werden. Zur Erfül lung dieses Ziels sind bei der
Lichtsignalsteuerung insbesondere folgende Kenngrößen zu betrachten:
• mittlere Geschwindigkeit
• Auslastung von Freigabezeiten
(6) Unter diesen Hauptzielen haben die Vermeidung v on gesundheitsschädigenden
Emissionen und die Verbesserung der Verkehrssicherh eit in der Gegenwart das größte
Gewicht. Für die Zukunft müssen Übergangsszenarien und Alternativen erarbeitet
werden.
(7) Bild 1 zeigt die Relevanz der benannten Kenngrö ßen für die einzelnen Verkehrsmittel.
Bild 1: Relevante Kenngrößen für die einzelnen Verkehrsmittel
3. Priorisierung der Verkehrsmittel
und Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl
(1) Den Bürgerinnen und Bürgern stehen als Verkehrs mittel der Fußverkehr, der
Radverkehr, der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPN V) und der motorisierte
Individualverkehr (MIV) zur Verfügung. Daneben bedarf der Güterverkehr, insbesondere
der Schwerverkehr, einer besonderen Betrachtung.
(2) Aufgrund ihrer grundsätzlichen Vorteile hinsich tlich der Umweltbelastungen sollen der
Fußverkehr, der Radverkehr und der ÖPNV gefördert w erden, bei allen
Lösungsansätzen. Es kann aber keine bedingungslose Priorisierung eines einzelnen
4
Verkehrsmittels geben; vielmehr müssen im Einzelfal l die gesamten Wirkungen der
Maßnahmen mit berücksichtigt und unangemessene Nach teile bei anderen
Verkehrsmitteln und Kenngrößen vermieden werden.
(3) Die Verkehrsmittelwahl hat wesentliche Bedeutun g für die Nachhaltigkeit des gesamten
Verkehrssystems. Neben den direkten Wirkungen einzelner Maßnahmen der Lichtsignal-
steuerung sind deshalb auch immer die indirekten Wi rkungen über eine mittel- bis
langfristig veränderte Verkehrsmittelwahl mit zu berücksichtigen.
(4) Die gezielte Verschlechterung des Verkehrsablau fs für den MIV im Stadtgebiet ist kein
unmittelbar geeignetes Mittel zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl, schrittweise
Neuausrichtungen jedoch notwendig. Eine unangemesse ne Behinderung des Kraftfahr-
zeugverkehrs führt nicht nur zu Staus und Zeitverlu sten für Autofahrer, sondern vor
allem auch zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und Abgase, vor allem
für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer. Hierzu müsse n Lösungsszenarien gefunden
und evaluiert werden, um neben dem unmittelbaren Au smaß der Luftreinhaltung auch
die Zukunftsfähigkeit des Gesamtsystems herzustellen.
Die angestrebte Verflüssigung des Verkehrs mindert ausdrücklich nicht die Ziele bei der
Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl zugunsten von Fußverkehr, Radverkehr und
ÖPNV. Zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl soll en in Darmstadt jedoch
Maßnahmen ohne negative Umweltwirkungen gewählt werden, wie z.B. Instrumente des
betrieblichen oder schulischen Mobilitätsmanagement s, ordnungspolitische und
finanzielle Instrumente des Parkraummanagements, di e Verbesserung der kurzwegigen
Durchquerbarkeit von Quartieren oder die Verbesseru ng des Radwegenetzes durch
Schnellverkehrsradwege und höhere sozialen Sicherheit rund um die Uhr.
4. Umfassende Berücksichtigung und Abwägung
der verschiedenen Wirkungen
(1) Die verschiedenen Wirkungen auf die unterschied lichen Verkehrsteilnehmergruppen sol-
len bei der Gestaltung der Lichtsignalsteuerung in Darmstadt umfassend berücksichtigt
werden.
(2) Konträre Anforderungen und Zielkonflikte sind b ei der Gestaltung der Lichtsignal-
steuerung in vielen Fällen nicht vermeidbar. Sofern wesentliche negative Wirkungen
erkennbar sind, sollen diese fachlich verifiziert, transparent dargestellt und mit den
Vorteilen einer Maßnahme abgewogen werden.
Bei Maßnahmen zur Förderung eines Verkehrsmittels sind deshalb neben den positiven
Wirkungen für dieses Verkehrsmittel immer auch die möglichen negativen Wirkungen für
andere Verkehrsmittel mit darzustellen und möglichs t zu quantifizieren, so dass ggf. wie
bei einem Stellschraubenmodell Alternativszenarien gefunden werden können und
situative Abwägungen möglich sind.
(3) Bei Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs und Radverkehrs sind insbeson-
dere folgende Kenngrößen mit zu beachten:
• Wartezeiten, Anzahl der Halte und Staulängen im MI V
• Wartezeiten für den ÖPNV
• Lärm- und Luftschadstoffemissionen im MIV und Schw erverkehr (ggfs. auch Immissionen),
• Kraftstoffverbrauch und CO 2-Emissionen im MIV und Schwerverkehr
• Übergangsmodi für eine „Dennoch“ Implementierung.
5
(4) Bei Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV sind insbesondere folgende Kenngrößen mit
zu betrachten:
• Wartezeiten, Anzahl der Halte und Staulängen im MI V
• mittlere und maximale Wartezeiten für den Fußverke hr und Radverkehr
• Lärm- und Luftschadstoffemissionen im MIV und Schw erverkehr (ggfs. auch Immissionen),
• Kraftstoffverbrauch und CO 2-Emissionen im MIV und Schwerverkehr
(5) Bei Maßnahmen zur Förderung des MIV und des Schwerverkehrs sind insbesondere
folgende Kenngrößen mit zu beachten:
• mittlere und maximale Wartezeiten für den Fußverke hr und Radverkehr, Sicherheit
• Wartezeiten für den ÖPNV
• Beitrag zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl
(6) Bei der Abwägung sind gleiche Kenngrößen über d ie verschiedenen Verkehrsmittel
hinweg zu aggregieren. Bei den meisten Kriterien kö nnen gleiche Kenngrößen unter
Beachtung der physikalischen Grundlagen ohne weiter e Anpassung aggregiert werden
(z.B. Emissionen).
Bei den mittleren Wartezeiten bietet sich eine per sonenbezogene Aggregation an. Auf
Basis des mittleren Fahrzeugbesetzungsgrads kann so eine mittlere Wartezeit für alle
Verkehrsteilnehmer am Gesamtknotenpunkt gebildet werden.
Um verkehrspolitische Präferenzen und Komfortaspek te bei den Verkehrsmitteln zu
berücksichtigen (z.B. Unterschiede in Bequemlichkei t oder Witterungsschutz), können
die Wartezeiten unterschiedlich gewichtet werden. 6
(7) Das Zusammenführen der Wirkungen auf unterschi edliche Ziele und Kenngrößen ist
grundsätzlich problematisch. Letztlich muss aber ei ne Abwägung zwischen beispiels-
weise Wartezeiten bei verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen, Unfallzahlen und den
gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen und Lärm durchgeführt werden.
Die dafür erforderlichen quantitativen Gewichtunge n können zwar zum Teil aus
einschlägiger Literatur (z.B. EWS - Empfehlungen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
an Straßen 7) abgeleitet werden, die dabei genutzten Werte zur Monetarisierung sind
jedoch häufig umstritten und immer auch Ausdruck ve rkehrspolitischer Präferenzen. 8
Hier sollen auch wiss. Untersuchungen für Aspekte u nd Module der notwendigen
Verkehrswende zu weniger MIV hinführen.
Für die zusammenfassende Bewertung von lichtsignal technischen Maßnahmen in
Darmstadt soll ein Konzept für die Gewichtungen unt erschiedlicher Ziele und Kriterien
erarbeitet und politisch verabschiedet werden. +++ Sonderaufgabe +++
6 Beispielsweise könnte angesetzt werden:
• personenbezogene Wartezeiten für Fußgänger und Rad fahrer: Faktor 3
• personenbezogene Wartezeiten im ÖPNV: Faktor 2
• personenbezogene Wartezeiten im MIV: Faktor 1
Die Folgen dieser oder anderer Gewichtungen sind in anschaulichen Szenarien abzubilden, um zu
einem politisch verabschiedeten Konzept für die Gewichtungen zu kommen (vergleiche 4(7)).
7 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: EWS - Empfehlungen zu
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen. Ausgabe 1997 sowie ergänzende Hinweise 1997
und 2002. FGSV-Verlag, Köln.
8 Für die Bewertung eines Unfalltoten wird beispiel sweise in der Schweiz im Vergleich zu
Deutschland ein etwa vier Mal höherer Wert angesetz t, was Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in Wirtschaftlichkeitsberechnungen erheblich effizienter macht.
6
5. Situationsabhängige Priorisierung
(1) Darmstadt strebt eine situationsabhängige Prior isierung an. Es sollen nicht nur starre
Regeln zur Priorisierung angewendet werden, sondern es soll entsprechend den
technischen Möglichkeiten auch die jeweils aktuelle Situation berücksichtigt werden.
(2) Schwankungen im Verkehrsaufkommen werden bereit s berücksichtigt, wenn die Signal-
programme hinreichend nach Zeiten und Aufkommen dif ferenziert, verkehrsabhängig
gestaltet und die oben gegebenen Hinweise zu Wirkun gsermittlung und Abwägung
beachtet werden.
(3) Bei der Bevorrechtigung von Fahrzeugen des ÖPNV wird angestrebt, deren Fahrplan-
lage und Auslastung mit zu berücksichtigen. 9
(4) In Situationen mit kritischen Luftschadstoffbel astungen (auftretende oder drohende
Grenzwertüberschreibungen) sollen Signalprogramme e ingesetzt werden, die in beson-
derem Maße Luftschadstoffemissionen vermeiden. In u nkritischen Situationen können
Signalprogramme verwendet werden, die diese Kriteri en weniger stark gewichten und
flexibler auf eine Betrachtung zur Priorisierung an derer Verkehrsteilnehmer als MIV
abheben. Zur Identifikation kritischer Umweltlagen können nicht nur lokale
Messeinrichtungen sondern auch regional erfasste Indikatoren verwendet werden. 10
Zur Emissionsminderung sollen auch innovative Maßn ahmen erprobt und eingesetzt
werden, wie z.B. die Freigabezeitanpassung zur Verm eidung von Halten im Schwer-
verkehr.
(5) An Orten und in Zeiten mit hohem Lärmschutzbedü rfnis (z.B. vor Krankenhäusern oder
nachts) sollen Signalprogramme verwendet werden, di e in besonderem Maße Lärm-
belastungen vermeiden. Grüne Wellen und andere Maßn ahmen zur Vermeidung von
Halten und Anfahrvorgängen im motorisierten Verkehr sind dann mit weiteren Maß-
nahmen der Beeinflussung von Routenwahl und Geschwindigkeitswahl abzustimmen.
(6) Für Darmstadt soll ein Konzept zur aktiven Nutz ung der Lichtsignalsteuerung zur
Minderung von Luftschadstoff- und Lärmbelastung era rbeitet und umgesetzt werden 11 .
+++ Sonderaufgabe +++
6. Wirkungsermittlung vor der Umsetzung
(1) Eine Wirkungsermittlung soll einerseits bei der verkehrstechnischen Projektierung, also
vor der Umsetzung, durchgeführt werden, um die Maßn ahme umfassend bewerten und
9 Ein verfrühtes ÖV-Fahrzeug muss nicht beschleunigt werden, und ein nahezu leerer Bus hat eine
geringere Priorität als ein voll besetzter Bus.
10 Vergleiche ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrs systeme GmbH: Entwicklung regionaler Indika-
toren zur Entscheidungsunterstützung in lokalen St rategien zur Luftreinhaltung. Auftraggeber: ivm
GmbH. Darmstadt 2014.
11 Beispiele für zu prüfende lichtsignaltechnische M aßnahmen in kritischen Umweltlagen:
• Zuflussregelung für kritische Netzabschnitte
• Anpassung von Koordinierungen zur weiteren Vermeid ung von Kfz-Halten
• Anpassung der Eingriffshärte von ÖPNV-Priorisierun gen
• dynamische Freigabezeitanpassung zur Vermeidung vo n LKW-Halten u.a.m.
Die Maßnahmen sind zum Teil mit anderen verkehrslen kenden Maßnahmen zu kombinieren (z.B.
Fahrtrichtungsgebote, Routenempfehlungen oder Gesch windigkeitsbeschränkungen). Wie an
anderer Stelle erwähnt, sind die Wirkungen solcher Maßnahmen auf andere Verkehrsmittel jeweils
umfassend mit zu berücksichtigen.
7
optimieren zu können. Andererseits ist es erforderl ich, die Wirkungen der Lichtsignal-
steuerung während des Betriebs zu erfassen (siehe folgender Abschnitt).
(2) Für die Wirkungsermittlung vor der Umsetzung ko mmen vorrangig verkehrstechnische
Berechnungen und Modelle zum Einsatz.
Einfache Aufgaben ohne wesentliche Zielkonflikte u nd sich wiederholende Aufgaben
können weiterhin auf Grundlage des sehr guten Fach- und Erfahrungswissens der Sach-
bearbeiter gelöst werden. Für die lichtsignaltechni schen Vorhaben, bei denen wesent-
liche Zielkonflikte entstehen, sind die unterschiedlichen Wirkungen möglichst zu quantifi-
zieren, und die Abwägung der verschiedenen Belange ist transparent darzustellen.
(3) Die Stadt Darmstadt strebt an, die Planungsinst rumente für die Lichtsignalsteuerung so
weiterzuentwickeln, dass damit alle wesentlichen Wi rkungen ermittelt und bei Ziel-
konflikten in eine Abwägung eingebracht werden könn en. Ein detailliertes Konzept zur
Wirkungsermittlung bei verschiedenen Aufgaben zur G estaltung der Lichtsignal-
steuerung ist auf Grundlage dieses Papiers und unte r Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Ressourcen zu erarbeiten.
Als geeignetes Instrumentarium strebt die Stadt Da rmstadt den Einsatz eines
mikroskopischen Verkehrsfluss-Simulationsmodells mi t zugehörigen Emissionsmodulen
an 12 . Modellaufbau und Modellpflege sind eine projektun abhängige Daueraufgabe, für
die mindestens zwei städtische Mitarbeiter zu quali fizieren sind und ausreichende
Personalressourcen zur Verfügung stehen müssen. +++ Sonderaufgabe +++
(4) Die oben für die Gewährleistung der Mobilität benannten Kenngrößen zur Qualität des
Verkehrsablaufs (Wartezeiten für Fahrzeuge und Pers onen, Anzahl der Halte, Stau-
längen) sind über verkehrstechnische Berechnungen ( z.B. nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 13 ) oder auch in komplexeren Situationen gut
über eine mikroskopische Verkehrsfluss-Simulation zu ermitteln.
Der Komfort kann in der Regel nur qualitativ einge schätzt oder mit größerem Aufwand
über Befragungen von Verkehrsteilnehmern bewertet werden.
(5) Die Kenngrößen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit , insbesondere das Unfall-
geschehen in Folge von Änderungen an der Lichtsigna lsteuerung, können vorab in der
Regel nur aus Erfahrungswerten in vergleichbaren Situationen, unter Nutzung der Unfall-
datenbank oder auf Grundlage einschlägiger Forschun gsprojekte abgeschätzt werden.
Teilweise können zur Bewertung Hilfsgrößen genutzt werden.14
(6) Bei der Verringerung der Umweltbelastungen ist zur Ermittlung der Luftschadstoff-
emissionen vor allem die mikroskopische Verkehrsflu sssimulation mit integrierten
Emissionsmodulen geeignet. Die Immissionen von Luft schadstoffen sind stark
situationsabhängig (bauliche Situation, Witterung, Hintergrundbelastung etc.) und
können bisher nur mit großem Aufwand modelliert wer den. Vereinfachende statistische
12 Da für die Stadt Darmstadt bereits eine Reihe von V erkehrsuntersuchungen mit der Software
VISSIM (PTV AG) durchgeführt worden sind, bietet si ch der Einsatz dieses Programms mit dem
zugehörigen Emissionsmodul (EnViVer) an. Bereits in VISSIM programmierte Teilmodelle für
einzelne Knotenpunkte und Streckenzüge sollen genutzt und zusammengeführt werden.
13 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswes en: Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen. Aktuelle Ausgabe 2001/2009. FGSV-Verlag, Köln.
14 Beispielsweise kann die maximale Wartezeit für Fußg änger und Radfahrer Hinweise auf mögliche
Gefährdungen liefern. Oder in der Simulation festge stellte Pulkabrisse bei Eingriffen in die
Koordinierung des Kraftfahrzeugverkehrs können auf die Gefahr von Auffahrunfällen hinweisen.
8
Modelle (vgl. z.B. Kohoutek 2010 15 ) bieten nach einer Kalibrierung Ansätze, zumindest
für kritische Stellen (HotSpots) die Wirkungen lichtsignaltechnischer Maßnahmen auf die
Immissionsbelastungen abzuschätzen.
Für die Ermittlung der Lärmemissionen und -immissio nen stehen Berechnungsansätze
und Modelle zur Verfügung.
Kraftstoffverbrauch und CO 2-Emissionen können beispielsweise aus mikroskopisch en
Verkehrsflussmodellen abgeleitet werden.
(7) Die benannten Kenngrößen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (mittlere
Geschwindigkeit, Auslastung von Freigabezeiten) kön nen grundsätzlich mit Verkehrs-
flussmodellen und verkehrstechnischen Berechnungen erfasst werden.
(8) Mittel- bis langfristige Wirkungen auf die Verkehrsmittelwahl können in der Regel
nicht hier auf einzelne Maßnahmen an Lichtsignalanl agen zurückgeführt werden. Sie
entstehen eher aus einer Summe von individuellen Ei ndrücken der Verkehrsteilnehmer
und Maßnahmen, von denen nur ein Teil die Lichtsign alsteuerung betrifft. Eine
quantitative Bewertung der Wirkungen einer einzelne n lichtsignaltechnischen
Maßnahme auf die Verkehrsmittelwahl wird deshalb ka um möglich sein. Hier muss
szenarisch gearbeitet und ggf. erprobt werden.
Vielmehr sollte jeweils auf Grundlage der quantifi zierbaren Kenngrößen für die
verschiedenen Verkehrsmittel (z.B. Wartezeiten) ein e Aussage abgeleitet werden, in
welche Richtung die Maßnahme die Verkehrsmittelwahl beeinflusst. Umfassendere
quantitative Betrachtungen sind nur in einem größeren Rahmen möglich.
7. Wirkungsermittlung im laufenden Betrieb
(1) Die durch die Lichtsignalsteuerung in Darmstadt tatsächlich eintretenden Wirkungen
sollen regelmäßig ermittelt werden. Die systematisc he Wirkungsermittlung im laufenden
Betrieb ist erforderlich, um eine dauerhaft hohe Qu alität der Verkehrssteuerung zu
gewährleisten (vgl. RiLSA 2010). Sie dient dazu, Mä ngel frühzeitig zu erkennen, die
Wirksamkeit von umgesetzten Maßnahmen zu verifizier en und letztlich die verfügbaren
Ressourcen dort einzusetzen, wo sie den größten Nut zen bringen. Sie ist nicht als
einmalige Aktivität, sondern als Daueraufgabe zu ve rstehen. Einmalige Untersuchungen
zur Qualität der Lichtsignalsteuerung, wie sie zurz eit zur Vergabe vorgesehen sind,
sollen in ein Konzept zur kontinuierlichen Qualitätsprüfung überführt werden.
(2) Für die Wirkungsermittlung im laufenden Betrieb sind Unfalldaten, Prozessdaten aus
den Steuergeräten, Betriebs- und Störungsdaten sowi e Informationen aus gemachten
Erfahrungen sowie Inspektionen und Beobachtungen an den Lichtsignalanlagen zu
nutzen (vgl. RiLSA 2010). Ergänzend sollen Daten au s dem Betriebsleitsystem der
Busse und Bahnen (Fahrtenanalysen) zur Verfügung ge stellt und zur Qualitäts-
beurteilung der Lichtsignalsteuerung mit genutzt we rden. Teilweise können auch
Informationen aus weiteren Systemen sinnvoll einges etzt werden (z.B. Daten von
Navigationssystem-Anbietern).
(3) Für die Stadt Darmstadt soll auf Grundlage der Empfehlungen der Forschungs-
gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zum Qua litätsmanagement an Lichtsignal-
15 Kohoutek, Sven: Quantifizierung der Wirkungen des Straßenverkehrs a uf Partikel- und Stickoxid-
Immissionen. Dissertation am Fachgebiet Verkehrspla nung und Verkehrstechnik der Technischen
Universität Darmstadt, 2010.
9
anlagen 16 und auf Grundlage vorangegangener Arbeiten 17 ein Konzept zur Wirkungs-
ermittlung umgesetzt werden, mit dem die zweckmäßig en Auswertungen aufwands-
optimiert durchgeführt werden können. +++ Sonderaufgabe +++
(4) Den Entscheidungsträgern soll anlassbezogen ode r in festgelegtem Turnus über die
Ergebnisse der Wirkungsermittlung berichtet werden, so dass gegebenenfalls auch
Korrekturen in den Zielen, Prioritäten und Regeln z ur Abwägung gemacht werden
können.
8. Hinweise zu Fußgängerschaltungen an Lichtsignal anlagen
(1) Die Belange der Fußgänger haben bei der Gestalt ung der Lichtsignalsteuerung in
Darmstadt ein hohes Gewicht. Dabei stehen Fragen de r Verkehrssicherheit und des
Schutzes vor Luftschadstoffen sowie ein flüssiges und sicheres Queren im Vordergrund.
Die ausführlichen Hinweise zum Fußgängerverkehr in den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA 2010, dort Abschnitt 2.3.1.5) sind zu beachten.
(2) Um die Verkehrsmittelwahl günstig zu beeinfluss en, soll die Verkehrsqualität für
Fußgänger hoch sein. Wartezeiten von Fußgängern sin d in der Abwägung mit den
Wartezeiten anderer Verkehrsteilnehmer höher zu gewichten.
(3) Die oben gemachten Ausführungen zur Abwägung mi t den Wirkungen auf andere
Verkehrsteilnehmer sind zu beachten.
(4) Fußgänger-Lichtsignalanlagen liegen außerhalb der signalisierten Knotenpunkte u nd
schalten gemäß ihrer Funktion ausschließlich auf An forderung der Fußgänger und
gegebenenfalls auch der Radfahrer.
Die Wartezeit nach Anforderung bis zur Freigabe de s Fußgängerverkehrs sollte
möglichst kurz sein (RiLSA 2010). Dies gilt besonde rs im Verlauf von Schulwegen zu
Zeiten mit Schülerverkehr.
"In Straßenzügen mit Grüner Welle sind die Signalp rogramme der Fußgänger-Licht-
signalanlagen in die Koordinierung einzubeziehen. . .. Wenn bei langen Umlaufzeiten zu
große Wartezeiten entstehen, ist im Interesse des S chutzes des Fußgängerquer-
verkehrs gegebenenfalls eine Störung der Grünen Wel le des Kraftfahrzeugverkehrs
hinzunehmen." (RiLSA 2010) Die Entscheidung hierzu braucht im Einzelfall eine
sorgfältige Abwägung der verschiedenen Wirkungen ge mäß Abschnitt 4 (dort
insbesondere Absatz 3).
Wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, d ie Wartezeit für Fußgänger kurz zu
halten, kann dies auch nicht zum Zweck der Beschleu nigung eines ÖPNV-Fahrzeugs
aufgehoben werden.
(5) An Knotenpunktanlagen mit einer bedarfsgerechten Freigabezeitanforderung wird für
alle Verkehrsteilnehmenden eine Freigabezeit nur da nn geschaltet, wenn auch ein
entsprechender Bedarf vorhanden ist und angefordert wurde. Ohne diese Anforderung
zeigt die Anlage im Regelfall Dauergrün für die Hauptverkehrsrichtung des Fahrverkehrs
nebst den parallel laufenden Fußgängern, während die übrigen Verkehrsströme gesperrt
sind.
16 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswes en: Richtlinien für Lichtsignalanlagen.
Aktuelle Ausgabe 2010. Hinweise zum Qualitätsmanage ment an Lichtsignalanlagen. Ausgabe
2014. FGSV-Verlag, Köln.
17 ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH: Qualitätssicherung von lichtsignalgeregelten
Knotenpunkten in Darmstadt. Darmstadt 2002.
10
Fußgängerfurten, die parallel zur vorfahrtberechti gten Hauptrichtung des Fahrverkehrs
der Kreuzung verlaufen, werden automatisch und ohne Anforderung gemeinsam mit
dem parallel fahrenden Verkehr in der Hauptrichtung freigegeben.
Fußgängerfurten, die quer zur Hauptrichtung verlau fen, werden auf Anforderung
freigegeben, wofür die Fußgänger in der Regel den a n einem Signalmast angebrachten
Anforderungstaster betätigen müssen. Innerhalb der bebauten Ortslage wird diese
Fußgängerfreigabe tagsüber auch automatisch ausgelö st, wenn ein Fahrzeug dieselbe
Nebenrichtungsphase anfordert.
In Nachtzeiten ist im Regelfall mit einem deutlich niedrigeren Verkehrsaufkommen zu
rechnen. Darum wird für den Nachtbetrieb an allen Knotenpunktanlagen eine individuelle
Anforderung vorgesehen. Die Freigabe erfolgt dann n ur für die jeweils angeforderten
Verkehrsarten.
Die Anforderung eines querenden ÖPNV-Fahrzeugs wir d eine Fußgängeranforderung in
der Regel unterdrücken und bis nach der Durchfahrt des Fahrzeugs verschieben.
Bei erkennbaren wesentlichen Zielkonflikten, wie b eispielsweise bei der „Störung“ einer
Grünen Welle durch eine Fußgängeranforderung, ist e ine sorgfältige Abwägung der
verschiedenen Wirkungen gemäß Abschnitt 4 erforderlich.
(6) Für akustische und taktile Signalgeber zur blinden- und sehbehindertengerechte
Signalisierung gelten die Ausführungen der RiLSA 20 10 und der DIN 32981. Das
akustische Freigabesignal und die taktilen Zusatzsi gnale werden im Rahmen von
Lichtsignalanlagen in Darmstadt immer auf gesonderte Anforderung geschaltet.
Um die Nachtruhe zu gewährleisten, werden die akus tischen Zusatzsignale nachts
ausgeschaltet. Ausnahmen hiervon können in der Nähe von kulturellen Einrichtungen
oder in Absprache mit den Betroffenen festgelegt werden.
(7) Bei Anlagen mit eigener Fußgängerphase zeigen alle Fußgängerströme an einer
Kreuzung zeitgleich Grün, während alle sonstigen Verkehrsströmen Rot signalisiert wird.
Diese Anlagen werden in Darmstadt ausschließlich al s Anforderungsanlage für
Fußgänger betrieben (vergleiche Bartningstraße / Siemensstraße).
(8) An Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Priorisierung können die erforderlichen Mindest-
grünzeiten und Zwischenzeiten für den Fußgängerverkehr dazu führen, dass die ÖPNV-
Beschleunigung nicht oder kaum wirksam wird. Deshalb sind die technischen
Voraussetzungen zu schaffen, dass ÖPNV-Fahrzeuge si ch frühzeitig anmelden und die
Freigabe von Fußgängern verzögern können. Insgesamt ist eine sorgfältige Abwägung
der entstehenden Zielkonflikte gemäß Abschnitt 4 (dort insbes. Absatz 4) durchzuführen.
(9) Radverkehr
Konzeptionell soll auch der Bereich Verflüssigung des Radverkehrs und Verstetigung
von Raddurchwegungen behandelt werden. Dazu gehört auch die konkrete
Kreuzungsbetrachtung im Hinblick auf die gemeinsame Signalisierung von Fußgänger-
und Radverkehrsströmen.
Beispiel:
• Radverkehr längere Räumzeiten einzuräumen
• Einzelbausteine für Lichtsignalanlagen an spezifis chen Situationen entwerfen, insbesondere
an durchgehenden Radwegen und Radschnellwegen
• Ermittelung von Hotspots für Lichtsignalanlagen, u m die Durchlässigkeit und Verstetigung des
Radverkehrs zu ermöglichen
11
• Radbenutzer sind eine inhomogene Klientel, fahren keine einheitlichen Zeitintervalle (Analogie
Beispiel Bahnhofsviertel Frankfurt, Radroute quert Bahnhofsviertel wird im Ampelbetrieb mit
konkreten Zeiten vertaktet)
Konzeptionelle Überlegungen der Verknüpfung des Rad wegenetzes Darmstadts an das
Radwegeschnellkonzept Rhein-Main
Bausteine der Zusammenarbeit entwickeln mit dem so genannten Radfahrbüro Frankfurt
und der Gruppe Nahmobilität der Hessischen Landesre gierung, Wirtschaftsministerium,
Arbeitsgruppe Radverkehr (Herr Deiber).
9. Hinweise zur Zuflussregelung
(1) Bei der Zuflussregelung können die Freigabezeit en für Kraftfahrzeugströme an Licht-
signalanlagen so gewählt werden, dass die maximal v erträgliche Verkehrsmenge in den
darauf folgenden Streckenabschnitten nicht überschr itten wird. Zuflussregelungen
werden vorrangig am Rand von Siedlungsgebieten eingesetzt.
(2) Mit einer Zuflussregelung kann grundsätzlich so wohl einer kapazitativen Überlastung als
auch einer Überschreitung von Umweltgrenzwerten (Lä rm und Luftschadstoffe) entge-
gengewirkt werden. Die Gesamtwartezeiten für Kraftf ahrzeuge müssen sich durch eine
Zuflussregelung nicht erhöhen, sondern sie werden z usammen mit den damit verbun-
denen Umweltbelastungen vor allem aus dem Stadtgebi et in weniger sensible Bereiche
verlagert.
(3) Eine Zuflussregelung setzt ausreichenden Staura um und eine zweckgemäße Erfassung
der Verkehrslage und Umweltlage voraus. Teilweise s ind begleitende Maßnahmen
sinnvoll, z.B. zur Information der Verkehrsteilnehmer.
(4) Auch bei lichtsignaltechnischen Maßnahmen zur Z uflussregelung sind die verschiede-
nen Wirkungen umfassend zu berücksichtigen und abzu wägen (siehe Abschnitt 4). Bei
der Zuflussregelung am Stadtrand sind insbesondere die folgenden Wirkungen mit zu
beachten:
• Beeinträchtigungen in angrenzenden Gemeinden
• Behinderungen von ÖPNV und Rettungsdiensten
• Verlagerungen auf Alternativrouten
(5) Die Stadt Darmstadt wird bei der Erarbeitung de s Konzepts zur aktiven Nutzung der
Lichtsignalsteuerung zur Minderung von Luftschadsto ff- und Lärmbelastungen - ver-
gleiche Abschnitt 5, Absatz 6 - die Möglichkeiten f ür eine situationsabhängige
Zuflussregelung prüfen. Dabei wird der Einsatz zur Begrenzung der Luftschadstoff-
belastungen im Stadtgebiet im Vordergrund stehen. +++ Sonderaufgabe +++
10. Zukünftige technische Entwicklungen
(1) Zur differenzierten Lichtsignalsteuerung sollen in Darmstadt moderne Steuerungs-
technik und Planungsinstrumente eingesetzt werden. Über den Zustand der
Ausstattung und den absehbaren Erneuerungsbedarf ist regelmäßig zu berichten.
(2) Möglichkeiten zur automatischen Erfassung von Fußgängern und Radfahrern sollen
in Darmstadt so bald wie möglich genutzt werden 18 . Damit soll vermieden werden, dass
Fußgänger und Radfahrer aktiv ihre Freigabezeit anfordern müssen.
18 Zur Erfassung von Fußgängern und Radfahrern komme n insbesondere Videodetektoren,
Radardetektoren Ultraschalldetektoren und Infrarotd etektoren in Betracht. Im praktischen Einsatz
12
Für Radfahrer auf gemeinsam oder getrennt geführte n Geh- und Radwegen können
hierfür bereits induktive Detektoren auch zur Annäh erungserfassung eingesetzt werden.
Diese Möglichkeit soll weiter erprobt sowie möglich st verbreitet eingesetzt und in das
Signalisierungskonzept integriert werden.
Die Stadt Darmstadt unterstützt darüber hinaus For schungs- und Entwicklungs-
aktivitäten, um Technologien zur Fußgänger- und Rad fahrerdetektion weiter zu
entwickeln und unter Beachtung des Datenschutzes einsatzreif zu machen.
(3) Es gibt zurzeit wesentliche Entwicklungen zur Emissionsminderung von Kraftfahr-
zeugen, bis hin zum Einsatz von Elektrofahrzeugen, sowie neu eingesetzte
ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Einfluss auf die E missionen (z.B. Umweltzonen).
Die Grundlagen für die oben benannte Ermittlung der Umweltbelastung sind entspre-
chend den lokalen Veränderungen in der Fahrzeugflotte kontinuierlich anzupassen.
(4) Durch sogenannte kooperative Systeme (Fahrzeug-Fahrzeug-Kommunikation und
Fahrzeug-Infrastruktur-Kommunikation) und Entwicklu ngen in Richtung eines
autonomen Fahrens können sich die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der
Lichtsignalsteuerung in den kommenden Jahren wesent lich verändern. Die Stadt
Darmstadt unterstützt diese Entwicklungen, soweit s ie zu den oben benannten
Hauptzielen beitragen. Gleichzeitig wird sie die no twendigen Anpassungen in der
Lichtsignalsteuerung vollziehen, um einen weiterhin sicheren Verkehrsablauf zu
gewährleisten (z.B. Anpassung der Zwischenzeiten be i Information der Kraftfahrer über
den Zeitpunkt des Grünbeginns).
(5) Gleichermaßen sollen Grünpfeil-Regelungen und d eren Wirkung überprüft werden und
darüber hinaus Restrotanzeigen und deren punktuell positiver Einfluss auf das
Verkehrsverhalten unterstützt werden.
11. Weiteres Vorgehen
(1) Die hier beschriebene Strategie zur Steuerung d er Lichtsignalanlagen in Darmstadt ist
schrittweise umzusetzen. Um die notwendigen Planung sgrundlagen und Planungs-
instrumente hierfür zu schaffen, sind die folgenden Schritte vorgesehen.
(2) Es soll eine Bestandsanalyse (anlagentechnische Ausstattung, derzeit umgesetzte
Steuerung, Verkehrsqualität während der Hauptverkeh rszeiten) im Stadtgebiet durch-
geführt werden. Für das Straßennetz soll eine Hiera rchisierung nach mehreren
sinnfälligen Ebenen entsprechend der verkehrlichen und stadträumlichen Bedeutung
erarbeitet werden. Hieraus soll ein Konzept zur gee igneten Steuerungsstrategie in
Abhängigkeit von der Netzbedeutung der Streckenabsc hnitte (LSA-Netzstrategie)
entwickelt und eine Empfehlung zur stufenweisen Ums etzung gegeben werden.
(Bearbeitungszeitraum September 2015 bis März 2016. Kosten ca. 59.500 €)
(3) Es soll ein Konzept zur aktiven Nutzung der Lic htsignalsteuerung zur Minderung der
Luftschadstoff- und Lärmbelastung erarbeitet werden (vergleiche Abschnitt 5, Absatz 6).
Dies schließt die Prüfung von Möglichkeiten für ein e situationsabhängige Zufluss-
regelung ein (vergleiche Abschnitt 9, Absatz 5). Di eses Projekt soll auch mit genutzt
werden, um den Aufbau der mikroskopischen Verkehrsf luss-Modellierung zu
unterstützen. (Bearbeitungszeitraum Januar bis Dezember 2016. Kosten ca. 119.000 €.)
weisen diese Systeme allerdings bisher Probleme vor allem in der Zuverlässigkeit auf. Bei der
Videodetektion ergeben sich Fragen zum Schutz perso nenbezogener Daten. Für Fahrräder
können auch Induktivschleifendetektoren eingesetzt werden.
13
(4) Es soll ein Konzept für die Gewichtungen unters chiedlicher Ziele und Kriterien erarbeitet
und politisch verabschiedet werden (vergleiche Absc hnitt 4, Absatz 7). Dabei sind die
Folgen unterschiedlicher Gewichtungen in anschaulic hen Szenarien abzubilden.
(Bearbeitungszeitraum Januar bis Juni 2016. Kosten ca. 35.700 €)
(5) Das Konzept zur aufwandsoptimierten Wirkungser mittlung für die Lichtsignalsteuerung
soll umgesetzt und die technischen Voraussetzungen hierfür sollen geschaffen werden
(vergleiche Abschnitt 7, Absatz 3). Hierzu gehören die Schaffung einer Datenschnitt-
stelle zum RBL-System der heagmobilo, die Schaffung zusätzlicher Messquerschnitte im
Straßensystem (zur Stauerfassung und Messung von Wa rtezeiten), die Schaffung von
verschiedenen Prozessdatenschnittstellen (zur Unfal ldatenbank etc.), die Anschaffung
einer Software-Lösung zur automatisierten Datenausw ertung, die Implementierung der
bestehenden Datenstrukturen in ein QM-System sowie die Anschaffung eines Prozess-
datenservers zur Bereitstellung von Datengrundlagen. (Umsetzung im Laufe des Jahres
2016. Kosten einmalig ca. 107.100 €, Software-Pfleg ekosten ca. 2.950 € pro Jahr)
(6) Für die zuständigen Dienststellen der Stadt Dar mstadt soll ein mikroskopisches
Verkehrsfluss-Simulations-Software mit zugehörigen Emissionsmodulen angeschafft
werden (vergleiche Abschnitt 6, Absatz 3). Beschaff ungskosten einmalig 50.515,50 €
sowie ein makroskopisches Verkehrsmodell-Modul 5.00 0 €, brutto, laufende Kosten für
Support und Aktualisierung ca. 7.845,08 € pro Jahr.
(7) Für Aufbau und Pflege des Simulationsmodells (M odellversorgung mit Infrastruktur-
daten, Verkehrsnachfragedaten, Signalprogrammen etc .) soll zum nächstmöglichen
Zeitpunkt dauerhaft eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden.
(8) Die hier benannten Schritte beinhalten in der S umme einmalige Ausgaben in Höhe von
ca. 376.815,15 € und laufende Ausgaben von 10.795,0 8 € pro Jahr sowie die
Bereitstellung einer Stelle.
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Bartningstraße
- Siemensstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0370
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00