Mandari Insight

3472/2023

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 6.2.2

Anlage 3 Ergebnisse BV 1 - 9

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Ansehen

Anlage 2 Gebührenberechnung

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Ansehen

Anlage 1 Begründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Satzungstext

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Ansehen

Anlage 3 Ergebnisse BV 1 - 9

8294 Zeichen

Anlage 3 
Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen 
über Änderungen des Straßenreinigungsverzeichnisses 
für das Kalenderjahr 2024 
Das Straßenreinigungsverzeichnis - StrReinV - unterliegt aus sachlichen und rechtlichen 
Gründen ständiger Fortschreibung. Für die Fortschreibung sind vom Rat beschlossene neue 
Widmungen von Straßen, Umbenennungen und Einziehungen öffentlicher Straßen oder -ab-
schnitte, geänderter Straßenausbau, geänderte Verkehrsführung, geänderte Verkehrsverhält-
nisse, verminderter oder erhöhter Verschmutzungsgrad sowie betriebstechnische und organi-
satorische Erfordernisse ursächlich. Sie wirken sich auf die notwendigen Festsetzungen der 
Straßenart, der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen - Reinigungshäufigkeit -, der Reini-
gungsverpflichteten neu oder verändernd aus. 
Die Vorschläge berücksichtigen insbesondere bei der Übertragung der Reinigung auf Grund-
stückseigentümer/Anlieger die Zumutbarkeit der Reinigungspflicht, die technisch-wirtschaft-
liche Durchführbarkeit städtischer Reinigung sowie die Bebauungsstruktur von Straßen. 
Die darauf beruhenden Vorschläge hat die Verwaltung den Bezirksvertretungen zur Aus-
übung des Anhörungsrechtes gem. § 19 (4) der Hauptsatzung vorgelegt. 
Soweit nach Beschlussfassung der Bezirksvertretungen noch Ergänzungen/Änderungen er-
forderlich waren, wurden diese hinter dem Ergebnis der Bezirksvertretung aufgeführt. Die 
jeweilige Bezirksvertretung wurde zwischenzeitlich über die notwendigen Änderungen infor-
miert.

2
Stadtbezirk 1 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 hat unter TOP 3.16 in ihrer Sitzung am 
25.05.2023 folgenden Beschluss gefasst: 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschafts-
betrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenverzeich-
nisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.“ 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

3
Stadtbezirk 2 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 hat unter TOP 9.2.2 in ihrer Sitzung am 
21.08.2023 Beschluss gefasst: 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss  
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des 
Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vor-
schlag der Verwaltung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hertel, Frau Becker)“ 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

4
Stadtbezirk 3 
Im Stadtbezirk 3 lagen keine Änderungen hinsichtlich des Straßenreinigungsverzeich-
nisses zur Straßenreinigungssatzung vor.

5
Stadtbezirk 4 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 hat unter TOP 9.1 in ihrer Sitzung am 
28.08.2023 folgenden Beschluss gefasst: 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschafts-
betrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreini-
gungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der 
Verwaltung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.“ 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

6
Stadtbezirk 5 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 hat unter TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am
31.08.2023 und unter TOP 9.1.7 in ihrer Sitzung am 19.10.2023 folgende Beschlüsse 
gefasst: 
31.08.2023: „Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbe-
trieb der Stadt Köln und dem Rat die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.“ 
19.10.2023 Zusatz zum Beschluss vom 31.08.23: „Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbe-
trieb der Stadt Köln und dem Rat die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.“ 
Nach den Beschlussfassungen der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 sind aus sach-
lichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

7
Stadtbezirk 6 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 hat unter TOP 9.2.5 in ihrer Sitzung am 
31.08.2023 folgenden Beschluss gefasst: 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschafts-
betrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenverzeich-
nisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.“ 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

8
Stadtbezirk 7 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 hat unter TOP 6.2 in ihrer Sitzung am 
31.08.2023 folgenden Beschluss gefasst: 
„Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:  
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung mit fol-
gender Änderung zuzustimmen. 
Kombinierte Fuß- und Radwege sind in städtischer (resp. stadtnaher) Verant-
wortung reinigen zu lassen und entsprechend als „Fahrbahnen“ zu betrachten. 
Die Erfahrung zeigt, dass diese Wege selten bis gar nicht gereinigt werden, wenn 
sie in privater Verantwortung gereinigt werden müssen.  
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln, der Rat der 
Stadt Köln sowie die Verwaltung der Stadt Köln werden gebeten, dies in die 
Strassenreinigungssatzung aufzunehmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.“
Stellungnahme der Verwaltung: 
Eine Umsetzung des Beschlusses bereits für die Straßenreinigungssatzung 2024 
kommt nicht in Betracht.  
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Frage, ob gemeinsame bzw. getrennte Fuß- 
und Radwege durchgängig durch die Stadt / AWB gereinigt werden sollen, aus Grün-
den der Gleichbehandlung nur stadtweit zu klären ist. Hierzu gehört zu klären, ob der 
Reinigungszustand der Radwege dort, wo die Reinigung auf die Anlieger übertragen 
ist, so mangelhaft ist, dass eine Rückübertragung der Reinigung auf die Stadt / AWB 
geboten ist. In diesem Zusammenhang ist nicht auszuschließen, dass organisatorische 
und rechtliche Fragen im Hinblick auf die Verantwortlichkeit der Winterwartung zu 
klären sind. Des Weiteren stellen sich Fragen der Finanzierung über Gebühren.  
Der mit der Klärung dieser Fragen verbundene Aufwand ist nicht für die Straßenreini-
gungssatzung 2024 zu bewältigen.  
Die Verwaltung empfiehlt daher, entgegen des Beschlusses vom 31.08.2023, dass 
kombinierte Fuß- und Radwege weiterhin grundsätzlich durch die Anlieger gereinigt 
werden.

9
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre-
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 Hölderlinweg 
- Stichstraße 14-16 
Berichtigung/Präzisierung erfolgt, da kein Gehweg in diesem Teilabschnitt vorhanden 
ist.

10
Stadtbezirk 8 
Im Stadtbezirk 8 lagen keine Änderungen hinsichtlich des Straßenreinigungsverzeich-
nisses zur Straßenreinigungssatzung vor.

11
Stadtbezirk 9 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 hat unter TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am 
14.08.2023 folgenden Beschluss gefasst: 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbe-
trieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungs-
verzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwal-
tung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.“ 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

Anlage 2 Gebührenberechnung

3209 Zeichen

StrReinS_2024_Anlage 2_Gebührenberechnung Anlage 2.1 Berechnung der Straßenreinigungsgebühren
Gebühren 2024 Summe 2024  Gehwege  FG 
Straßenreinigung  FB  FB mngGab*  FB  FB mngGab* 
Entgelt AWB (€ / Anliegerfrontmeter) 4,32 €/m 14,33 €/m 4,32 €/m 14,33 €/m 10,57 €/m 15,28 €/m
Anliegerfrontmeter 7.831.215 m 1.865.370 m 13.888 m 2.387.669 m 68.433 m 3.386.571 m 109.284 m
Entgelt AWB Anliegerfrontmeter (€)           57.018.702 €             8.058.398 €                199.015 €           10.314.731 €                980.645 €           35.796.054 €             1.669.860 € 
Frontmeter 8.780.110 m 2.117.722 m 15.363 m 2.669.600 m 72.909 m 3.785.682 m 118.834 m
Entgelt AWB (€ / Frontmeter)           57.018.702 € 3,81 €/m 12,95 €/m 3,86 €/m 13,45 €/m 9,46 €/m 14,05 €/m
Reinigung Radwege 2.780.036 € 0,58 €/m 0,58 €/m
Straßenbegleitgrün 1.972.486 € 0,41 €/m 0,41 €/m
Mittelalleen 563.815 € 0,12 €/m 0,12 €/m
Gehwege mit zusätzlichem Reinigungsaufwand 54.413 € 0,01 €
Projektkosten Masterplan Sauberkeit 200.000 € 0,01 €/m 0,05 € 0,01 €/m 0,05 € 0,03 € 0,05 €
Ausweitung Intensivreinigung 500.000 € 0,13 € 0,19 €
Zwischensumme AWB 63.089.453 € 4,92 €/m 13,00 €/m 5,00 €/m 13,50 €/m 9,63 €/m 14,29 €/m
Entsorgung Kehricht AVG 449.280 € 0,03 €/m 0,10 €/m 0,03 €/m 0,11 €/m 0,07 €/m 0,11 €/m
Verwaltungskosten Stadt Köln 1.125.888 € 0,13 €/m 0,13 €/m 0,13 €/m 0,13 €/m 0,13 €/m 0,13 €/m
Schmutzwasser 16.800 € 0,0011 €/m 0,0038 €/m 0,0011 €/m 0,0040 €/m 0,0028 €/m 0,0041 €/m
Zwischensumme Sonstige 1.591.968 € 0,16 €/m 0,23 €/m 0,16 €/m 0,24 €/m 0,21 €/m 0,24 €/m
Ausgleich -20.408 € 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m 0,00 €/m -0,01 €/m
Gesamtkosten Straßenreinigung 64.661.013 € 5,08 €/m 13,23 €/m 5,15 €/m 13,73 €/m 9,83 €/m 14,53 €/m
61,50% 82,00% 98,00% 88,00% 77,00% 70,00%
Gebühren 2024 Anteil Gebührenzahler 51.010.995 € 3,12 €/m 10,85 €/m 5,05 €/m 12,08 €/m 7,57 €/m 10,17 €/m
38,50% 18,00% 2,00% 12,00% 23,00% 30,00%
Gebühren 2024 Anteil Kämmerei I 13.650.018 € 1,95 €/m 2,38 €/m 0,10 €/m 1,65 €/m 2,26 €/m 4,36 €/m
 * mit niveaugleichem Gehwegausbau
Gebührenveränderung  Anteil Gebührenzahler  * mit niveaugleichem Gehwegausbau
Gebühren 2024 51.010.995 € 3,12 €/m 10,85 €/m 5,05 €/m 12,08 €/m 7,57 €/m 10,17 €/m
Gebühren 2023 47.732.385 € 2,95 €/m 9,73 €/m 4,78 €/m 11,41 €/m 7,04 €/m 9,50 €/m
3.278.611 € 0,17 €/m 1,12 €/m 0,27 €/m 0,68 €/m 0,53 €/m 0,67 €/m
5,73% 11,52% 5,60% 5,95% 7,57% 7,08%
Ø Gebührenveränderung 6,776342%
6,776342% 0,75% 0,04% 1,50% 0,10% 4,22% 0,17%
Kämmereranteil gesamt Summe 2024
Anteil Kämmerei I (s.o.) 13.650.018 €
Anteil Kämmerei II (Winterdienst) 4.104.110 €
Gesamt 17.754.127 €
in % (aller Kostenbestandteile) 26%
 Hauptstraßen  Anliegerstraßen 
Veränderung
Seite 1 von 2

StrReinS_2024_Anlage 2_Gebührenberechnung Anlage 2.2 Diagramm
Fahrbahn, Gehweg, FG Reinigung 80,70%
Laub-/Blütenbeseitigung 7,45%Entsorgung Kehricht AVG 0,69%Reinigung Radwege 4,30%Straßenbegleitgrün 3,05%Mittelalleen 0,87%Plätze mit zusätzlichem Reinigungsaufwand 0,08%Projektkosten Masterplan Stadtsauberkeit 0,31%Ausweitung Intensivreinigung0,77%Schmutzwasser 0,03%Verwaltungskosten 1,74%Leistungen in der Straßenreinigungsgebühr 2024
90,59% Kernleistung9,41% Zusatzleistung
Seite 2 von 2

Anlage 1 Begründung

2193 Zeichen

Anlage 1 
1 
 
Begründung Straßenreinigung 
Die Gebührenveränderung beträgt 2024 +6,78 %.  
Ursächlich für die Gebührenveränderung sind die vertragliche Preisgleitung der AWB auf die Logis-
tikkosten in Höhe von 2,77 %, Leistungserweiterungen (Steigende Frontmeter, stadtweite Auswei-
tung Intensivreinigung) , Projektkosten („Masterplan Sauberkeit“) sowie die gestiegenen Verwal-
tungskosten.  
Gebührenmindernd wirken sich die sinkenden Verwertungskosten und sinkende Mengen an Str a-
ßenkehricht aus.  
Die detaillierten Veränderungen werden in Folge dargestellt: 
Allgemeines  
▪ Gebührenveränderung 2024: +6,78 % 
▪ Gebührenveränderung im Vorjahr 2023: +1,69 % 
   
Kosten 
Logistik AWB 
 
▪ Vertragliche Preisgleitung 2024: +2,77 % 
▪ Maßgeblich für diese Steigerung sind Preisindizes bezüglich der 
- Tarifentwicklung 
- Reparatur und Unterhaltung 
▪ Logistikkosten: rd. 63.089 T€ (+2.586 T€ / +4,27 %) 
▪ Frontmeter: 8.780.110 m (+7.742 m / +0,09%) 
   
Kosten 
Zusatzleitungen 
AWB 
 
▪ Reinigung Radwege: +2.780 T€ (+ 2,77 %)  
▪ Straßenbegleitgrün: +1.972 T€ (+ 2,77 %) 
▪ Mittelalleen: +564 T€ (+2,77 %) 
▪ Gehwege mit zusätzlichem Reinigungsaufwand: 
- +54 T€ 
- Berücksichtigung des Reinigungsaufwands zur Durchführung der 
satzungsgemäßen Reinigung des Brüsseler Platz nach Aufnahme in 
das Straßenreinigungsverzeichnis 
▪ Projektkosten Masterplan Sauberkeit: 200 T€  
▪ Stadtweite Ausweitung Intensivreinigung: 500 T€  
   
Kosten 
Entsorgung AVG 
•  
▪ Entsorgung von Straßenkehricht 
- Kosten: rd. 449 T€ (- rd. 128 T€ / -22,16 %) 
- Kehrichtmenge: 3.900t (-900t / -18,75 %). Grund: Für 2023 wurde 
aufgrund der Normalisierung des öffentlichen Lebens nach Ende der 
Corona-Pandemie ein deutlicher Anstieg erwartet (auf 4.800 t). Die-
ser Anstieg hat sich bislang in diesem Maße nicht eingestellt. 
- Verbrennungspreis sinkt von 120,25 €/t auf 115,20 €/t. Die CO2-Ab-
gabe von 40,00 €/t wird durch höhere Energieerlöse überkompen-
siert. 
   
Verwaltungs- 
kosten 
 
▪ Kosten: 1.126 T€ (+324 T€ / +40,37 %) 
▪ Grund: Höhere Personalkosten (Stadt Köln) und gestiegene Zinsauf-
wendungen.

Anlage 1 
2 
 
Ausgleichsbetrag  ▪ Ausgleichsbetrag 2024: rd. -20 T€ (gebührenmindernd).

Beschlussvorlage Rat

6029 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3472/2023 
Freigabedatum 
13.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 
in der Stadt Köln 2024  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung 
der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln für 2024 in der in Anlage 4 beigefügten Än-
derungsfassung. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 23.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  17.754.127 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
Die Stadt Köln ist nach § 1 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW (StrReinG NRW) ver-
pflichtet, in ihren geografischen Grenzen die öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener 
Ortslagen zu reinigen, Bundesfernstraßen und Landstraßen jedoch nur, soweit es sich um 
Ortsdurchfahrten handelt. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung bedient sie sich der AWB (Abfall-
wirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG (Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesell-
schaft Köln mbH). 
 
Grundlegende Gebührenentwicklung 
Für das Jahr 2024 muss mit einer Gebührenerhöhung von durchschnittlich +6,78 % gerechnet 
werden (Vorjahreserhöhung +1,69 %). Die Gebührenveränderung wie auch die Preisgleitung 
der AWB-Logistikkosten liegen deutlich unter der aktuellen Inflation bzw. Teuerungsrate. 
 
Maßgeblich für die Gebührenentwicklung sind die folgenden Einflussgrößen:

3 
 
Kosten Logistik AWB 
Im „Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung“ wurden die Entgelte der AWB je An-
liegerfrontmeter vereinbart. Die Logistikentgelte für die AWB steigen gegenüber dem Vorjahr 
durch die vertraglich vereinbarte Preisgleitung von 2023 nach 2024 um +2,77 %. Die Preis-
gleitung berücksichtigt die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, 
gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie einen nicht gleitenden Fixkostenanteil 
und wird jährlich anhand fest definierter Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrie-
ben. Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte für 2024 aus tariflichen Lohnent-
wicklungen sowie aus gestiegenen Kosten für Reparatur und Unterhaltung als Ausdruck der 
allgemeinen Preisentwicklung bzw. Teuerungsrate. 
In der als Anlage 2.1 der Beschlussvorlage beigefügten Gebührenberechnung werden die 
AWB-Entgelte je Frontmeter umgerechnet, um die Gesamtkosten auf die einzelnen Straßen-
reinigungskategorien zu verteilen. Die Frontmeter steigen gegenüber 2023 um +7.742 Meter 
bzw. +0,09 % infolge von Stadtentwicklungsvorhaben in einer wachsenden Stadt. 
Insgesamt steigen die Kosten für die Logistik AWB gegenüber dem Vorjahr um rd. +2.586 T€. 
 
Kosten Zusatzleistungen AWB 
Die Kosten für die Reinigung von Radwegen, Mittelalleen und Straßenbegleitgrün steigen ge-
genüber 2023 jeweils im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitung und damit um 
+2,77 %. 
Für den Masterplan Stadtsauberkeit sind für 2024 Projektkosten in Höhe von 200 T€ einge-
stellt. Für die stadtweite Ausweitung der Intensivreinigung sind zur Verbesserung der Sauber-
keit für 2024 Kosten in Höhe von 500 T€ angesetzt. 
 
Kosten Entsorgung AVG 
Der Preis für die Entsorgung des Kehrichts sinkt gegenüber 2023 von 120,25 € auf 115,20 € 
je Tonne. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus höheren Energieerlösen, welche 
die erstmals anzusetzenden Kosten für die CO2-Abgabe von 40 € je Tonne überkompensie-
ren. Ein weiterer Faktor sind die prognostizierten Mengenveränderungen. Die Kehrichtmenge 
sinkt gegenüber dem Vorjahr von 3.900 t auf 3.000 t und damit um rd. -19 %. Für 2023 wurde 
aufgrund der Normalisierung des öffentlichen Lebens nach Ende der Corona-Pandemie ein 
deutlicher Anstieg erwartet (auf 4.800 t). Dieser Anstieg hat sich bislang in diesem Maße nicht 
eingestellt. Die Gesamtkosten für die Entsorgung von Kehricht sinken um rd. -22 % bzw. rd. -
128 T€ auf rd. 449 T€. 
 
Verwaltungskosten Stadt Köln 
Die Verwaltungskosten betragen für das Jahr 2024 rd. 1.126 T€. Sie steigen gegenüber dem 
Vorjahr um rd. +324 T€ bzw. rd. +40 %. Gründe dafür sind die gestiegenen Personalkosten 
infolge der tariflichen Lohnentwicklungen und die gestiegenen Zinsaufwendungen infolge der 
Entwicklung auf dem Zinsmarkt. 
 
Ausgleichsbetrag 
Für jedes Gebührenjahr wird eine Nachkalkulation erstellt. Kostenunterdeckungen (gebühren-
steigernder Ausgleichsbetrag) können und Kostenüberdeckungen (gebührenmindernder Aus-
gleichsbetrag) müssen gemäß § 6 KAG NRW innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. 
Für 2024 wird ein gebührenmindernder Ausgleichsbetrag von rd. -20 T€ angesetzt. 
Dieser resultiert aus einer Überdeckung aus 2022, die rd. 490 T€ beträgt. Die Überdeckung 
resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Kosten für die Entsorgung von Kehricht durch die 
AVG sowie aus geringeren Verwaltungskosten der Stadt Köln.

4 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Begründung 
 
Anlage 2 Gebührenberechnung 
 
Anlage 3 Ergebnisse Bezirksvertretungen 
 
Anlage 4 Satzungstext

Anlage 4 Satzungstext

14227 Zeichen

1 / 2 
Anlage 4 
1. Satzung zur Änderung der Satzung 
über die Straßenreinigung und die Erhebung  
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln 
(Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) 
vom ________.2023 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom  ________ 2023 aufgrund der §§ 1, 3 und 
4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 
1975 (SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des Kommunalabga-
bengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 
610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei 
Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen:
I. 
Die Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreini-
gungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 16. Dezember 2022 wird wie 
folgt geändert:
1. Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 3 der Straßenreinigungssatzung 
wird geändert. Die Änderungen ergeben sich aus der Anlage 1 dieser Satzung; 
die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
2. Die „Aufstellung der Straßen mit niveaugleichem Gehwegausbau“ gemäß § 8 
Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung (Anlage 2 zu dieser 
Satzung) wird geändert; die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 
3. § 8 Abs. 1 (Gebührensatz) erhält folgende Fassung:
„(1)  Der Gebührensatz für ein Kalenderjahr je Meter der Grundstücksseiten entlang der 
erschließenden Straße bei wöchentlich einmaliger Reinigung beträgt  
1. für Fahrbahnen
1.1 von Anliegerstraßen
1.1.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau     5,05 €
1.1.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau 12,08 €
1.2 von Hauptstraßen 
1.2.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau   3,12 €
1.2.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau  10,85 €
Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau sind Fahrbahnen, an denen kein 
abgegrenzter Gehweg vorhanden ist. Soweit Fahrbahnen von Straßen unter die Zif-
fern 1.1.2 und 1.2.2 fallen, sind sie in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung

2 / 2 
genannt. Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung. 
2. Gehwegen   7,57 € 
3. Fußgängergeschäftsstraßen 10,17 €“
II. 
Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am 01.Januar 2024 in Kraft.

Anlage 1
zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2024
Straßenreinigungsverzeichnis
gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS

S T A D T B E Z I R K  1

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Am Kümpchenshof
von Maybachstr. bis Hansaring H 5 5
von Hansaring bis Gereonswall H 5 5
Apostelnkloster A 6
ungerade Hausnummernseite A 6
Platzfläche zwischen Hahnenstr. und Mittelstr. A 6
Platzfläche zwischen Mittelstr. und Apostelnstr. A 6
Appellhofplatz
3. Fahrbahn entlang der Burgmauer A 6 6
von Burgmauer bis Neven-Dumont-Str. A 6 6
von Neven-Dumont-Str. bis Röhrergasse A 6 6
von Röhrergasse bis 3. Fahrbahn entlang der 
Burgmauer
A 6 6
Bischofsgartenstr.
von Kurt-Hackenberg-Platz bis Guliver Tunnel/Auf 
dem Brand
H 16 16
von Auf dem Brand bis Am Frankenturm H 16
Cäcilienkloster A 5 5
Kupfergasse
von Neven-Dumont-Str. bis Röhrergasse A 6 6
Pipinstr. H 7 7
3. Fahrbahn A 7 7
Treppenanlage zum Lichhof G 7
Spichernstr.
von Venloer Str. bis Kamekestr. H 7 7
von Kamekestr. bis Erftstr. H 5 5
Parkplatz an der Herwarthstr. H 5
Waidmarkt H 6 6
Platzfläche vor Hausnr. 10 bis 24 G 6
3. Fahrbahn entlang den Hausnr. 10-24 H 6 6
Platzfläche vor Hausnr. 3 bis 9 G 9
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 3

S T A D T B E Z I R K  2

Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Bergstr.
von Wesselinger Str. bis Falderstr./Heinrich-
Erpenbach-Str.
A 1 x
Eygelshovener Str.
von Sürther Feldallee bis Grundstücksanfang 
Nebeneingang Schule
x
von Sürther Feldallee bis Sürther Str. A 1
von Grundstücksanfang Nebeneingang Schule bis 
Sürther Str. (ungerade Hausnr. Seite)
A 1
Parkplatz x
Falderstr.
von Bahnhofstr. bis Sürther Hauptstr. A 1 x
Industriestr.
von Hausnr. 127 bis 155 H 1 x
von Hausnr. 155 bis Ströer - Allee H 1 x
Stichstr. entlang den Hausnr. 131 bis 133 x
Mertener Str. A 2 2
Bez Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 5

S T A D T B E Z I R K  3

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
keine Änderung
Seite 7

S T A D T B E Z I R K  4

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Am Rosengarten
von Sandweg bis Grüner Brunnenweg x x
von Grüner Brunnenweg bis Venloer Str. A 1 1
Platzflächen vor Nr. 50-58 G 1
Apenrader Str. x
Gehweg ungerade Hausnummernseite x
Bussardweg x
Gehweg entlang Nr. 93 x
Clemens-Hastrich-Str. A 2 2
Platzanlagen vor den Hausnrn. 9-15 und 7-17 mit 
Treppenanlage
A 2
Weg entlang Kindergarten Ossendorfer Weg 17 x
Weg ausgehend zwischen Nr. 10 und 12 bis 
Ossendorfer Weg
x
Dohlenweg x
Dompfaffenweg x
Fußweg neben Nr. 12 x
Ennenstr. A 1 1
Platzfläche x
Entenweg
von Vogelsanger Str. bis Wendeplatz x
Gehweg vor den Häusern Nr. 21-27 und vor den 
Garagen
x
Fußweg zum Reiherweg x
Erlenweg H 1 1
4 Stichstraßen neben Nr. 59, 61, 69, 77 A 1
Goldammerweg
von Vogelsanger Str. bis Steinkauzweg H 1 x
3. Fahrbahn entlang Nr. 24-28 H 1 x
von Steinkauzweg bis Militärringstr. x x
Fußwege hinter Nr. 14-22 und Nr. 24-28 
(Einkaufszentrum)
G 2
Stichstraßen zu den Nr. 2-22, 11-51, 59-99, 107-147, 
155-195, 203-243, 251-291, 299-341
x x
Grolmanstr. x x
Stichstr. zwischen Nr. 17 und 19 x x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 9

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Grüner Brunnenweg
von Subbelrather Str. bis Akazienweg A 1 1
von Akazienweg bis Nr. 144 und gegenüber A 1 1
Hansemannstr. A 6 6
Heimstättenweg x x
Verbindungsweg von Wendehammer 
Heimstättenweg bis Teichstr. entlang Teichstr. 15
x
Verbindungsweg zwischen Nr. 14 und 15 zur 
Teichstr.
x
Herbigstr.
von Subbelrather Str. bis Wendehammer ohne 
Platzfläche an der Kirche
A 3 3
Fußweg von Wendehammer bis Borsigstr. A 3
von Borsigstr. bis Venloer Str. A 3 3
Karl-Benz-Str. A 2
Wohnwege zu Nr. 1-3, 5-11, 2-8 und 10-12 x
Verbindungsweg neben Nr. 11 zur Westendstr. x
Karl-Bosch-Str.
von Venloer Str. bis Nr. 18 A 2
gegenüberliegende Seite A 2 2
2 Stichstraßen von Nr. 9-15, 17-23 A 2
Wohnwege zu Nr. 1-7, 2-6, 8-12, 14-18 x
von Seitenfront Nr. 17 bis Westendstr. A 2
gegenüberliegende Seite A 2 2
Kranichweg
von Vogelsanger Str. bis Nr. 38/41 x
Gehweg vor den Häusern Nr. 33-41 und vor den 
Garagen
x
Fußweg zum Reiherweg x
Max-Fremery-Str. A 2 2
Stichstraße vor Nr. 18-26 A 2 2
gegenüberliegende Seite A 2
Stichstraße vor Nr. 28-38 A 2
Wohnweg zu Nr. 2 x
Verbindungsweg neben Nr. 10 zur Mathias-Brüggen-
Str.
x
Rochusstr.
von Venloer Str. bis Stadtteilgrenze Bickendorf H 2 2
Seite 10

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Platzfläche vor den Häusern 65-69 H 2
Wohnweg zwischen Nr. 61 und 65 x
von Stadteilgrenze Bickendorf bis Margaretastr. H 2 2
von Margaretastr. bis Butzweilerstr. H 1 1
Silbermöwenweg
von Kalkrabenweg bis Seeadlerweg x x
Stichweg zwischen den Häusern Nr. 25 und 25a-27 x
Verbindungsweg zwischen Silbermöwenweg und 
Strandläuferweg
x
Stichweg zu den Häusern Nr. 58-66 x
Stichweg zu den Häusern Nr. 38-46 und Nr. 48-56 
und vor den Garagen
x x
Stichweg zu den Häusern Nr. 2-18 und Nr. 20-36 x
Storchenweg
von Vogelsanger Str. bis Nr. 30 x
von Nr. 30 bis Nr. 32 und gegenüber x x
Fußweg zum Reiherweg x
Strandläuferweg
vor den Häusern Nr. 2-14 und 1-19 x
von Nr. 16 und gegenüber bis Nr. 64 und gegenüber x x
vor den Häusern Nr. 66-76 und 80-108 x
Stichweg zwischen den Häusern Nr. 14 und 16 x
Stichstraße zu den Häusern Nr. 1-17 x
Tondernstr. x x
Stichstraße zwischen Tondernstr. 24/26 bis zu den 
Garagen
x
Fußweg zur Rothenkruger Str. x
Unter Kirschen
von Akazienweg bis Unter Bergamotten A 1
von Unter Bergamotten bis Erlenweg A 1
Gehweg von Akazienweg bis Nr. 1a, von Nr. 5 bis 
Ende, von Nr. 2-8 und von Josef-Esser-Platz bis 
Erlenweg
A 1
Verbindungsweg neben Nr. 9 zum Erlenweg x
Wachtelweg
von Habichtweg bis Adlerweg x
Gehweg vor den Häusern Wachtelweg 1-3a x
Seite 11

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Westendstr.
von Venloer Str. bis Ossendorfer Weg A 2 2
von Ossendorfer Weg bis Mühlenweg A 2
linke Seite Gehweg bis Einfahrt Friedhof A 2
Zeisigweg x
Fußweg neben Nr. 27 x
Seite 12

S T A D T B E Z I R K  5

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Am Walzwerk
Stichstraße neben den Grundstücken Am Walzwerk 
1 und 3
A 1 1
Auf dem Stahlseil
Stichstraße neben den Grundstücken Auf dem 
Stahlseil 1 und 3
A 1 1
Straßenabschnitt von Josefine-Clouth-Str. 10 bis Auf 
dem Stahlseil 9
A 1
Franz-Clouth-Str.
von Florastr. bis Zufahrt Umspannwerk A 1 1
Straßenabschnitt neben dem Grundstück Franz-
Clouth-Str. 5a
A 1
Gehweg rechte Seite A 1
Josefine-Clouth-Str.
von Xantener Str. bis Ende Grundstück Nr. 23 und 
gegenüber
A 1 1
entlang Seitenfront Nr. 22 und gegenüber bis Nr. 43 
und gegenüber
A 1 1
entlang Grundstück Josefine-Clouth-Str. 15 und 17 A 1 1
Kautschukstr.
von Kautschukstr. 1 bis 3 A 1 1
von Kautschukstr. 5 bis 8 A 1 1
Schillplatz G 4
Seekabelstr.
Platzfläche zwischen den Grundstücken Seekabelstr. 
24 und 26
A 1
von Josefine-Clouth-Str. bis Seekabelstr. 28 A 1 1
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 14

S T A D T B E Z I R K  6

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Martinusstr.
von Chorbuschstr. bis Auweilerstr. A 1 x
von Amselweg bis südwestlich der Zufahrt zur 
Sportplatzanlage (Abpollerung)
A 1 x
Wohnwege zu Nr. 22-26, 23-37, 39-49, 53-61 x
Wohnwege zwischen Nr. 53 und 57 x
Wohnwege entlang der Garagen bis Nr. 49 x
Ringstr. x x
Wohnwege zu 123-126, 130, 131, 132, 127, 128, 
129, 120, 121, 122, 133, 134, 146-148
x
Wohnweg zur Auweilerstr. 117 x
Wohnweg zur Chorbuschstr. 11-17 x
Wohnweg neben Nr. 16 bis zum Wohnweg 
Martinusstr. 39-49
x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 16

S T A D T B E Z I R K  7

Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Am Bahnhof
von St.-Sebastianus-Str. bis Frankfurter Str. H 3 3
einschließlich Busspuren H 3
Rollstuhlrampe G 3
Parkplatz an der Rollstuhlrampe H 3
Bahnhofplatz H 1 x
Platzfläche zwischen Hausnr. 13 und 14 H 1
Christrosenweg
von Irisweg bis Beginn Fuß- und Radweg neben 
Hausgrundstück Freesienweg Nr. 14
A 1 1
Fuß- und Radweg von Wendeanlage neben 
Hausgrundstück Freesienweg 14 bis Irisweg
x
Weg zwischen Christrosenweg zum 
Verbindungsweg Kleingartenanlage neben 
Hausgrundstück Nr. 58 abgehend
x
Durchgang zwischen den Hausrn. 43a und Nr. 36 x
Wohnwege zu den Hausnr. 34-36 und Nr. 1-5 x
Treppenanlage zwischen den Hausnr. 8 und 10 x
Rad- und Fußweg zwischen den Hausnr. 36a und Nr. 
1
x
Rad- und Fußweg entlang der Hausnr. 14 zum 
Rosenhügel
x
Parkplatz zwischen den Hausnr. 12 und 14 x
Parkplatz vor den Häusern 16-42 und Wohnwege zu 
den Häusern 16-42
x x
Parkplatz neben Hausnr. 44 A 1 x
Wohnwege zu den Hausnr. 46-60 x
Verbindungswege in die Grünanlagen x
Hölderlinweg
von Seitenfront Akazienweg  68/70 bis Stichstraße 
14-16
A 1 1
Stichstraße 14-16 A 1
von Hausnr. 18 bis Akazienweg x x
Konrad-Adenauer-Str.
von Humboldtstr. bis Wendehammer Fahrbahn H 2 2
Gehweg entlang Hausnr. 15-17 und seitlich Hausnr. 
22
G 2
von Nr. 29/Brüsseler Str. bis Theodor-Heuss-Str. H 2 2
Fußgängerzone (Platz der Kulturen) FG 6
Verbindungsweg zu Nr. 32 G 2
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 18

S T A D T B E Z I R K  8

Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
keine Änderung
Seite 20

S T A D T B E Z I R K  9

Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2024
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Düsseldorfer Str.
von Mülheimer Freiheit bis Wiesdorfer Str. H 2 2
Stichstraße zu Nr. 21-25 x x
Fußweg zum Stammheimer Ufer x
Stichstraßen zu Nr. 84-86a, 92-94 und 108 A 2 2
Wohnwege von Seitenfront Nr. 108 bis Nr. 82 G 2
Wohnwege von Nr. 68 G 2
Rundfahrt um die Häuser Düsseldorfer Str. 95-97 
und Rückfront Düsseldorfer Str. 123-125
A 1
Platzfläche vor den Häusern Düsseldorfer Str. 99 
und Rückfront Düsseldorfer Str. 127-129 mit 
Treppen und Rampe
A 1
Stichstraße zu Nr. 330-334 A 1 x
Heidelberger Str.
von Kalk-Mülheimer Str. bis Kopernikusstr. H 6 6
von Kopernikusstr. bis östliches Ende der 
Eisenbahnunterführung (Stadtteilgrenze Buchheim)
H 2 2
von östliches Ende der Eisenbahnunterführung 
(Stadtteilgrenze Buchheim) bis Frankfurter Str.
H 2 2
Triberger Weg
von Höhenhauser Ring bis Haslacher Weg x
von Haslacher Weg bis Berner Str. A 1 x
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 2-2a x x
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 6-16 x
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 22-32 x
Stichstraße zum Höhenhauser Ring Hausnr. 34-38 x x
Walter-Meckauer-Str. A 1 x
Verbindungsweg zwischen Walter-Meckauer-Str. 
Nr. 28/26 und Piccoloministr.
x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Seite 22

Stadtbezirk Straßenbezeichnung
1 Bischofsgartenstr.
von Auf dem Brand bis Am Frankenturm
5 Auf dem Stahlseil
Straßenabschnitt von Josefine-Clouth-Str. 10 bis Auf dem 
Stahlseil 9
Anlage 2
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2024
Änderung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem
Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung

Anlage 3
Änderung zur Aufstellung der Mittelalleen mit erhöhtem 
Reinigungsaufwand gemäß § 3 Abs. 3  der Straßenreinigungssatzung
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2024
keine Änderung

Änderung zur Aufstellung der Bereiche des zu reinigenden Straßenbegleitgrüns
gemäß § 3 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung
keine Änderung
Anlage 4
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2024

Beratungsverlauf (4)

23.11.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3472/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
30.10.2023 08:24