2267/2025
Mittelerhöhung Landesförderprogramm NRW "Kulturrucksack"
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 2267/2025 Freigabedatum 04.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelerhöhung Landesförderprogramm NRW "Kulturrucksack" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Am- tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel für das Landesprogramm um 100.460,26 Euro. Davon werden 91.610,80 € durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allge- meine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung bereitgestellt und 8.849,46 € durch Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung kompensiert. Rat 13.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.460,26 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 91.610,80 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung In Köln wird das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ seit 2012 durchgeführt. Das Pro- gramm richtet sich an 10-14jährige Kinder und Jugendliche vor allem in Sozialräumen. Es werden Projekte aller Kunstsparten für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssitu- ationen durchgeführt und so das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben in Köln geweckt. Im Haushaltsplan 2025/2026 (Band 3) ist im Produktbereich 0416 die Kulturförderung eigens mit dem Wirkungsziel versehen „Förderung der Kulturellen Bildung und kreativen Eigentätig- keit von Kindern und Jugendlichen.“ Die Maßnahme Kulturrucksack liefert für dieses Wir- kungsziel Kennzahlen, die für 2025 mit 1000 erreichten Kindern und Jugendlichen angegeben ist. Dieses Wirkungsziel kann nur erreicht werden, wenn die volle Fördersumme des Landes ausgeschöpft werden kann. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung ist die Anzahl der 10-14jährigen Kinder und Ju- gendlichen, die das Land NRW mit einer eigenen Statistik jährlich erhebt. Diese Zahlen sind seit Jahren steigend. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW bewilligte auch in 2025 für die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kulturrucksack“ in Köln höhere zweck- gebundene Finanzmittel, als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen sind. 3 Die Fördermittel des Landes wurden bereits vereinnahmt und sind zu 100 % zur Aufgabener- füllung an die projektdurchführenden Kooperationspartner*innen weiterzuleiten. Der von der Stadt zu erbringende Eigenanteil wird durch eine vollzeitäquivalente Personalstelle geleistet. Finanzierung Bedingt durch einen höheren Förderbetrag in 2025 für das Landesförderprogramm Kulturruck- sack ist eine Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagten Mittel um 100.460,26 Euro erforderlich. Die Deckung erfolgt i. H. v. 91.610,80 Euro durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung. Darüber hinaus ist eine Bereitstellung von zusätzlichen Auf- wandsermächtigungen i. H. v. 8.849,46 Euro durch Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde- rung vorgesehen. Bewirtschaftungsverfügung Vor dem Hintergrund der Vorgaben zur Bewirtschaftung der Bezirksregierung und trotz der entstandenen Inkongruenz bei den Planwerten wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Landesprogramm Kulturrucksack grundsätzlich um Sachaufwendungen handelt, denen zweckgebundene Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Bezüglich des Differenzbetrags wurden im Haushaltsplan unterschiedliche Planansätze gegenübergestellt. Die Mittelbereit- stellung ist unabdingbar, da die Stadt entweder die Beträge als Fördermittel oder im Falle nicht gewährter Fördermittel zur Rückerstattung an das Land auszuzahlen hat. Die Landeszuweisung lag für 2025 mit 286.236,- € um ca. 2 % über den Zuweisungen im Vor- jahr 2024 (280.044,-€). Es handelt sich dabei nicht um eine Ausweitung der Aufgabe, sondern um eine demographische Anpassung der Maßnahme, die zu einer höheren Fördersumme führt, da das Land zweckgebunden für jedes Kind in der Altersgruppe (10-14 Jahre) 6 € pau- schalierte Zuweisung an die jeweilige Kommune auszahlt. Die Kulturelle Bildung in öffentlicher Verantwortung ist den Zielen der Chancengerechtigkeit und der Teilhabe besonders verpflichtet. Gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit sind daher erforderlich, um allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen von Anfang an und lebensbegleitend Zugang zu Bildung und kulturell-künstlerischer Entfaltung zu eröffnen. Dass kulturelle Bildung integraler Bestandteil kommunaler Bildungskonzeptionen ist, betont der Deutsche Städtetag in seinem aktuellen Positionspapier (vergl. Positionspapier des Deut- schen Städtetages zur kulturellen Bildung, S. 4 f). Auch trägt die Förderung kommunaler Kul- tureller Bildung wesentlich zur Erreichung der SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) bei, indem sie soziale Integration, gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt stärkt – unabdingbar für eine lebenswerte und nachhaltige Stadt. Auseinandersetzung mit Kunst und ihren Fragestellungen schärft die Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, krea- tive Lösungsansätze und stärkt in Gruppenformaten den sozialen Zusammenhalt. Bei den ge- förderten Projekten des Kulturrucksack handelt es sich ausschließlich um Gruppenangebote für ca. 10 bis 15 Teilnehmende, die pädagogisch und künstlerisch intensiv betreut werden. Für die Stadtgesellschaft ist der wesentliche Beitrag zur kulturellen Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen unverzichtbar. Insbesondere eröffnet die Angebotssteuerung aus öf- fentlicher Hand niedrigschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur auch jenen Personenkreisen, die bislang nur unzureichend erreicht wurden. Die Personengruppe der 10-14jährigen ist vom Landesprogramm Kulturrucksack als Zielgruppe identifiziert worden, die besonders schwer erreicht wird: Die Jugendlichen haben selbst keine Kenntnis der Angebotsszene, können kos- tenpflichtige Programme nicht selbst buchen, suchen aber gleichzeitig altersangemessene Formate, die für sie unabhängig vom Elternhaus zugänglich sind. Gleichzeitig befinden sie sich in einer Phase der Identitätsfindung und Krisenanfälligkeit, in der gezielte konstruktive, begleitete kreative Angebote besonders effektiv und nachhaltig wirken. Der Einsatz der Kultur- rucksackprojekte erfolgt gezielt nach sozialräumlichem Bedarf in Kooperation mit qualifizierten Partnern aus Kultureinrichtungen und Jugendarbeit in den Quartieren und somit gut erreichbar im Beziehungsumfeld der Zielgruppe. Eine Standardsenkung an dieser Stelle birgt unwägbare Risiken. 4 Daher ist es im Interesse eines gelungenen kommunalen Bildungsmanagements, dass die Landesmittel für die kulturelle Förderung der 10-14jährigen voll ausgeschöpft werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2267/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 23:01