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V/0061/2008

Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen

Vorlagen 31.01.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.03.2008, TOP 2.4

SPD-Antrag Nr. A_R/0052/2007

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

SPD-Antrag Nr. A_R/0052/2007

5072 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2007|

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

; 3
Antrad Ihr Ä
Eis E53. 7. 105.03
Münzstr. 15
30.11.2007 48143 Münster

Telefon: 0251/45 314

Fax: 0251/5511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de

Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit
in Münster schaffen

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Beitragssätze für die Straßenausbaubeitäge gemäß 8 8
Kommunalabgabengesetz werden zunächst um 10%-Punkte gesenkt.

2. Der Rat spricht sich dafür aus, in einem angemessenen Zeitraum zu
überprüfen, ob in einem zweiten Schritt, die Straßenausbaubeiträge um
weitere 10%-Punkte gesenkt werden können.

3. Die Verwaltung legt dem Rat zügig einen entsprechenden Satzungsentwurf
zur Beschlussfassung vor.

Begründung:

Münster nimmt im Land Nordrhein-Westfalen die Spitzenposition im Bereich der
Straßenausbaubeiträge ein. Die Beitragssätze liegen nach Angaben des
Tiefpauamts im Bereich der Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- und
Hauptgeschäftsstraßen zwischen 10 und 30% höher als in anderen größeren
Städten des Landes (vgl. Anhang: Städtevergleich des Tiefbauamts). Bei den
Anliegerstraßen liegen die Beitragssätze in Münster beispielsweise um 10% höher
als in Köln oder Bonn und um 20% höher als in Bochum, Bottrop, Duisburg, Essen,
Mühlheim und Oberhausen. Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Hagen,
Hamm, Leverkusen, Mönchengladbach, Recklinghausen und Wuppertal liegen sogar
30% unter dem Beitragssatz von Münster.

Die hohen Beitragssätze widersprechen dem vernünftigen und seit Jahren geübten
finanzpolitischen Konsens in Münster, dass sich die Stadt Münster bei der Erhebung
von Steuern, Gebühren und Beiträgen auf den Landesdurchschnitt bezogen siets am
unteren Mittelfeld der Abgabensätze orientiert. Anders als bei Grund- und
Gewerbesteuer sind CDU und FDP bei den Straßenausbaubeiträgen gewillt,
Höchstsätze zu erheben.

Die SPD lehnt dies ab. Einerseits ist generell zu fragen, ob das überkommene
Instrument der Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß ist. Namhafte Experten aus
dem Erschließungskosten- und Straßenausbaubeitragsrecht sind der Meinung, dass

1

es sich um eine, wenn nicht die problematischste Abgabenart in Deutschland
überhaupt handelt, die noch dazu auf die geringste Akzeptanz in der Bevölkerung
stößt (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., S.1). -

Die Fragwürdigkeit hoher Ausbaubeiträge ergibt sich aber vor allem systematisch
aus dem Gesichtspunkt, dass ein abstrakter und daher nur schwer messbarer
Vorteil, der den Anwohnern der Straße aus der Nutzung der Straße (Zugang zum
öffentlichen Straßenverkehr und Zugang zum Grundstück) erwächst, abgegolten
werden soll bzw. muss.

Weil es mit anderen Worten nur sehr schwer zu entscheiden ist, ob der
Nutzungsvorteil eines Anwohners beispielsweise an einer Haupterschließungsstraße
nun mit 40, 50 oder 60% zu veranschlagen ist, und der Akzeptanzgrad der
Straßenausbaubeiträge, wie erwähnt, denkbar gering ist, hält die SPD es für nicht
vertreibar, dass von den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Abgabenbereich
Höchstsätze verlangt werden.

Gegenwärtig könnte der Eindruck entstehen, dass die Stadt Münster den Bürgern
gerade dort vermehrt in die Tasche greift, wo diese nicht damit rechnen. Dies ist
umso bedenklicher, als von der schwarz-gelben Rathauskoalition in öffentlichen
Stellungnahmen regelmäßig stereotyp auf die angebliche bestehende
Selbstverpflichtung der Stadt zu Abgabensätzen im „unteren Mittelfeld“ verwiesen
wird. "

Damit in Zukunft wieder deutlicher wird, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren
Straßenausbaubeiträgen „öffentliche“ Straßen und nicht Privatwege finanzieren,
sollen die Beitragssätze mittelfristig auf ein mittleres Maß zwischen 50 und 60%
zurückgeführt werden. Konkret bedeutet dies, dass in einem ersien Schritt die
Beiträge für Fahrbahnerneuerung von Anwohnerstraßen von 80% auf 70%, für
Haupterschließungsstraßen von 60% auf 50% und für Hauptverkehrsstraßen von
40% auf 30% gesenkt werden. Entsprechend werden auch die Beitragssätze der
einzelnen Straßenkategorien für die Geh- und Radwege sowie für die Nebenanlagen
(Beleuchtung, Parkstreifen etc.) gesenkt. In einem zweiten Schritt soll in einigen
Jahren geprüft werden, ob die Straßenausbaubeiträge nochmals um jeweils 10%-
Punkte gesenkt werden können. °

Die vorgeschlagene Senkung der Stra3enausbaubeiträge steht im Einklang mit der
Mustersatzung des Deutschen Städtetags zur Erhebung von Gebühren nach $ 8
Kommunalabgabengesetz. Sie ist rechtssicher umsetzbar. Im Haushaltsjahr 2006
wurden nach Auskunft der Verwaltung 1,5 Mio. Euro an Straßenausbaubeiträgen
erhoben. Eine Absenkung des Beitragssatzes um 10% hätte demnach im
Haushaltsjahr 2006 zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. 220.000 Euro geführt.

Karsten Rahn Marianne Hopmann Udo Reiter

Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzler
Anika Bergner Dr. Michael Jung Joachim Tonn

Hedwig Chudziak Marianne Koch Beate Vilhjalmsson
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger
Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter

Anne Hakenes

Beschlussvorlage

2761 Zeichen

V/0061/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0052/2007 vom 04.12.2007 
"Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.03.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die KAG-Beiträgssätze werden nicht reduziert. 
 
 
 
Begründung: 
Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaß-
nahmen in der Stadt Münster ist die jeweilige Mustersatzung des Städtetages NW und des Städte- 
und Gemeindebundes NW. Nach der Neufassung dieser Mustersatzung in Abstimmung mit dem 
Innenministerium NW im Jahr 2001, bei der insbesondere die Prozentsätze in allen Kategorien 
angehoben wurden, ist mit der Vorlage 1136/01 am 20.03.2002 im Rat entschieden worden auch 
für die Satzung der Stadt Münster die Prozentsätze zum 01.04.2002 anzuheben.  
 
Der Anlass war die angespannten Haushaltslage und die Forderung aus dem § 76 der Gemeinde-
ordnung, „erforderliche Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die 
von ihr erbrachten Leistungen“ zu beschaffen. 
 
Am 18.01.2007 hatte die BV-West angeregt, die Anliegerbeiträge für Baumaßnahmen in Haupter-
schließungsstraßen von derzeit 60 % auf 45 % zu senken. In der Vorlage V/0190/2007/1 begrün-
det die Verwaltung, warum dem Antrag nicht gefolgt werden soll. Neben der Haushaltslage, die 
sich seit 2001 weiter verschlechtert hat, waren es für diesen konkreten Vorschlag auch rechtliche 
Bedenken. 
 
Bei der Beratung der Vorlage im AUB am 22.05.2007 wurde beschlossen, in einem interfraktionel-
len Arbeitskreis zu klären, ob und wie eine Senkung der KAG-Beitragssätze möglich ist. In der Sit-
zung dieses Arbeitskreises am 13.06.2007 bestand Einvernehmen, dass nur eine in etwa lineare 
Senkung aller Prozentsätze rechtlich möglich ist. Eine Senkung um 10%-Punkte hätte Minderein-
nahmen um ca. 14,7 % zur Folge. Bei veranschlagten Einnahmen von 2,3 Mio € für die Jahre 2008 
– 2011 entspricht dies ca. 335.000 € jährlich. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0061/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0061/2008 
 
In der Sitzung des Hauptausschusses am 24.10.2007 wurde abschließend beschlossen, der Anre-
gung nicht zu folgen. Insbesondere wegen der Auswirkungen auf den Haushalt wurde in der Dis-
kussion betont, dass eine Entscheidung nur mit den Beratungen zum Haushaltsplan 2008 möglich 
ist. 
 
Da sich die Haushaltssituation in den vergangenen Monaten nicht verbessert hat, schlägt die Ver-
waltung vor, die KAG-Beiträgssätze nicht zu ändern. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0061/2008
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37