A-R/0058/2007
Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern -
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2007 1 Antrag 30.11.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern – Eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Musikunterricht hat in Münster einen traditionell h ohen Stellenwert und einen hervorragenden Ruf weit über die Stadtgrenzen hinau s. Spitzenleistungen junger Musikerinnen und Musiker in überregionalen Wettbewe rben und großartige Aufführungen von Konzerten, Musicals u.a. zeigen, d ass in Münster musikalische Leistungen besondere Wertschätzung genießen. Dazu g ehört auch, dass die Förderung im musikalischen Bereich breit aufgestell t ist – die frühkindliche Musikerziehung, die Förderung der musikalischen Bil dung an allgemein bildenden Schulen und in schwierigen sozialen Lagen gehört in Münster selbstverständlich auch zum Angebot der musikalischen Bildung. Dieses breite Angebot ist in Münster in vielen Jahren in sehr unterschiedlichen Struktur en gewachsen: Sowohl die Westfälische Schule für Musik als auch die e.V.-Mus ikschulen in den Stadtteilen Albachten, Roxel, Nienberge und Wolbeck fördern sei t Jahren eine bemerkenswerte Vielgestaltigkeit der Angebote. In dieser Vielfalt der Angebote kann eine Stärke li egen, wenn die Musikschulen eine verlässliche, dauerhafte und nachhaltige Finanzieru ng erhalten. Willkürliche Kürzungen ohne sachliche Begründungen sind hier der falsche Weg. Daher soll die Finanzierung der Musikschulen auf eine neue Grundla ge gestellt werden – ein Beitrag soll dazu eine neue Finanzformel für die Musikschulen in Münster sein. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine solche F inanzformel so bald wie möglich zu entwickeln. Dabei soll sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren: 1. Die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 w illkürlich und ohne sachliche Begründung vorgenommenen Kürzungen im Hau shalt der Westfälischen Schule für Musik werden zurückgenomme n. Planungsgröße für die Finanzformel soll der Zuschuss sein, der im Hau shaltsjahr 2006 für die Westfälische Schule für Musik und für die e.V.-Musi kschulen als städtischer Zuschuss gezahlt worden ist. 2. Die bisher getrennt veranschlagten bzw. als glob aler Zuschuss weitergereichten Mittel für die Westfälische Schule für Musik und die e.V.- Musikschulen werden zusammengefasst. Die Zuschussge währung erfolgt in 2 Zukunft nicht mehr nach Organisationsform, sondern nach erbrachter Leistung. 3. In Abstimmung mit den Musikschulen wird ein Zusc hussbedarf für die einzelnen Angebote der Schulen ermittelt, der auf d er Basis einer Einzelstunde pro Teilnehmer errechnet wird. Berechnungsgrundlage soll dabei das Haushaltsjahr 2006 sein. Auf der Grundlage der Zahlen dieses Jahres wird erhoben, wie hoch der kommunale Zuschuss für e ine Stunde frühkindliche Musikerziehung, für Ensembleunterricht, für Einzelunterricht usw. pro Teilnehmerin/Teilnehmer ist. 4. Die Musikschulen ermitteln anschließend gemeinsa m mit der Verwaltung auf der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 2006, wie die Unterrichtsverteilung auf Breiten- bzw. Spitzenförderung vorzunehmen ist. Der Rat formuliert dabei seine Erwartung, dass ein fläc hendeckendes und bedarfsdeckendes Angebot im Bereich der frühkindlic hen Musikerziehung wohnortnah und dezentral in allen Stadtteilen von v ergleichbarer Qualität vorgehalten wird. 5. Mittel- bis langfristiges Ziel der Finanzformel ist eine möglichst ausgewogene Versorgung aller Stadtteile in Münster. 6. Im Rahmen der Finanzformel wird allein die kommu nale Zuschussgewährung geregelt, die Kalkulation der Teilnehmergebühren obliegt den Musikschulen. 7. Die Finanzformel soll eine besondere Förderung v on Spitzenleistungen, besonderen Begabungen und Wettbewerbsteilnahmen berücksichtigen. 8. Die Finanzformel soll den kommunalen Musikschulz uschuss auf vier Jahre festschreiben und wird danach überprüft und ggf. mi t einer Dynamisierung versehen. Mit dieser Finanzformel soll den Musikschulen in Mü nster eine verlässliche Planungsgrundlage gegeben werden, für die Stadt sol l das hohe Niveau der Musikschulfinanzierung dauerhaft sichergestellt werden. Begründung: Seit Jahren diskutieren die Musikschulen in Münster über Organisationsformen. Unerquicklicher Streit über die Frage, welche Orga nisationsform effizienter und kostengünstiger arbeite, prägt seit geraumer Zeit d ie Diskussion der Musikschulen untereinander und mit der Politik. Da eine Lösung d ieses Streits im Sinne einer einvernehmlichen Regelung derzeit nicht erreichbar und eine Entscheidung auf Kosten des einen oder des anderen Systems nicht wün schenswert erscheint, brauchen Münsters Musikschulen eine Finanzformel, d ie den kommunalen Zuschuss in Zukunft unabhängig von der Organisationsform gew ährt. Durch die Regelung, dass für erbrachte Leistungen Zuschüsse gezahlt wer den und nicht für eine Organisationseinheit, wird die Diskussion auf den P unkt gebracht, der für Münsters Bürgerinnen und Bürger der einzig entscheidende ist : Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Breite und Vielfalt des Münsteraner Angeb ots an Musikunterricht, die es dauerhaft zu sichern gilt. Sollten höhere Effizienz und kostengünstigeres Arbeiten 3 dazu führen, dass einzelne Musikschulen bei gleiche m kommunalem Zuschuss ihre Leistungen künftig günstiger anbieten können als an dere, kann auch über Organisationsformen zu einem späteren Zeitpunkt ern eut diskutiert werden, dann aber auf der Basis gesicherter wirtschaftlicher Zahlen. Dr. Michael Jung Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzl er Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger Beanka Ganser Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0058/2007
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37