AN/0881/2026
Wie sind die Hintergründe zu der fragwürdigen Vergabepraxis von Fiktionsaufenthaltsbescheinigungen an kriminellen Bosnier?
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AfD Anfrage nach § 4
2878 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses So- ziales, Gesundheit, Seniorinnen und Seni- oren Frau Dilan Yazicioglu Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 08.06.2026 AN/0881/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Wie sind die Hintergründe zu der fragwürdigen Vergabepraxis von Fiktionsaufenthaltsbescheinigungen an kriminellen Bosnier? Sehr geehrte Frau Yazicioglu, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD Fraktion bittet folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses zu neh- men: Am 03. Mai wurde in Köln Neubrück der 93-jährige Hans Jürgen W. in seinem Haus tot aufgefun- den. Er wurde Opfer eines gewaltsamen, brutalen Verbrechens. Erfreulicherweise liefen die Ermittlungen der Polizei nicht ins Leere und es konnten mehrere Tatver- dächtige ausfindig gemacht werden. Eine belastende Aussage der Komplizen führte die Ermittler direkt nach Köln. Einer der Tatverdächtigen konnte in einer Flüchtlingsunterkunft in Köln Mülheim angetroffen und festgenommen werden. Ähnlich wie bei den anderen Tatverdächtigen war auch die- ser junge Mann der Ausländerbehörde kein Unbekannter. Laut der Berichterstattung in diversen Me- dien (z.B. Kölner Stadtanzeiger, Focus, Bild usw.) soll die Person bereits mit zahlreichen Eigen- tums- und Verkehrsdelikten polizeilich bekannt sein. Laut Medienberichten soll er einen Aufenthalts- titel nach der Härtefallregelung bis Mai 2024 gestattet bekommen haben. Die Ausländerbehörde habe Medienberichten zur Folge dem straffälligen Bosnier seinen weiteren Aufenthalt durch die Er- teilung von Fiktionsbescheinigungen verlängert. Immer wieder lesen wir in Berichten in diesem Ausschuss, dass bei straffälligen gedudelten Perso- nen „aufenthalts-beendende“ Maßnahmen geprüft werden. Dieser tragische Fall wirf einige Fragen zu dieser Praxis auf: 1. Trifft es zu, dass der genannte Tatverdächtige einen Aufenthalt über die Härtefallregelung gestattet bekommen hat? 2. War der Tatverdächtige zu diesem Zeitpunkt bereits straffällig geworden? - 2 - 3. Wurde das 4-Augen-Prinzip bei der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung in seinem Fall an- gewendet? 4. In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum 2021-2026 eine Duldung oder ein Aufenthalt verlän- gert oder eine Fiktionsbescheinigung erteilt, obwohl der Antragsteller vorbestraft war zum Zeitpunkt der Verlängerung oder Erteilung? 5. Wurden intern Maßnahmen in der Ausländerbehörde ergriffen, um künftig bei der Fallbear- beitung von straffälligen Antragstellern anders vorzugehen? gez. Busch gez. Dworeck-Danielowski (stellv. Fraktionsvorsitzender) (Mitglied des Ausschusses)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0881/2026
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 08.06.2026 10:13