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A-R/0041/2021

Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst durch Beeinflussung der Ampelsteuerungen

Antrag an den Rat 11.05.2021

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a-r-0041-2021-CDU-Schnelle Rettung durch Ampelsteuerungen

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a-r-0041-2021-CDU-Schnelle Rettung durch Ampelsteuerungen

2860 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0041/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 06.05.2021 
 
 
Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst durch 
Beeinflussung der Ampelsteuerungen 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
1. Möglichst viele Ampelanlagen werden durch ein satellitengestütztes 
Bevorrechtigungssystem so beeinflusst, dass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, 
Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Einsatzfall mit einer grünen Welle 
versorgt werden. 
 
2. Die durch das Einsatzleitsystem der Leitstelle der Feuerwehr vorgeplante Route der 
Einsatzfahrzeuge zu einem Schadensereignis wird durch eine Schnittstelle an die 
Steuereinheit der Ampelanlagen übermittelt. Im Fahrverlauf der Einsatzfahrzeuge 
wird durch die Kenntnis der vorgeplanten Route dafür Sorge getragen, dass durch 
entsprechende Grünschaltungen möglichst viel Verkehr auf dem Fahrweg der 
Einsatzfahrzeuge vor deren Eintreffen abfließt. 
 
3. Für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der 
Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz wird eine manuelle 
Betätigungseinheit für deren private Pkw‘ s zur Verfügung gestellt, so dass diese im 
Falle einer Alarmierung auf dem Weg zu den Feuerwehrhäusern und Unterkünften 
der Hilfsorganisationen die Ampelanlagen entsprechend dah ingehend beeinflussen 
können, dass auch diese eine grüne Welle erhalten. 
 
 
Begründung:  
In der Diskussion um den Lärmaktionsplan in der 3. Ausbaustufe hatte die Feuerwehr große 
Bedenken in Bezug auf die Hilfsfristerreichung und die Sicherstellung der zeitg erechten 
Rettung für die Bürgerinnen angemeldet. Ein wesentlicher Bestandteil der Straßenführung 
insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen wird durch Ampelanlagen gesteuert. Durch eine 
gezielte Beeinflussung der Ampelanlagen könnten die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und 
Rettungsdienst schneller die jeweiligen Einsatzstellen erreichen. Auch die Angehörigen der 
Freiwilligen Feuerwehr und der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und 
Katastrophenschutz nehmen die hoheitlichen Aufgaben der Stadt Münster im Bere ich der 
Gefahrenabwehr wahr. Deshalb müssen diese auch schnell und ohne Verzögerung im 
Straßenverkehr die Standorte und Feuerwehrhäuser erreichen. Dies insbesondere in den

Bereichen, in denen die Ehrenamtlichen die Einsatzstellen vor der Berufsfeuerwehr 
erreichen.  
 
Bei der Erreichung  der Hilfsfristen und damit bei der Zeit zwischen dem Notruf und dem 
Eintreffen der Rettungskräfte an einem Einsatzort zählt jede Sekunde, um Menschenleben zu 
retten.  Keinem anderem Rechtsgut als dem menschlichen Leben und de r körperlichen 
Unversehrtheit der Menschen darf mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Alle 
Anstrengungen und technischen Möglichkeiten zur Optimierung der Hilfe für die 
Münsteranerinnen und Münsteraner müssen daher sofort genutzt werden.  
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.24.10 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0041/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 12:40