Mandari Insight

3657/2019

Stadtgrün naturnah

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 23.01.2020, TOP 4.2.1

Anlage 1 - Fragebogen Maßnahmenplanung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll 9.2.3 BV p vom 09.12.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug der BV 6 vom 21.11.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, Auszug 23.01.2020 AUG TOP 4.2.1 Stadtgrün naturnah

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Maßnahmenkonzept Stadtgrün naturnah

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Eingabe zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Fragebogen Maßnahmenplanung

48037 Zeichen

Maßnahmenplan Der zweite Schritt im Labeling-Verfahren ist die Entwicklung des Maßnahmenplans. Aufbauend auf der Bestandserfassung entwickeln Sie hier Maßnahmen, mit denen sich Ihre Kommune in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung weiterentwickeln möchte. Bestandserfassung und Maßnahmenplan bilden gemeinsam die Bewertungsgrundlage im Rahmen des Labeling-Verfahrens. Bitte beachten Sie: Der abgeschlossene Maßnahmenplan ist mindestens zwei Wochen vor Einreichung beim Projektbüro (also bis spätestens zum 16. April 2019) der LAG vorzustellen. Hierzu organisieren Sie ein gemeinsames Treffen. Die LAG hat anschließend die Möglichkeit, die Einreichung des Maßnahmenplans durch eine eigene Stellungnahme zu begleiten.  Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung Bitte ordnen Sie die geplanten Maßnahmen dem jeweils dazu passenden Kapitel zu. Themenübergreifende Projekte, die aufgrund ihres Umfangs verschiedene Einzelthemen berühren, können unter „IV. Themenübergreifende Projekte“ beschrieben werden. Ein Beispiel dafür wäre die Entwicklung eines naturnahen Parkpflegekonzepts, das sowohl Maßnahmen zum Schutz des Baumbestands als auch Maßnahmen zur Pflege der Rasen- und Wiesen und/oder zu Staudenbeeten enthält. Technische Hinweise zur Bearbeitung: Bitte verwenden Sie bei der Bearbeitung des Fragebogens ausschließlich die dafür vorgesehenen Tabellen. Für zusätzliche Angaben können Sie Tabellen duplizieren. Bitte klicken Sie hierzu in die jeweils unterste Zeile der betreffenden Tabelle. Am rechten, unteren Rand erscheint dann ein blaues Plus-Symbol. Wenn Sie dieses anklicken, wird die Tabelle dupliziert. Diesen Vorgang können Sie anschließend beliebig oft wiederholen. Datenschutzhinweis: Sämtliche Angaben werden ausschließlich im Rahmen des Labeling-Verfahrens genutzt. Die Daten werden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben.

2  
I. Allgemeine Angaben 1. Kommune Gemeinde/Stadt: Stadt Köln 2. Ansprechpartner/in (nur auszufüllen, sofern der/die Ansprechpartner/in von der im Fragebogen zur Bestandserfassung genannten Person abweicht) Name:  Dr. Joachim Bauer Dienstelle: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Anschrift (Straße/Postfach): Willy-Brandt-Platz 2 PLZ, Ort: 50679 Köln Telefon: 0221-221 26036 E-Mail: Joachim.bauer@stadt-koeln.de

3  
I. Erfassung der geplanten Aktivitäten 1. Grünflächenunterhaltung 1.1 Rasen- und Wiesenpflege  Neu- und Nachsaaten mit gebietseigenem Saatgut; schonende Mahd Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Rasen- und Wiesenpflege geplant? Wenn ja, bitte beschreiben anhand der untenstehenden Tabelle. Bitte konkretisieren Sie Ihre Angaben gegebenenfalls hinsichtlich der Art des Saatguts bei Neuanlage von Flächen, der laufenden Pflege sowie sonstigen Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt*.  Zielsetzung:  Anlage artenreicher Wiesen und angepasste Mahd der Flächen Geplante Maßnahmen:  Umwandlung der Wiesenflächen in artenreiche Wiesen:  Anlage der artenreichen Wiesen: Die artenreichen Wiesen werden durch verschiedene Maßnahmen in Abhängigkeiten der vorhanden vorkommenden Arten hergestellt angelegt. Die Auswahl der durchzuführenden Maßnahme wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln ausgewählt. 1. Flächen mit einer sehr geringen Artenvielfalt werden umgebrochen und anschließend mit einer gebietsspezifischen Saatgutmischung neu eingesät. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt. 2. Flächen mit bereits vorhandenen Zielarten werden durch Initialsaat geimpft. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt.   Pflege der artenreichen Wiesenflächen: Die artenreichen Wiesen werden in ein bis zweischüriger Mahd gemäht. Der erste Schnitt (ca. Juni bis Juli) wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln festgelegt und anschließend durchgeführt. Der zweite Schnitt wird im Herbst (Oktober bis November) erfolgen, hier wird der Zeitpunkt durch die zuständigen Meister und Ingenieure bestimmt. Im Anschluss an die Mäharbeiten wird das Mähgut zum Aussämen auf den Flächen belassen und

4  
nach einigen Tagen von den Flächen abgeräumt.  Die Pflege der Flächen wird im ersten Schritt durch die Vergabe an Unternehmer und durch das Schließen von Verträgen mit Landwirten sichergestellt. Mittelfristig wird überprüft, ob die Pflege durch die städtischen Mitarbeiter der Grünunterhaltung durchgeführt werden kann.   Evaluierung: Anlage und Pflege der Flächen werden wie oben beschrieben durch die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln begleitet. Zu diesem Zweck wird die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln mit dem Monitoring der artenreichen Wiesen beauftragt. Die Ergebnisse des Monitoring werden dann bei der Maßnahmenplanung der Folgejahre berücksichtigt. Standorte / Reichweite:  Biotopwiesen: 10 % (10 ha) der Wiesen werden landwirtschaftlich unterhalten (Beweidung und Heumahd), durch Initialsaat und gezielte Pflege werden diese Flächen als artenreiche Wiesen weiterentwickelt. Langgraswiesen: 16% (260 ha) der Wiesen werden als Langgraswiesen in den Grünanlagen unterhalten. Diese Flächen werden Momentan ein bis zweimal in Mulchmaht gemäht, die Artenzusammensetzung dieser Flächen ist eher gering. Diese Flächen werden komplett umgestellt. Die Langgraswiesen werden im Rahmen von Initialsaaten aufgewertet. Die Pflege wird wie oben beschrieben umgestellt. Rasenflächen der Grünanlagen und Friedhöfe: In Zukunft sollen 10 % der Rasenflächen in Grünanlagen und Auf Friedhöfen zu artenreichen Wiesen weiterentwickelt werden und entsprechend der oben beschriebenen Vorgaben gepflegt werden. Die artenreichen Wiesen sollen vorwiegen in den Potentialräumen (s. auch Biotopvernetzung in Grünzügen) geschaffen werden. Kleingärten: In Zukunft sollen 30 % der freizugänglichen Flächen in Kleingartenanlagen zu artenreichen Wiesen weiterentwickelt werden und entsprechend der oben beschriebenen Vorgaben gepflegt werden. Zeitraum (von … bis …):  Umstellung der Langgraswiesen: in den Jahren 2019/2020 Umstellung der Rasenflächen: in den Jahren 2019/2020/2021 Zuständigkeit:  Biotopwiesen: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Landschaftsplanflächen 671/1 Langgraswiesen und umgewandelte Rasenflächen: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure:  NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare:  ---

5  
*Sonstige Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt: Relevante Maßnahmen sind zum Beispiel die Anpassung des Mahdzeitpunktes zum Schutz von bodenbrütenden Vögeln, räumlich oder zeitlich gestaffelte Mahd, eine große Mahdhöhe zum Schutz der bodenlebenden Fauna, Belassen von Blühinseln, besondere Befahrungsmuster zum Schutz der Wiesenfauna, die zeitversetzte Abräumung des Mahdgutes und ähnliches 
1.2 Gärtnerisches Grün  nachhaltige Pflanzungen, Verwendung heimischer Arten  Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Gestaltung des gärtnerischen Grüns geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Bitte konkretisieren Sie Ihre Angaben hinsichtlich der Art der Pflanzung, Artenwahl sowie sonstigen Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt* Zielsetzung:  Schaffung von Blühflächen mit Regiosaatgut in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns Geplante Maßnahmen:  In den vergangen Jahren wurden im Straßenbegleitgrün Blühflächen angelegt. Bei der Auswahl des Saatgutes wurde das Hauptaugenmerk auf die Attraktivierung der Flächen gelegt. Die Artenzusammensetzung und der ökologische Wert spielten eine untergeordnete Rolle. In Zukunft sollen bei der Anlage dieser Flächen die Themen Artenauswahl und Ökologie berücksichtig werden.   Anlage der Flächen: Die Flächen im Straßenbegleitgrün werden als einjährige Einsaaten angelegt. Das heißt, dass die Flächen im Jahresrhythmus umgebrochen werden. Anschließend werden die Flächen neu eingesät. Die Auswahl des Saatgutes ist in Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln ausgewählt worden.   Pflege der Flächen: Im Rahmen der Pflegearbeiten wird der Fremdaufwuchs aus den Flächen entfernt. Eine Regelmäßige Mahd der Flächen erfolgt nur an den Rändern, um eine Beeinträchtigung der Verkehrsflächen zu verhindern. Zum Ende der Vegetationsperiode wird die Gesamtfläche gemäht.  Evaluierung: Die Entwicklung der Flächen wird über die Vegetationsperioden vom zuständigen Ingenieur festgehalten. Zur Vorbereitung der neuen Einsaat im Folgejahr wird ein Beratungsgespräch mit dem Vertreter der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt, um die Vorgehensweise in Hinblick auf Artenauswahl, Ökologie und Attraktivität abzusprechen.

6  
Standorte / Reichweite:  Vorhandene Blühflächen im Straßenbegleitgrün:  (6.500 m²) Umwandeln mit Regiosaatgut (Rieger und Hoffmann 12 Feldblumenmischung) Weitere Blühflächen im Straßenbegleitgrün: Insgesamt 5% (15ha) der Flächen im Straßenbegleitgrün mit Regiosaatgut einsähen und in artenreiche Wiesen umwandeln (s. auch Schaffung von Artenreichen Wiesen in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns) Zeitraum (von … bis …):  vorhandene Blühflächen im Straßenbegleitgrün: Im Jahr 2019 Ansaat weiterer Flächen mit Regiosaatgut: In den Jahren 2019/2020/2021 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure:  NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.  Zielsetzung:  Schaffung von Artenreichen Wiesen in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns Geplante Maßnahmen:  Umwandlung Straßenbegleitgrünflächen in artenreiche Wiesen: Nach dem Vorbild der artenreichen Wiesen in Grünanlagen sollen auch im Straßenbegleitgrün artenreiche Wiesen angelegt und entsprechend gepflegt werden. Bei der Auswahl der Flächen ist eine ausreichende Flächengröße maßgeblich entscheidend.   Anlage der artenreichen Wiesen: Die artenreichen Wiesen werden durch verschiedene Maßnahmen in Abhängigkeiten der vorhanden vorkommenden Arten hergestellt angelegt. Die Auswahl der durchzuführenden Maßnahme wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln ausgewählt. 1. Flächen mit einer sehr geringen Artenvielfalt werden umgebrochen und anschließend mit einer gebietsspezifischen Saatgutmischung neu eingesät. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt. (s. Anlage zur Saatgutmischungen_Stadtgrün naturnah) 2. Flächen mit bereits vorhandenen Zielarten werden durch Initialsaat geimpft. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt.   Pflege der artenreichen Wiesenflächen:

7  
Die artenreichen Wiesen werden in ein bis zweischüriger Mahd gemäht. Der erste Schnitt (ca. Juni bis Juli) wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln festgelegt und anschließend durchgeführt. Der zweite Schnitt wird im Herbst (Oktober bis November) erfolgen, hier wird der Zeitpunkt durch die zuständigen Meister und Ingenieure bestimmt. Im Anschluss an die Mäharbeiten wird das Mähgut zum Aussämen auf den Flächen belassen und nach einigen Tagen von den Flächen abgeräumt. Eine Regelmäßige Mahd der Flächen erfolgt nur an den Rändern, um eine Beeinträchtigung der Verkehrsflächen zu verhindern. Die Pflege der Flächen wird im ersten Schritt durch die Vergabe an Unternehmer und durch das Schließen von Verträgen mit Landwirten sichergestellt. Mittelfristig wird überprüft, ob die Pflege durch die städtischen Mitarbeiter des Straßenbegleitgrüns durchgeführt werden kann.    Evaluierung: Anlage und Pflege der Flächen werden wie oben beschrieben durch die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln begleitet. Zu diesem Zweck wird die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln mit dem Monitoring der artenreichen Wiesen beauftragt. Die Ergebnisse des Monitoring werden dann bei der Maßnahmenplanung der Folgejahre berücksichtigt. Standorte / Reichweite:  Weitere Blühflächen im Straßenbegleitgrün: Insgesamt 10% (15ha) der Flächen im Straßenbegleitgrün mit Regiosaatgut einsähen und in artenreiche Wiesen umwandeln (s. auch Schaffung von Blühflächen mit Regiosaatgut in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns) Zeitraum (von … bis …):  2019/2020/2021/2022 Zuständigkeit:   Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Straßenbegleitgrün 671/481 Beteiligte Akteure:  NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln  Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.  Zielsetzung:  Einsaat der Baumscheiben mit  Blumen- Kräuterrasen Geplante Maßnahmen:  Einsaaten von Baumscheiben: Im Rahmen der Straßenbaumpflanzungen wird eine zweijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege beauftragt. In diesem Zeitraum wird die Baumscheibe von Fremdaufwuchs befreit. Im Anschluss an die Entwicklungspflege werden die Baumscheiben mit einer mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln abgestimmten Saatgutmischung eingesät.(s. Anlage zur Saatgutmischungen_Stadtgrün naturnah)

8  
 Pflege der Flächen: Die Baumscheiben werden zweimal im Jahr gemäht, anschließend wird das Mähgut abräumt und entsorgt. Standorte / Reichweite:  Baumscheiben von Straßenbaumpflanzungen Zeitraum (von … bis …):  2019/2020/2021 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Baumtruppe (674/46) und Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---   Zielsetzung:  Umstellung der Wechselbeetbepflanzung Geplante Maßnahmen:  Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume dienen. Um die Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die Auswahl der Pflanzen zur Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernissen der Biodiversität orientieren. Standorte / Reichweite:  Wechselbeete vorwiegend im Stadtbezirk Innenstadt Zeitraum (von … bis …):  2019/2020/2021 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Stadtgärtnerei 674/32 Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  --- *Relevante Maßnahmen sind zum Beispiel die Integration von natürlichen Gestaltungselementen wie Totholz, Schwemmholz, Steinhügeln, Trockenmauern etc. oder das Belassen von Winterstehern. 
1.3 Baumpflege Verwendung heimischer Arten, sachgerechte Baumpflanzung und –pflege, Artenschutz in der Baumpflege Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Baumpflege geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.  Zielsetzung:  Naturnahe Entwicklung und Pflege von Gehölzbeständen

9  
Geplante Maßnahmen:  Die Gehölzpflege wird auf die im Rahmen der Verkehrssicherung erforderlichen Maßnahmen reduziert. Säume und Gehölzflächen entwickeln durch Suksession ökologisch, Totholz (stehend und liegend) muss in den Beständen verbleiben. Standorte / Reichweite:  20% der Gehölzbestände (vornehmlich in Grünanlagen) Zeitraum (von … bis …):  2019/2020/2021 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42,  Baumangelegenheiten 671/44 Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---  1.4 Strauchpflege Verwendung heimischer Arten, schonende Pflege, strukturreiche Wildhecken Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Strauchpflege geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.  Zielsetzung:  Anpassung der Strauchpflege zum Schutz der Fauna Geplante Maßnahmen:  Bei Rückschnittmaßnahmen in Grünanlagen wurden bisher alle Strauchbestände bearbeitet. Nach Abschluss der Maßnahmen blieben nur wenige Rückzugsmöglichkeiten. Darüber hinaus wurden viele der durchgeführten Maßnahmen von der Bevölkerung auf Grund der Stärke der Eingriffe stark kritisiert. Die Grünunterhaltung wird in Zukunft Rückschnitte an Sträuchern differenziert und abschnittsweise durchführen.       Pflege von Strauchflächen: Differenzierte Pflege:  1. Sträucher ohne erforderliche Pflegemaßnahmen werden nicht geschnitten 2. Entnahme des Fremdaufwuchses 3. Entnahme von Einzelsträuchern (bei Nutzungskonflikten) 4. Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher 5. Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher  Abschnittsweise Bearbeitung: Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im ersten Jahr wird die

10  
Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden die übrigen Strauchflächen geschnitten.  Nachpflanzung mit heimischen und Nährgehölzen: Für Nachpflanzungen von Sträuchern in Grünanlagen wird eine verbindliche Liste mit heimischen und Nährgehölzen erstellt. Diese Liste wird im Vorfeld mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abgestimmt.  Standorte / Reichweite:  Strauchrückschnittmaßnahmen in den Grünanlagen Zeitraum (von … bis …):  ab Herbst 2019 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure:  Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Sonstiges / Kommentare:  --- 1.5 Ränder, Säume und Uferbereiche Randstreifen und Saumelemente, Uferbereiche und Gewässerränder, Grabenräumung Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Pflege von Rändern, Säumen und Uferbereichen geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.   Zielsetzung:  Pflege der Deichwiesen Geplante Maßnahmen:  Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die zweimalige Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wiesen aufgrund der Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum. In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden die hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestandteil der Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes. Standorte / Reichweite:  90 ha entlang des Rheines Zeitraum (von … bis …):  Seit 2014 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen =>Straßenbegleitgrün/Sonderdienste 671/48 und Stadtentwässerungsbetriebe Köln Beteiligte Akteure:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt und Bezirksregierung Köln

11  
Sonstiges / Kommentare:  ---  Zielsetzung:  Anlage von Uferrandstreifen  Geplante Maßnahmen:  Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch die Einrichtung eines Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) unterstützt und die Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt begleitet. Die aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt, dass sie bachbegleitend angelegt werden. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt und Stadtentwässerungsbetriebe Köln Beteiligte Akteure:  Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.    1.6 Systematische Bestandserfassungen  Biotoptypenkartierungen, Grün-, Baum- und sonstige Kataster, Erhebungen zur Biodiversität Ist die Erfassung weiterer ökologischer Grundlagendaten zur Verbesserung der Grünflächenunterhaltung geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung:  Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln Geplante Maßnahmen:  In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter Pflanzen im öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt Standorte / Reichweite:  Alle Flächen in Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen  Zeitraum (von … bis …):  Ab 2019 Zuständigkeit:  Alle Unterhaltungsabschnitte des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure:  BUND Köln

12  
Sonstiges / Kommentare:  --- 1.7 Verzicht auf biodiversitätsschädigende Pflegepraktiken Pestizidverzicht, Verzicht auf Düngung, Torfverzicht, Verzicht auf Laubsauger Ist die Abkehr von biodiversitätsschädigenden Pflegepraktiken wie zum Beispiel Pestizidverzicht geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung:  Bitte hier Text eingeben. Geplante Maßnahmen:  Bitte hier Text eingeben. Standorte / Reichweite:  Bitte hier Text eingeben. Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Bitte hier Text eingeben. Beteiligte Akteure:  Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben. 1.8 Sonstige besondere Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt Bitte geben Sie hier nur Maßnahmen an, die über die Angaben in 1.1 bis 1.7 hinausgehen:  Sind sonstige besondere Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt* geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung:  Schaffung von StadtNaturparks Geplante Maßnahmen:  Im Stadtteil Ossendorf wurde im Jahr 2018 im Rahmen eines Pilotprojektes eine Grünanlage in einen StadtNaturpark umgewandelt. In diesem StadtNaturpark wird Natur und Ökologie unter Berücksichtigung der Nutzungen Vorrang eingeräumt. Nach diesem Vorbild sollen in Köln weitere Grünanalgen in StadtNaturparke umgewandelt werden.  Konzept der StadtNaturparke: Grundlage für die Zonierung Stadtnaturparke ist die aktuelle Nutzung der Grünanlage. Als erstes werden die Bereiche mit einer intensiven Nutzung (z.B. Spielplätze, Hundefreilaufbereichen usw.) definiert. Auf dieser Grundlage wird ein Nutzungskonzept erarbeitet, das die Grundlage für das Pflegekonzept darstellt. Die Kernzone bilden die Bereiche mit einer intensiven Nutzungen. Dort in Rahmen einer intensiven Pflege, die entsprechende Nutzung (z.B. Kinderspielplatz) sichergestellt.

13  
Die übrigen Flächen werden extensiviert. Alle Rasenflächen außerhalb der Kernzone werden entsprechend der Vorgehensweise für die artenreichen Wiesen umgewandelt und in ein- bis zweischüriger Mahd gemäht (s. Auch 1.1 Rasen- und Wiesepflege). Die Gehölzpflege außerhalb der Kernzone wird auf die im Rahmen der Verkehrssicherung erforderlichen Maßnahmen reduziert. Säume und Gehölzflächen entwickeln durch Suksession ökologisch, Totholz (stehend und liegend) muss in den Beständen verbleiben. Obstwiesen werden in Abhängigkeit der Platzverhältnisse angelegt und werten die Ökologie der Naturparke auf.  Vorort werden Informationen zur Wissensbildung und Akzeptanz der Umwallung der Grünanlage in  einen StadtNaturpark installiert. Standorte / Reichweite:  Pro Stadtbezirk Schaffung eines StadtNaturpark (1  StadtNaturpark/Stadtbezirk) Zeitraum (von … bis …):  Seit 2018/2019/2020 Zuständigkeit:  Amt für Landschafspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen 671/42 Beteiligte Akteure:  NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare:  ---   Zielsetzung:  Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen Geplante Maßnahmen:  Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände im Stadtgebiet aus. In enger Zusammenarbeit mit der „Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbänden und Vereinen) und der Biologischen Station Leverkusen/Köln wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, das folgende Aspekte beinhaltet. - Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obstreihen und Einzelpflanzungen in Grünanlagen im Baumkataster - Durchführung einer Biotopbaumkartierung (abgeschlossen) - Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer, Pomologin) - Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33 Obstwiesen - Erstellung Pflegepläne (Biologische Station, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und Verbraucherschutzamt) - Monitoring Biologische Station Leverkusen/Köln Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Grundlagenangelegenheiten 671/1 Beteiligte Akteure:  NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln

14  
Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.   Zielsetzung:  Insektenfreundliche Stadt Geplante Maßnahmen:  Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das ganze ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten, dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirt-schaftlichen Flächen spielen für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privat-gärten eine große Rolle. Um diese Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Um-welt- und Verbraucherschutzamt auf der Grundlage von zwei politischen Beschlüssen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und entwickelt u.a. aufbauend auf einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein Maßnahmenkonzept zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.  Zielsetzung:  Dach- und Fassadenbegrünung Geplante Maßnahmen:  Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung einen wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der heimischen Fauna einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung solcher Maßnahmen im privaten Bereich beitragen. Darüber hinaus wird angestrebt, den Bestand der Fassadenbegrünung an öffentli-chen Gebäuden zu erhalten und zu intensivieren. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Seit 2018 Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  Bitte hier Text eingeben.

15  
Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.  Zielsetzung:  Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen Geplante Maßnahmen:  Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestandteile in städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identifiziert. Insgesamt 130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird in „Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert. Standorte / Reichweite:  Stadtweit 130 ha Zeitraum (von … bis …):   Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Forst 671/2 Beteiligte Akteure:  Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.   *Hierzu zählen Maßnahmen der Biotopgestaltung und Renaturierung (z.B. Bachrenaturierung), spezielle Artenschutzmaßnahmen (z.B. Anlage von Nisthilfen), Maßnahmen zur Biotopvernetzung, Entsiegelung und Neuanlage von Grünflächen, Bekämpfung invasiver Neophyten, die Anlage temporärer Gewässer oder die Anlage von „Wildnisbereichen“, in denen sich Stadtnatur oh ne wesentliches Eingreifen entwickeln kann.  
III. Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Partizipation und Kooperation Unterstützung für bürgerschaftlich initiierte Grünprojekte, Bürgerbeteiligung bei kommunalen Grünprojekten, Anreize und Unterstützung, Externe Partnerschaften Sind Maßnahmen zur Unterstützung bürgerschaftlich initiierter Grünprojekte, Bürgerbeteiligung bei kommunalen Grünprojekten, Anreize und Unterstützung privater Akteure für eine naturnahe Gestaltung und/oder Kooperationen mit lokalen Akteuren geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.

16  
Zielsetzung:  Fortführung der informellen Arbeitsgruppen Geplante Maßnahmen:  Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden informellen Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt werden.  - Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung - Arbeitsgruppe Essbare Stadt - Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission - Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah - Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen - Arbeitsgruppe Gartenlabore Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):   Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  s.o. Sonstiges / Kommentare:  ---  Zielsetzung:  Förderung von Patenschaften Geplante Maßnahmen:  Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiterentwickelt. Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundlichen Pflanzen zur Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem Saatgut wird als „Dankeschön“ beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökologische Aspekte in den Vordergrund gestellt. (s. Anlage zur Saatgutmischungen_Stadtgrün naturnah) Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Ab 2019 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure:  Baumpaten Sonstiges / Kommentare:  ---

17  
2.2 Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, Labels und Benchmarks Sind Aktivitäten zur Verbesserung der Kommunikation von Maßnahmen und Zielen geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.  Zielsetzung:  Vermittlung des Projektes „Stadtgrün naturnah“ Geplante Maßnahmen:  - Stadtinformationskampagne 2019 In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Naturnah durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamtstadt, Erweiterung des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung von Presseterminen - Erweiterung Internetauftritt Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah - Vor Ort Information Beschilderung Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung und Kennzeichnung von naturnahen Flächen unterschiedlichster Art im gesamten Stadtgebiet. Das Logo ist angelehnt an die Form der offiziellen Beschilderung von Schutzgebieten. Zusätzlich werden DIN A 3 Informationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell Maßnahmen umgesetzt werden. - Pressetermine In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen.  Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Ab 2019 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---

18  
Zielsetzung:  Durchführung Kleingartenwettbewerb „Bunte Vielfalt“  Geplante Maßnahmen:  In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische Funktion von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu entwickeln. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in der ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern insbesondere in dem Potential zur Stärkung der Biodiversität. Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch Kompostierung, ökologische Düngung und Pflanzenschutz, den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere Wasser und Boden, fördern, sollen deshalb kontinuierlich gefördert werden. Der vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., der Kölner Grün Stiftung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb soll langfristig durchgeführt werden. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Seit 2018 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Kleingärten 671/45 Beteiligte Akteure:  Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., der Kölner Grün Stiftung Sonstiges / Kommentare:  ---

19  
Zielsetzung:  Gartenlabore Geplante Maßnahmen:  Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem Menschen aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion von Lebensmitteln heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und Gartenformate zwischen Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange der Artenvielfalt und des Naturerlebens. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Ab 2019 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Kleingärten 671/45 Beteiligte Akteure:  Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Sonstiges / Kommentare:  ---   Zielsetzung:  Bündelung der Aktivitäten Geplante Maßnahmen:  Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsangebote, soll eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte Bürger beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Ab 2019 Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  --- 2.3 Umweltbildung und Naturerfahrung Begleitete Angebote, unbegleitete, stationäre Angebote, Bildungseinrichtungen mit Standort und Personal, Aus- und Weiterbildungen Sind Maßnahmen zur Verbesserung des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung von Biodiversität, Stadtgrün und/oder einer naturnahen Pflege kommunaler Grünflächen geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.

20  
 Zielsetzung:  Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodiversitätsprojekte Geplante Maßnahmen:  Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- sowie das Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der Projekte setzt hier insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung der Bürger. Auf diese Weise wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch, der Wert der heimischen Natur erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen sowohl im öffentlichen und im Bereich der Bildungseinrichtungen, als auch in privaten Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften werden einbezogen. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---  Zielsetzung:  Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen Geplante Maßnahmen:  Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit wird nicht nur ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufgelegt, sondern durch die gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst vielen Facetten auch anschaulich erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie Tümpel, Naturhecke, Trockenmauer etc. sollen folgen. Standorte / Reichweite:  Gut Leidenhausen /Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Forst 671/2 Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---

21  
 Zielsetzung:  Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten Geplante Maßnahmen:  Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen. Sie dienen dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten auch Ruhezonen im Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei und helfen, Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu fördern werden nicht nur Flächen zur entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern die Schulen auch aktiv unterstützt. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---  Zielsetzung:  Außerschulische Lernorte Geplante Maßnahmen:  Die außerschulischen Lernorte - Waldschule Köln, Grüne Schule Flora, Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten Anstoß zur Naturbildung. Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Verbundprojekt geschaffen werden. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Bitte hier Text eingeben. Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---  Zielsetzung:  Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes Geplante Maßnahmen:  Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt. Es soll die Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Engagements bündeln und unterstützen. Dies erfolgt u.a.  durch die Auflage eines Fördertopfes. Da darüber hinaus die außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind in der Regel nur einmalig Umwelt- und Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zusätzlich auf die Dezentralisierung von Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein zentrales Element stellen hier aufgrund des Schulganztages die Schulfreiflächen dar. Momentan werden in diesem Kontext an 30 Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume

22  
angelegt und mehr als 10 Schulgärten betreut. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---  
III. Zielsetzungen und Rahmenplanung 3.1 Strategische Planung für kommunale Grünflächen Leitbilder, Strategien und Konzepte; Quantitative Zielsetzungen Ist die Formulierung konkreter Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der kommunalen Grünflächen in Leitbildern, Strategien und/oder Konzepten geplant? Wenn ja, beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.   Zielsetzung:  Sicherung und Weiterentwicklung des Grünsystems und der regionalen Grünzüge Geplante Maßnahmen:  Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die Grundlage für die strategische Freiraumplanung. Durch die Vernetzung der Freiflächen untereinander und zu einem die Stadt durchdringenden System werden die unterschiedlichen Funktionen des Grüns (Ökologie, Klima, Erholung etc.) optimiert. Sowohl die Grüngürtel als auch die Grünzüge haben ein hohes Potential als innerstädtischer Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dieses gilt es durch entsprechende Maßnahmen besser zu nutzen.  Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt eine Zielformulierung für die Ausweisung eines regionalen  Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Grundlagenangelegenheiten 671/1) Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---

23  
 Zielsetzung:  Biotopvernetzung in Grünzügen Geplante Maßnahmen:  Das Biotopkataster der LANUV weist unterschiedliche geschützte Biotope im Stadtgebiet von Köln aus, die es zu sichern und zu erhalten gilt. Gleichzeitig wird ein Konzept für ein Biotopverbundsystem formuliert, dass in seiner räumlichen Ausprägung identisch ist mit dem gesamtstädtischen Freiraumnetz. Dies belegt die hohe ökologische Bedeutung des Grünsystems und zeigt das hohe, dort vorhandene Potential. Durch entsprechende Maßnahmen gilt es, die vorhandenen Freibereiche im Sinne der Verbesserung der Artenvielfalt zu entwickeln. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Grundlagenangelegenheiten 671/1) Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---  Zielsetzung:  Konzept zur Erfassung bestehender Potenzialräume zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen Geplante Maßnahmen:  Das gesamtstädtische Grünsystem mit seinem hohen Potenzial für den Biotopverbund, bildet die Grundlage für eine großräumige Darstellung von Potenzialräumen zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Auf dieser Grundlage werden „Hochpotenzialflächen“ identifiziert, die aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzung ökologisch auswertbar sind und einen hohen Artenreichtum versprechen.  - Grünzüge (Kompensationsflächenpools) Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools ausgewiesen. Die zur  Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit einem Anteil von 70% bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenvielfalt. Grundsätzlich werden Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer zweischürigen Mahd, können diese Flächen artenreicher entwickelt werden.  - Äußerer Grüngürtel Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit ho-her ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen werden mit Schafen beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch

24  
hier besteht ein Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer ökologisch ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen dauerhaft artenreicher entwickelt werden.   - Radiale Grünzüge Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten aufgrund ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Po-tential zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel ist die Ausweisung von „StadtNaturparks“, die Anlage artenreicher Wiesen und die Extensivierung der Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird  dabei eine möglichst große Biotopvielfalt geschaffen.  - Innerer Grüngürtel Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Aufwertung im Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert die entsprechend des Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder entsprechend des Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden.  - Siedlungsbereiche Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün- und Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich öffentlicher Einrichtungen. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Grundlagenangelegenheiten 671/1) Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  ---   Zielsetzung:  Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft Geplante Maßnahmen:  Nahezu die Hälfte des 405 km2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch 2017). Die Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche. Aufgrund der hohen Bodenwerte wird vor allem im  linksrheinischen Stadtgebiet großflächig konventionelle Landwirtschaft betrieben.

25  
Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologische Aspekte in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Politik, der Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):        Zuständigkeit:  Amt für Umwelt und Verbraucherschutz Beteiligte Akteure:        Sonstiges / Kommentare:  ---   Zielsetzung:  Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzgebiete Geplante Maßnahmen:  Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse der Zukunft wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berücksichtigung ausschließlich heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung angrenzender Flächen und ein ökologisches Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen.   Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):        Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  Beteiligte Akteure:        Sonstiges / Kommentare:  --- 3.2 Planungs- und Rechtsinstrumente Einsatz formeller Instrumente Ist geplant Maßnahmen und Ziele zur Förderung der biologischen Vielfalt in formellen Instrumenten wie Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Bauleitplänen, Grünordnungsplänen, städtebauliche Verträge etc. zu formulieren? Wenn ja, beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle.

26  
Zielsetzung:  Grünordnungsplan Geplante Maßnahmen:  Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünordnungspläne erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleitplans“ wird methodisch und inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünordnungsplan“, in dem alle Grundlagen, Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen aufgearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der Ausgleichsgestaltung finden folgende Aspekte Berücksichtigung:  - Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbegrünungen - Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Außenbereich - Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsflächen - Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens auch im direkten Wohnumfeld z.B. über die Realisierung von Naturerlebnisräumen  Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Grundlagenangelegenheiten 671/1 Beteiligte Akteure:  --- Sonstiges / Kommentare:  --- 
 Zielsetzung:  Kommunales Ökokonto Geplante Maßnahmen:  Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die Stadt Köln. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Grundlagenangelegenheiten 671/1 und Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure:  ---

27  
Sonstiges / Kommentare:  ---    
IV. Themenübergreifende Projekte Hier haben Sie die Möglichkeit, themenübergreifende Maßnahmen anzugeben, die verschiedene relevante Einzelthemen berühren.  Zielsetzung:  Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“  Geplante Maßnahmen:  Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbeitet. In enger Zusammenar-beit mit Kölner Ernährungsrat und unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender „Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte einer „Essbaren Stadt“ um-fasst, auch in Hinblick auf die öffentlichen Grünräume. Durch den Fokus auf die Thema-tik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet das Konzept auch den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Seit 2018 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure:  Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare:  Bitte hier Text eingeben.  Zielsetzung:  Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entsorgung bzw. Nutzung von Laub und Wiesenschnittgut Geplante Maßnahmen:  Im Rahmen einer Arbeitsgruppe möchten sich die Städte Bonn und Köln mit der Weiterverwendung von Wiesenschnittgut und Laub beschäftigen. Hierbei sollen gemeinsam die Themen Entsorgung bzw. Nutzung diskutiert und Lösungen gefunden werden. Darüber hinaus können Möglichkeiten von Synergien  innerhalb der Region gesucht werden. Standorte / Reichweite:  Stadtweit Zeitraum (von … bis …):  Ab 2019 Zuständigkeit:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure:  Stadt Bonn (Die Erweiterung der Arbeitsgruppe auf weitere Kommunen aus der Region ist denkbar)

28  
Sonstiges / Kommentare:  ---

Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe

1231 Zeichen

Anlage 4 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt an dem Labelverfahren 
Stadtgrün Naturnah teilzunehmen. 
 
Das Verfahren wird von dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ 
ausgeschrieben und inhaltlich, sowie im Ablauf vorgegeben. 
 
Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem vorgegebenen Verfahren nicht 
vorgesehen.  
 
Vorgegeben ist jedoch die Bildung eines das Verfahren begleitenden Arbeitskreises. Dieser 
Arbeitskreis wurde auch eingerichtet und bestand aus Vertreter*innen verschiedener 
Umweltverbände.  
 
Das formale Labelverfahren ist mit der Erstellung des Gesamtkonzeptes abgeschlossen. 
Dem Ausschuss Umwelt und Grün wird dieses abgeschlossene Gesamtkonzept nun zur 
Beschlusslage vorgelegt. Da der Gestaltungsspielraum somit begrenzt ist, wird auf dieser 
Ebene keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen. 
 
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung auffordert, das 
Konzept auf der Ebene der einzelnen Bezirksvertretungen räumlich zu konkretisieren und 
entsprechende Beschlussvorlagen zu erarbeiten. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit würde 
frühestens auf dieser Ebene angebracht sein.

Beschlussvorlage Ausschuss

9161 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3657/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtgrün naturnah 
Grüne Infrastruktur 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt das Grünflächenstrategiekonzept zur naturnahen Gestal-
tung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen. 
 
Auf der Grundlage des Konzeptes werden den jeweiligen Bezirksvertretungen gesonderte Vorlagen 
zur Ausweisung, Gestaltung und Umsetzung der StadtNaturParks und der artenreichen Wiesen vor-
gelegt. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün lehnt das Grünflächenstrategiekonzept zur naturnahen Gestaltung 
und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen ab. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.11.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Labeling-Verfahren Stadtgrün naturnah 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat am 24.04.2018 die Bewerbung des Amtes für Landschaftspfle-
ge und Grünflächen für das Label „StadtGrün naturnah“ befürwortet. 
 
Der Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ hat das Label „StadtGrün naturnah“ entwickelt 
und hatte eine Bewerbung für Kommunen bis zum 31.03.2018 ausgeschrieben. Die Stadt Köln hat im 
Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem 
Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten.  
 
Auf dieser Grundlage hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für das o. g. Labeling-
Verfahren beworben und auch den Zuschlag erhalten.  
 
Das Label „Stadtgrün naturnah“ lenkt den Blick auf die positiven Effekte naturnaher Grünflächen im 
Siedlungsbereich und zeichnet vorbildhaftes kommunales Engagement aus. Ziel ist es, ökologische 
Standards für die Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen zu etablieren und somit die biologische 
Vielfalt in Städten und Gemeinden zu erhöhen. 
 
Das Labeling-Verfahren ist als mehrstufiger Prozess (Bestandserfassung, Maßnahmen- und Strate-
gieentwicklung) konzipiert, an dem neben der Kommunalverwaltung auch weitere Akteure, wie lokale 
Naturschutzverbände oder private Flächenbesitzer, wie Wohnungsbaugesellschaften, beteiligt wer-
den.  
 
1. Schritt: Bestandserfassung.  
Erfassung des kommunalen Grünflächenbestands, der für eine naturnahe Flächenbewirtschaf-
tung zur Verfügung stehenden Ressourcen, der praktizierten Pflegegrundsätze sowie der um-

3 
gesetzten Maßnahmen und Projekte in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Inter-
aktion mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung. 
 
2. Schritt: Entwicklung des Maßnahmenplans.  
Aufbauend auf der Bestandserfassung wurden Maßnahmen entwickelt, mit denen sich die 
Stadt Köln in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und 
Bürgern sowie Zielsetzung und Planung weiterentwickeln möchte. Bestandserfassung und 
Maßnahmenplan bilden gemeinsam die Bewertungsgrundlage im Rahmen des Labeling-
Verfahrens. (Anlage 1) 
 
3. Schritt: Grünflächenstrategie  
Die Grünflächenstrategie fasst die Ergebnisse der Bestandserfassung zusammen und stellt 
die zukünftig geplanten Maßnahmen der Kommune dar. Darüber hinaus werden zentrale 
Grundsätze und Zielsetzungen eines ökologischen Grünflächenmanagements dargelegt. Mit 
der Grünflächenstrategie bekennt sich die Kommune zur naturnahen Gestaltung der Grünflä-
chen und stellt die Dauerhaftigkeit der hierzu angestrebten Maßnahmen und Projekte sicher. 
Sofern zentrale Inhalte der Strategie noch nicht politisch legitimiert sind, ist die Strategie für 
den Erhalt des Labels durch einen Ratsbeschluss zu verabschieden. (Anlage 2) 
 
Ein Arbeitskreis hat das Verfahren begleitet und die einzelnen Maßnahmen zum Teil mitentwickelt. 
Der Arbeitskreis bestand aus folgenden Institutionen: 
 
BUND Köln 
NABU Köln 
Kölner Grünstiftung 
Ernährungsrat Köln 
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. 
Vorsitzender Beirat Untere Naturschutzbehörde 
Biologische Station Leverkusen/Köln 
Amt für Umwelt und Verbraucherschutz 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
Begleitend zum Labeling-Verfahren hat die Verwal-
tung zu einem Pressetermin eingeladen und im Juni 
eine City-Light Kampagne durchgeführt. Ebenso 
wurde ein „Logo“ entwickelt. Dieses Logo wird in 
Zukunft vor Ort die Bereiche und Maßnahmen 
kennzeichnen, die im Rahmen der Umsetzung des 
Maßnahmenplans realisiert wurden. 
Eine entsprechende Internetseite wurde unter 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/68257/index.html 
freigeschaltet. 
 
Bewertungsergebnis 
Das Ergebnis des Labeling-Verfahrens wurde im 
Rahmen des Fachkongresses "Handlungsspielräu-
me für mehr Vielfalt im kommunalen Grün" und ei-
ner anschließenden Auszeichnungsfeier zum Label 
„Stadtgrün naturnah“ am 19. September 2019 in 
Bonn verkündet. Das Kölner Konzept wurde mit 
Silber ausgezeichnet.

4 
Umsetzung Maßnahmenplan: 
 
Die im Maßnahmenplan und in der Grünflächenstrategie aufgeführten Maßnahmen sollen in den 
nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, in drei Jahren erneut ein La-
beling-Verfahren durchzuführen. 
 
Zwei Maßnahmen sollen schrittweise in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden.  
 
1. Die Ausweisung je eines StadtNaturParks in jedem Stadtbezirk (kurzfristig in allen Stadt-
bezirken) 
2. Die Anlage artenreicher Wiesen in einer Größenordnung von ca. 10 ha je Stadtbezirk. Die 
Anlage erfolgt schrittweise in den nächsten drei Jahren. Die nachhaltige Pflege der arten-
reichen Wiesen soll durch Vergabe an Dritte umgesetzt werden. Gleichzeitig wird geprüft, 
ob eine Reduzierung der Unterhaltungskosten, z.B. durch Verpachtung der Flächen an 
Landwirte, möglich ist. 
3. Den jeweiligen Bezirksvertretungen werden gesonderte Vorlagen zur Ausweisung 
und Ausgestaltung der StadtNaturParks und der artenreichen Wiesen vorgelegt. 
 
 
Pilotprojekte: 
 
Stadtbezirk Ehrenfeld 
Mit Beschluss vom 10.09.2018 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Anlage von artenreichen Blu-
menwiesen und Obstbäumen zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Um-
setzung beauftragt. Gleichzeitig hat die Bezirksvertretung die Schenkung für die Erstellung der arten-
reichen Blumenwiesen und Obstbäumen - einschließlich der ca. 5-jährigen Unterhaltungspflege bis 
Ende 2026 durch die Kölner Grün Stiftung in Höhe von 365.000,00 Euro dankend angenommen. Die 
Maßnahmen sind umgesetzt. Insgesamt wurden ca. 11 ha standortgerechte und artenreiche Blu-
menwiesen mit unterschiedlichen An- und Aussaatmethoden angelegt. Die Anlage der artenreichen 
Wiesen erfolgte in den beiden StadtNaturPark - Grünzug Goldammerweg/Sieben-Hügel-Park und 
einem Teilbereich des Bürgerparks Nord. 
 
Stadtbezirke Kalk und Mülheim 
Im Rahmen des mit EFRE Mitteln finanzierten Projektes „Grüne Infrastruktur“ werden in 2020 verteilt 
auf 11 Einzelflächen auf einer Gesamtflächen von ca. 10 ha artenreiche Wiesen angelegt. Hierdurch 
erfolgt eine ökologische Aufwertung des rechtsrheinischen Äußeren Grüngürtels. 
 
 
Finanzierung: 
 
Der Rat hat im Hpl. 2020/2021 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus der 
Kulturförderabgabe zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 € p.a. in 2020 und 2021 als Anschubfi-
nanzierung zur Umsetzung des Maßnahmenkonzepts zum Labeling-Verfahren "Stadtgrün naturnah" 
bereitgestellt sowie im Rahmen der politischen Mittelzusetzungen weitere 500.000 € p.a. in 2020 und 
2021 für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. Die Mittel unterliegen der 
Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss.  
 
Die Finanzierung der hierzu angestrebten Maßnahmen und Projekte mit geschätzten Herstellungs-
kosten von rd. 500.000 € wird aus o.g. Mitteln vorgesehen. Die Beteiligung des Ausschusses für Um-
welt und Grün und des Finanzausschusses zur Mittelfreigabe erfolgt im Rahmen der Beschlussvorla-
gen an die Bezirksvertretungen

Beratungsverlauf (11)

14.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3657/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2019
Erstellt
21.10.2019 09:20