V/0061/2008
Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen
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SPD-Antrag Nr. A_R/0052/2007
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2007| SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster ; 3 Antrad Ihr Ä Eis E53. 7. 105.03 Münzstr. 15 30.11.2007 48143 Münster Telefon: 0251/45 314 Fax: 0251/5511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Beitragssätze für die Straßenausbaubeitäge gemäß 8 8 Kommunalabgabengesetz werden zunächst um 10%-Punkte gesenkt. 2. Der Rat spricht sich dafür aus, in einem angemessenen Zeitraum zu überprüfen, ob in einem zweiten Schritt, die Straßenausbaubeiträge um weitere 10%-Punkte gesenkt werden können. 3. Die Verwaltung legt dem Rat zügig einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vor. Begründung: Münster nimmt im Land Nordrhein-Westfalen die Spitzenposition im Bereich der Straßenausbaubeiträge ein. Die Beitragssätze liegen nach Angaben des Tiefpauamts im Bereich der Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrs- und Hauptgeschäftsstraßen zwischen 10 und 30% höher als in anderen größeren Städten des Landes (vgl. Anhang: Städtevergleich des Tiefbauamts). Bei den Anliegerstraßen liegen die Beitragssätze in Münster beispielsweise um 10% höher als in Köln oder Bonn und um 20% höher als in Bochum, Bottrop, Duisburg, Essen, Mühlheim und Oberhausen. Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Leverkusen, Mönchengladbach, Recklinghausen und Wuppertal liegen sogar 30% unter dem Beitragssatz von Münster. Die hohen Beitragssätze widersprechen dem vernünftigen und seit Jahren geübten finanzpolitischen Konsens in Münster, dass sich die Stadt Münster bei der Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen auf den Landesdurchschnitt bezogen siets am unteren Mittelfeld der Abgabensätze orientiert. Anders als bei Grund- und Gewerbesteuer sind CDU und FDP bei den Straßenausbaubeiträgen gewillt, Höchstsätze zu erheben. Die SPD lehnt dies ab. Einerseits ist generell zu fragen, ob das überkommene Instrument der Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß ist. Namhafte Experten aus dem Erschließungskosten- und Straßenausbaubeitragsrecht sind der Meinung, dass 1 es sich um eine, wenn nicht die problematischste Abgabenart in Deutschland überhaupt handelt, die noch dazu auf die geringste Akzeptanz in der Bevölkerung stößt (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., S.1). - Die Fragwürdigkeit hoher Ausbaubeiträge ergibt sich aber vor allem systematisch aus dem Gesichtspunkt, dass ein abstrakter und daher nur schwer messbarer Vorteil, der den Anwohnern der Straße aus der Nutzung der Straße (Zugang zum öffentlichen Straßenverkehr und Zugang zum Grundstück) erwächst, abgegolten werden soll bzw. muss. Weil es mit anderen Worten nur sehr schwer zu entscheiden ist, ob der Nutzungsvorteil eines Anwohners beispielsweise an einer Haupterschließungsstraße nun mit 40, 50 oder 60% zu veranschlagen ist, und der Akzeptanzgrad der Straßenausbaubeiträge, wie erwähnt, denkbar gering ist, hält die SPD es für nicht vertreibar, dass von den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Abgabenbereich Höchstsätze verlangt werden. Gegenwärtig könnte der Eindruck entstehen, dass die Stadt Münster den Bürgern gerade dort vermehrt in die Tasche greift, wo diese nicht damit rechnen. Dies ist umso bedenklicher, als von der schwarz-gelben Rathauskoalition in öffentlichen Stellungnahmen regelmäßig stereotyp auf die angebliche bestehende Selbstverpflichtung der Stadt zu Abgabensätzen im „unteren Mittelfeld“ verwiesen wird. " Damit in Zukunft wieder deutlicher wird, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Straßenausbaubeiträgen „öffentliche“ Straßen und nicht Privatwege finanzieren, sollen die Beitragssätze mittelfristig auf ein mittleres Maß zwischen 50 und 60% zurückgeführt werden. Konkret bedeutet dies, dass in einem ersien Schritt die Beiträge für Fahrbahnerneuerung von Anwohnerstraßen von 80% auf 70%, für Haupterschließungsstraßen von 60% auf 50% und für Hauptverkehrsstraßen von 40% auf 30% gesenkt werden. Entsprechend werden auch die Beitragssätze der einzelnen Straßenkategorien für die Geh- und Radwege sowie für die Nebenanlagen (Beleuchtung, Parkstreifen etc.) gesenkt. In einem zweiten Schritt soll in einigen Jahren geprüft werden, ob die Straßenausbaubeiträge nochmals um jeweils 10%- Punkte gesenkt werden können. ° Die vorgeschlagene Senkung der Stra3enausbaubeiträge steht im Einklang mit der Mustersatzung des Deutschen Städtetags zur Erhebung von Gebühren nach $ 8 Kommunalabgabengesetz. Sie ist rechtssicher umsetzbar. Im Haushaltsjahr 2006 wurden nach Auskunft der Verwaltung 1,5 Mio. Euro an Straßenausbaubeiträgen erhoben. Eine Absenkung des Beitragssatzes um 10% hätte demnach im Haushaltsjahr 2006 zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. 220.000 Euro geführt. Karsten Rahn Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzler Anika Bergner Dr. Michael Jung Joachim Tonn Hedwig Chudziak Marianne Koch Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Beschlussvorlage
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V/0061/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0052/2007 vom 04.12.2007 "Straßenausbaubeiträge senken - mehr Abgabengerechtigkeit in Münster schaffen" Beratungsfolge 12.03.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die KAG-Beiträgssätze werden nicht reduziert. Begründung: Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaß- nahmen in der Stadt Münster ist die jeweilige Mustersatzung des Städtetages NW und des Städte- und Gemeindebundes NW. Nach der Neufassung dieser Mustersatzung in Abstimmung mit dem Innenministerium NW im Jahr 2001, bei der insbesondere die Prozentsätze in allen Kategorien angehoben wurden, ist mit der Vorlage 1136/01 am 20.03.2002 im Rat entschieden worden auch für die Satzung der Stadt Münster die Prozentsätze zum 01.04.2002 anzuheben. Der Anlass war die angespannten Haushaltslage und die Forderung aus dem § 76 der Gemeinde- ordnung, „erforderliche Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen“ zu beschaffen. Am 18.01.2007 hatte die BV-West angeregt, die Anliegerbeiträge für Baumaßnahmen in Haupter- schließungsstraßen von derzeit 60 % auf 45 % zu senken. In der Vorlage V/0190/2007/1 begrün- det die Verwaltung, warum dem Antrag nicht gefolgt werden soll. Neben der Haushaltslage, die sich seit 2001 weiter verschlechtert hat, waren es für diesen konkreten Vorschlag auch rechtliche Bedenken. Bei der Beratung der Vorlage im AUB am 22.05.2007 wurde beschlossen, in einem interfraktionel- len Arbeitskreis zu klären, ob und wie eine Senkung der KAG-Beitragssätze möglich ist. In der Sit- zung dieses Arbeitskreises am 13.06.2007 bestand Einvernehmen, dass nur eine in etwa lineare Senkung aller Prozentsätze rechtlich möglich ist. Eine Senkung um 10%-Punkte hätte Minderein- nahmen um ca. 14,7 % zur Folge. Bei veranschlagten Einnahmen von 2,3 Mio € für die Jahre 2008 – 2011 entspricht dies ca. 335.000 € jährlich. Vorlagen-Nr.: V/0061/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 19.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0061/2008 In der Sitzung des Hauptausschusses am 24.10.2007 wurde abschließend beschlossen, der Anre- gung nicht zu folgen. Insbesondere wegen der Auswirkungen auf den Haushalt wurde in der Dis- kussion betont, dass eine Entscheidung nur mit den Beratungen zum Haushaltsplan 2008 möglich ist. Da sich die Haushaltssituation in den vergangenen Monaten nicht verbessert hat, schlägt die Ver- waltung vor, die KAG-Beiträgssätze nicht zu ändern. I. V. gez. Schultheiß Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0061/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37