A-R/0041/2021
Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst durch Beeinflussung der Ampelsteuerungen
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a-r-0041-2021-CDU-Schnelle Rettung durch Ampelsteuerungen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0041/2021 RATSANTRAG Münster, 06.05.2021 Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst durch Beeinflussung der Ampelsteuerungen Der Rat möge beschließen: 1. Möglichst viele Ampelanlagen werden durch ein satellitengestütztes Bevorrechtigungssystem so beeinflusst, dass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Einsatzfall mit einer grünen Welle versorgt werden. 2. Die durch das Einsatzleitsystem der Leitstelle der Feuerwehr vorgeplante Route der Einsatzfahrzeuge zu einem Schadensereignis wird durch eine Schnittstelle an die Steuereinheit der Ampelanlagen übermittelt. Im Fahrverlauf der Einsatzfahrzeuge wird durch die Kenntnis der vorgeplanten Route dafür Sorge getragen, dass durch entsprechende Grünschaltungen möglichst viel Verkehr auf dem Fahrweg der Einsatzfahrzeuge vor deren Eintreffen abfließt. 3. Für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird eine manuelle Betätigungseinheit für deren private Pkw‘ s zur Verfügung gestellt, so dass diese im Falle einer Alarmierung auf dem Weg zu den Feuerwehrhäusern und Unterkünften der Hilfsorganisationen die Ampelanlagen entsprechend dah ingehend beeinflussen können, dass auch diese eine grüne Welle erhalten. Begründung: In der Diskussion um den Lärmaktionsplan in der 3. Ausbaustufe hatte die Feuerwehr große Bedenken in Bezug auf die Hilfsfristerreichung und die Sicherstellung der zeitg erechten Rettung für die Bürgerinnen angemeldet. Ein wesentlicher Bestandteil der Straßenführung insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen wird durch Ampelanlagen gesteuert. Durch eine gezielte Beeinflussung der Ampelanlagen könnten die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst schneller die jeweiligen Einsatzstellen erreichen. Auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz nehmen die hoheitlichen Aufgaben der Stadt Münster im Bere ich der Gefahrenabwehr wahr. Deshalb müssen diese auch schnell und ohne Verzögerung im Straßenverkehr die Standorte und Feuerwehrhäuser erreichen. Dies insbesondere in den Bereichen, in denen die Ehrenamtlichen die Einsatzstellen vor der Berufsfeuerwehr erreichen. Bei der Erreichung der Hilfsfristen und damit bei der Zeit zwischen dem Notruf und dem Eintreffen der Rettungskräfte an einem Einsatzort zählt jede Sekunde, um Menschenleben zu retten. Keinem anderem Rechtsgut als dem menschlichen Leben und de r körperlichen Unversehrtheit der Menschen darf mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Alle Anstrengungen und technischen Möglichkeiten zur Optimierung der Hilfe für die Münsteranerinnen und Münsteraner müssen daher sofort genutzt werden. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0041/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 12:40