2025/0325
Besetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Holding GmbH
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2025/0325
6937 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.01.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Rechtsamt - Stadt-
wirtschaftskoordination OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0325
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Holding GmbH
Vorlage vom: 16.12.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister gemäß § 8 Absatz 3 des Gesell-
schaftsvertrages der noch zu benennenden „Klinikum Holding GmbH“ dem Aufsichtsrat kraft
Amtes angehört. Er kann sich durch ein Magistratsmitglied vertreten lassen.
2. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der zuständige Dezernent für das Krankenhauswe sen ge-
mäß § 8 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat kraft Amtes angehört.
3. Der Magistrat entsendet Herrn Prof. Klaus -Michael Ahrend als sachkundige Person in den Auf-
sichtsrat.
4. Die weiteren zwei Aufsichtsratssitze werden mittels Entsendung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl besetzt.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.12.2025
Der Magistrat hat mit Beschluss vom 10.09.2025 und die Stadtverordnetenversammlung mit Be-
schluss vom 25.09.2025 der Magistratsvorlage Nr. 2025/0251 „Zusammenschluss der Klinikum
Darmstadt GmbH und der Agaplesion Elisabethenstift gGmbH in einer gemeinsamen Hol-
dingstruktur“ zugestimmt. Die Holding soll nun unter einem noch zu benennenden Namen in
Kürze gegründet werden (im Folgenden: Holding). Demzufolge ist die Besetzung des Aufsichtsra-
tes zu beschließen.
1. Mitgliedschaft und Vorsitz kraft Amtes
Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, wobei von den einzigen beiden Gesellschaf-
tern „Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „AGAPLESION gemeinnützige AG“ jeweils ein Drittel der
Mitglieder entsandt und ein Drittel gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von
den Arbeitnehmern gewählt wird.
Bei der Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt an
§ 125 Abs. 1 und Abs. 2 HGO gebunden. Danach vertritt der Magistrat die Gemeinde im Aufsichts-
rat. Der/die Oberbürgermeister/-in ist Aufsichtsratsmitglied kraft Amtes. Er/Sie kann sich durch
ein von ihm/ihr zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen. Weiterhin gehört
der/die für die Gesellschaft zuständige Dezernent/-in für das Krankenhauswesen dem Aufsichtsrat
kraft Amtes an.
Der Vorsitz des Aufsichtsrats wird im Drei-Jahres-Rhythmus abwechselnd von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt oder von der AGAPLESION gAG besetzt. Wird der Aufsichtsratsvorsitz von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt besetzt, ist ihr Oberbürgermeister gemäß § 125 Abs. 2 i.V.m. § 125
Abs.1 HGO Aufsichtsratsvorsitzender kraft Amtes. Eine Delegation des Vorsitzes bzw. stellvertreten-
den Vorsitzes an ein anderes Aufsichtsratsmitglied ist zulässig, sofern es sich um ein Mitglied des
Magistrats handelt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt den Vorsitz zuerst. Der stellvertretende
Vorsitz des Aufsichtsrats wird jeweils von einem Mitglied desjenigen Gesellschafters besetzt, der
nicht den Vorsitz stellt.
2. Mitgliedschaft aufgrund der Sachkunde
Jeweils eines der fünf von den jeweiligen Gesellschaftern Wissenschaftsstadt Darmstadt und
AGAPLESION gAG entsandten Mitgliedern soll eine sachkundige Person aus mindestens einem der
Bereiche „Medizin/Pflege/Recht/Wirtschaft“ (externe Mitglieder) sein. Derjenige Gesellschafter, der
die betreffende sachkundige Person entsandt hat, kann diese ohne Angabe von Gründen jederzeit
abberufen.
Die bislang im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH vertretenen sachkundigen Personen,
Herr Professor Dr. Andreas W. J. Goldschmidt und Herr Professor Dr. Andreas Beivers, stehen nicht
mehr zur Verfügung.
Herr Prof. Ahrend hatte bislang Gaststatus im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH. Eine sol-
che Möglichkeit ist beim Aufsichtsrat der Holding nicht gegeben. Bei diesem wichtigen Projekt ist
die fortwährende Unterstützung des Beteiligungsmanagements der Wissenschaftsstadt Darmstadt
unerlässlich. Daher soll Prof. Ahrend als sachkundige Person entsandt werden.
- 4 -
3. Entsendung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
Die weiteren zwei Aufsichtsratssitze werden mittels Entsendung nach den Grundsätzen der Verhält-
niswahl besetzt.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet spätestens mit Ablauf der Gesellschafterversamm-
lung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit be-
schließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Soweit Mitglie-
der des Aufsichtsrats im Hinblick auf ein Mandat als Stadtverordnete oder als Mitglied des Magist-
rats entsandt wurden, endet ihre Mitgliedschaft mit der Beendigung des Amtes oder Mandates bei
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Grundlage für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat war. Ein
ausscheidendes Mitglied führt die Geschäfte weiter, bis das neue Aufsichtsratsmitglied entsandt
bzw. benannt ist.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, so erfolgt die
Wahl bzw. Entsendung des Nachfolgers/der Nachfolgerin für den Rest der Amtszeit des ausgeschie-
denen Mitglieds.
Mit Ausnahme des/der Aufsichtsratsvorsitzenden kann jedes Mitglied von seinem Amt durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem/der Vorsitzenden oder der Geschäftsführung zurücktreten.
Es bleibt im Amt bis das jeweils zuständige Gremium über die Nachfolge entschieden hat.
Um den steten Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu wahren, bitten wir um eine entspre-
chend gefüllte Nachrückerliste.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0325
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.12.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00