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1169/2019

Anfrage Ratsgruppe BUNT AN/0307/2019 zu Solidarity City Köln: Kann Köln Teil der europäischen Solidarity Cities werden?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.12.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.01.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/03 
16-032 
Vorlagen-Nummer 09.12.2019 
 1169/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
 
Anfrage Ratsgruppe BUNT AN/0307/2019 zu Solidarity City Köln: Kann Köln Teil der 
europäischen Solidarity Cities werden? 
Vor dem Hintergrund der o.g. Anfrage stellt die Ratsgruppe BUNT die folgenden Fragen: 
1) Plant die Stadt bereits eine Mitgliedschaft im internationalen Städtenetzwerk „Solidarity Cities“, 
und wenn nicht: Warum nicht? 
2) Welche Maßnahmen müssen erfolgen, damit die Stadt zu einer „Solidarity City“ wird? 
Zu Frage 1) 
 
„Solidarity Cities ist eine von dem Bürgermeister Athens angeregte Initiative zur Bewältigung der 
Flüchtlingskrise, die im Rahmen des EUROCITIES-Netzwerks ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, 
einen Rahmen zu schaffen, in dem alle Maßnahmen und Initiativen der Städte vorgestellt werden, um 
die Rolle der politischen Führung der Städte bei der Bewältigung dieser Herausforderung herauszu-
stellen. Städte, die im Projekt "Solidarity Cities" aktiv werden, wollen mit der Europäischen Kommissi-
on und den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Flüchtlingssituation zu bewältigen. 
Sie möchten die Grundsätze der Verantwortung und der Solidarität einhalten, die in der EUROCI-
TIES-Erklärung zum Asyl und dem offenen Brief der EUROCITIES-Politiker am Internationalen 
Flüchtlingstag am 20. Juni 2016 zum Ausdruck gebracht wurden. Solidarity Cities steht allen europäi-
schen Städten offen, die eng zusammenarbeiten möchten und sich der Solidarität im Bereich der 
Aufnahme und Integration von Flüchtlingen verpflichten.  
 
Die Initiative basiert auf vier Säulen:  
a) Informations- und Wissensaustausch über die Flüchtlingssituation in Städten,  
b) Förderung einer besseren Einbindung und direkte Finanzierung von Städten bei  
    der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen,  
c) Technische und finanzielle Unterstützung und Kapazitätsaufbau von Stadt zu  
    Stadt, 
d) Zusagen der europäischen Städte, umgesiedelte Asylbewerber aufzunehmen.“ 
(Quelle: https://solidaritycities.eu/about ) 
 
Bislang haben sich die Städte Mailand, Neapel, Thessaloniki, Athen, Nicosia, Barcelona, Amsterdam, 
Brüssel, Berlin, Wien, Zürich, Stockholm, Leipzig, Gent, Ljubljana, Florenz und Leeds der Solidarity 
Cities Initiative angeschlossen.  
Die Verwaltung sieht eine Teilnahme Kölns an Solidarity Cities mit Blick auf die formulierten Eckpunk-
te und Erwartungen wie folgt: 
 
 
Zu a)  
Alle teilnehmenden Städte der Initiative „Solidarity Cities“ sind ebenfalls Mitglieder innerhalb des EU-

2 
 
ROCITIES-Netzwerkes. Lt. Auskunft mehrerer befragter Mitgliedstädte (Berlin, Leipzig, Wien und Zü-
rich) besteht im Rahmen verschiedener Veranstaltungen und Arbeitsgruppen die Möglichkeit des 
Austauschs zwischen den teilnehmenden Städten. In welchem Umfang personelle Ressourcen dafür 
bei den Städten gebunden werden, ist, je nach Engagement der einzelnen Städte, unterschiedlich. 
Um die Ziele der Initiative Solidarity Cities zu erreichen, wird den Städten empfohlen, an den von der 
Arbeitsgruppe Migration und Integration organisierten Arbeitsgruppentreffen und Veranstaltungen in 
verschiedenen europäischen Städten teilzunehmen. In 2018 fanden 4 Sitzungen der Arbeitsgruppe 
statt, in 2019 waren es bereits im ersten Halbjahr 3 Zusammenkünfte. Von den Mitgliedstädten wird 
zudem erwartet, dass sie bei Bedarf Beiträge zur Politik von EUROCITIES liefern, um EUROCITIES 
bei ihrer Lobbyarbeit zu unterstützen.  
Unabhängig von einer formalen Mitgliedschaft bei Solidarity Cities ist die Verwaltung jederzeit bereit, 
dem Netzwerk Informationen zur aktuellen Kölner Flüchtlingssituation zur Verfügung zu stellen. 
 
Zu b)  
Viele Kommunen haben zwar aktuell ihre Aufnahmebereitschaft signalisiert, in Seenot geratene 
Flüchtlinge aufzunehmen. Die Entscheidung über die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten bleibt 
nach der derzeitigen rechtlichen Regelung jedoch immer die Entscheidung der Bundesregierung. Sie 
kann und sollte nicht davon abhängig gemacht werden, ob einzelne Kommunen - unabhängig von 
den geltenden Verteilungsschlüsseln - ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklären oder auch nicht.  
Die Bündelung und Geltendmachung von Interessen der deutschen Städte erfolgt über den Deut-
schen Städtetag.  
Die Inanspruchnahme von Mitteln aus verschiedenen Europäischen Fonds ist bei Erfüllung der je-
weils zu Grunde liegenden Förderkriterien auch unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Solidarity 
Cities möglich. 
 
Zu c)  
Die Stadt Köln ist hinsichtlich der räumlichen Unterbringung von Geflüchteten strategisch gut aufge-
stellt. Seit Dezember 2017 wird ein Ressourcenmanagement angewendet, welches u.a. die Schaf-
fung wichtiger Reserveplätze zur Unterbringung Geflüchteter beinhaltet. Dieses Konzept wurde sei-
nerzeit den politischen Gremien vorgestellt. Eine der größten Herausforderungen für das Errichten 
von neuen Flüchtlingsunterkünften ist die Suche nach geeigneten und verfügbaren Grundstücken 
(Stichwort Flächenkonkurrenz). Dieser Engpass wird sich nicht dadurch beheben lassen, dass andere 
europäische Städte bemüht wären, Köln beim Schaffen von Kapazitäten zu unterstützen. 
Zudem ist der Bedarf an Wohnraum gemäß der städtischen Bevölkerungsprognose insbesondere in 
den nächsten Jahren sehr hoch. Köln ist also bei der Schaffung von Wohnraum einschließlich der 
dafür notwendigen Rahmenbedingungen auf alle verfügbaren personellen Ressourcen (technisches 
Fachpersonal) selbst angewiesen und kann andere Städte nicht bei dem Aufbau von Unterbringungs-
kapazitäten unterstützen. 
 
Zu d)  
Siehe zu b). Auch hier gilt: Die Entscheidung über die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten bleibt 
immer die Entscheidung der Bundesregierung. Sie kann und sollte nicht davon abhängig gemacht 
werden, ob einzelne Kommunen ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklären. 
 
 
Humanitäre Lösungen für die Fluchtproblematiken kann es nur geben, wenn einheitliche und solidari-
sche inner- und außereuropäische Lösungen gefunden werden. Der Grundsatz der Einheitlichkeit und 
Solidarität gilt auch, wenn die Bundesrepublik in besonderen Situationen – weil inner- und außereu-
ropäische Lösungen noch nicht funktionieren – eigene Entscheidungen zu humanitären Hilfen trifft. 
Dann müssen alle Bundesländer und alle Kommunen verpflichtet bleiben, diese humanitären Lösun-
gen durch Aufnahme von Geflüchteten zu unterstützen. 
 
Beitritte zu Netzwerken sind immer auch vor dem Hintergrund der damit gebundenen Personalres-
sourcen zu betrachten. Anspruch der Stadt Köln ist, nach einem Beitritt zu einem Netzwerk auch eine 
aktive und gestaltende Rolle zu übernehmen. Allein im Amt für Integration und Vielfalt werden derzeit 
16 städteübergreifende Netzwerke aktiv unterstützt (z.B. Bündnis Sichere Häfen, ECCAR – European 
Coalition of Cities against Racism, ECCAR Deutschsprachige Städte, Diversity Netzwerk der Kom-
munal- und Landesverwaltungen, RCN - Rainbow Cities Network, Bundesnetzwerk kommunaler

3 
 
LSBTIQ-Stellen, AG EU-Zuwanderung beim Deutschen Städtetag, Lenkungsgruppe des Landes 
NRW zur interministeriellen AG EU-Zuwanderung). 
 
FAZIT:  
Um städtische Ressourcen auch weiterhin fokussiert einzusetzen, plant die Stadt Köln zu diesem 
Zeitpunkt keine Mitgliedschaft in dem europäischen Städtenetzwerk Solidarity Cities.  
Köln hat – auch ohne formellen Beitritt – seine Position als solidarische Stadt innerhalb der Bundes-
republik Deutschland und Europa sehr deutlich gemacht. In 2018 durch die Initiative der Kölner Ober-
bürgermeisterin und der Oberbürgermeister aus Bonn und Düsseldorf, den Appell des Rates an die 
Bundesregierung und das Land NRW – AN/0179/2019 sowie ganz aktuell durch die aktive Mitarbeit 
beim Bündnis Sichere Häfen. 
Aber auch schon viele Jahre zuvor im Umgang mit „Menschen ohne Papiere“ zeigte Köln eine ein-
deutige Haltung. Durch die Umsetzung von Maßnahmen z.B. durch die Bereitstellung von Übernach-
tungsmöglichkeiten (Armenbetten und heute Humanitäre Hilfen), Kita- bzw. Grundschulplätzen oder 
auch durch niederschwellige Beratungsangebote von Trägern wurde Solidarität gegenüber den oft-
mals unerlaubt Eingereisten bewiesen.  
(Siehe auch auf Empfehlung des „Runden Tisches für Flüchtlingsfragen“ durch den Rat der Stadt 
Köln 2006 in Auftrag gegebene Studie:  
https://www.stadt-koeln.de/artikel/01332/index.html). 
 
 
 
zu Frage 2) 
 
Auch wenn derzeit keine formale Mitgliedschaft der Stadt Köln geplant ist, kann folgendes grundsätz-
lich festgestellt werden: 
Solidarity Cities steht allen europäischen Städten offen, die eng zusammenarbeiten möchten und sich 
für Solidarität im Bereich der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen einsetzen. Von den Mit-
gliedsstädten wird erwartet, dass sie die Grundsätze der Verantwortung und der Solidarität einhalten, 
die in der Erklärung von EUROCITIES zum Asyl und dem offenen Brief der Politiker von EUROCI-
TIES vom 20. Juni 2016, veröffentlicht wurden. Siehe auch unter https://solidaritycities.eu/policy-
statement .  
Die Oberbürgermeisterin hätte eine Verpflichtungserklärung abzugeben, in der angegeben ist, was 
Köln in der Initiative tun und wie die Stadt davon profitieren möchte. Auf der Website 
https://solidaritycities.eu/ wäre ein Bild einschließlich Zitat der Oberbürgermeisterin abgebildet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1169/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.12.2019
Erstellt
27.03.2019 11:56