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AN/0980/2017

Pflege von Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen

Die Linke. Anfrage nach § 4 27.06.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.07.2017, TOP 1.6

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4340 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Oberbürgermeisterin Reker, 
Ausschussvorsitzender Struwe, 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2017 
AN/0980/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 
 
Pflege von Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen 
Sehr geehrte Frau Reker 
sehr geehrter  Herr Struwe 
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 07.07.17 
 
Unsere Sport- und Liegewiesen dienen der Erholung der Menschen in unserer Stadt. Sie stehen 
allen offen und sind aufgrund ihrer Nähe zu den Wohnorten der Kölner*innen zumeist ohne großen 
Einsatz ökologischer, sowie ökonomischer Ressourcen zu erreichen. Dieses, sowie ihre vielseitige 
Nutzbarkeit machen sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Naherholung.  
Die intensive Nutzung unserer Wiesen setzt jedoch eine angemessene Pflege voraus.  
Im Zuge unserer Arbeit werden immer wieder Fragen und Beschwerden der Bürger*innen an uns 
heran getragen. Zumeist wird beklagt, dass die Flächen zu selten und dabei auch sehr sporadisch 
gemäht werden. 
DIE LINKE hatte im Jahr 2015 schon in einem anderen Zusammenhang nach der Pflege der 
kommunalen Rasen-, Wiesen- und Weideflächen gefragt. 
 
Im Zuge der Beantwortung erhielten wir unter anderem folgende Aufstellung:  
 
Insgesamt werden die 1620 ha Rasen- und Wiesenflächen in folgenden Intervallen 
unterhalten: 
600 ha  Sport- und Liegewiesen (Sitzmäher Schnittbreite 1,50-3,50m): 6-8 Schnitte/a  = 37 %  
600 ha  Sport- und Liegewiesen (Großflächenmäher): 3-5 Schnitte/a  = 37 %  
260 ha  Landschaftswiese/Langgraswiese: 1-2 Schnitte/a  = 16 %  
160 ha  Biotopwiesen – Beweidung, Heumahd  = 10 %  
 
Darüber hinaus äußerte sich die Verwaltung wie folgt:

Auf der anderen Seite steht diesen zunehmenden und flächenintensiven 
Nutzungsansprüchen zumindest im innerstädtischen Bereich (Bereiche innerhalb des 
Äußeren Grüngürtels) nur ein begrenztes Angebot an nutzbaren Flächen gegenüber. Einer 
Übernutzung der vorhandenen Flächen kann nur dann entgegengewirkt werden, wenn alle 
zur Verfügung stehenden Rasenflächen genutzt werden können und somit 
„Ausweichmöglichkeiten“ bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass durch regelmäßige 
Mahd die Nutzbarkeit der Rasenflächen gewährleistet ist. 
 
Auch gibt die Verwaltung zwar an, dass sie gemäß gesetzlicher Vorgaben zur Ausweisung von 
Hundefreilaufflächen verpflichtet sei, „die in der Regel kaum eine andere Nutzungsform gleich-
zeitig zulassen.“, macht aber keine Angaben zur Pflegehäufigkeit und Pflegequalität derselben. 
Jedem Hundebesitzer ist aber klar, dass diese auch nur dann ihre Aufgabe erfüllen können, wenn 
das Gras nicht kniehoch ist. Auch die Verpflichtung die Hinterlassenschaft des Hundes zu 
entfernen gilt auf Hundefreilaufflächen, wird aber durch zu langes Gras erschwert bis verhindert. 
 
Bezüglich der als solche bezeichneten Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen stellen 
sich uns folgende Fragen: 
 
1) In welchem Verzeichnis sind die Rasen- und Wiesenflächen in ihrer Funktion ausgewiesen und 
wo ist dieses Verzeichnis öffentlich zugänglich? 
 
2) Aus welchem Grund werden die Sport- und Liegewiesen sowie Hundefreilaufflächen in 
unterschiedlicher Häufigkeit beschnitten? 
 
3) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob die Sport-und Liegeflächen sowie die 
Hundefreilaufflächen, wie häufig gemäht werden, wobei wir davon ausgehen, dass das Ergebnis 
dichte und strapazierfähige, mit Untergräsern versehene Flächen sein sollen? 
 
4) Warum werden die derzeit vorhandenen Sport-und Liegeflächen nicht derart gepflegt, dass die, 
in ihrer Beantwortung unserer Anfrage vom 12.01.15 geforderte notwendige Verfügbarkeit der 
Flächen gewährleistet ist? 
 
5) Warum werden die derzeit vorhandenen Hundefreilaufflächen nicht derart gepflegt, dass sie als 
solche durchgängig nutzbar sind? 
 
 
gez. gez. 
 
 
 
Michael Weisenstein Hamide Akbayir 
Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses Umwelt und Grün

Beratungsverlauf (1)

07.07.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0980/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
27.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27