AN/0980/2017
Pflege von Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen
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Linke Anfrage nach § 4
4340 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Reker, Ausschussvorsitzender Struwe, Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2017 AN/0980/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 Pflege von Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen Sehr geehrte Frau Reker sehr geehrter Herr Struwe DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 07.07.17 Unsere Sport- und Liegewiesen dienen der Erholung der Menschen in unserer Stadt. Sie stehen allen offen und sind aufgrund ihrer Nähe zu den Wohnorten der Kölner*innen zumeist ohne großen Einsatz ökologischer, sowie ökonomischer Ressourcen zu erreichen. Dieses, sowie ihre vielseitige Nutzbarkeit machen sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Naherholung. Die intensive Nutzung unserer Wiesen setzt jedoch eine angemessene Pflege voraus. Im Zuge unserer Arbeit werden immer wieder Fragen und Beschwerden der Bürger*innen an uns heran getragen. Zumeist wird beklagt, dass die Flächen zu selten und dabei auch sehr sporadisch gemäht werden. DIE LINKE hatte im Jahr 2015 schon in einem anderen Zusammenhang nach der Pflege der kommunalen Rasen-, Wiesen- und Weideflächen gefragt. Im Zuge der Beantwortung erhielten wir unter anderem folgende Aufstellung: Insgesamt werden die 1620 ha Rasen- und Wiesenflächen in folgenden Intervallen unterhalten: 600 ha Sport- und Liegewiesen (Sitzmäher Schnittbreite 1,50-3,50m): 6-8 Schnitte/a = 37 % 600 ha Sport- und Liegewiesen (Großflächenmäher): 3-5 Schnitte/a = 37 % 260 ha Landschaftswiese/Langgraswiese: 1-2 Schnitte/a = 16 % 160 ha Biotopwiesen – Beweidung, Heumahd = 10 % Darüber hinaus äußerte sich die Verwaltung wie folgt: Auf der anderen Seite steht diesen zunehmenden und flächenintensiven Nutzungsansprüchen zumindest im innerstädtischen Bereich (Bereiche innerhalb des Äußeren Grüngürtels) nur ein begrenztes Angebot an nutzbaren Flächen gegenüber. Einer Übernutzung der vorhandenen Flächen kann nur dann entgegengewirkt werden, wenn alle zur Verfügung stehenden Rasenflächen genutzt werden können und somit „Ausweichmöglichkeiten“ bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass durch regelmäßige Mahd die Nutzbarkeit der Rasenflächen gewährleistet ist. Auch gibt die Verwaltung zwar an, dass sie gemäß gesetzlicher Vorgaben zur Ausweisung von Hundefreilaufflächen verpflichtet sei, „die in der Regel kaum eine andere Nutzungsform gleich- zeitig zulassen.“, macht aber keine Angaben zur Pflegehäufigkeit und Pflegequalität derselben. Jedem Hundebesitzer ist aber klar, dass diese auch nur dann ihre Aufgabe erfüllen können, wenn das Gras nicht kniehoch ist. Auch die Verpflichtung die Hinterlassenschaft des Hundes zu entfernen gilt auf Hundefreilaufflächen, wird aber durch zu langes Gras erschwert bis verhindert. Bezüglich der als solche bezeichneten Sport- und Liegewiesen, sowie Hundefreilaufflächen stellen sich uns folgende Fragen: 1) In welchem Verzeichnis sind die Rasen- und Wiesenflächen in ihrer Funktion ausgewiesen und wo ist dieses Verzeichnis öffentlich zugänglich? 2) Aus welchem Grund werden die Sport- und Liegewiesen sowie Hundefreilaufflächen in unterschiedlicher Häufigkeit beschnitten? 3) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob die Sport-und Liegeflächen sowie die Hundefreilaufflächen, wie häufig gemäht werden, wobei wir davon ausgehen, dass das Ergebnis dichte und strapazierfähige, mit Untergräsern versehene Flächen sein sollen? 4) Warum werden die derzeit vorhandenen Sport-und Liegeflächen nicht derart gepflegt, dass die, in ihrer Beantwortung unserer Anfrage vom 12.01.15 geforderte notwendige Verfügbarkeit der Flächen gewährleistet ist? 5) Warum werden die derzeit vorhandenen Hundefreilaufflächen nicht derart gepflegt, dass sie als solche durchgängig nutzbar sind? gez. gez. Michael Weisenstein Hamide Akbayir Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses Umwelt und Grün
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0980/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27