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Verbesserung der Lebensqualität in der Graseggerstraße

Mitteilung BV 2419/2019 vom 17.07.2019

Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2419/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Verbesserung der Lebensqualität in der Graseggerstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 04.07.2019, TOP 8.1.5 Beschluss: 1. „Die Verwaltung wird gebeten, in der Graseggerstraße den Standort „30-km-Zone“ zu verändern, evtl. am Schild „Rambouxstraße“. 2. Die Verwaltung wird ferner gebeten, auf der Graseggerstraße vor den beiden Kurven Ecke Ram- bouxstraße (Rambouxstr. 325) und der Linkskurve (Graseggerstr. 125) eine Markierung „30“ auf- zutragen.“ Mitteilung der Verwaltung: Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, die Beschilderung zur Einfahrt in die Tempo-30-Zone an der Rambouxstr. zusätzlich links auszuweisen. Auf Grund der vorhandenen Stellplätze ist die Platzie- rung in dem vorgeschlagenen Bereich nicht möglich. Eine Veränderung des Standorts der Beschilde- rung hätte zwangsläufig zur Folge, dass die Tempo-30-Zone bis zur Graseggerstr. eingekürzt werden müsste. Die Markierung einer 30 auf der Fahrbahn so kurz nach Einfahrt in die Tempo-30-Zone ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen; dieses Instrument dient lediglich der Wiederholung bei besonders langen Zonen. Beschlüsse der Bezirksvertretung welche sich nach § 41 GO in Verbindung mit § 2 Zuständigkeits- ordnung der Stadt Köln auf Geschäfte der laufenden Verwaltung sind werden als Prüfaufträge be- trachtet und soweit sie rechtlich zulässig und sachlich begründet sind realisiert.

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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