V/0063/2022
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
4424 Zeichen
V/0063/2022 V/0063/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 09.02.2022 Rat Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2021-00277 Es wird angeregt, die Planung für den Neubau der Brücke an der Warendorfer Straße über den Dortmund-Ems-Kanal an den Veloroutenstandard anzupassen. Verwaltung zur Vorprüfung 2021-00278 Es wird angeregt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf der Geiststraße T empo30 einzuführen und Schwerlastverkehre auszuschließen. Verwaltung 2021-00279 Es wird angeregt, von der Umwandlung der Straße Antoniuskirchplatz in eine Sackgasse Abstand zu nehmen. Darüber hinaus wird beantragt, die Zahl der Anwohnerparkplätze nicht weiter zu verringern. Verwaltung 2021-00280 Es wird angeregt, für die Strecken der Buslinien 9, 15, 16, 17, 19 und N81 im Bereich Kinderhaus elektronisch geführte Fahrplan- Verlaufsanzeigen zu installieren. Verwaltung 2021-00281 Es wird angeregt, dass die Stadt Münster bestätigt, dass das Grundstück Gemarkung Münster Flur 94 Flurstück Nr. 590 in seiner Gesamtfläche dauerhaft und verlässlich als Waldgrundstück geführt wird und jegliche Verwaltung Amt für Bürger- und Ratsservice 01.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg T elefon:492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 3 - V/0063/2022 Bebauung bzw. Flächenversiegelung dauerhaft ausgeschlossen ist. 2022-00001 Es wird der Bau einer 3-Platz-T ennishalle in Handorf beantragt. Verwaltung zur Vorprüfung 2022-00004 Es wird angeregt, die Velorouten nicht in einzelnen unabhängigen T eilstücken, sondern beginnend in der Innenstadt in Richtung Außenstadt zu planen und zu bauen. Verwaltung 2022-00005 Es wird angeregt, aus der Arbeitsanweisung Verkehrsüberwachung den Passus, Verstöße gegen die Parkregelung vor Kindergärten und Kindertagesstätten für das Holen und Bringen der Kinder bis zu einer Dauer von 10 Minuten zu dulden, ersatzlos zu streichen. Verwaltung 2022-00006 Es wird eine Nachbesserung der Ferienbetreuung für Grundschüler (OGS) in Münster angeregt. Verwaltung 2022-00007 Es wird angeregt, die an der Promenade aufgestellte Büste von Annette von Droste- Hülshoff an einem prominenteren Platz an der Promenade aufzustellen. Darüber hinaus wird angeregt, die Anwesenheit und Sichtbarkeit von weiblichen Perspektiven im öffentlichen Raum zu evaluieren und die nötigen Schritte für eine ausgeglichene Repräsentation der Geschlechter einzuleiten. Verwaltung zur Vorprüfung 2022-00008 Es wird angeregt, in der Wienburgstraße 2-6 ab der Einfahrt zum Garagenhof in Richtung Cheruskerring ein Parkverbot von ca. 3 Metern einzurichten. Verwaltung Die Anregungen Nr. 2021-00277, Nr. 2021-00279, Nr. 2022-00005, Nr. 2022-00007 und Nr. 2022- 00008 wurden sowohl an den Rat als auch an die Bezirksvertretung Münster-Mitte gerichtet. Die Anregungen Nr. 2021-000277 und Nr. 2021-00279 wurden den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der Sitzung am 18.01.2022, die Anregungen Nr. 2022-00005, Nr. 2022-00007 und Nr. 2022-00008 werden den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der Sitzung am 08.02.2022 bekannt gegeben. Die Anregung Nr. 2022-00001 wurde sowohl an den Rat als auch an die Bezirksvertretung Münster-Ost gerichtet und wurde den Mitgliedern in der Sitzung am 20.01.2022 bekannt gegeben. Hinweis: Mit Wirkung ab 15.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in folgender Fassung (Änderungen unterstrichen): „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in T extform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem - 3 - V/0063/2022 Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Warendorfer Straße
- Geiststraße
- Wienburgstraße 2
- Antoniuskirchplatz
- Cheruskerring
- Kinderhaus
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0063/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 09:37