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V/0063/2022

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 24.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2022, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0063/2022
V/0063/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge
09.02.2022 Rat Bericht
Bericht:
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind
eingegangen:
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht
weiterer Gremien bleibt unberührt.)
2021-00277 Es wird angeregt, die Planung für den Neubau
der Brücke an der Warendorfer Straße über den
Dortmund-Ems-Kanal an den
Veloroutenstandard anzupassen.
Verwaltung zur Vorprüfung
2021-00278 Es wird angeregt, Maßnahmen zu ergreifen, um
auf der Geiststraße T empo30 einzuführen und
Schwerlastverkehre auszuschließen.
Verwaltung
2021-00279 Es wird angeregt, von der Umwandlung der
Straße Antoniuskirchplatz in eine Sackgasse
Abstand zu nehmen. Darüber hinaus wird
beantragt, die Zahl der Anwohnerparkplätze
nicht weiter zu verringern.
Verwaltung
2021-00280 Es wird angeregt, für die Strecken der Buslinien
9, 15, 16, 17, 19 und N81 im Bereich
Kinderhaus elektronisch geführte Fahrplan-
Verlaufsanzeigen zu installieren.
Verwaltung
2021-00281 Es wird angeregt, dass die Stadt Münster
bestätigt, dass das Grundstück Gemarkung
Münster Flur 94 Flurstück Nr. 590 in seiner
Gesamtfläche dauerhaft und verlässlich als
Waldgrundstück geführt wird und jegliche
Verwaltung
Amt für Bürger- und
Ratsservice
01.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dautzenberg
T elefon:492-3365
Dautzenberg@stadt-
muenster.de

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Bebauung bzw. Flächenversiegelung dauerhaft
ausgeschlossen ist.
2022-00001 Es wird der Bau einer 3-Platz-T ennishalle in
Handorf beantragt.
Verwaltung zur Vorprüfung
2022-00004 Es wird angeregt, die Velorouten nicht in
einzelnen unabhängigen T eilstücken, sondern
beginnend in der Innenstadt in Richtung
Außenstadt zu planen und zu bauen.
Verwaltung
2022-00005 Es wird angeregt, aus der Arbeitsanweisung
Verkehrsüberwachung den Passus, Verstöße
gegen die Parkregelung vor Kindergärten und
Kindertagesstätten für das Holen und Bringen
der Kinder bis zu einer Dauer von 10 Minuten
zu dulden, ersatzlos zu streichen.
Verwaltung
2022-00006 Es wird eine Nachbesserung der
Ferienbetreuung für Grundschüler (OGS) in
Münster angeregt.
Verwaltung
2022-00007 Es wird angeregt, die an der Promenade
aufgestellte Büste von Annette von Droste-
Hülshoff an einem prominenteren Platz an der
Promenade aufzustellen. Darüber hinaus wird
angeregt, die Anwesenheit und Sichtbarkeit von
weiblichen Perspektiven im öffentlichen Raum
zu evaluieren und die nötigen Schritte für eine
ausgeglichene Repräsentation der
Geschlechter einzuleiten.
Verwaltung zur Vorprüfung
2022-00008 Es wird angeregt, in der Wienburgstraße 2-6 ab
der Einfahrt zum Garagenhof in Richtung
Cheruskerring ein Parkverbot von ca. 3 Metern
einzurichten.
Verwaltung
Die Anregungen Nr. 2021-00277, Nr. 2021-00279, Nr. 2022-00005, Nr. 2022-00007 und Nr. 2022-
00008 wurden sowohl an den Rat als auch an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet. Die
Anregungen Nr. 2021-000277 und Nr. 2021-00279 wurden den Mitgliedern der Bezirksvertretung in
der Sitzung am 18.01.2022, die Anregungen Nr. 2022-00005, Nr. 2022-00007 und Nr. 2022-00008
werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der Sitzung am 08.02.2022 bekannt gegeben.
Die Anregung Nr. 2022-00001 wurde sowohl an den Rat als auch an die Bezirksvertretung
Münster-Ost gerichtet und wurde den Mitgliedern in der Sitzung am 20.01.2022 bekannt gegeben.
Hinweis:
Mit Wirkung ab 15.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in
folgender Fassung (Änderungen unterstrichen):
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei
Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in
T extform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in
Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die
Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden
hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem

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Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und
Beschwerden zu unterrichten.“
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

09.02.2022 Rat
TOP 5.1 Bericht
Zur Sitzung

Orte (7)

  • Warendorfer Straße
  • Geiststraße
  • Wienburgstraße 2
  • Antoniuskirchplatz
  • Cheruskerring
  • Kinderhaus
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0063/2022
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2022
Erstellt
24.01.2022 09:37