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2018/0085

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE)

Magistratsvorlage 19.03.2018

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Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm  
2018  
Herausgeber: 
Jobcenter Darmstadt 
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Harald Claar 
Sabine Aßmann 
Groß-Gerauer Weg 3 
64295 Darmstadt 
jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de 
 
Strukturdaten zum Jobcenter Darmstadt  
Fläche: 122,2 km² 
Einwohnerinnen und Einwohner: 159.129 
(Stand 2017) 
 
Bedarfsgemeinschaften: 7.112 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 9.702 
(Stand 11/2017)

1    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
 
Inhalt 
1. Vorwort ........................................................          3 
2. Rahmenbedingungen ................................          4 
2.1. Arbeitsmarkt ................................................          4 
2.2. Ausbildungsmarkt ......................................          4 
2.3. Arbeitsmarktnachfrage ..............................          4 
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt .................................          5 
2.5. Kundenstruktur ...........................................          5 
2.5.1. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)     5 
2.5.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG)         5 
2.6. Ressourcen .................................................          6 
2.6.1. Verwaltungsausgaben ...............................          6 
2.6.2. Eingliederungsleistungen (EGL) ..............          6 
3. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder        7 
3.1. Gesetzlicher Auftrag ..................................          7 
3.2. Geschäftspolitische Handlungsfelder .....          7 
3.2.1. Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren     7 
3.2.2. Langzeitleistungsbezieherinnen/Langzeitleistungsbezieher und 
Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen   8 
3.2.3. Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erschließen und 
Beschäftigungschancen verbessern ...........................          8 
3.2.4. Kundinnen / Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und 
integrieren  ......................................................................          9 
3.2.5. Förderung von schwerbehinderten Menschen        9 
3.2.6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren    9 
3.2.7. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt         10

2    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
3.2.8. Aktivitäten- und Umsetzungsplan 2018 ..          10 
3.3. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes     11 
3.4. Zielsystem und  Zielvereinbarung ...........          13 
3.4.1. Zielsystem ...................................................          13 
3.4.2. Was haben wir 2017 erreicht ...................          14 
3.4.3. Was wollen wir 2018 erreichen ................          14 
3.4.4. Qualitätskennzahlen ..................................          14 
4. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  ......................................................................          15 
4.1.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
  ......................................................................          15 
4.1.2. Kooperationen ............................................          16 
5. Nachwort .....................................................          16 
6. Bildungsziel- und Maßnahmeplanung 2018         17 
7. Glossar ........................................................          18

3    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
 
 
1. Vorwort 
 
Das Zielsystem der Grundsicherung besteht auch in 2018 unverändert fort. Die Steuerungsziele 
sind: 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langjährigem Leistungsbezug 
Sie werden durch die Zielindi katoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, 
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbezieher innen / 
Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben.  
Künftig wird unsere Arbeit auch stärker durch Aspekte, wie 
 Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch Prävention, Integration und soziale 
Sicherung und Teilhabe und  
 Sozialer Arbeitsmarkt 
geprägt sein. 
Im Mittelpunkt  unserer Arbeit steht auch im kommenden Jahr  unser sozial-gesellschaftlicher 
Auftrag, die  Grundsicherung sicherzus tellen, die Integration in den Arbeitsmarkt  zu fördern, 
unseren Kundinnen und Kunden individuelle und passgenaue Angebote zu unterbreiten, eine hohe 
Dienstleistungsorientierung sowie Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit. Damit werden wir wieder 
einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beitragen.  
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm legt das Jobcenter Darmstadt seine 
geschäftspolitische Ausrichtung für das Jahr 2018 fest. 
Es dient insbesondere  
 zur Positionierung des Jobcenters auf dem regionalen Arbeitsmarkt 
 als Information für alle Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes 
 als Information und Orientierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
 
Darmstadt, im März 2018

4    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
2. Rahmenbedingungen  
2.1. Arbeitsmarkt 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist insbesondere neben Frankfurt am Main und Wiesbaden 
Zuzugsregion. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner stieg in den letzten 20 Jahren um 
ca. 17.000 (+10,7 Prozent) auf 160.686 an1. 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeit sort Darmstadt ist zwischen 
Juni 2016 und Juni 2017 um 2.461 Beschäftigte oder um 2,7 Prozent auf 101.012 gestiegen. 
Die stärksten Zuwächse waren bei den Beschäftigten über 50 Jahre (+1.589 / 5,1 Prozent) und 
weiblichen Beschäftigten (+1379 / 3 Prozent) zu verzeichnen 2.  
In der Region  Wissenschaftsstadt Darmstadt wohnen 60.564 sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigte. Von ihnen pendeln 29.340 (48,4 Prozent) zur Arbeit in einen anderen Kreis 
(Auspendler). Gleichzeitig pendeln 69.744 Beschäftigte, die in einem anderen Kreis wohnen, 
zur sozialversicherungspflichtig en Beschäftigung in die Region der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt" (Einpendler). Die Differenz von Aus- und Einpendlerinnen / Aus- und Einpendlern 
beläuft sich auf + 40.404 (Pendlersaldo). Ihren Arbeitsort in der Region "Darmstadt, 
Wissenschaftsstadt" haben damit 100.968 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, von ihnen 
sind 69,1 Prozent Einpendlerinnen und Einpendler3. 
2.2. Ausbildungsmarkt  
Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen ist mit 1.214 Stellen gegenüber dem Vorjahr um 
2,7 Prozent angestiegen. Das Bewerberpotential hat sich auf 1.165 Personen verringert ( -3,5 
Prozent).  Aktuell stehen 112 unversorgte Bewerber innen und Bewerber  89 unbesetzten 
Ausbildungsplätzen gegenüber4. 
2.3. Arbeitsmarktnachfrage  
Im Februar 2018 meldeten d ie Betriebe und Verwaltungen 2.129 neu zu besetzende 
sozialversicherungspflichtige Stellen; das waren 986 (+86,3 Prozent) mehr im Vergleich zum 
Februar 2017. Insgesamt waren im Bezirk der A gentur für Arbeit Darmstadt 6.228  offene 
Stellen im Bestand5. Die Nachfrage nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat abermals 
zugenommen. Der Konjunkturaufschwung hat sich in Südhessen, trotz weltwirtsch aftlicher 
Unsicherheiten, damit deutlich gefestigt.  
                                                           
1 Stand Dezember 2017, Statistischer Kurzbericht Jahr 2017, Wissenschaftsstadt Darmstadt  
2 Stand Februar 2018, Arbeitsmarktreport, Wissenschaftsstadt Darmstadt  
3 Stand Juni 2017, Pendleratlas 
4 Stand 30.September 2017, Ausbildungsmarktbericht 2016/2017 
5 Stand Februar 2018, Presseinformation der Agentur für Arbeit Darmstadt

5    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt  
Das   Jobcenter Darmstadt hat  3.504  arbeitslose Personen im Februar 2018 im  Bestand. 
Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 166 Arbeitslose  gesunken. Die 
Arbeitslosenquote SGB II sinkt im Februar 2018 auf  4,1 Prozent. 
2.5. Kundenstruktur 
2.5.1. Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 
Der Bestand der ELB ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Im November 2016 waren 
9.319 Personen registriert; im November 2017 waren es bereits 9.702 (+4 ,1 Prozent). In den 
Jahren 2012 bis 2016 war bislang ein moderater Anstieg des Bestandes an ELB festzustellen. 
Mit dem Übergang der Menschen mit Fluchthintergrund vom Asy lbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) war seit Januar 2017 eine starke 
Zugangsströmung zu verzeichnen, die derzeit auf hohem Niveau stagniert).  
ELB nach Merkmalen 
 
2.5.2. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) 
Eine ähnliche Entwicklung  ist bei den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften festzustelle n. 
Im November 2016 waren 6.881 Bedarfsgemeinschaften registriert; im November 2017 waren 
es 7.112 (+3,4 Prozent)6.  
 BG`s nach Merkmalen 
 
 
                                                           
6 Stand Februar 2018 (mit Werten nach einer Wartezeit von 3 Monaten, November 2017), Arbeitsmarktreport,      
Wissenschaftsstadt Darmstadt

6    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
 Prognosen gehen von einem weiteren Anstieg der ELB und BG`s in den nächsten Jahren   
 aus.  
2.6. Ressourcen 
Die für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen ergeben 
sich aus der jährlichen Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV). Auf Grund der derzeitigen 
vorläufigen Haushaltsführung wurden uns vom Bundesministerium für Arbeit und Soz iales 
(BMAS) nur Schätzwerte für 2018 zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Höhe der zugeteilten 
Haushaltsmittel bleibt abzuwarten. Die Planung für 2018 wurde auf der Basis von 
Orientierungswerten vorgenommen.  
2.6.1. Verwaltungsausgaben 
Auf Grund der steigenden Zahlen bei den Bedarf sgemeinschaften (BG) stehen für 
Verwaltungsaufgaben aus Bundesmitteln voraussichtlich 9.996.169,00€ und ein kommunaler 
Finanzierungsanteil (KFA) in Höhe von 2.026.235,49€ zur Verfügung (Orientierungswerte ). 
 
Neben den Personal- und Infrastrukturkosten werden hieraus operative Serviceleistungen, wie 
ärztliche und psychologische Begutachtung und Beratung, der Technische Beratungsdienst, 
das Service-Center und Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) 
bestritten. 
2.6.2. Eingliederungsleistungen (EGL) 
In 2018 werden dem Jobcenter voraussichtlich 7.858.380,00€ für Eingliederungsleistungen 
zugewiesen. Ausgehend von einem  zu erwartenden Umschichtungsbetrag in Höhe von 
1.432.775,00€ zur Deckung der Verwaltungskoste n reduziert sich dieser Betrag  auf 
6.425.605,00€. 
 
Der Mitteleinsatz orientiert sich an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden unter 
Berücksichtigung der Haush altsgrundsätze von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und de n 
Geschäftspolitischen Handlungsfelder n. Auf dieser Basis stellt sich die  Eintritts- und 
Budgetplanung (mit prozentualen Anteilen) wie folgt dar: 
 
 
Für 2018 gilt es die erfolgreiche Vermittlungsa rbeit aus dem Vorjahr fortzusetzen. Große     
Erwartungen werden hierbei an die hohe Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte, die  
Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice, der Jugendberufsagentur und

7    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt gerichtet. Wir beteiligen uns ab 2018 stärker als zuvor 
am Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (Sozialer Arbeitsmarkt) mit dem 
arbeitsmarktlichen Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV) als einzi ges 
Jobcenter in Hessen.  
3. Ziele und geschäftspolitische Handlungsfelder   
3.1. Gesetzlicher Auftrag 
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, den Leistungsberechtigten 
eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht  (§1 
Sozialgesetzbuch – Zweites Buch - SGB II). 
Dabei sollen die Jobcenter die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
und Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie 
ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitssuchend e aus eigenen 
Mitteln und Kräften bestreiten können.  
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der 
Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt 
sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise decken können.  
3.2. Geschäftspolitische Handlungsfelder 
Ausgehend von den geschäftspolitischen Zielen und Handlungsfeldern sowie den 
Kundenanforderungen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ergeben sich 
nachfolgende Schwerpunkte für ent sprechende Aktivitäten. Diese konzentrieren sich im 
Wesentlichen darauf, die Kundinnen und Kunden zielgruppenspezifisch stärker hinsichtlich der 
gegeben regionalen Vermittlungsmöglichkeiten zu beraten und zu unterstützen, die 
Ermessenspielräume bei den ver mittlungsunterstützenden Leistungen stärker zu nutzen und 
die Arbeitgeber bei der Suche nach geeignetem Personal aktiv zu unterstützen.  
Bei den geplanten Maßnahmen wird der Fokus auf die Weiterentwicklung der bewährten 
Formen der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, Netzwerkpartnern und Arbeitgebern gelegt.  
3.2.1. Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet seit Frühjahr 2009 in Kooperation in der 
Jugendberufsagentur (J BA) in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit  Darmstadt 
zusammen. Die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung 
von Stigmatis ierung sowie Verbesserung der Angebote und Leistungen für besonders 
benachteiligte Jugendliche geführt.  Das Hauptschulprojekt im sozialen Brennpunktviertel 
Eberstadt hat zu einer Verringerung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler ohne Abschluss 
geführt. Es wurde von allen Beteiligten (Schule, Träger, Jugendamt und Jobcenter/U25) als 
gutes Instrument zur Förderung der Ausbildungsreife wahrgenommen und wird auch im  
Schuljahr 2017/18 weitergeführt. Eine weitere Projektförderung ab dem Schuljahr 2018/19 ist 
nicht vorgesehen, da die Strukturen und Aktivitäten ins Regelgeschäft übernommen werden 
konnten. Die besondere Förderung der Hauptschüler innen und Hauptschüler  liegt 
grundsätzlich weiter im Focus der Schulen und der Schulsozialarbeit.  
Eine große Herausforde rung bleibt auch für das Jahr 2018  die hohe Anzahl von Kundinnen 
und Kunden mit Fluchthintergrund im Bereich U25. Eine größere Anzahl dieser jungen 
Kundinnen und Kunden wird im Sommer 2018 die INTEA – Schulklassen verlassen. Eine

8    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
direkte Einmündung in duale Ausbildung wird jedoch nur in den wenigsten Fällen gelingen, da 
das notwendige Sprachniveau oftmals nicht erreicht wird. Eine anschließende Teilnahme am 
Integrationskurs ist hier zunächst zielführender. Darüber hinaus werden für diese Kundinnen 
und Kund en in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und dem Jugendamt der Stadt 
Darmstadt für Sommer 2018 besondere Förderinstrumente neu eingekauft. 
Wir wollen auch im Jahr 2018 weiter an uns und mit den Jugendlichen arbeiten und die guten 
Ergebnisse verstetigen.  
3.2.2. Langzeitleistungsbezieherinnen/Langzeitleistungsbezieher und 
Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen 
erhöhen 
Die weit erhin guten Arbeitsmarktchancen, die zur Verfügung stehenden 
Eingliederungsleistungen sowie die Fortsetzung unser gewährten Strategien und Aktivitäten 
bieten eine gute Ausgangslage zur Vermeidung und zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 
und Langze itleistungsbezug. Nach wie vor sind zwei Drittel der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Langzeitleistungsbezug und fast die Hälfte der Arbeitslosen in der 
Grundsicherung langzeitarbeitslos. Zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit ist es 
notwendig, die Chancen des Marktes zu nutzen und unsere Kund innen und Kund en nach 
Möglichkeit unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (Work -first-Ansatz). Das 
Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher innen/Langzeitleistungsbezieher und 
Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“ bleibt die 
drängendste Herausforderung in der Grundsicherung. Die existenzsichernde und nachhaltige 
Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern in den ersten 
Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug stellen weiterhin den 
besonderen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrationsarbeit dar. Aktivierung und 
Qualifizierung unserer Kundinnen und Kunden  und nahtlos anschließende Aktivitäten zur 
Integration in den Arbeitsmarkt haben hohe Priorität. Dazu zählen auch die zügige 
Identifizierung gesundheitlicher und behinderungsbedingter Eingliederungshemmnisse und die 
frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsverfahren. 
Gleichwohl bedeutet die Bekämpfung  der Langzeitarbeitslosigkeit für uns auch eine 
Beteiligung an der  Modellerprobung „ Soziale Teilhabe “ (Konzeptansatz des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Bundesagentur für Arbeit ). Im Mittelpunkt 
stehen die Gestaltung von Übergängen in nachha ltige Beschäftigung im Anschluss an das 
Föderinstrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV“ (§16e SGB II) und damit unseren 
Kundinnen und Kunden in vergleichsweise marktfernen Lebenslagen . Das Jobcenter 
Darmstadt beteiligt sich als einziges Jobcente r in Hessen an der Modellerprobung. Für 2018 
planen wir hierzu mindestens 17 geförderte FAV -Beschäftigungsverhältnisse, die wir in enger 
Kooperation mit unseren kommunalen und lokalen Partner innen und Partner n akquirieren 
wollen.  
3.2.3. Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 
erschließen und Beschäftigungschancen verbessern  
Die weiterhin positive Marktentwicklung sollte genutzt werden, um Arbeitgeber innen und 
Arbeitgeber zu erschließen und die Beschäftigungschancen für unsere Kundinnen und Kunden 
mit erschwerten Arbeitsmarktzugang zu verbessern. Neben der Deckung des 
Arbeitskräftebedarfs durch Integration von marktnahen Kundinnen und Kunden gilt es vor allem 
auch die lokalen Chancen für Kundinnen und Kunden mit ungünstigeren Arbeitsmarktchancen, 
u.a. schwerbehinderte Menschen, geflüchtete Menschen oder Alleinerziehende, zu 
erschließen. Insbesondere der Arbeitskräftebedarf kleiner  und mittelständischer Unternehmer

9    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
kann hier Beschäftigungspotenziale bieten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihre Verbände 
sowie die Kammern werden weiter  aktiv in die regionale Netzwerk arbeit des gemeinsamen 
Arbeitgeberservices (gAGS) eingebunden. Auch die Umwandlung von „Minijobs“ in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bietet gute operative Ansatzpunkte. 
3.2.4. Kundinnen / Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und 
integrieren 
Eine abschlussorientierte Qualifizierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft im 
Arbeitsmarkt Fuß zu fasse n. „Kundinnen / Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden 
und in den Markt integrieren“ bleibt daher ein wichtiger Ansatz zur Erhöhung der 
Integrationschancen und zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Für Menschen mit 
Migrationshintergrund soll in der Re gel im Vorfeld einer Qualifizierung mindestens ein 
ausreichendes Sprachniveau (B1  bzw. B2 ) nach dem Gemeinsamen Europäischen 
Referenzrahmen für Sprachen (GER) sichergestellt sein. Auch Ausbildungsmodelle wie 
Teilzeitberufsausbildungen, die Familienpflichten berücksichtigen, oder Teilqualifikationen, die 
schrittweise zu einem Abschluss führen, werden in den Blick genommen.  
Für 2018 planen wir mindestens 38 Eintritte in abschlussorientierte Weiterbildungen.  
3.2.5. Förderung von schwerbehinderten Menschen 
41 Prozent der schwerbehinderten ELB haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. 
Studienabschluss. Dies stellt grundsätzlich eine günstigere Integrationschance dar. Gleichwohl 
bestehen individuelle Hemmnisse, die eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. Auf 
Grund des besonderen Beratungs - und Betreuungsbedarfs werden die schwerbehinderten 
Menschen seit 2017 in einem Markt- & Integrationsteam von zwei 
Fallmanagerinnen/Fallmanager  betreut.  Dadurch werden Beratungskompetenz und 
Kooperation mit regionalen Netzwerkpartner innen/Netzwerkpartnern gebündelt. So konnten 
2017 insgesamt 48 schwerbehinderte Menschen erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt integriert 
werden. 
3.2.6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren 
Die Beratung und Unterstützung von geflüchteten Menschen wird auch in 2018 eine besondere 
Herausforderung bleiben. Dazu zählen insbesondere 
 zügige Feststellung der Sprachkenntnisse und beruflichen Vorerfahrungen  
 verbindliche und systematische Sprachförderungen  
 frühzeitige Identifizierung der Potenziale  
 Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse 
 Sicherstellung eines zügigen und passenden Maßnahmeangebotes  
und bildet die Grundlage  für eine gelungene Integration in Ausbildung und Arbeit . Diese 
Aufgaben werden insbesondere durch das Team „Zentrale Anlaufstelle für  Asyl/Flüchtlinge – 
ZAAF“ umgesetzt.  
Auch für unsere Bestandskund innen und Kund en hat die Erweiterung der Sprachkompetenz 
maßgebende Bedeutung für deren Qualifizierungsoptionen. Für beide Zielgruppen  stehen 
neben den fremdfinanzierten Integrations - und Sprachkursen (z. B. BAMF 7) auch zahlreiche 
eigenfinanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Inte grationsfähigkeit zur Verfügung und 
                                                           
7 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

10    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
sind auf die besonderen Erfordernisse  (integrierte Sprachförderung im Kontext zu Inhalt und 
Ziel der Maßnahme) abgestimmt. Das umfangreiche Gesamtangebot an Maßnahmen versetzt 
das Jobcenter  Darmstadt in die Lage, durch sogenannte Förderketten möglichst rasch und 
ohne zeitlichen Verzug individuelle Förderangebote einzusetzen und so den 
Integrationsprozess zu beschleunigen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit  der 
Regionalstelle des BAMF , regionalen Bildungsinstitutionen, den caritativen Einrichtungen 
sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet. 
Ein neuartiges Angebot kann mit dem Test „MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen“ 
unseren Kundinnen und Kunden, insbesondere mit Fluchthintergrund, angeboten werden. Der 
in Muttersprache oder alternativen Sprachen angebotene Test eröffnet die Möglichkeit 
vorhandene Fähigkeiten und bisher erworbene Arbeitserfahrung sichtbar zu machen. Die 
Ergebnisübersicht enthält eine umfassende Einschätzung zum beruflichen Handlungswissen 
in unterschiedlichen Handlungsfeldern und eröffnet der Teilnehmerin / dem Teilnehmer mit der 
Fallmanagerin / Fallmanager u.a. im Nachgang die Ergänzung von Bewerbungsunterlagen und 
eine zielorientiertere Beratung und Vermittlung.  
3.2.7. Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt 
Die zentrale Aufgabe der Beauftragt en für Chancengleichheit am Arb eitsmarkt (BCA) ist es, 
Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters zu beraten und zu unterstützen. Sie achtet 
darauf, dass bei der Leistungserbringung sowie das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen 
und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. Da bei soll im Sinne des 
Gender Mainstreaming jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und 
Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Förderung Alleinerziehender stellt 
einen besonderen Schwerpunkt im Arbeitsfeld der Beauftragten für Chancengleichheit dar. 
Für das Jobcenter erstellt sie regelmäßig einen Jahresarbeitsplan. Zu ihren Aktivitäten gehören 
die Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltungen und Bildungsbörsen für Personen 
mit Familienpflichten  im Mehrgenerationenhaus  (MGH) und im Berufsinformationszentrum 
(BiZ) der Agentur für Arbeit Darmstadt . Informationen zu Qualifizierungs - und 
Weiterbildungsangeboten, die Frühaktivierung von Eltern mit Kindern unter 3 Jahren in 
Verbindung mit der Vorstellung kommunaler Einglieder ungsleistungen (z.B. Zugang zu 
Kinderbetreuungsangeboten) werden in unterschiedlichen Formaten der Zielgruppe nahe 
gebracht und zur Verfügung gestellt. Angesprochen werden Erziehende und Alleinerziehende 
mit und ohne Fluchthintergrund. 
Als flüchtlingsspezi fisches Angebot für weibliche Flüchtlinge und Migrantinnen wurde die 
Maßnahme „HessIN“ eingekauft. Sie gibt den Teilnehmerinnen Orientierung im deutschen 
Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, der Identifizierung von Potentialen und deren 
Stärkung, erarbei tet berufliche Perspektiven, unterstützt bei Bewerbungsaktivitäten und 
bereitet auf die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung vor.  Zudem werden 
berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt sowie Unterstützung bei der Organisation von 
Kinderbetreuung gegeben. 
Des Weiteren ist die Netzwerkarbeit mit externen Partner innen und Partner n des 
Arbeitsmarktes der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ein wichtiges 
Anliegen.  
3.2.8. Aktivitäten- und Umsetzungsplan 2018 
Für das Geschäftsjahr hat sich das Jobcenter Darmstadt wieder einen Aktivitäten - und 
Umsetzungsplan geschrieben, der die Arbeit, das Handeln und die Ziele der TOP -Themen

11    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
beschreibt. Dieser unterstützt die Arbeit mit den Kundinnen und Kunden sowie die Umsetzung 
unserer strategischen Ziele. Die Auswertung und Nachhaltung der Entwicklung erfolgt 
monatlich. 
 
3.3. Rechtmäßigkeit und Qualität des Operativen Geschäftes 
Qualität im Jobcenter bezieht sich auf sämtliche in Jobcentern erbrachte Leistungen und damit 
auf das gesamte Operative Geschäft. Neben den Kernprozessen wie Bewilligung von 
Geldleistungen, Aktivierung, Förderung und Vermittlung sind auch Prozesse wie Einkauf von 
Maßnahmen, Haushalt, Controlling und die Kooperationsbeziehungen mit den Trägern 
Bundesagentur und Kommune Gegenstand der Qualitätssicherung. Die Qualität der 
Leistungserbringung lässt sich an den folgenden Merkmalen festmachen:  
 Rechtmäßigkeit (Einhaltung von Gesetz und Weisungen) 
 Wirksamkeit (die angestrebten Ziele erreichen) 
 Wirtschaftlichkeit (die Ziele mit einem möglichst sparsamen Ressourceneinsatz erreichen) 
 Kundinnen- und Kunden zufriedenheit (die Erwartungen der Kundinnen und Kunden 
berücksichtigen) 
Ziel des Jobcen ter Darmstadt ist die Sicherung bewährter Standards und eine 
Weiterentwicklung der Prozesse im Sinne o.g. Merkmale. Dazu gehören in 2018  insbesondere 
die Datenqualität und die Fachaufsicht im Bereich Markt  & Integration und im Bereich 
Existenzsicherung. Grundlage der Qualitätssicherung bildet das Interne Kontrollsystem (IKS -
Handbuch).

12    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
3.3.1. Bildungs- und Teilhabepaket 
Bis August 2017 wurde Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket (BuT) wie folgt 
beantragt 
 
 Schulbedarf: 2.890 
 eintägige (Schul-)Ausflüge: 464 
 mehrtägige Klassenfahrten: 45 
 Schulbeförderung: 8 
 Lernförderung: 5 
 Mittagsverpflegung: 988 
 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 915 8 
 
3.3.2. eAkte SGB II 
Die elektronische Akte (eAkte) ist wichtiger Bestandteil der eGoverment-Strategie zur Nutzung 
von dig italen Informations - und Kommunikationstechniken. Sie ist die Grundlage für das 
papierlose Büro und damit in eine moderne und effiziente Verwaltungsarbeit. Die eAkte wurde 
ab 15.06.2017 erfolgreich im Jobcenter Darmstadt eingeführt und ist zwischenzeitlich  für alle 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in alltäglicher und selbstverständlicher Nutzung.  
 
3.3.3. Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung 
Um vorhandene Verbesserungspotentiale im Integrationsprozess zuverlässiger und schneller 
zu erkennen  und aktiv Verbesserungen anzustoßen , wurde ab Juli 2017  eine 
verlaufsbezogene Kundenbetrachtung  (VKB) als fachaufsichtliche Aktivität verankert . Die 
verlaufsorientierte Kundenbetrachtung dient als Basis, um einen Dialog über die Qualität der 
Beratung führen zu können. Dazu prüfen alle Teamleiterinnen im Bereiche Markt & Integration 
monatlich bis zu  10 ausgewählte Kundendatensätze hinsichtlich eines zielführenden 
Integrationsprozesses. Im Fokus steht dabei, ob Kundenbedarfe und Handlungserfordernisse 
erkannt und auf dieser Grundlage zielführende aufbauende Maßnahmen getroffen wurden. Im 
Ergebnis der durchgeführten Prüfungen wird bereichsübergreifend festgestellt, ob und welche 
erforderlichen Handlungsbedarfe sich  im Befund ergeben haben  und welche 
Schlussfolgerungen daraus für  die weitere Arbeit gezogen  werden müssen. Die  
Verlaufsbezogene Kundenbetrachtung wird 2018 fortgesetzt und durch Hospitationen ergänzt.  
  
3.3.4. Einführung der Leistungsrechtlichen Beratung 
Die Qualifizierung zur Leistungsrechtlichen Beratung  SGB II  soll das Jobcenter Darmstadt 
dabei unterstützen, den gesetzlichen Anspruch aller Leistungsberechtigten auf gute Beratung 
mit Leben zu füllen . Sie verfolgt  das Ziel, ein  einheitliches Grundverständnis  von guter 
leistungsrechtlicher Beratung  zu definieren und eine  bundesweit einheitliche  und qualitativ 
hochwertige Durchführung der Beratungsaufgabe nach § 14 Absatz 2 SGB II zu unterstützen. 
Die Gesprächs- und Handlungskompetenzen von Integrationsfachkräften in Jobcentern wurde 
durch die Beratungskonzeption SGB II  gestärkt. Ein  gleichwertiges Qualifizierungsangebot 
fehlte bisher für  die Beschäftigten der Leistungsbereiche. Diese Lücke  wird mit der  
Qualifizierungsreihe zur Leistungsrechtlichen Beratung SGB II nun geschlossen. Hierbei steht 
                                                           
8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bildung und Teilhabe (Monatszahlen), Berichtsmonat 08/2017,   
Veröffentlichung 10/2017

13    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
ausschließlich die Stärkung der Gesprächskompetenzen im Fokus. Die  Schulung der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im August 2018  beginnen und von einem Trainerinnen-
/Trainertandem durchgeführt (Inhouse-Schulung durch das Tandem). 
3.4. Zielsystem und  Zielvereinbarung  
3.4.1. Zielsystem 
Das Zielsystem sieht jährlich folgende Steuerungsziele vor 
 Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
Diese werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, 
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ 
beschrieben.  
 
Die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an 
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher n“ werden sowohl durch 
Zielwerte als auch durch ein qualitatives Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der Zielwerte 
wird für die beiden Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt.  
Die Zielwerte fließen in die gesetzlich vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach § 48b SGB 
II ein.  
 
Bei der Integrationsquote wird ein Zielwert für die Integrationsquote gesamt (bezogen auf alle 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) vereinbart; die Integrationsquo te gesamt ist für Ziel 2 
die führende Größe in der Planung und Zielnachhaltung. Ergänzend wird in der Planung eine 
differenzierte Betrachtung (Integrationsquote gesamt; Integrationsquote ohne Asyl/Flucht; 
Integrationsquote Asyl/Flucht) vorgenommen, die bei  der Interpretation der Entwicklung der 
Integrationsquote im Jahr 2018 helfen soll. Auf diese Weise ist es z.B. möglich, die Gründe für 
Zielverfehlungen bei der Integrationsquote besser zu identifizieren.  
 
Die Vermeidung von l angfristigem Leistungsbezug  bleibt die drängendste 
Herausforderung in Grundsicherung. Die existenzsichernde und nachhaltige Integration von 
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern  in den ersten Arbeitsmarkt 
und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug stellen  weiterhin einen besonderen 
Schwerpunkt in der Steuerung und in der Integrationsarbeit dar.  
 
Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, 
sodass der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein Monitoring 
in die Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen des Monitorings wird für die „Summe der 
Leistungen zum Lebensunterhalt“ einen Prognosewert ermittel t. Dabei wird wie in den 
Vorjahren die Planung der Jobcenter zur Entwicklung der Zahl der  erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten zugrunde gelegt. Der Prognosewert gibt Aufschluss über die 
rechnerisch zu erwartende Entwicklung dieser Kennzahl zum Zeitpunkt der Planung und lässt 
abweichende Entwicklungen sichtbar werden. Über das qualitative Monit oring sollen 
Abweichungen besprochen und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung bzw. Unterschreitung 
der Prognosewerte festgelegt werden.  
 
Bei der Ermittlung der Zielwerte wurden die zukünftigen ökonomischen und strukturellen 
Rahmenbedingungen für die Zielerreichung im SGBII berücksichtigt. Grundlage der 
Wirkungsplanung ist die Annahme, dass sich der regionale Arbeitsmarkt in 2018 im Vergleich 
zu 2017 nicht wesentlich verändern wird.

14    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
3.4.2. Was haben wir 2017 erreicht 
 
 Der Prognosewert  „Verringerung der Hilfebedürftigkeit “ wurde mit 999 TEUR überschritten, 
demnach wurde mehr Regeleistung ausgezahlt als prognostiziert. Ursächlich ist dies auf den 
stark angestiegenen Bestand der e rwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere auf 
Grund von Fluchtmigration, zurückzuführen.  
Das Jahresziel „Integrationsquote“ konnte übertroffen werden (+ 99 Integrationen absolut).  
Das Ziel „Langzeitleistungsbezug vermeiden “ konnte nicht erreicht werden (82 LZB 9 absolut 
über dem Sollwert, Jahresdurchschnitt). 
3.4.3. Was wollen wir 2018 erreichen 
Das Jobcenter Darmstadt hat sich folgende Ziele gesetzt: 
1. Wir wollen eine Integrationsquote von 23,4 Prozent im Jahr 2018 erreichen. Ausgehend 
vom prognostizierten Bestand an Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Ende 2018 
(im Jahresdurchschnitt) von 10.065 und einer Integrationsquote von 23,4 Prozent ergibt 
sich ein Zielwert von 2.355 Integrationen absolut. Das anvisierte Ziel in 2018 entspricht 
damit den in 2017 erreichten absoluten Integrationen.  
 
2. Wir wollen, dass der Bestand an Langzeitleistungsbezieherinnen und 
Langzeitleistungsbeziehern im Jahr 2018 um m aximal 4,7 Prozent im Jahresdurchschnitt 
aufwächst (auf 6.061 LZB). Eine Bestandserhöhung wird insbesondere vor dem 
Hintergrund von geflüchteten Menschen in den Langzeitbezug erwartet . 
3.4.4. Qualitätskennzahlen 
Auch im Jahr 2018 werden die Prozess - und Qualitätsziele „Index aus Prozessqualität“ und 
„Index aus Kundinnen- und Kundenzufriedenheit“ nachgehalten.  
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus 
Prozessqualität“ herangezogen. Wie  in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die 
operativen Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im 
Bestand“.  
                                                           
9 LZB – Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher

15    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
Die vier operativen Mindeststandards (MDS) „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“,                   
„Erstberatung U25“ und „Angebot U25“ sowie der fachliche Qualitätsstandard (QS) 
„Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ fließen mit jeweils 20% in den Index ein.  
Um die Qualität der Dienstleistungen  bewerten und weiterhin optimieren  zu können, ist ein 
wesentlicher Bestandteil die Wah rnehmung der Kundinnen und  Kunden zu erheben. Die 
Befragungen der Kundinnen und Kunden  werden einmal im Halbjahr durchgeführt und deren 
Ergebnisse über den „Index aus Kund innen-  und Kunden zufriedenheit“ in der 
Schulnotensystematik ab gebildet. Auf die Festlegung eines Zi elwertes wird auch in diesem 
Bereich verzichtet, die Einbindung in den Prozess der Ziel nachhaltung erfolgt über ein 
Monitoring. 
4. Kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist entscheidend davon abhängig, dass die regionalen 
Akteure des Arbeitsmarktes in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden. Dafür wird 
über das Hessische Sozialministerium (HSM) das Ausbildungs -, Qualifizierungs - und 
Arbeitsmarktbudget der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellt. In 
Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt das Jobcenter für einzelne 
Maßnahmen, die im Rahmen des Ausbildungs - und Qualifizierungsbudgets durchgeführt 
werden, die Kofinanzierung. Parallel dazu übernimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Kofinzierungen für Maßnahmebestandteile, die nicht über SGB III bzw. SGB II förderfähig sind 
(z.B. sozialpädagogische Betreuung in AGH -Maßnahmen10). Für die Maßnahmen aus dem 
Ausbildungsbudget haben  die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das  Jobcenter vereinbart , 
vorwiegend Maßnahmen  zur Förderung der Ausbildungsreife und Verselbständigung der 
jungen Menschen zu bezuschussen . Die  Kombination der finanziellen Mitteln beider 
Trägerinnen / Träger  ermöglicht so die  Realisierung von Maßnahmen und Angeboten, die  
durch eine Trägerin / einen Träger allein nicht möglich gewesen wären.  
Für die gemeinsame  Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ausbildungsreife steht die Teamleitung U25 im Rahmen der Kooperation mit der 
Jugendberufshilfe in der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
in der Jugendberufsagentur i n ständigen regelmäßigen Kontakt. Alle eingereichten 
Maßnahme-Konzepte werden gemeinsam geprüft und bewertet. Wenn diese der 
Berufsvorbereitung dienen und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, wird eine Kofinanzierung  
durch das Jobcenter geprüft und entspre chend den vorhandenen Haushaltsmitteln 
entschieden. 
4.1.1. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
Die strategische Verknüpfung von Sozial -, Beschäftigungs -, Arbeitsmarkt - und 
Wirtschaftspolitik ist in Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der 
kommunalen Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im 
Jobcenter explizit ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil  der kommunalen 
                                                           
10 AGH-Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

16    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
Jugendhilfe und der Integrations- und Gleichstellungspolitik. Sie basiert auf den vier Prinzipien: 
Prävention, Inklusion, Partizipation und Sozialraumorientierung.  
Handlungsschwerpunkte und Ziele sind 
 Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie 
 Armut bekämpfen – Existenz sichern 
 Zielgruppen passgenau fördern 
 Lokale und regionale Netzwerke stärken 
 Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern 
4.1.2. Kooperationen 
Auch über Kofinanzierung hinaus gibt es eine enge Kooperation mit der kommunalen 
Beschäftigungsförderung. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Projektträger von ES F–
Bundesmittel–geförderten Projekten und arbeitet bei diesen Maßnahmen mit dem Jobcenter 
zusammen: 
BIWAQ (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) 
 Integration in Arbeit und Beschäftigung für benachteiligte Menschen ab 27 Jahre 
 sozialraumorientierte Beratungs– und Qualifizierungsmaßnahmen für  die 
Schwerpunktzielgruppen Langzeitarbeitslose sowie Menschen mit Migrationshintergrund, 
Vermittlung in Arbeit 
JUSTiQ (Jugend stärken im Quartier) 
 Angebote für junge  Menschen bis 26 Jahre zur Überwindung von sozialen 
Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von der Schule in 
den Beruf 
 Sozialraumorientierte Angebote wie  Case Management (intensive  sozialpädagogische 
Einzelfallarbeit), Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z. B. Streetwork oder Mobile Beratung), 
Niedrigschwellige Beratung / Clearing (z. B.  Anlaufstellen mit Lotsin-/Lotsenfunktion, in 
denen Jugendliche eine Erstberatung erhalten), Mikroprojekte in den Stadtvierteln 
Weitere Zusammenarbeit: 
 Kofinanzierung von FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) in besonderen Einzelfällen 
 
5. Nachwort 
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenter Darmstadt  wurde im 
Januar 2018 erstellt. Veränderungen werden laufend beobachtet und das Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm ggf. unterjährig an die Entwicklungen angepasst.

17    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
6. Bildungsziel- und Maßnahmeplanung 2018

18    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
7. Glossar 
 
Arbeitslose:  
Arbeitslose sind Personen, die  
 vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,  
 eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den 
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen,  
 sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.  
 Teilnehmerinnen und Teilnehmer  an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten 
nicht als arbeitslos.  
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II findet nach § 53a (1) SGB II die 
Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III (Mel dung bei einem Träger der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende) Anwendung.  
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB):  
Als ELB gelten Personen, die  
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht vollendet 
haben,  
 erwerbsfähig sind  
 hilfebedürftig sind und  
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.  
Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit 
außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des all gemeinen Arbeitsmarkts mindestens 
drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.  
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu 
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht 
von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, 
erhält  
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet. 
Bedarfsgemeinschaft (BG):  
Eine BG bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leb en und gemeinsam wirtschaften. 
Eine BG hat mindestens einen ELB, außerdem zählen dazu:  
 weitere ELB,  
 die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines 
unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht  vollendet 
hat und die im Haushalt lebende Partnerin / der im Haushalt lebende Partner dieses 
Elternteils,  
 als Partnerin/Partner des ELB  
 der nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin/Ehegatte / Lebenspartnerin/Lebenspartner,  
 eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass 
nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung 
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen 
 die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchst aben a) bis c) 
genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie 
die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder  
Vermögen beschaffen können 
 
Langzeitleistungsbezieherinnen / Langzeitleistungsbezieher (LZB) 
Als Langzeitleistungsbezieher innen / Langzeitleistungsbezieher  werden – analog zur 
Darstellung der Kennzahlen nach § 48a SGB II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 
bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren.

19    Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 - Jobcenter Darmstadt 
09. März 2018 
 
Personen im Kontext von Fluchtmigration 
„Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
(BA) seit Juni 2016 auf Basis der Dimensionen “Aufenthaltsstatus“ abgegrenzt. Diese 
Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z. B. 
juristische Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der 
Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend.  "Personen im Kontext von Fluchtmigration" 
umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubni s 
Flucht (§§ 22 -26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits - und 
Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Personen, die im Rahmen 
eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deuts chland 
migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ 
sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen Personen, die zwar 
aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber e ine 
Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im 
Kontext von Fluchtmigration". 
Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der  Hintergrundinformation 
"Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken".

anlage 2

151 Zeichen

Punkt 24: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE) 
 (V-Nr. 2018/0085) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 3

188 Zeichen

Punkt 44: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE) 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0085) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2018/0085

5018 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.03.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0085 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE)  
 
Vorlage vom: 19.03.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen das Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt (gE) zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_2018_Jobcenter_Darmstadt_2  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2018: 
 
Dem § 44 c Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist zu entnehmen, dass ein 
örtliches Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchenden zu 
erstellen und abstimmen ist. Die Fort- und Weiterentwicklung des Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramms beim Jobcenter Darmstadt, als gemeinsame Einrichtung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bundesagentur für Arbeit, erfolgt im jährlichen 
Rhythmus. 
 
Der Entwurf des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt 
wurde der Trägerversammlung am 12. Februar 2018 vorgelegt, Anpassungen vorgenommen 
und nachfolgend zugestimmt. Der Fachbeirat des Jobcenters hat das vorliegende Programm 
am 06. März 2018 erörtert.  
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ist ein lebendes Programm, das fortlaufend 
ergänzt und weiterentwickelt wird. Aktualisierungen erfolgen durch eine regelmäßige 
Beteiligung und Information der Organe der gemeinsamen Einrichtung, des Magistrats der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie weiteren fachpolitischen Gremien mit Bezug zum 
Arbeitsmarkt (Trägerversammlung, Fachbeirat und weiteren sozialfachpolitischen 
Ausschüssen).  
 
Neben den bereits 2017 bekannten lokalen arbeitsmarktlichen Schwerpunkten, wie  
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie 
2. Armut bekämpfen -  Existenz sichern 
3. Zielgruppen passgenau fördern  
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken 
5. Lokalen und (sozialen) Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt sichern 
6. Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) 
7. Flucht und Asyl 
 
hat die Bundesagentur für Arbeit auch für 2018 die weiteren Ziele für die gemeinsame 
Einrichtung benannt: 
1. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 
2. Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose 
aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen 
3. Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erschließen und 
Beschäftigungschancen verbessern  
4. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und integrieren  
5. Förderung von schwerbehinderten Menschen 
6. Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren 
7. Umsetzung des Aktivitäten- und Umsetzungsplanes 2018 
8. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

- 4 - 
 
In Fortsetzung der vergangenen Jahre werden insbesondere zwei Aufgabenschwerpunkte die 
Arbeit des Jobcenters bestimmen. Neben der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch 
Prävention, Integration und soziale Sicherung und Teilhabe wird die Arbeit im J ahr 2018 auch 
durch die Aspekte des Sozialen Arbeitsmarktes stärker geprägt werden. Insgesamt hält das 
Jobcenter ein breites Portfolio an zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Angeboten und 
Projekten (berufsorientierte Sprachkurse, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, Praktika, 
Aktivierungsangebote, Bewerbungstraining, niedrigschwellige Angebote etc. ) auch in 2018 vor. 
Sie unterstützen die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten und damit die Umsetzung der  
gesetzten Schwerpunkte. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich 
sein, wenn verschiedene Akteurinnen und Akteure auf lokaler und regionaler Ebene zusammen 
wirken und ihre Kompetenzen und Potentiale auf einander abstimmen und bündeln. Das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenter Darmstadt stellt diese 
Grundlage für eine solche Kooperation dar. Zudem versteht es sich als Handlungsleitlinie für 
die Beschäftigten des Jobcenter Darmstadt, zur Positionierung des Jobcenters auf dem 
regionalen Arbeitsmarkt und als Information für alle Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes.  
 
Darmstadt, 19.03.2018 
 
Dezernat V    
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 24
TOP 110
TOP 4
TOP 44 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Groß-Gerauer Weg 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0085
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.03.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00