2018/0085
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE)
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Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm
2018
Herausgeber:
Jobcenter Darmstadt
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung
Harald Claar
Sabine Aßmann
Groß-Gerauer Weg 3
64295 Darmstadt
jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de
Strukturdaten zum Jobcenter Darmstadt
Fläche: 122,2 km²
Einwohnerinnen und Einwohner: 159.129
(Stand 2017)
Bedarfsgemeinschaften: 7.112
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 9.702
(Stand 11/2017)
1 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
Inhalt
1. Vorwort ........................................................ 3
2. Rahmenbedingungen ................................ 4
2.1. Arbeitsmarkt ................................................ 4
2.2. Ausbildungsmarkt ...................................... 4
2.3. Arbeitsmarktnachfrage .............................. 4
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt ................................. 5
2.5. Kundenstruktur ........................................... 5
2.5.1. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 5
2.5.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) 5
2.6. Ressourcen ................................................. 6
2.6.1. Verwaltungsausgaben ............................... 6
2.6.2. Eingliederungsleistungen (EGL) .............. 6
3. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder 7
3.1. Gesetzlicher Auftrag .................................. 7
3.2. Geschäftspolitische Handlungsfelder ..... 7
3.2.1. Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 7
3.2.2. Langzeitleistungsbezieherinnen/Langzeitleistungsbezieher und
Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen 8
3.2.3. Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erschließen und
Beschäftigungschancen verbessern ........................... 8
3.2.4. Kundinnen / Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und
integrieren ...................................................................... 9
3.2.5. Förderung von schwerbehinderten Menschen 9
3.2.6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren 9
3.2.7. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt 10
2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
3.2.8. Aktivitäten- und Umsetzungsplan 2018 .. 10
3.3. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes 11
3.4. Zielsystem und Zielvereinbarung ........... 13
3.4.1. Zielsystem ................................................... 13
3.4.2. Was haben wir 2017 erreicht ................... 14
3.4.3. Was wollen wir 2018 erreichen ................ 14
3.4.4. Qualitätskennzahlen .................................. 14
4. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ...................................................................... 15
4.1.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
...................................................................... 15
4.1.2. Kooperationen ............................................ 16
5. Nachwort ..................................................... 16
6. Bildungsziel- und Maßnahmeplanung 2018 17
7. Glossar ........................................................ 18
3 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
1. Vorwort
Das Zielsystem der Grundsicherung besteht auch in 2018 unverändert fort. Die Steuerungsziele
sind:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langjährigem Leistungsbezug
Sie werden durch die Zielindi katoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“,
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbezieher innen /
Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben.
Künftig wird unsere Arbeit auch stärker durch Aspekte, wie
Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch Prävention, Integration und soziale
Sicherung und Teilhabe und
Sozialer Arbeitsmarkt
geprägt sein.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht auch im kommenden Jahr unser sozial-gesellschaftlicher
Auftrag, die Grundsicherung sicherzus tellen, die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern,
unseren Kundinnen und Kunden individuelle und passgenaue Angebote zu unterbreiten, eine hohe
Dienstleistungsorientierung sowie Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit. Damit werden wir wieder
einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beitragen.
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm legt das Jobcenter Darmstadt seine
geschäftspolitische Ausrichtung für das Jahr 2018 fest.
Es dient insbesondere
zur Positionierung des Jobcenters auf dem regionalen Arbeitsmarkt
als Information für alle Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes
als Information und Orientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Darmstadt, im März 2018
4 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
2. Rahmenbedingungen
2.1. Arbeitsmarkt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist insbesondere neben Frankfurt am Main und Wiesbaden
Zuzugsregion. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner stieg in den letzten 20 Jahren um
ca. 17.000 (+10,7 Prozent) auf 160.686 an1.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeit sort Darmstadt ist zwischen
Juni 2016 und Juni 2017 um 2.461 Beschäftigte oder um 2,7 Prozent auf 101.012 gestiegen.
Die stärksten Zuwächse waren bei den Beschäftigten über 50 Jahre (+1.589 / 5,1 Prozent) und
weiblichen Beschäftigten (+1379 / 3 Prozent) zu verzeichnen 2.
In der Region Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 60.564 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte. Von ihnen pendeln 29.340 (48,4 Prozent) zur Arbeit in einen anderen Kreis
(Auspendler). Gleichzeitig pendeln 69.744 Beschäftigte, die in einem anderen Kreis wohnen,
zur sozialversicherungspflichtig en Beschäftigung in die Region der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" (Einpendler). Die Differenz von Aus- und Einpendlerinnen / Aus- und Einpendlern
beläuft sich auf + 40.404 (Pendlersaldo). Ihren Arbeitsort in der Region "Darmstadt,
Wissenschaftsstadt" haben damit 100.968 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, von ihnen
sind 69,1 Prozent Einpendlerinnen und Einpendler3.
2.2. Ausbildungsmarkt
Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen ist mit 1.214 Stellen gegenüber dem Vorjahr um
2,7 Prozent angestiegen. Das Bewerberpotential hat sich auf 1.165 Personen verringert ( -3,5
Prozent). Aktuell stehen 112 unversorgte Bewerber innen und Bewerber 89 unbesetzten
Ausbildungsplätzen gegenüber4.
2.3. Arbeitsmarktnachfrage
Im Februar 2018 meldeten d ie Betriebe und Verwaltungen 2.129 neu zu besetzende
sozialversicherungspflichtige Stellen; das waren 986 (+86,3 Prozent) mehr im Vergleich zum
Februar 2017. Insgesamt waren im Bezirk der A gentur für Arbeit Darmstadt 6.228 offene
Stellen im Bestand5. Die Nachfrage nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat abermals
zugenommen. Der Konjunkturaufschwung hat sich in Südhessen, trotz weltwirtsch aftlicher
Unsicherheiten, damit deutlich gefestigt.
1 Stand Dezember 2017, Statistischer Kurzbericht Jahr 2017, Wissenschaftsstadt Darmstadt
2 Stand Februar 2018, Arbeitsmarktreport, Wissenschaftsstadt Darmstadt
3 Stand Juni 2017, Pendleratlas
4 Stand 30.September 2017, Ausbildungsmarktbericht 2016/2017
5 Stand Februar 2018, Presseinformation der Agentur für Arbeit Darmstadt
5 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt
Das Jobcenter Darmstadt hat 3.504 arbeitslose Personen im Februar 2018 im Bestand.
Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 166 Arbeitslose gesunken. Die
Arbeitslosenquote SGB II sinkt im Februar 2018 auf 4,1 Prozent.
2.5. Kundenstruktur
2.5.1. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)
Der Bestand der ELB ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Im November 2016 waren
9.319 Personen registriert; im November 2017 waren es bereits 9.702 (+4 ,1 Prozent). In den
Jahren 2012 bis 2016 war bislang ein moderater Anstieg des Bestandes an ELB festzustellen.
Mit dem Übergang der Menschen mit Fluchthintergrund vom Asy lbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) war seit Januar 2017 eine starke
Zugangsströmung zu verzeichnen, die derzeit auf hohem Niveau stagniert).
ELB nach Merkmalen
2.5.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG)
Eine ähnliche Entwicklung ist bei den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften festzustelle n.
Im November 2016 waren 6.881 Bedarfsgemeinschaften registriert; im November 2017 waren
es 7.112 (+3,4 Prozent)6.
BG`s nach Merkmalen
6 Stand Februar 2018 (mit Werten nach einer Wartezeit von 3 Monaten, November 2017), Arbeitsmarktreport,
Wissenschaftsstadt Darmstadt
6 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
Prognosen gehen von einem weiteren Anstieg der ELB und BG`s in den nächsten Jahren
aus.
2.6. Ressourcen
Die für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen ergeben
sich aus der jährlichen Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV). Auf Grund der derzeitigen
vorläufigen Haushaltsführung wurden uns vom Bundesministerium für Arbeit und Soz iales
(BMAS) nur Schätzwerte für 2018 zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Höhe der zugeteilten
Haushaltsmittel bleibt abzuwarten. Die Planung für 2018 wurde auf der Basis von
Orientierungswerten vorgenommen.
2.6.1. Verwaltungsausgaben
Auf Grund der steigenden Zahlen bei den Bedarf sgemeinschaften (BG) stehen für
Verwaltungsaufgaben aus Bundesmitteln voraussichtlich 9.996.169,00€ und ein kommunaler
Finanzierungsanteil (KFA) in Höhe von 2.026.235,49€ zur Verfügung (Orientierungswerte ).
Neben den Personal- und Infrastrukturkosten werden hieraus operative Serviceleistungen, wie
ärztliche und psychologische Begutachtung und Beratung, der Technische Beratungsdienst,
das Service-Center und Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
bestritten.
2.6.2. Eingliederungsleistungen (EGL)
In 2018 werden dem Jobcenter voraussichtlich 7.858.380,00€ für Eingliederungsleistungen
zugewiesen. Ausgehend von einem zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von
1.432.775,00€ zur Deckung der Verwaltungskoste n reduziert sich dieser Betrag auf
6.425.605,00€.
Der Mitteleinsatz orientiert sich an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden unter
Berücksichtigung der Haush altsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und de n
Geschäftspolitischen Handlungsfelder n. Auf dieser Basis stellt sich die Eintritts- und
Budgetplanung (mit prozentualen Anteilen) wie folgt dar:
Für 2018 gilt es die erfolgreiche Vermittlungsa rbeit aus dem Vorjahr fortzusetzen. Große
Erwartungen werden hierbei an die hohe Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, die
Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice, der Jugendberufsagentur und
7 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt gerichtet. Wir beteiligen uns ab 2018 stärker als zuvor
am Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (Sozialer Arbeitsmarkt) mit dem
arbeitsmarktlichen Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV) als einzi ges
Jobcenter in Hessen.
3. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder
3.1. Gesetzlicher Auftrag
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten
eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§1
Sozialgesetzbuch – Zweites Buch - SGB II).
Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
und Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie
ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitssuchend e aus eigenen
Mitteln und Kräften bestreiten können.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der
Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt
sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise decken können.
3.2. Geschäftspolitische Handlungsfelder
Ausgehend von den geschäftspolitischen Zielen und Handlungsfeldern sowie den
Kundenanforderungen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ergeben sich
nachfolgende Schwerpunkte für ent sprechende Aktivitäten. Diese konzentrieren sich im
Wesentlichen darauf, die Kundinnen und Kunden zielgruppenspezifisch stärker hinsichtlich der
gegeben regionalen Vermittlungsmöglichkeiten zu beraten und zu unterstützen, die
Ermessenspielräume bei den ver mittlungsunterstützenden Leistungen stärker zu nutzen und
die Arbeitgeber bei der Suche nach geeignetem Personal aktiv zu unterstützen.
Bei den geplanten Maßnahmen wird der Fokus auf die Weiterentwicklung der bewährten
Formen der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, Netzwerkpartnern und Arbeitgebern gelegt.
3.2.1. Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet seit Frühjahr 2009 in Kooperation in der
Jugendberufsagentur (J BA) in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Darmstadt
zusammen. Die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung
von Stigmatis ierung sowie Verbesserung der Angebote und Leistungen für besonders
benachteiligte Jugendliche geführt. Das Hauptschulprojekt im sozialen Brennpunktviertel
Eberstadt hat zu einer Verringerung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler ohne Abschluss
geführt. Es wurde von allen Beteiligten (Schule, Träger, Jugendamt und Jobcenter/U25) als
gutes Instrument zur Förderung der Ausbildungsreife wahrgenommen und wird auch im
Schuljahr 2017/18 weitergeführt. Eine weitere Projektförderung ab dem Schuljahr 2018/19 ist
nicht vorgesehen, da die Strukturen und Aktivitäten ins Regelgeschäft übernommen werden
konnten. Die besondere Förderung der Hauptschüler innen und Hauptschüler liegt
grundsätzlich weiter im Focus der Schulen und der Schulsozialarbeit.
Eine große Herausforde rung bleibt auch für das Jahr 2018 die hohe Anzahl von Kundinnen
und Kunden mit Fluchthintergrund im Bereich U25. Eine größere Anzahl dieser jungen
Kundinnen und Kunden wird im Sommer 2018 die INTEA – Schulklassen verlassen. Eine
8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
direkte Einmündung in duale Ausbildung wird jedoch nur in den wenigsten Fällen gelingen, da
das notwendige Sprachniveau oftmals nicht erreicht wird. Eine anschließende Teilnahme am
Integrationskurs ist hier zunächst zielführender. Darüber hinaus werden für diese Kundinnen
und Kund en in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und dem Jugendamt der Stadt
Darmstadt für Sommer 2018 besondere Förderinstrumente neu eingekauft.
Wir wollen auch im Jahr 2018 weiter an uns und mit den Jugendlichen arbeiten und die guten
Ergebnisse verstetigen.
3.2.2. Langzeitleistungsbezieherinnen/Langzeitleistungsbezieher und
Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen
erhöhen
Die weit erhin guten Arbeitsmarktchancen, die zur Verfügung stehenden
Eingliederungsleistungen sowie die Fortsetzung unser gewährten Strategien und Aktivitäten
bieten eine gute Ausgangslage zur Vermeidung und zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
und Langze itleistungsbezug. Nach wie vor sind zwei Drittel der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Langzeitleistungsbezug und fast die Hälfte der Arbeitslosen in der
Grundsicherung langzeitarbeitslos. Zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit ist es
notwendig, die Chancen des Marktes zu nutzen und unsere Kund innen und Kund en nach
Möglichkeit unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (Work -first-Ansatz). Das
Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher innen/Langzeitleistungsbezieher und
Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“ bleibt die
drängendste Herausforderung in der Grundsicherung. Die existenzsichernde und nachhaltige
Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern in den ersten
Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug stellen weiterhin den
besonderen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrationsarbeit dar. Aktivierung und
Qualifizierung unserer Kundinnen und Kunden und nahtlos anschließende Aktivitäten zur
Integration in den Arbeitsmarkt haben hohe Priorität. Dazu zählen auch die zügige
Identifizierung gesundheitlicher und behinderungsbedingter Eingliederungshemmnisse und die
frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsverfahren.
Gleichwohl bedeutet die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit für uns auch eine
Beteiligung an der Modellerprobung „ Soziale Teilhabe “ (Konzeptansatz des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Bundesagentur für Arbeit ). Im Mittelpunkt
stehen die Gestaltung von Übergängen in nachha ltige Beschäftigung im Anschluss an das
Föderinstrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV“ (§16e SGB II) und damit unseren
Kundinnen und Kunden in vergleichsweise marktfernen Lebenslagen . Das Jobcenter
Darmstadt beteiligt sich als einziges Jobcente r in Hessen an der Modellerprobung. Für 2018
planen wir hierzu mindestens 17 geförderte FAV -Beschäftigungsverhältnisse, die wir in enger
Kooperation mit unseren kommunalen und lokalen Partner innen und Partner n akquirieren
wollen.
3.2.3. Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
erschließen und Beschäftigungschancen verbessern
Die weiterhin positive Marktentwicklung sollte genutzt werden, um Arbeitgeber innen und
Arbeitgeber zu erschließen und die Beschäftigungschancen für unsere Kundinnen und Kunden
mit erschwerten Arbeitsmarktzugang zu verbessern. Neben der Deckung des
Arbeitskräftebedarfs durch Integration von marktnahen Kundinnen und Kunden gilt es vor allem
auch die lokalen Chancen für Kundinnen und Kunden mit ungünstigeren Arbeitsmarktchancen,
u.a. schwerbehinderte Menschen, geflüchtete Menschen oder Alleinerziehende, zu
erschließen. Insbesondere der Arbeitskräftebedarf kleiner und mittelständischer Unternehmer
9 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
kann hier Beschäftigungspotenziale bieten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihre Verbände
sowie die Kammern werden weiter aktiv in die regionale Netzwerk arbeit des gemeinsamen
Arbeitgeberservices (gAGS) eingebunden. Auch die Umwandlung von „Minijobs“ in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bietet gute operative Ansatzpunkte.
3.2.4. Kundinnen / Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und
integrieren
Eine abschlussorientierte Qualifizierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft im
Arbeitsmarkt Fuß zu fasse n. „Kundinnen / Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden
und in den Markt integrieren“ bleibt daher ein wichtiger Ansatz zur Erhöhung der
Integrationschancen und zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Für Menschen mit
Migrationshintergrund soll in der Re gel im Vorfeld einer Qualifizierung mindestens ein
ausreichendes Sprachniveau (B1 bzw. B2 ) nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) sichergestellt sein. Auch Ausbildungsmodelle wie
Teilzeitberufsausbildungen, die Familienpflichten berücksichtigen, oder Teilqualifikationen, die
schrittweise zu einem Abschluss führen, werden in den Blick genommen.
Für 2018 planen wir mindestens 38 Eintritte in abschlussorientierte Weiterbildungen.
3.2.5. Förderung von schwerbehinderten Menschen
41 Prozent der schwerbehinderten ELB haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw.
Studienabschluss. Dies stellt grundsätzlich eine günstigere Integrationschance dar. Gleichwohl
bestehen individuelle Hemmnisse, die eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. Auf
Grund des besonderen Beratungs - und Betreuungsbedarfs werden die schwerbehinderten
Menschen seit 2017 in einem Markt- & Integrationsteam von zwei
Fallmanagerinnen/Fallmanager betreut. Dadurch werden Beratungskompetenz und
Kooperation mit regionalen Netzwerkpartner innen/Netzwerkpartnern gebündelt. So konnten
2017 insgesamt 48 schwerbehinderte Menschen erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt integriert
werden.
3.2.6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren
Die Beratung und Unterstützung von geflüchteten Menschen wird auch in 2018 eine besondere
Herausforderung bleiben. Dazu zählen insbesondere
zügige Feststellung der Sprachkenntnisse und beruflichen Vorerfahrungen
verbindliche und systematische Sprachförderungen
frühzeitige Identifizierung der Potenziale
Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Sicherstellung eines zügigen und passenden Maßnahmeangebotes
und bildet die Grundlage für eine gelungene Integration in Ausbildung und Arbeit . Diese
Aufgaben werden insbesondere durch das Team „Zentrale Anlaufstelle für Asyl/Flüchtlinge –
ZAAF“ umgesetzt.
Auch für unsere Bestandskund innen und Kund en hat die Erweiterung der Sprachkompetenz
maßgebende Bedeutung für deren Qualifizierungsoptionen. Für beide Zielgruppen stehen
neben den fremdfinanzierten Integrations - und Sprachkursen (z. B. BAMF 7) auch zahlreiche
eigenfinanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Inte grationsfähigkeit zur Verfügung und
7 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
sind auf die besonderen Erfordernisse (integrierte Sprachförderung im Kontext zu Inhalt und
Ziel der Maßnahme) abgestimmt. Das umfangreiche Gesamtangebot an Maßnahmen versetzt
das Jobcenter Darmstadt in die Lage, durch sogenannte Förderketten möglichst rasch und
ohne zeitlichen Verzug individuelle Förderangebote einzusetzen und so den
Integrationsprozess zu beschleunigen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der
Regionalstelle des BAMF , regionalen Bildungsinstitutionen, den caritativen Einrichtungen
sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet.
Ein neuartiges Angebot kann mit dem Test „MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen“
unseren Kundinnen und Kunden, insbesondere mit Fluchthintergrund, angeboten werden. Der
in Muttersprache oder alternativen Sprachen angebotene Test eröffnet die Möglichkeit
vorhandene Fähigkeiten und bisher erworbene Arbeitserfahrung sichtbar zu machen. Die
Ergebnisübersicht enthält eine umfassende Einschätzung zum beruflichen Handlungswissen
in unterschiedlichen Handlungsfeldern und eröffnet der Teilnehmerin / dem Teilnehmer mit der
Fallmanagerin / Fallmanager u.a. im Nachgang die Ergänzung von Bewerbungsunterlagen und
eine zielorientiertere Beratung und Vermittlung.
3.2.7. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt
Die zentrale Aufgabe der Beauftragt en für Chancengleichheit am Arb eitsmarkt (BCA) ist es,
Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten und zu unterstützen. Sie achtet
darauf, dass bei der Leistungserbringung sowie das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen
und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Da bei soll im Sinne des
Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und
Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt
einen besonderen Schwerpunkt im Arbeitsfeld der Beauftragten für Chancengleichheit dar.
Für das Jobcenter erstellt sie regelmäßig einen Jahresarbeitsplan. Zu ihren Aktivitäten gehören
die Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltungen und Bildungsbörsen für Personen
mit Familienpflichten im Mehrgenerationenhaus (MGH) und im Berufsinformationszentrum
(BiZ) der Agentur für Arbeit Darmstadt . Informationen zu Qualifizierungs - und
Weiterbildungsangeboten, die Frühaktivierung von Eltern mit Kindern unter 3 Jahren in
Verbindung mit der Vorstellung kommunaler Einglieder ungsleistungen (z.B. Zugang zu
Kinderbetreuungsangeboten) werden in unterschiedlichen Formaten der Zielgruppe nahe
gebracht und zur Verfügung gestellt. Angesprochen werden Erziehende und Alleinerziehende
mit und ohne Fluchthintergrund.
Als flüchtlingsspezi fisches Angebot für weibliche Flüchtlinge und Migrantinnen wurde die
Maßnahme „HessIN“ eingekauft. Sie gibt den Teilnehmerinnen Orientierung im deutschen
Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, der Identifizierung von Potentialen und deren
Stärkung, erarbei tet berufliche Perspektiven, unterstützt bei Bewerbungsaktivitäten und
bereitet auf die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung vor. Zudem werden
berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt sowie Unterstützung bei der Organisation von
Kinderbetreuung gegeben.
Des Weiteren ist die Netzwerkarbeit mit externen Partner innen und Partner n des
Arbeitsmarktes der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ein wichtiges
Anliegen.
3.2.8. Aktivitäten- und Umsetzungsplan 2018
Für das Geschäftsjahr hat sich das Jobcenter Darmstadt wieder einen Aktivitäten - und
Umsetzungsplan geschrieben, der die Arbeit, das Handeln und die Ziele der TOP -Themen
11 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
beschreibt. Dieser unterstützt die Arbeit mit den Kundinnen und Kunden sowie die Umsetzung
unserer strategischen Ziele. Die Auswertung und Nachhaltung der Entwicklung erfolgt
monatlich.
3.3. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes
Qualität im Jobcenter bezieht sich auf sämtliche in Jobcentern erbrachte Leistungen und damit
auf das gesamte Operative Geschäft. Neben den Kernprozessen wie Bewilligung von
Geldleistungen, Aktivierung, Förderung und Vermittlung sind auch Prozesse wie Einkauf von
Maßnahmen, Haushalt, Controlling und die Kooperationsbeziehungen mit den Trägern
Bundesagentur und Kommune Gegenstand der Qualitätssicherung. Die Qualität der
Leistungserbringung lässt sich an den folgenden Merkmalen festmachen:
Rechtmäßigkeit (Einhaltung von Gesetz und Weisungen)
Wirksamkeit (die angestrebten Ziele erreichen)
Wirtschaftlichkeit (die Ziele mit einem möglichst sparsamen Ressourceneinsatz erreichen)
Kundinnen- und Kunden zufriedenheit (die Erwartungen der Kundinnen und Kunden
berücksichtigen)
Ziel des Jobcen ter Darmstadt ist die Sicherung bewährter Standards und eine
Weiterentwicklung der Prozesse im Sinne o.g. Merkmale. Dazu gehören in 2018 insbesondere
die Datenqualität und die Fachaufsicht im Bereich Markt & Integration und im Bereich
Existenzsicherung. Grundlage der Qualitätssicherung bildet das Interne Kontrollsystem (IKS -
Handbuch).
12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
3.3.1. Bildungs- und Teilhabepaket
Bis August 2017 wurde Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket (BuT) wie folgt
beantragt
Schulbedarf: 2.890
eintägige (Schul-)Ausflüge: 464
mehrtägige Klassenfahrten: 45
Schulbeförderung: 8
Lernförderung: 5
Mittagsverpflegung: 988
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 915 8
3.3.2. eAkte SGB II
Die elektronische Akte (eAkte) ist wichtiger Bestandteil der eGoverment-Strategie zur Nutzung
von dig italen Informations - und Kommunikationstechniken. Sie ist die Grundlage für das
papierlose Büro und damit in eine moderne und effiziente Verwaltungsarbeit. Die eAkte wurde
ab 15.06.2017 erfolgreich im Jobcenter Darmstadt eingeführt und ist zwischenzeitlich für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in alltäglicher und selbstverständlicher Nutzung.
3.3.3. Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung
Um vorhandene Verbesserungspotentiale im Integrationsprozess zuverlässiger und schneller
zu erkennen und aktiv Verbesserungen anzustoßen , wurde ab Juli 2017 eine
verlaufsbezogene Kundenbetrachtung (VKB) als fachaufsichtliche Aktivität verankert . Die
verlaufsorientierte Kundenbetrachtung dient als Basis, um einen Dialog über die Qualität der
Beratung führen zu können. Dazu prüfen alle Teamleiterinnen im Bereiche Markt & Integration
monatlich bis zu 10 ausgewählte Kundendatensätze hinsichtlich eines zielführenden
Integrationsprozesses. Im Fokus steht dabei, ob Kundenbedarfe und Handlungserfordernisse
erkannt und auf dieser Grundlage zielführende aufbauende Maßnahmen getroffen wurden. Im
Ergebnis der durchgeführten Prüfungen wird bereichsübergreifend festgestellt, ob und welche
erforderlichen Handlungsbedarfe sich im Befund ergeben haben und welche
Schlussfolgerungen daraus für die weitere Arbeit gezogen werden müssen. Die
Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung wird 2018 fortgesetzt und durch Hospitationen ergänzt.
3.3.4. Einführung der Leistungsrechtlichen Beratung
Die Qualifizierung zur Leistungsrechtlichen Beratung SGB II soll das Jobcenter Darmstadt
dabei unterstützen, den gesetzlichen Anspruch aller Leistungsberechtigten auf gute Beratung
mit Leben zu füllen . Sie verfolgt das Ziel, ein einheitliches Grundverständnis von guter
leistungsrechtlicher Beratung zu definieren und eine bundesweit einheitliche und qualitativ
hochwertige Durchführung der Beratungsaufgabe nach § 14 Absatz 2 SGB II zu unterstützen.
Die Gesprächs- und Handlungskompetenzen von Integrationsfachkräften in Jobcentern wurde
durch die Beratungskonzeption SGB II gestärkt. Ein gleichwertiges Qualifizierungsangebot
fehlte bisher für die Beschäftigten der Leistungsbereiche. Diese Lücke wird mit der
Qualifizierungsreihe zur Leistungsrechtlichen Beratung SGB II nun geschlossen. Hierbei steht
8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bildung und Teilhabe (Monatszahlen), Berichtsmonat 08/2017,
Veröffentlichung 10/2017
13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
ausschließlich die Stärkung der Gesprächskompetenzen im Fokus. Die Schulung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im August 2018 beginnen und von einem Trainerinnen-
/Trainertandem durchgeführt (Inhouse-Schulung durch das Tandem).
3.4. Zielsystem und Zielvereinbarung
3.4.1. Zielsystem
Das Zielsystem sieht jährlich folgende Steuerungsziele vor
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Diese werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“,
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“
beschrieben.
Die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher n“ werden sowohl durch
Zielwerte als auch durch ein qualitatives Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der Zielwerte
wird für die beiden Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt.
Die Zielwerte fließen in die gesetzlich vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach § 48b SGB
II ein.
Bei der Integrationsquote wird ein Zielwert für die Integrationsquote gesamt (bezogen auf alle
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) vereinbart; die Integrationsquo te gesamt ist für Ziel 2
die führende Größe in der Planung und Zielnachhaltung. Ergänzend wird in der Planung eine
differenzierte Betrachtung (Integrationsquote gesamt; Integrationsquote ohne Asyl/Flucht;
Integrationsquote Asyl/Flucht) vorgenommen, die bei der Interpretation der Entwicklung der
Integrationsquote im Jahr 2018 helfen soll. Auf diese Weise ist es z.B. möglich, die Gründe für
Zielverfehlungen bei der Integrationsquote besser zu identifizieren.
Die Vermeidung von l angfristigem Leistungsbezug bleibt die drängendste
Herausforderung in Grundsicherung. Die existenzsichernde und nachhaltige Integration von
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt
und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug stellen weiterhin einen besonderen
Schwerpunkt in der Steuerung und in der Integrationsarbeit dar.
Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart,
sodass der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein Monitoring
in die Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen des Monitorings wird für die „Summe der
Leistungen zum Lebensunterhalt“ einen Prognosewert ermittel t. Dabei wird wie in den
Vorjahren die Planung der Jobcenter zur Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zugrunde gelegt. Der Prognosewert gibt Aufschluss über die
rechnerisch zu erwartende Entwicklung dieser Kennzahl zum Zeitpunkt der Planung und lässt
abweichende Entwicklungen sichtbar werden. Über das qualitative Monit oring sollen
Abweichungen besprochen und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung bzw. Unterschreitung
der Prognosewerte festgelegt werden.
Bei der Ermittlung der Zielwerte wurden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen
Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGBII berücksichtigt. Grundlage der
Wirkungsplanung ist die Annahme, dass sich der regionale Arbeitsmarkt in 2018 im Vergleich
zu 2017 nicht wesentlich verändern wird.
14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
3.4.2. Was haben wir 2017 erreicht
Der Prognosewert „Verringerung der Hilfebedürftigkeit “ wurde mit 999 TEUR überschritten,
demnach wurde mehr Regeleistung ausgezahlt als prognostiziert. Ursächlich ist dies auf den
stark angestiegenen Bestand der e rwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere auf
Grund von Fluchtmigration, zurückzuführen.
Das Jahresziel „Integrationsquote“ konnte übertroffen werden (+ 99 Integrationen absolut).
Das Ziel „Langzeitleistungsbezug vermeiden “ konnte nicht erreicht werden (82 LZB 9 absolut
über dem Sollwert, Jahresdurchschnitt).
3.4.3. Was wollen wir 2018 erreichen
Das Jobcenter Darmstadt hat sich folgende Ziele gesetzt:
1. Wir wollen eine Integrationsquote von 23,4 Prozent im Jahr 2018 erreichen. Ausgehend
vom prognostizierten Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Ende 2018
(im Jahresdurchschnitt) von 10.065 und einer Integrationsquote von 23,4 Prozent ergibt
sich ein Zielwert von 2.355 Integrationen absolut. Das anvisierte Ziel in 2018 entspricht
damit den in 2017 erreichten absoluten Integrationen.
2. Wir wollen, dass der Bestand an Langzeitleistungsbezieherinnen und
Langzeitleistungsbeziehern im Jahr 2018 um m aximal 4,7 Prozent im Jahresdurchschnitt
aufwächst (auf 6.061 LZB). Eine Bestandserhöhung wird insbesondere vor dem
Hintergrund von geflüchteten Menschen in den Langzeitbezug erwartet .
3.4.4. Qualitätskennzahlen
Auch im Jahr 2018 werden die Prozess - und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und
„Index aus Kundinnen- und Kundenzufriedenheit“ nachgehalten.
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus
Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die
operativen Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im
Bestand“.
9 LZB – Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher
15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
Die vier operativen Mindeststandards (MDS) „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“,
„Erstberatung U25“ und „Angebot U25“ sowie der fachliche Qualitätsstandard (QS)
„Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ fließen mit jeweils 20% in den Index ein.
Um die Qualität der Dienstleistungen bewerten und weiterhin optimieren zu können, ist ein
wesentlicher Bestandteil die Wah rnehmung der Kundinnen und Kunden zu erheben. Die
Befragungen der Kundinnen und Kunden werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren
Ergebnisse über den „Index aus Kund innen- und Kunden zufriedenheit“ in der
Schulnotensystematik ab gebildet. Auf die Festlegung eines Zi elwertes wird auch in diesem
Bereich verzichtet, die Einbindung in den Prozess der Ziel nachhaltung erfolgt über ein
Monitoring.
4. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist entscheidend davon abhängig, dass die regionalen
Akteure des Arbeitsmarktes in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden. Dafür wird
über das Hessische Sozialministerium (HSM) das Ausbildungs -, Qualifizierungs - und
Arbeitsmarktbudget der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellt. In
Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt das Jobcenter für einzelne
Maßnahmen, die im Rahmen des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets durchgeführt
werden, die Kofinanzierung. Parallel dazu übernimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Kofinzierungen für Maßnahmebestandteile, die nicht über SGB III bzw. SGB II förderfähig sind
(z.B. sozialpädagogische Betreuung in AGH -Maßnahmen10). Für die Maßnahmen aus dem
Ausbildungsbudget haben die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter vereinbart ,
vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife und Verselbständigung der
jungen Menschen zu bezuschussen . Die Kombination der finanziellen Mitteln beider
Trägerinnen / Träger ermöglicht so die Realisierung von Maßnahmen und Angeboten, die
durch eine Trägerin / einen Träger allein nicht möglich gewesen wären.
Für die gemeinsame Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Ausbildungsreife steht die Teamleitung U25 im Rahmen der Kooperation mit der
Jugendberufshilfe in der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
in der Jugendberufsagentur i n ständigen regelmäßigen Kontakt. Alle eingereichten
Maßnahme-Konzepte werden gemeinsam geprüft und bewertet. Wenn diese der
Berufsvorbereitung dienen und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, wird eine Kofinanzierung
durch das Jobcenter geprüft und entspre chend den vorhandenen Haushaltsmitteln
entschieden.
4.1.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Die strategische Verknüpfung von Sozial -, Beschäftigungs -, Arbeitsmarkt - und
Wirtschaftspolitik ist in Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der
kommunalen Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im
Jobcenter explizit ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil der kommunalen
10 AGH-Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
Jugendhilfe und der Integrations- und Gleichstellungspolitik. Sie basiert auf den vier Prinzipien:
Prävention, Inklusion, Partizipation und Sozialraumorientierung.
Handlungsschwerpunkte und Ziele sind
Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
Armut bekämpfen – Existenz sichern
Zielgruppen passgenau fördern
Lokale und regionale Netzwerke stärken
Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern
4.1.2. Kooperationen
Auch über Kofinanzierung hinaus gibt es eine enge Kooperation mit der kommunalen
Beschäftigungsförderung. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Projektträger von ES F–
Bundesmittel–geförderten Projekten und arbeitet bei diesen Maßnahmen mit dem Jobcenter
zusammen:
BIWAQ (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier)
Integration in Arbeit und Beschäftigung für benachteiligte Menschen ab 27 Jahre
sozialraumorientierte Beratungs– und Qualifizierungsmaßnahmen für die
Schwerpunktzielgruppen Langzeitarbeitslose sowie Menschen mit Migrationshintergrund,
Vermittlung in Arbeit
JUSTiQ (Jugend stärken im Quartier)
Angebote für junge Menschen bis 26 Jahre zur Überwindung von sozialen
Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in
den Beruf
Sozialraumorientierte Angebote wie Case Management (intensive sozialpädagogische
Einzelfallarbeit), Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z. B. Streetwork oder Mobile Beratung),
Niedrigschwellige Beratung / Clearing (z. B. Anlaufstellen mit Lotsin-/Lotsenfunktion, in
denen Jugendliche eine Erstberatung erhalten), Mikroprojekte in den Stadtvierteln
Weitere Zusammenarbeit:
Kofinanzierung von FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) in besonderen Einzelfällen
5. Nachwort
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Darmstadt wurde im
Januar 2018 erstellt. Veränderungen werden laufend beobachtet und das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm ggf. unterjährig an die Entwicklungen angepasst.
17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
6. Bildungsziel- und Maßnahmeplanung 2018
18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
7. Glossar
Arbeitslose:
Arbeitslose sind Personen, die
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten
nicht als arbeitslos.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die
Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III (Mel dung bei einem Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende) Anwendung.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB):
Als ELB gelten Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet
haben,
erwerbsfähig sind
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit
außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des all gemeinen Arbeitsmarkts mindestens
drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht
von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen,
erhält
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet.
Bedarfsgemeinschaft (BG):
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leb en und gemeinsam wirtschaften.
Eine BG hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:
weitere ELB,
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines
unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat und die im Haushalt lebende Partnerin / der im Haushalt lebende Partner dieses
Elternteils,
als Partnerin/Partner des ELB
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin/Ehegatte / Lebenspartnerin/Lebenspartner,
eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass
nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchst aben a) bis c)
genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie
die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder
Vermögen beschaffen können
Langzeitleistungsbezieherinnen / Langzeitleistungsbezieher (LZB)
Als Langzeitleistungsbezieher innen / Langzeitleistungsbezieher werden – analog zur
Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)
bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren.
19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt
09. März 2018
Personen im Kontext von Fluchtmigration
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA) seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese
Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z. B.
juristische Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der
Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration"
umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubni s
Flucht (§§ 22 -26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits - und
Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Personen, die im Rahmen
eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deuts chland
migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“
sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen Personen, die zwar
aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber e ine
Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im
Kontext von Fluchtmigration".
Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation
"Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken".
anlage 2
151 Zeichen
Punkt 24: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE) (V-Nr. 2018/0085) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 3
188 Zeichen
Punkt 44: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE) - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0085) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2018/0085
5018 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.03.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0085
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE)
Vorlage vom: 19.03.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE) zur Kenntnis.
Anlagen: Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_2018_Jobcenter_Darmstadt_2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2018:
Dem § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist zu entnehmen, dass ein
örtliches Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchenden zu
erstellen und abstimmen ist. Die Fort- und Weiterentwicklung des Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramms beim Jobcenter Darmstadt, als gemeinsame Einrichtung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bundesagentur für Arbeit, erfolgt im jährlichen
Rhythmus.
Der Entwurf des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt
wurde der Trägerversammlung am 12. Februar 2018 vorgelegt, Anpassungen vorgenommen
und nachfolgend zugestimmt. Der Fachbeirat des Jobcenters hat das vorliegende Programm
am 06. März 2018 erörtert.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist ein lebendes Programm, das fortlaufend
ergänzt und weiterentwickelt wird. Aktualisierungen erfolgen durch eine regelmäßige
Beteiligung und Information der Organe der gemeinsamen Einrichtung, des Magistrats der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie weiteren fachpolitischen Gremien mit Bezug zum
Arbeitsmarkt (Trägerversammlung, Fachbeirat und weiteren sozialfachpolitischen
Ausschüssen).
Neben den bereits 2017 bekannten lokalen arbeitsmarktlichen Schwerpunkten, wie
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
2. Armut bekämpfen - Existenz sichern
3. Zielgruppen passgenau fördern
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken
5. Lokalen und (sozialen) Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt sichern
6. Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)
7. Flucht und Asyl
hat die Bundesagentur für Arbeit auch für 2018 die weiteren Ziele für die gemeinsame
Einrichtung benannt:
1. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
2. Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose
aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen
3. Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erschließen und
Beschäftigungschancen verbessern
4. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und integrieren
5. Förderung von schwerbehinderten Menschen
6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren
7. Umsetzung des Aktivitäten- und Umsetzungsplanes 2018
8. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen
- 4 -
In Fortsetzung der vergangenen Jahre werden insbesondere zwei Aufgabenschwerpunkte die
Arbeit des Jobcenters bestimmen. Neben der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch
Prävention, Integration und soziale Sicherung und Teilhabe wird die Arbeit im J ahr 2018 auch
durch die Aspekte des Sozialen Arbeitsmarktes stärker geprägt werden. Insgesamt hält das
Jobcenter ein breites Portfolio an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und
Projekten (berufsorientierte Sprachkurse, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, Praktika,
Aktivierungsangebote, Bewerbungstraining, niedrigschwellige Angebote etc. ) auch in 2018 vor.
Sie unterstützen die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten und damit die Umsetzung der
gesetzten Schwerpunkte. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich
sein, wenn verschiedene Akteurinnen und Akteure auf lokaler und regionaler Ebene zusammen
wirken und ihre Kompetenzen und Potentiale auf einander abstimmen und bündeln. Das
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt stellt diese
Grundlage für eine solche Kooperation dar. Zudem versteht es sich als Handlungsleitlinie für
die Beschäftigten des Jobcenter Darmstadt, zur Positionierung des Jobcenters auf dem
regionalen Arbeitsmarkt und als Information für alle Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes.
Darmstadt, 19.03.2018
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Groß-Gerauer Weg 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0085
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00