AN/0030/2025
Regenwassernutzung in Kölle
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3106 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/VI
Vorlagen-Nummer
AN/0030/2025
Stand: 30.07.2026
Sachstandsbericht
Regenwassernutzung in Kölle
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt bei städtischen Neubauvorhaben sowie solchen von Eigenbe-
trieben und Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns die Auswirkungen auf den Wasserhaus-
halt zu prüfen und dezentrales Regenwassermanagement durch Versickerung, Verdunstung,
Speicherung und Nutzung zu fördern.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Zielsetzung des Antrags wird bei Neubauvorhaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
bereits heute grundsätzlich berücksichtigt. Im Rahmen der projektbezogenen Planung wird die
Regenwasserbewirtschaftung standortbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen Randbe-
dingungen, der geologischen Verhältnisse sowie der wasserrechtlichen Vorgaben entwickelt.
Die Anforderungen werden bereits im Rahmen der Funktionalen Leistungsbeschreibungen
(FLB) bei Generalunternehmer:innen-/Totalunternehmer (GU-/TU-Projekten) sowie der Pla-
nungs- und Genehmigungsprozesse berücksichtigt.
Gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 44 Landeswassergesetz Nordrhein-
Westfalen (LWG NRW) ist Niederschlagswasser grundsätzlich ortsnah zu versickern, zu ver-
rieseln oder direkt beziehungsweise über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutz-
wasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit wasserrechtliche, technische oder sonstige öffent-
liche Belange dem nicht entgegenstehen. Diese gesetzlichen Anforderungen bilden die
Grundlage der Entwässerungsplanung städtischer Neubauvorhaben.
Abhängig von den jeweiligen Standortbedingungen werden daher unterschiedliche Maßnah-
men des dezentralen Regenwassermanagements umgesetzt. Hierzu gehören insbesondere:
- örtliche Versickerungsanlagen (z. B. Rigolen oder Versickerungsbecken),
- Retentionsanlagen zur gedrosselten Ableitung,
- extensive und intensive Dachbegrünungen,
- Retentionsdächer beziehungsweise Dächer mit 0 %-Gefälle zur temporären Regen-
wasserrückhaltung und Verdunstung,
- Regenwassernutzungsanlagen sowie,
- Kombinationen dieser Maßnahmen.
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Insbesondere Retentionsdächer mit gezielter Verdunstung leisten neben der Entlastung der
Kanalisation einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Anpassung an die Fol-
gen des Klimawandels. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt stets projektspezifisch auf Grund-
lage der örtlichen Gegebenheiten sowie der fachlichen Abstimmungen mit den zuständigen
Genehmigungsbehörden.
Nächste Schritte:
Die Gebäudewirtschaft wird die bestehenden Planungsgrundsätze auch weiterhin konsequent
anwenden und im Rahmen zukünftiger Neubauprojekte die Möglichkeiten eines dezentralen
Regenwassermanagements unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen prü-
fen und umsetzen. Dabei werden die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Lan-
deswassergesetzes NRW sowie die städtischen Klimaanpassungsziele weiterhin integraler
Bestandteil der Projektentwicklung und Planung sein.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.07.2027
Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.01.2025 AN/0030/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 Regenwassernutzung in Kölle Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den anhängenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.01.2025 zu setzen Beschluss: Der Bau von Regenwassernutzungsanlagen nach DIN EN16 941, Teil 1, ist bei städtischen Neubauten, sowie bei Neubauvorhaben von Eigenbetri eben und Beteiligungsgesellschaften zu prüfen und in öffentliche Ausschreibungen aufzunehmen. Die Entscheidung gegen eine Regenwassernutzungsanlage ist dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. Begründung: Allein der personenbezogene Verbrauch für die Toilettenspülung beträgt circa 24l pro Person und Tag. Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs und die Vermeidung der ungenutzten Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation sind einschlägige Argumente für eine Regenwassernutzungsanlage, gerade in Zeiten von Extremwetterereignissen. Die Anwendungsmöglichkeiten der Sammlung und Verwendung von Regenwasser als Ersatz für Trinkwasser sind vielfältig, wie zum Beispiel zur Pflanzenbewässerung, WC-Spülung und/oder zum Wäschewaschen. Eine Regenwassernutzung ist auch deswegen sinnvoll, weil: sie Einsparungen bei Trinkwasser- und Schmutzwassergebühr ermöglicht, durch die Einsparung von Trinkwasser die mittlerweile begrenzten Ressourcen an wertvollem Trinkwasser geschont werden, Trinkwasser einfach zu schade ist für die Gartenbewässerung, das Wäschewaschen und zur Toilettenspülung, kalkfreies Regenwasser bekömmlicher für Pflanzen ist und weniger Waschmittel beim Wäschewaschen erfordert, Regenwassertanks eine Rückhaltefunktion bei Starkregen übernehmen, Regenwassernutzung Energie sparen hilft (Transport - und Aufbereitungskosten von Trinkwasser), Regenwassertanks bei Trockenperioden Wasserreservoirs z.B. für die Bewässerung von Pflanzen bilden. gez. gez. Michael Weisenstein Uschi Röhrig Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0030/2025
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 14.01.2025
- Erstellt
- 14.01.2025 09:34