Mandari Insight

2023/0145

Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 36 - Heinrichstraße / Am Alten Friedhof - (Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag)

Magistratsvorlage 21.04.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

7.9 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

2.7 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

18.1 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0145

334.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

29.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

20515 Zeichen

Dezern
 
 
 
 
Michae
l
Stadtrat
 
V
vorha
- H
at III: 
l Kolmer 
t 
Vorhabe
abenbe
Heinrich
 
en- und
ezogen
hstraße
A
Vorhabe
Pla
 
 
d Ersc
zum
nen Beb
e / Am A
 
 
April 202
 
 
Inhalt:
enbesch
nunterla
hließu
bauung
Alten F
23 
hreibung
agen 
ngspla
gsplan
Friedhof
an 
n O 36 
f – 
  Anlage 1 
 zur Magistratsvorlage

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 
 
         
April 2023  Seite 2 von 10 
 
Vorhabendaten  
Bauvorhaben: Neubebauung „Am Tierbrunnen“ 
Baugrundstück (Vorhabenbe-
reich): 
Heinrichstraße / Am Alten Friedhof in Darmstadt Ost, 
Gemarkung 1065, Flur 8, Flurstück Nr. 1/1 (Heinrich-
straße 139), Nr. 2/1 (Wienerstraße 86), Nr. 20/30 
(Am Alten Friedhof 2A) 
Weitere Flurstücke: Gemarkung 1065, Flur 8, Flurstück Nr. 235/4 (tlw.), 
Nr. 236/2 und Nr. 237/1 (tlw.) 
Größe des Geltungsbereichs: Ca. 3.000 m² 
Größe des Vorhabenbereichs: Ca. 1.921 m² 
Vorhabenträger: Roki Grundstücksverwaltungs GmbH 
Marienburgstraße 27 
64297 Darmstadt 
Planungsbüros: planquadrat 
Elfers Geskes Krämer PartG mbB 
BDA / DASL / dwb 
Architekten und Stadtplaner  
Platz der Deutschen Einheit 21 
64293 Darmstadt 
Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH 
Pfungstädter Straße 20                                                  
64297 Darmstadt 
 
Freudl Verkehrsplanung                                                 
Rheinstraße 40-42 
64283 Darmstadt 
 
GeoIngenieure FLG GmbH                                            
Platanenallee 23 
64832 Babenhausen 
 
GREBNER Bauphysik GmbH                                        
Darmstädter Landstr. 110 
60598 Frankfurt a.M 
 
iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG 
Herr Rainer Röckle                                                        
Eisenbahnstr. 43 
79098 Freiburg 
 
Vermessungsbüro Krahn 
Herr Niels-Peter Krahn 
Böhmer Straße 12 
64823 Groß-Umstadt

Vorhabe
 
         
April 2023
Mit de m
wird die
6-gesch
zelhand
Vorhabe
nungsba
Vorhabe
Bauleitp
 
Grund
Lage im
Das Pla
der Sta
ßen He
bauten 
Die Grü
Alten Fr
Nähe zu
Der G e
ca. 0,3 
Nr. 20/3
Geltung
Quelle: W
en- und Ersch
3 
m vorhabe n
e planungsr
hossigen Pu
delsmarkt i m
enträger b e
au inklusive
enträger zu
planverfahre
dlagen 
m Stadtgeb
angebiet be
dtteile Darm
einrichstraße
südöstliche
ünanlagen a
riedhofs sow
ur Straßenb
eltungsbere
ha auf und 
30, Nr. 235/
gsbereich de
Wissenschaf
hließungspla
nbezogenen
echtliche V
unkthaus un
m E r d g e s ch
eabsichtigt 
e gewerblich
ur Entwicklu
ens ist die R
biet und räu
efindet sich 
mstadt Mitte
e und Nie d
en Quartiere
am Tierbrun
wie die gut
bahn in der 
eich des v
umfasst die
/4 (tlw.), Nr.
es vorhabe
ftsstadt Darm
an zum vorha
n Bebauun g
oraussetzu
nd einer 3-g
hoss auf ei
eine Beb a
her Nutzung
ung des Bau
Roki Grunds
umlicher G
ca. 1 km s
e und Dar m
er-Ramstäd
e der Darms
nnen, der p
e Erreichba
Nieder-Ram
orhabenbez
e Flurstücke
236/2 und 
nbezogene
mstadt 
abenbezogen
gsplan O 3 6
ng für die B
geschossige
iner gemei n
auung mit 
g im Erdges
ugrundstück
stücksverw
Geltungsber
üdöstlich de
mstadt Ost 
dter Straße
städter Inne
parkartige B
arkeit durch
mstädter St
zogenen B
e Gemarkun
Nr. 237/1 (
en Bebauun
nen Bebauun
6 -  H e i n r i ch
Bebauung d
en Zeile ge
nsamen Ti e
gefördertem
schoss.  
ks im Rahm
altungs Gm
reich 
es Innensta
an der Kr e
e und gren z
enstadt (Wo
Baumbestan
h die umgeb
raße zeichn
Bebauungsp
ng 1065, Fl
tlw.). 
gsplans O 3
ngsplan O 36
hstraße / A
des Baugrun
schaffen, d
efgarage v e
m und  frei
men des Ge
mbH.  
adtkerns im
uzung der 
zt unmittelb
oog- und Ka
nd des südli
benden Ver
nen das Ge
plans weis t
ur 8, Flurstü
36 
6 
Seite
Am Alten F r
ndstücks m
die durch ei
erbunden s
ifinanziertem
eltungsbere
m Übergangs
Hauptverke
bar an die d
apellplatzvie
ich anschlie
rkehrswege
ebiet aus. 
t e i n e  G rö
ück Nr. 1/1,
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
e 3 von 10 
riedhof - 
mit einem 
nen Ein-
sind. Der 
m W o h -
ichs des 
sbereich 
ehrsstra-
dicht be-
ertel). 
eßenden 
 und die 
öße von 
, Nr. 2/1,

Vorhabe
 
         
April 2023
Bisheri
Auf dem
de sowi
ne Nutz
Das Pla
Jahre s
lage bild
Der bau
zug auf
Der Blo
Nebena
geschos
Orthoph
Quelle: W
Das abg
plans) w
plans a
flächen
,
zwecke
reich. 
 
Vorha
Ziel des
mit erg
schen A
en- und Ersch
3 
ge und der
m Plangrun
ie im rückw
zung weist d
angebiet ste
owie dem T
det, der zum
uliche Besta
f Struktur, N
ockrand ist 
anlagen un d
ssigen Einfa
hoto mit Ken
Wissenschaf
gebildete V
weist ander
uf. Der Gel
, d i e  i m  Ra
n herangez
abenbesc
s städtebau
änzender N
Ansprüchen
hließungspla
rzeitige Nu
dstück befi
wärtigen Ber
deutliche stä
eht in direk t
Tierbrunnen
m südlich ge
and an die s
Nutzung und
hier nicht g
d G a r a g en
amilienhäus
nnzeichnun
ftsstadt Darm
Vorhabengru
re Grenzen 
tungsbereic
ahmen der 
zogen werd
chreibun
ulichen Kon
Nutzung i m
n und den Q
an zum vorha
utzung des 
nden sich z
reich ehema
ädtebaulich
tem Kontex
n (Kulturden
elegenen A
ser stark v e
d Gestalt u
geschlossen
, eine ver d
sern grenze
ng des Vorh
mstadt und M
undstück (V
als der G e
ch umfasst 
Neukonze
en. Somit i
ng 
zepts ist di
m Erdgesc h
Qualitätsan
abenbezogen
Vorhabeng
zurzeit leer 
als als Wer
he Defizite a
xt mit der o r
nkmal), welc
Alten Friedho
erkehrsbela
nd weist z u
n. Im Inner e
dichtete W
en im Osten
habengebiet
Markierung V
Vorhabenbe
eltungsberei
zusätzlich 
eption des V
ist der Gelt
ie Errichtun
hoss (Einz e
nforderunge
nen Bebauun
grundstück
stehende z
rkstätten ge
auf. 
rtstypischen
cher den Au
of führt. 
asteten Stel
ur Nieder-R
en des Pla
ohnbebauu
n an. 
ts 
Vorhabengebi
ereich des V
ich des vo r
angrenzend
Vorhabeng
ungsbereic
ng einer in n
elhandelsma
en an den v
ngsplan O 36
ks 
zweigescho
enutzte Halle
n Bestands
uftakt zu ein
le ist heter o
Ramstädter S
ngebiets be
ng vorwie g
iet Planquad
Vorhaben- u
habenbezo
de Teilbere
rundstücks 
h größer a l
erstädtisch
arkt), die d
vorliegende
6 
Seite
ossige Woh
en. Die auf
bebauung d
ner kleinen 
ogen jeweil
Straße Lüc
efinden sich
gend mit 1
drat  
und Erschli
ogenen Beb
eiche von V
zu Erschli
ls der Vorh
en Wohnbe
den stadtg e
en Standort 
e 4 von 10 
ngebäu-
fgegebe-
der 50er 
Parkan-
ls in Be-
cken auf. 
h, außer 
- bis 2-
eßungs-
bauungs-
Verkehrs-
eßungs-
abenbe-
ebauung 
estalteri-
gerecht

Vorhabe
 
         
April 2023
werden
und da m
wicklung
 
Städte
b
 
An der 
Grundst
Stadtein
ortstypis
takt zu e
Die städ
den gep
die Bes
en- und Ersch
3 
. Hierbei wi
mit ein we s
g in der Wis
bauliches K
Kreuzung d
tück durch 
ngangs au s
schen Best
einer kleine
dtebauliche
planten Ein
standshöhe 
hließungspla
ird dringend
sentlicher B
ssenschafts
Konzept un
der Nieder-
die expo n
s verschied
tandsbebau
en Parkanla
e Konzeptio
zelhandels
des angren
an zum vorha
d erforderlic
Beitrag zur 
sstadt Darm
nd städteba
Ramstädter
nierte Eckl a
enen Rich t
uung der 5 0
ge formt, di
n formuliert
markt beinh
nzenden Ge
abenbezogen
cher Wohnr
ökologisch 
mstadt geleis
auliche Pla
r Straße u n
age einen 
tungen. Da
0er Jahre s o
ie wiederum
t zwei Bau k
haltet. Auf d
ebäudes de
nen Bebauun
raum in inne
und ökon o
stet. 
anungsdate
nd der Hei n
wichtigen 
bei steht e
owie dem T
m zum alten
körper auf e
diesem wird
es Bauvere
ngsplan O 36
erstädtische
omisch nac
en 
nrichstraße 
gestalterisc
s in direkt e
Tierbrunnen
n Friedhof fü
einem grün
d mit einer 
eins aufnimm
6 
Seite
er Lage ges
chhaltigen S
gelegen, bi
chen Baus t
em Kontex t
n, welcher d
ührt.  
en Sockel, 
Bebauung
mt, die vor h
e 5 von 10 
schaffen 
Stadtent-
ildet das 
tein des 
t m i t  d e r  
den Auf-
welcher 
, welche 
handene

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 
 
         
April 2023  Seite 6 von 10 
Zeile weitergeführt und dann südlich umgeleitet. So bildet sich  die Möglichkeit einer grünen 
Fuge, welche zum einen die geplante Punktbebauung an der Ecklag e freistellt, aber auch 
das Grün des nahen Parks aufgreift und auf das Dach des Marktes weiterführt, um hier quali-
tative Freiflächen für die zukünftigen Bewohner entstehen zu la ssen. Das begrünte Dach 
wird Zentrum der Nachbarschaft beider Baukörper und ein Ort der  Kommunikation und Erho-
lung. 
Durch die Freistellung des Punkthauses wird dessen exponierte L age und Eigencharakter 
noch weiter verstärkt und der gesamte Block findet hier seinen Abschluss. Durch seine Höhe 
von 6 Geschossen zzgl. Staffelgeschoss formt es einen Hochpunkt  im Gebiet und formuliert 
durch seine 4 freistehenden Fassaden in jede Richtung Vordersei ten mit hohen Freiraum-
qualitäten. Die Ausrichtung des Baukörpers, mit den Grundmaßen von 21 m x 21 m, folgt der 
Grenze bzw. der Bauflucht der Wiener Straße, um so durch die Au sbildung einer Fassade 
zur Kreuzung ein "Gesicht" zu dieser zu zeigen und sowohl mit N achkriegsbebauung als 
auch den Neubauten zu interagieren.  
Städtebauliche Kennzahlen:  
GRZ I = 0,79; GRZ II 0,86 
BGF Wohnen = ca. 3.430 m², BGF Gesamt = ca. 5.000 m² 
 
Hochbaugestaltung und Grundrissqualität 
Die beiden Baukörper bilden jeweils die im Vorfeld abgestimmten  Wohntypen ab. So findet 
sich im geplanten Gebäuderiegel das geförderte Wohnen, welches den geforderten 45 % 
Anteil, bezogen auf die auf dem Grundstück neu gebaute BGF (ohn e Markt), abzüglich der 
nach bereits bestehendem Planungsrecht realisierbaren Fläche, e ntspricht. So werden ca. 
980 m² geförderte Wohnfläche geschaffen. 
Das Punkthaus beinhaltet ca. 2.500 m² freifinanziertes Wohnen. Die Erschließung des 
Punkthauses erfolgt dabei über ein Sicherheitstreppenhaus, da d ie Aufstellung eines Ret-
tungswagens durch eine Platzierung auf dem Markt nicht erfolgen  kann. Im Regelgrundriss 
(1.OG) werden so 5-6 Wohneinheiten von 38-102 m² Flächengröße e rschlossen. Durch eine 
klare Struktur eines Kernes, welcher die dienenden Räume enthäl t, werden qualitative 
Wohn- und Schlafbereiche geschaffen. Im 1. Obergeschoss wird vo m Regelgrundriss abge-
wichen, um durch eine Ausbildung von kleinen Maisonette-Apparte ments nur Wohnflächen 
zum halböffentlichen Dachgarten hin auszurichten. Dies stärkt d ie Privatheit in diesen ein-
sehbaren Bereichen und schafft ein passendes Gegenüber zu den b eiden geförderten Mai-
sonette-Wohnungen, die dem Typus eines Reihenhauses nachempfund en sind. Eine im 
Staffelgeschoss gelegene Wohnung des Punkthauses ist auch als M aisonette-Wohnung 
ausgelegt, die dadurch einen Blickbezug zur Darmstädter Innenst adt erhält und somit eine 
erhöhte Wohnqualität entsteht. Die anderen beiden Wohnungen im Staffelgeschoss sind 
durch großzügige Terrassen und Balkone charakterisiert, welche Ausblicke in Richtung Mat-
hildenhöhe und der Grünstrukturen im Süden bieten. 
Der Riegelbau bietet neben den Reihenhäusern im Regelgeschoss n och drei weitere Woh-
nungen mit Flächengrößen von 47 - 92 m² an. Ein Sicherheitstrep penhaus ist an dieser Stel-
le nicht nötig, da in den ersten zwei Geschossen vom Dach des M arktes (Außenanlage) an-
geleitert werden kann und im Staffelgeschoss beide Wohnungen vo n der Heinrichstraße aus 
durch ein Rettungsfahrzeug angeleitert werden können.

Vorhabe
 
         
April 2023
Freirau
Die gep
erhöhte
genübe
gen Bew
ten für 
0,80 - 1
der Höh
reich m
räume 
schützt
e
 
 
 
en- und Ersch
3 
mkonzept 
plante Freiflä
e Lage von 
r der stadt r
wohnern Fr
die angre n
,00 m sind 
he der Ers c
mit einem K
sollen die s
en Tierbrun
hließungspla
äche wird a
ca. 6 m ü b
räumlichen 
reiraum für 
nzenden W
Grünpflanz
chließungse
leinkindersp
se Bereich e
nnen und de
 
an zum vorha
auf dem Dac
ber Straßen
Umgebung
die gemein
ohnungen. 
zungen mög
ebene ab u n
pielplatz z u
e a u f g e w er
em Grünber
abenbezogen
ch des Erdg
nniveau der
g. Die vorg
nschaftliche
Durch ein e
glich. Der s
nd bietet s o
u integriere n
rtet werde n
reich zum A
nen Bebauun
geschosses
r Heinrichst
esehene A
en Aktivitäte
en entspre c
üdlich gepla
o die Mögli
n. Durch d i
n u n d  e i n en
Alten Friedh
ngsplan O 36
s realisiert u
traße Ruhe
Außenanlage
en sowie te i
chenden D
ante Freirau
chkeit, eine
ie Belebun g
n Übergan g
of bilden. 
6 
Seite
und erhält d
e und Priva
e bietet de
ilweise priv
Dachaufbau 
um staffelt 
en offenen 
g d i e s e r  Zw
g z u m  d en
e 7 von 10 
durch die 
theit ge-
n künfti-
ate Gär-
von ca. 
sich von 
Grünbe-
wischen-
nkmalge-

Vorhabe
 
         
April 2023
Erschli
Das Gr
Nieder-
Alten Fr
nisch ab
fahrbar 
Wiener 
den Ha
äußere 
deren 
F
die der 
ge. Bew
und ge l
Zugang
und au
c
Die PKW
ge vero
Verkehr
geregel
südlich
e
Nachba
ne Par k
der ze n
möchte
bauung
Ausweis
 
en- und Ersch
3 
eßung und
rundstücken
Ramstädter
riedhof auf 
bgegrenzt, 
ist, welche
Straße (E c
upteingang
Erschließu
Fuße sich a
äußeren in
wohner des
langen üb e
g e r f o l g t  ü be
ch den Auss
W-Stellplätz
ortet. Die E
rsführung i n
t werden. A
en Teil de s
argrundstüc
kplätze für 
ntralen La g
. Die Erar b
splanverfah
sung von D
hließungspla
d Stellplätz
nsemble wi r
r Straße b e
die Nieder-
da sie nur 
es direkt an 
cke Heinri c
g des Einz e
ung des Ri
uch der Ein
 gleicher Fo
s Riegelbau
er die Auß e
er das Pu n
stieg auf die
ze für das P
in- und Au s
nnerhalb de
Angrenzend
s G r u n d s t üc
k, an dem w
den Lebe n
ge und de r
beitung inno
hren diskut i
Doppelparke
an zum vorha
e 
rd im Nord
egrenzt. Dia
-Ramstädte
von Süden
das Planun
chstraße) z u
elhandelsma
egelgebäud
ngang zum 
orm folgt, fü
s finden s o
enanlage z u
nkthaus, d e
e Außenanl
Punkthaus u
sfahrt in d a
es Zufahrts
d befindet s
ckes liegt e
weitere vier
nsmittelmark
r umgeben d
ovativer und
iert. Falls e
ern entsprec
abenbezogen
en von de r
agonal von 
er Straße. D
n über den 
ngsgrundst
um Straße n
arkts zu er s
des und F r
Wohntrepp
ührt zu eine
o die Haup t
um entspr e
essen Aufz u
age ermög
und Riegelg
as Tiefgesc
bereiches s
sich die An
ein über B a
r Außenstel
kt geplant, 
den Wohn b
d alternative
erforderlich
chend erhöh
nen Bebauun
r Heinrichs t
Süden mün
Diese Straße
Herdweg b
tück anschli
nraum wird 
schließen. I
reiraums d
penhaus be
em Ausgang
terschließun
echenden T
ug bis in d
licht.  
gebäude sin
hoss liegt a
soll durch e
lieferung fü
aulasten g e
llplätze real
da der vo r
bebauung 
er Mobilitäts
kann die Z
ht werden.
ngsplan O 36
traße und i
ndet zusätz
e ist baulich
is zum Gr u
ießt. Die p r
genutzt, u
m Norden 
urch eine T
findet. Die 
g auf die be
ng über di e
reppenhaus
as Tiefgar a
nd gemeins
an der Hei n
eine gepla n
ür den Einz
esichertes W
isiert werde
rgesehene 
ohne Stell p
sanreize wi
Za h l  d e r  St
6 
Seite
m Westen 
zlich die St r
h und verke
undstück Nr
rominente L
um an dies e
erfolgt die 
Treppenanl
Treppe im 
egrünte Auß
e dortige F r
s. Der bar r
agengescho
sam in der T
nrichstraße 
nte Ampels c
zelhandelsm
Wegerecht 
en. Aktuell s
Betreiber a
plätze aus k
ird im weit e
tellplätze d
e 8 von 10 
von der 
raße Am 
ehrstech-
r. 2a be-
Lage der 
er Stelle 
zentrale 
lage, an 
Inneren, 
ßenanla-
reitreppe 
rierefreie 
oss führt 
Tiefgara-
und die 
chaltung 
markt. Im 
für das 
sind kei-
aufgrund 
kommen 
eren Be-
urch die

Vorhabe
 
         
April 2023
Nachha
Bei der 
und di e
legt. Da
was sic
Bereich
tative F
falls dur
er Form
es über
denseite
Fassade
welche 
Brüstu
n
Grün en
bene F
klimatis
verfahr
e
Anlagen
 
en- und Ersch
3 
altigkeit un
Gestaltung
e U m s e t z un
as Erdgesch
ch durch be
h der Zufahr
reifläche fü
rch seine be
m fortführt. Ü
r die Kinde r
en erhalten
en des Pun
an den Ec
ng wird die 
ntlang der F
assade ab
chen Gründ
en abgestim
n vorgesehe
hließungspla
nd Fassade
g der Dach
ng der klim a
hoss steht g
grünte Elem
rten ausprä
r die Bewoh
egrünte Str
Über das Da
rspielmöglic
n eine Holz f
nkthauses s
ken des G e
Möglichke
Fassade au
, welche d
den sind a u
mmt wird. D
en.  
an zum vorha
engestaltun
flächen und
apolitischen
ganz im Z u
mente in d e
gt. Die inte
hner beider 
raßenfassad
ach wird da
chkeiten in 
fassade, we
sind von den
ebäudes Fr
it von Pfla n
ufzugreifen. 
urch Alumi
uch hellere 
Die Dachfläc
abenbezogen
ng 
d Fassaden
n Ziele der 
uge einer g r
en Glasfass
nsive Begrü
r geplanten 
de aus, wel
as Grün bis 
den angren
elche das M
n umlaufend
reiräume au
nzungen g e
Davon set
niumpanee
Fassadenf
chen des S
nen Bebauun
n wird auf d
Wissensch
rünen, nach
saden und d
ünung des 
Gebäude. D
che sich du
auf die and
nzenden Pa
Material de
den weißen
usbilden. In
eschaffen, u
zt sich in d
ele einen w
farben vors
Staffelgesch
ngsplan O 36
das Thema
haftsstadt D
hhaltigen Fa
durch eine 
EG-Daches
Der Riegel z
urch das ge
dere Gebäu
ark fließt. A
s Sockels w
n Balkonpla
den Bereic
um so wie d
er Materiali
wertigen Ch
tellbar, was
hosses sind
6 
Seite
a der Nach h
Darmstadt W
assadenges
Holzverklei
s schafft ein
zeichnet sic
eneigte Dac
udeseite gef
Alle weiteren
wiederaufgr
atten charak
chen mit m
derholt da s
ität die ant h
arakter er h
s im weiter e
d zusätzlich
e 9 von 10 
haltigkeit 
Wert ge-
staltung, 
idung im 
ne quali-
ch eben-
ch in frei-
führt, wo 
n Fassa-
reift. Die 
kterisiert, 
arkanter 
s T h e m a  
hrazitfar-
hält. Aus 
en Plan-
h für PV-

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 
 
         
April 2023  Seite 10 von 10 
Ver- und Entsorgung  
Detaillierte Planungen und weiterführende Abstimmungen zu den e inzelnen Versorgungs-
medien erfolgen im Verlauf des weiteren Verfahrens. Die vorlieg enden Ausführungen stellen 
den aktuellen Sach- und Arbeitsstand dar. 
 
Regenwasser 
Die Flachdächer erhalten eine extensive Dachbegrünung. Der Deck enaufbau über dem Erd-
geschoss dient als Rückhaltevolumen, um das anfallende Niedersc hlagswasser aus den 
Dach- und Loggienflächen für die Bewässerung der Grünfassaden u nd Dächer zu nutzen. 
Demnach soll die Niederschlagsentwässerung größtenteils bewirts chaftet und ein geringer 
Anteil gedrosselt an das Abwassernetz abgeleitet werden. 
 
Trinkwasserverteilung 
Der Verbrauch von Kalt- und Warmwasser wird getrennt für die ei nzelnen Wohnungen er-
fasst, ebenso der Wasserverbrauch für die Bewässerung der allge meinen Grünflächen. Der 
Hauptanschluss erfolgt für das Punkthaus und die Zeile im gemeinsamen Untergeschoss.  
 
Wärmeerzeugung / Wärmeverteilung 
Die Wärmeerzeugung für die Gebäude befindet sich noch in Abstim mung. Im Untergeschoss 
wird dafür ein Haustechnikraum geplant. Ein konkretisierendes E nergiekonzept zur Wärme-
versorgung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Abstim mung mit den städti-
schen Ämtern unter Berücksichtigung städtischer Beschlüsse erstellt. 
 
Wohnraumlüftung 
Die Wohnraumlüftung befindet sich noch in Abstimmung.  
 
Hausanschluss  
Die Energieversorgung (Strom) erfolgt über das zuständige Energ ieversorgungsunterneh-
men. Im Untergeschoss ist ein Übergaberaum geplant. Ausgehend v om Hausübergabepunkt 
erfolgen die Versorgung der Wohnungsunterverteilungen und der V erteilungen der Technik- 
und Allgemeinbereiche. Zusätzlich werden auf den Dächern Photov oltaikanlagen zur Versor-
gung / Einspeisung in das eigene Netz installiert.  
 
Sonstige Infrastruktur 
Durch die zentrale Lage besteht eine gute Verkehrsanbindung in alle Himmelsrichtungen per 
PKW, Straßenbahn und Bus sowie eine gute Erreichbarkeit von Läd en des täglichen Be-
darfs. Schulen, Betreuungs- sowie Freizeitangebote sind fußläufig erreichbar.  
 
 
Anhang 
siehe separate Planmappe 
- Übersichtplan (Freiflächenplan)  
- Grundrisse 
- Schnitte 
- Ansichten

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36
M 1:250 / DIN A3

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36
Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36

anlage 3

19923 Zeichen

/g3
/g3
/g3
 
 
Geltun
g
Friedho
/g3
gsbereich de
of 
es vorhabe
nbezogene
n Bebauun
zum
gsplan O 36
m städteb
6 – Heinrich
A
baulichen V
hstraße / Am
(ohne M
nlage 1 
Vertrag 
 
m Alten 
Maßstab)

Anlage 2 zur Grundzustimmung  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 36 
- Heinrichstraße / Am Alten Friedhof –  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Kooperationsvereinbarung 
über die Zusammenarbeit bei Beauftragung von Planungsleistungen und 
Gutachten durch Dritte im Rahmen von Bauleitplanverfahren 
zwischen  
 
dem/der Vorhabenträger/in ________________________________________________ 
als Auftraggeber/in von Planungsleistungen bzw. Gutachten genannt „VT“, 
 
dem beauftragten Büro ___________________________________________________ 
als Auftragnehmer (Planungsbüro, Ingenieurbüro, Gutachter/in) genannt „Büro“ 
 
und dem Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt genannt „Stadt“ 
 
 
Präambel 
 
Vorliegende „Kooperationsvereinbarung“ ist Anlage z ur Grundzustimmung (städtebaulicher 
Vertrag), die zwischen dem VT und der Stadt geschlo ssenen wurde. Diese dreiseitige 
Kooperationsvereinbarung hat der VT allen von ihm b eauftragten Büros für 
Planungsleistungen und Gutachten im Zusammenhang mi t dem Bauleitplanverfahren bei 
Beauftragung zur Unterzeichnung und Rücksendung vor zulegen. Sie regelt das Verhältnis 
zwischen Vorhabenträger, beauftragtem Büro und der Stadt untereinander und die 
Zusammenarbeit zwischen diesen, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten 
 
 
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der nachfolgenden Regelungen:

2 
 
1. Pflichten VT und Büros 
 
1.1 Allgemeine Pflichten der beauftragten Büros und  des Vorhabenträgers 
 
Der VT hat sich in der Grundzustimmung (städtebauli cher Vertrag) dazu verpflichtet, diese 
Kooperationsvereinbarung den von ihm beauftragten P lanungs- und Gutachterbüros zur 
Unterzeichnung vorzulegen und darauf hinzuwirken, dass die Vorgaben eingehalten werden. 
Das Büro und der VT sind verpflichtet, die für die Erstellung der Planung erforderlichen 
Informationen, Unterlagen, Pläne usw. bei der Stadt oder den zuständigen Fachämtern direkt 
anzufordern. 
 
Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die zu erstellenden Unterlagen und 
Gutachten sind mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem zu ständigen Fachamt (z.B. beim 
Umweltbericht, Freiflächen- und Grünordnungsplan: G rünflächenamt, bei Mobilitäts- und 
Verkehrsfragen: Mobilitätsamt, bei Klimafragen: Amt  für Klimaschutz und Klimaanpassung, 
bei Altlasten-, wasserrechtlichen und Naturschutzfragen: Umweltamt) abzustimmen. 
 
Das jeweils beauftragte Büro stimmt einer Veröffentlichung der von ihm erstellten Unterlagen 
(s. 5.1 Nutzungsrechte der Stadt) ausdrücklich zu. 
 
1.2 Rechte und Pflichten des beauftragten Planungsb üros (Bauleitplanung) 
 
Das vom VT beauftragte Büro für die Bauleitplanung sichert der Stadt zu, die im 
Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren zu erbrin genden Planungsleistungen nach 
den einschlägigen Rechtsvorschriften (BauGB, BauNVO , HBO, PlanzV etc.) und den 
Vorgaben des Stadtplanungsamtes bzw. der betroffenen Fachämter zu erbringen. 
 
Die Layoutvorgaben des Stadtplanungsamtes bzgl. Pla n, Begründung, Vertrag etc. sind 
einzuhalten ( Musterbebauungsplan der Stadt ). Verfahrensvermerke und eine aktuelle Liste 
der Rechtsgrundlagen für den jeweiligen Bauleitplan  werden auf Anforderung vom 
Stadtplanungsamt der Stadt geliefert. 
 
Das Büro wird die Koordination zwischen dem VT und der Stadt wahrnehmen. Bei 
widersprüchlichen planerischen Vorgaben zwischen VT  und Stadt sind die Vorgaben der 
Stadt, unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes hinsichtlich öffentlicher und privater 
Belange gemäß BauGB, gegenüber dem Planungsbüro bindend. 
 
Das Büro ist verpflichtet, zu jedem Abstimmungsgesp räch im Bauleitplanverfahren ein 
Protokoll anzufertigen und dieses dem Stadtplanungsamt und dem/den beteiligten Fachamt / 
Fachämtern zur Bestätigung vorzulegen. 
 
Das Stadtplanungsamt kann nach Bedarf eine Arbeitsg ruppe (AG) Bauleitplanung mit den 
Planungsbeteiligten zum jeweiligen  Bauleitplanverf ahren bilden, um in gemeinsamen 
Terminen die Planung fachübergreifend abzustimmen. Dabei ist das Planungsbüro 
koordinierend beteiligt und erstellt hierzu jeweils ein Ergebnisprotokoll. 
 
1.3 Abgabe von Unterlagen 
 
Alle Unterlagen im Bauleitplanverfahren, auch Gutac hten, sind in digitaler Form (pdf und 
DWG, sowie X-Planungsformat) zu übergeben (siehe hierzu auch: 3. Datenaustausch). 
 
Die endgültig abgestimmten Unterlagen für die Besch lussgremien sind in der benötigten 
Anzahl für die Gremienbeschlüsse auf Anforderung de r Stadt auf Kosten des VT vom 
beauftragten Planungsbüro zusätzlich zur digitalen Form ausgedruckt zu liefern. Hierzu 
gehören auch die Gutachten, die im Bauleitplanverfa hren in 2-facher Ausführung in 
Papierform benötigt werden (Aktenexemplar und Auslegung).

3 
 
2. Rechte und Pflichten der Stadt 
 
2.1 Zusammenarbeit mit dem Büro 
 
Die Stadt wird das Büro bei der Durchführung der Le istungen unterstützen und die nach 
geltendem Recht notwendigen Voraussetzungen schaffe n, sofern dies in ihrem 
Einflussbereich steht und keine Hinderungsgründe gegeben sind. 
Die Stadt ist berechtigt, dem Planungs- und/oder Gu tachterbüro unmittelbar 
planungsbedingte Vorgaben zu erteilen. Der Vorhaben träger wird in diesem Fall 
unverzüglich informiert. 
 
2.2 Entscheidungsfreiheit, Gesetzliche Vorgaben 
 
Die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der St adt insbesondere im Hinblick auf die 
planerische Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB bleibt unberührt. Die Stadt kann als 
verfahrensdurchführende Stelle unabhängig von diese r Vereinbarung frei darüber 
entscheiden, ob sie einen von Dritten vorgelegten Entwurf annimmt und sich zu eigen macht. 
 
Durch diesen Vertrag wird für keine der Vertragspar teien ein Anspruch auf die Aufstellung 
eines Bauleitplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB) 
begründet. Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwe ndungen des VT, die dieser im Hinblick 
auf die Aufstellung der Satzung tätigt, ist ausgeschlossen. 
 
 
3. Datenaustausch, Dateiformate, X-Planung 
 
3.1 Plangrundlage 
 
Als Plangrundlage hat das Büro die aktuelle Kataste rkarte (Stadtgrundkarte) der Stadt zu 
verwenden, erhältlich beim Vermessungsamt der Stadt. 
 
3.2 CAD-Dateien 
 
CAD-Dateien sind der Stadt als DWG und PDF Dateien zur Verfügung zu stellen, damit eine 
einfache Prüfung erfolgen kann (pdf) und gleichzeit ig gewährleistet ist, dass die Stadt ggf. 
kleinere Fehler ohne erneuten Rücklauf an das Büro selbst beheben kann (DWG). Das Büro 
erhält in diesem Fall anschließend die geänderte Datei zurück. 
 
3.3 Sonstige Dateiformate 
 
Adobe Dateien (Photoshop, Illustrator, InDesign) si nd im jeweiligen Originalformat und auch 
als PDF-Dokument, Texte und Tabellen als WORD/EXCEL  Dateien, Präsentationen als 
Power-Point Datei zu übergeben. 
 
3.4 Digitale Planunterlagen (Bauleitplan) 
 
Die digitalen Planunterlagen zum Bauleitplan sind X -Planungskonform zu erstellen mit 
vollvektorieller Erfassung der Planinhalte gemäß Kap. 3.1 des Leitfadens X-Planung  
(https://www.xleitstelle.de/leitfaden). Die Abgabe der digitalen Zeichnungsdateien sind der 
Stadt im Format XPlanGML zu liefern (vgl. Kap. 5.1 Pflichtenheft X-Planungskonforme 
Erfassung von Daten der Bauleitplanung, Landesamt f ür Bauen und Verkehr Brandenburg: 
https://lbv.brandenburg.de/dateien/stadt_wohnen/Pflichtenheft_2018.pdf).

4 
 
4. Datenschutz 
 
4.1 Verschwiegenheitsvereinbarung 
 
Das beauftragte Büro verpflichtet sich, über alle b ei der Tätigkeit bekannt gewordenen 
Vorgänge, Namen und Zusammenhänge gegenüber unberec htigten Dritten Stillschweigen 
zu bewahren; dies gilt auch nach Beendigung der bea uftragten Arbeiten und dieser 
Vereinbarung. 
 
4.2 Weitergabe nicht öffentlicher Unterlagen 
 
Das beauftragte Büro wird die nicht für die Öffentl ichkeit bestimmten Unterlagen und Daten, 
welche von der Stadt zur Verfügung gestellt wurden bzw. die bei der Durchführung der 
Maßnahmen erlangt worden sind, vertraulich behandel n und nur im Einvernehmen mit der 
Stadt an Dritte weitergeben. 
 
4.3 Personenbezogene Daten 
 
Der VT und das beauftragte Büro erhalten von der Wi ssenschaftsstadt keine 
personenbezogenen Daten von Eigentümerinnen und Eig entümern von Grundstücken, 
Gebäuden oder Gebäudeteilen oder sonstiger von der Planung betroffener Personen. Sollten 
solche Informationen für die Bearbeitung der Planun g durch den VT und das beauftragte 
Büro notwendig sein, muss von den betroffenen Perso nen eine Einwilligungserklärung 
gemäß Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingeholt werden. 
 
Abwägungstabellen und Stellungnahmen zur Planung we rden dem beauftragten Büro in 
anonymisierter Form übergeben. Sollten trotz dieser  Maßnahmen aus den anonymisierten 
Stellungnahmen Rückschlüsse auf einzelne Personen m öglich sein, hat das beauftragte 
Büro die Bestimmungen der DS-GVO sowie die entsprec henden Gesetze des Bundes und 
des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung z u beachten. Personenbezogene Daten 
(Namen, Adressen, etc.) dürfen von den Büros nicht an den Vorhabenträger oder an Dritte 
weitergegeben werden. 
 
Sollte während der Ausführung der beauftragten Leis tung die Verarbeitung 
personenbezogener Daten durch das beauftragte Büro zu einem wesentlichen Teil der 
durchgeführten Tätigkeiten gehören und die Daten ni cht anonymisiert verarbeitet werden 
können, wird eine diesen Vertrag ergänzende Zusatzv ereinbarung zur Auftragsverarbeitung 
gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO abgeschlossen. 
 
Das beauftragte Büro hat personenbezogene Daten aus  dem Auftragsverhältnis zu 
berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung ein zuschränken, wenn die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dies mittels einer Wei sung verlangt und berechtigte 
Interessen des beauftragten Büros dem nicht entgegenstehen. 
 
Das beauftragte Büro erklärt sich damit einverstand en, dass die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt – grundsätzlich nach Terminvereinbarung –  berechtigt ist, die Einhaltung der 
Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit u nd der diesbezüglich bei dem 
beauftragten Büro getroffenen technischen und organ isatorischen Maßnahmen im 
angemessenen und erforderlichen Umfang zu überprüfen. 
 
4.4 Mitarbeiterverpflichtung 
 
Das Büro sichert zu, die beschäftigten Mitarbeiter/ innen vor Aufnahme der Tätigkeit mit den 
für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut zu machen und für die Zeit 
ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschä ftigungsverhältnisses in geeigneter 
Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO).

5 
 
Das Büro überwacht die Einhaltung der datenschutzre chtlichen Vorschriften im eigenen 
Betrieb. 
 
4.5 Übergabe geschützter Daten 
 
Nach Abschluss der vertraglichen Leistungen sind al le dem Datenschutz unterliegenden 
Daten der Stadt zu übergeben; es dürfen keinerlei K opien oder Duplikate bei dem Büro 
verbleiben. 
 
 
5. Nutzungsrechte / Urheberrecht 
 
5.1 Nutzungsrechte der Stadt 
 
Das Büro und der VT räumen der Stadt unter Verzicht  auf jegliche Vergütungsrechte ein 
ausschließliches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 Ur heberrechtsgesetz (UrhG) an den 
erstellten Unterlagen ein. Die Stadt darf diese ohne Mitwirkung des Büros und des VT nutzen 
und vervielfältigen, unter Angabe des Verfassers ve rbreiten, ausstellen/auslegen sowie 
Dritten zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitere Nutzun gsrechte einräumen. Die Stadt hat das 
Recht zur Veröffentlichung der erstellten Unterlage n, insbesondere durch die gesetzlich 
vorgeschriebene Einstellung in das Internet im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen. 
 
Eine Korrektur/Ergänzung/Änderung fehlerhafter Unte rlagen durch die Stadt ist zur 
Vermeidung von Rückläufen in Absprache mit dem jewe iligen Büro erlaubt. Im Falle von 
Gutachten können Änderungen/Anpassungen/Ergänzungen  durch das Gutachterbüro nach 
Absprache mit dem Büro/dem Vorhabenträger von der Stadt verlangt werden. 
 
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Bauleitplans w erden alle zugelieferten Unterlagen, die 
Verfahrensbestandteil sind, öffentlich und gehen in das Eigentum der Stadt über. 
 
5.2 Nutzungsrechte der Büros und des Vorhabenträger s 
 
Das Büro und der VT bedürfen zur Veröffentlichung d er vorherigen schriftlichen Zustimmung 
der Stadt. Soweit die Unterlagen bereits von der St adt öffentlich bekannt gemacht wurden, 
können diese vom Planfertiger (Büro) und VT für Akq uisitions- und Referenzzwecke auch 
ohne Zustimmung der Stadt verwendet werden. Die darüber hinaus gehende Information der 
Öffentlichkeit kann nur in Abstimmung mit der Stadt erfolgen. 
 
5.3 Urheberrecht für Bildmaterial 
 
Das Büro überträgt der Stadt die Nutzungsrechte für  von ihm im Rahmen des Auftrages 
angefertigtes Bildmaterial im erforderlichen Umfang. 
Das Büro sichert der Stadt zu, dass bei der Herstel lung und Verwendung von Bildmaterial 
nicht gegen Rechte Dritter (Urheberrechte, Nutzungs recht, Persönlichkeitsrecht, Hausrecht) 
verstoßen wird. Für Schäden durch Nichtbeachtung de r genannten gesetzlichen 
Bestimmungen haftet das Büro. Sollten die geliefert en Planungsunterlagen Elemente 
enthalten, die Rechte Dritter berühren (Bildrechte,  Urheberrechte, Datenschutz, z.B. Auszug 
aus Google-Maps oder facebook), sind entsprechende Berechtigungsnachweise (Bildrechte, 
o.ä.) oder Genehmigungen vom Vorhabenträger / dem B üro an die Stadt mitzuliefern, da 
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4q Abs. 4 BauGB im Rahmen de r Offenlage die Unterlagen ggf. in 
das Internet einzustellen sind und auch später öffe ntlich eingesehen werden können. 
Luftbilder von Google können vom jeweiligen Büro z. B. durch städtische Luftbilder ersetzt 
werden, um diesbezügliche Probleme zu vermeiden.

6 
 
6. Haftung 
 
Die Haftung des Büros und des VT richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des 
Bürgerlichen Gesetzbuches. 
Das jeweils beauftragte Büro und der VT haften der Stadt für alle von Ihnen zu vertretenden 
Schäden und Folgeschäden, die durch eine fehlerhaft e Erstellung der von Ihnen gefertigten 
Planungsunterlagen oder Gutachten verursacht werden. 
 
Schadensersatzansprüche gegen das Büro sind bei fah rlässig verursachten Schäden auf 
den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. D ie Haftung ist im Übrigen auf die in 
den Berufshaftpflichtversicherungen genannten Höchstbeträge begrenzt. 
 
 
7. Schlussbestimmungen 
 
Diese Kooperationsvereinbarung ist dreifach im Orig inal ausgefertigt, VT, Stadt und Büro 
erhalten nach allen Unterschriften je ein Original. 
 
 
 
 
 
Ort, Datum:_________________ 
 
________________________________  _________________ _______________ 
(Name des VT, vertreten durch ___________________) 
 
 
Ort, Datum: _________________ 
 
________________________________ 
(Name des Büros, vertreten durch __________________) 
 
 
 
Ort, Datum: _________________ 
 
________________________________ 
Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jochen Krehbiehl (Amtsleiter)

Geschoss Fläche m²
OG1 431,92 m²
OG2 429,33 m²
OG3 425,71 m²
OG4 425,71 m²
OG5 420,99 m²
OG6 315,65 m²
Summe freifinanzierter Wohnungsbau 2449,31 m²
Geschoss Fläche m²
OG1 393,58 m²
OG2 393,58 m²
OG3 194,22 m²
Summe geförderter Wohnungsbau 981,38 m²
Summe gesamt
geförderter und freifinanzierter Wohnungsbau 3430,69 m²
Grundstücksfläche Flurst. 1/1 u. 2/1 (WBW) 1564,00 m²
laut B-Plan realisierbare Fläche,
für die kein Förderanteil nachgewiesen werden muss
( 0,8 x Grundstücksfläche )
1251,20 m²
Differenz BGF Entwurf zu Fläche ohne
Förderanteil 2179,49 m²
davon geforderter Förderanteil  von 45 % 980,77 m²
geförderter Wohnungsbau Entwurf 981,38 m²
Förderanteil entspricht in % 45,03%
Nachweis Anteil geförderter Wohnungsbau laut Auflage
alle Werte entsprechen dem Wettbewerbsstand und sind ca. Werte
 Freifinanzierter Wohnungsbau Entwurf
BGF
Geförderter Wohnungsbau Entwurf
BGF
Nachweis geförderter Wohnungsbau
  Anlage 3  
zur Grundzustimmung

Regierungspräsidium Darmstadt 
 
 
 
 
 
             
Allgemeine Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen 
Auftraggeber für Kampfmittelräumungsarbeiten sind das Land Hessen (Regierungspräsidium 
Da
rmstadt), Kommunen, Private und Bundesbehörden. 
Kampfmittelräumungsarbeiten sind insbesondere: 
•  Aufsuchen, Bergen und Zwischenlagern von Kampfmitteln  
o Systematische Untersuchung von Flächen mit Sonden 
o Systematische Entmunitionierung von Flächen mit Oberflächensuchgeräten 
o Punktuelle Untersuchung von Blindgängerverdachtspunkten 
o Herstellen von Sondierungsbohrungen, Messwertaufnahmen und Interpretation der 
Me
ssergebnisse auf Bombenblindgänger 
o Aufgrabung der detektierten Anomalien 
o Identifizierung der Kampfmittel 
o Zwischenlagerung von Kampfmitteln 
o Berichtsführung 
1. D
urchführungsbestimmungen  
Die Arbeiten sind jeweils nach dem neuesten Stand der Technik durchzuführen. Dies ist bei der 
Auftragsbestätigung zu versichern.  
•  Dem Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen sind rechtzeitig mitzuteilen: 
•  Auftraggeber (Auftrag und Auftragsbestätigung) 
•  Verantwortliche Person (Befähigungsschein und Ausbildungsnachweis) 
•  Arbeitsaufnahme und Arbeitszeit, gegebenenfalls Arbeitsunterlagen 
•  Aktenzeichen des Kampfmittelräumdienstes 
Di
e untersuchten bzw. entmunitionierten Flächen sind in Lageplänen M 1 : 1 000 zu 
dokumentieren. Eine Ausfertigung ist dem KMRD nach Beendigung der Arbeiten zu übergeben. 
Kampfmittelräumungsarbeiten sind nach den üblichen Gesetzen, Verordnungen und Regeln der 
Technik insbesondere auch nach den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim 
Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder 
Gegenständen mit Explosivstoff BGR 114, Anhang 5, des HVBG Fachausschuß „Chemie“ 
durchzuführen. 
2. Sicherheitsbestimmungen  
Die Kampfmittelräumarbeiten dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer Verantwortlichen Person 
(Befähigungsinhaber/in nach § 20 SprengG) durchgeführt werden. 
An der Arbeitstelle ist gut sichtbar ein Alarmplan anzubringen, der folgende Informationen 
enthält:  
•  Verantwortliche Person der Arbeitsstelle 
•  Tel.-Nr. und Adresse des nächsten Unfallkrankenhauses 
 
 
 
 
 
 
 
              Anlage 5
Anlage 4 zum Durchführungsvertrag E 56

Regierungspräsidium Darmstadt
 
• Tel.-Nr. des nächsten Hubschrauberrettungsdienstes 
• Tel.-Nr. und Adresse des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen 
Die geborgenen Kampfmittel, Munitionsteile sowie alle anderen Objekte, die im Zusammenhang 
mit Kampfmitteln stehen, sind sofort listen mäßig zu erfassen und nachzuweisen. Sofern 
Kampfmittel nicht transportfähig sind oder nicht verlagert werden können, ist von der 
Kampfmittelräumfirma der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen unverzüglich zu 
verständigen. Bei Gefahr im Verzug ist die Verantwortliche Person berechtigt und verpflichtet, 
sofort die zuständige Gefahrenabwehrbehörde (Polizei, Bürgermeister/in, Oberbürgermeister/in) 
zu verständigen und die seiner/ihrer Meinung nach erforderlichen Absperrmaßnahmen zu 
veranlassen. Die Entschärfung, Sprengung sowie der Abtransport von Kampfmitteln ist 
ausschließlich dem Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen oder der von ihm beauftragten 
Person überlassen. 
3. Ergänzende Bestimmungen 
Bergungsfremde Gegenstände, die bei den Arbeiten gefunden werden und keine 
Kampfmitteleigenschaft aufweisen, sind dem Eigentümer des Grundstücks zu überlassen. Sofern 
ehem. reichseigene Kampfmittel gefunden werden, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung 
durch den Bund. Er macht allerdings zur Auflage, dass der Kampfmittelräumdienst die von der 
Fachfirma gestellte Rechnung zur Prüfung erhält und diese mit einem Sichtvermerk 
kennzeichnet. Dies setzt in jedem Falle die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen voraus. 
Weiterhin ist zu erklären, ob das betreffende Grundstück vom Bund erworben wurde.

anlage 4

307 Zeichen

Punkt 11: Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 36 - Heinrichstraße / Am Alten Friedhof - 
(Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag) 
 (V-Nr. 2023/0145) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

2023/0145

8450 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.05.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0145 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 36 - Heinrichstraße / Am Alten Friedhof - 
(Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag)  
 
Vorlage vom: 21.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 – Heinrichstraße / Am Alten Friedhof – (Anlage 1) 
wird zugestimmt.  
2. Dem städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2), zur Übernahme der 
Planungskosten, zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus und zur Umsetzung von 
Maßnahmen zum Klimaschutz gem. den städtischen Beschlüssen, wird zugestimmt.  
3. Dem Antrag der Roki Grundstücksverwaltung GmbH  auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.  
Für das Gebiet in Darmstadt an der Heinrichstraße Kreuzung Nieder-Ramstädter Straße, 
Gemarkung Darmstadt, Flur 8 mit den Flurstücken Nr. 1/1, 2/1, 20/30, 235/4 (tlw.), 236/2 
und Nr. 237/1 (tlw.), ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB

- 2 - 
aufzustellen, zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne O 15 – Am Alten Friedhof – und 
O 15.1 – Gärtnerei Am Alten Friedhof –. 
Die Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans O 36 ist die Neustrukturierung des 
Gebietes durch die Realisierung einer Wohnbebauung und einem Einzelhandelsmarkt in der 
Erdgeschosszone (< 800 m² Verkaufsfläche) mit einer gemeinsamen Tiefgarage. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan O 36  
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag "Grundzustimmung"  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage  2023/0145 vom 21.04.2023 
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 – Heinrichstraße / Am Alten Friedhof – wird 
die planungsrechtliche  Voraussetzung für die Errichtung einer Wohnbebauung mit ergänzender 
Nutzung im Erdgeschoss (Einzelhandelsmarkt) zur Neustrukturierung des Gebietes 
geschaffen. 
 
Das Plangebiet befindet sich ca. 1 km südöstlich des Innenstadtkern s im Übergangsbereich 
der Stadtteile Darmstadt Mitte und Darmstadt Ost an der Kreuzung Heinrichstra ße und Nieder-
Ramstädter Straße. Durch die exponierte Ecklage bildet es einen wichtigen gestalterischen 
Baustein des Stadteingangs aus verschiedenen Richtung en. 
 
Das Vorhabengebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche 
dargestellt. Die Größe des Baugrundstück es liegt mit einer Fläche von ca. 2.000 m² unterhalb 
der Darstellungsgrenze der Flächennutzungsplanung. Die angestrebte Wohnn utzung mit 
Nahversorger entspricht der Zielsetzung der Darstellung des Flächennutzungsplans.  
 
Städtebauliches  Konzept und Vorhaben  
Die städtebauliche Konzeption formuliert zwei Baukörper auf einem Sockel geschoss, welches  
den geplanten Einzelhandelsmarkt aufnimmt. Der Neubauriegel, der an d ie Nachbarbebauung 
der Heinrichstraße angrenzt, nimmt dessen Gebäudehöhe auf. Das freistehende „Punkthaus“ 
in Ecklage formt durch seine Höhe von 6 Geschossen zzgl. Staffelgeschoss einen Hochpunkt 
im Gebiet und zeigt in je de Richtung eine Fassadenansicht.  
In der „Fuge“ zwischen den beiden Baukörpern wird auf dem Sockelgeschoss eine 
Dachbegrünung angelegt, um für die zukünftigen Bewohner eine qualitätvolle Freifläche zu 
realisieren.  
 
Wohnungsmix und geförderter Wohnungsbau 
Vorgesehen ist die Errichtung von ca. 37 Wohneinheiten (WE) mit einem Wohnungsmix aus 1 - 
bis 4-Zimmerwohnungen. Der Nachweis von gefördertem Wohnraum von mindestens 25 % der 
für Wohnen festgesetzten Geschossfläche für den sozial geförderten Mie twohnungsbau sowie 
zusätzlich mindestens 20  % der für Wohnen festgesetzten Geschossfläche für den 
Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen als öffentlich geförderte Wohnungen (gem. 
Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG),  „Richtlinie des Landes Hessen zur so zialen 
Mietwohnraumförderung“ und  „Richtlinien der Stadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ ) 
bezieht sich auf die Geschossfläche, die zusätzlich zur bereits  nach bestehendem 
Planungsrecht (Bebauungsplan O 15) zulässig en Geschossfläche errichtet werden kan n. 
Daraus resultieren ca. 10 WE für den geförderten Wohnungsbau.  
 
Erschließung und ruhender Verkehr 
Über die Heinrichstraße wird das Baugrundstück erschlossen. Der ruhende Verkehr wird in der 
Tiefgarage untergebracht, deren Zufahrt von der Heinrichstraße e rfolgt. Aus 
verkehrstechnischen Gründen hat auch die A nlieferung des Einzelhandelsmarktes  von der 
Heinrichstraße zu erfolgen.  
 
Klimaschutz und Energiekonzept 
Zur Verbesserung des Lokalklimas wird die umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünung 
beitragen. 
Das derzeitige Ziel bei allen Vorhaben ist, entsprechend der aktuellen städtischen 
Beschlusslage und der Pariser Klimaschutzziele, das Bestreben zur CO 2-Neutralität

- 4 - 
(zumindest bilanziell). Daher wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein  Nachweis 
einer bilanziellen CO 2-Neutralität des Vorhabens gefordert, bevorzugt im Rahmen eines 
Energiekonzepts unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien.  
 
 
Zu 1: 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1  
BauGB ein mit der Ge meinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand April 2023, wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch eine 
Vorhabenbeschreib ung dar. 
 
 
Zu 2: 
Mit Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Vorhabenträger auch den 
einseitig unterzeichneten städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ (Anlage 2) eingereicht, 
in dem er sich u.a. verpflichtet zur Realisierung des geförderten Wohnungsbaus  gemäß dem 
Stadtverordnetenbeschluss vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031  „Sicherung des sozial 
geförderten Wohnungsbaus“ ) und zur Durchführung von Maßnahmen für den Klimaschutz 
gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 01.10.2020 (Vorlage -Nr. 2020/0252: „P rüfung 
von Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO 2-Bilanz – Klimavorbehalt). Dieser 
vorliegende erste städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB, einseitig von der Investorin 
unterzeichnet, ist erforderlich, um die Kostenübernahme der Planungsleistungen durch die 
Investorin sowie die Verfahrensdurchführungs - und Haftungsfragen zu regel n. Nach Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung wird dieser Vertrag „Grundzustimmung“ von der Stadt 
gegengezeichnet. Im weiteren Verfahren wird er durch den Durchführungsvertrag zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ergänzt, de r vor dem 
Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.  
 
 
Zu 3: 
Die Vorhabenträgerin Roki Grundstücksverwaltung  GmbH hat gem. § 12 Abs. 2 BauGB einen 
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans für das geplante Vo rhaben gestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 
wird auf der Grundlage des abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplans aufgestellt.  
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans O 36 – Heinrichstraße / Am 
Alten Friedhof – mit einer Gesamt fläche von 0,3 ha umfasst die Fläche in der Gemarkung 
Darmstadt, Flur 8 mit den Flurstück en Nr. 1/1, 2/1 und 20/30 sowie den  öffentlichen 
Verkehrsflächen Nr. 235/4 (tlw.), 236/2 und 237/1 (tlw.).

- 5 - 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans O 36 – Heinrichstraße / Am Alten 
Friedhof – ohne Maßstab 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 – Heinrichstraße / Am Alten Friedhof – im 
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemac ht. 
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

anlage 5

292 Zeichen

Punkt 9: Vorhabenbezogener Bebauungsplan O 36 - Heinrichstraße / Am Alten Friedhof - 
(Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag) 
 (V-Nr. 2023/0145) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Die Linke.

Beratungsverlauf (3)

TOP 15
TOP 9
TOP 11

Orte (9)

  • Heinrichstraße
  • Wienerstraße 86
  • Marienburgstraße 27
  • Pfungstädter Straße 20
  • Rheinstraße 40
  • Darmstädter Landstraße 110
  • Am Alten Friedhof 2a
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Herdweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0145
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.04.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00