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Maßnahmen gegen Tempoverstöße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3518/2021 vom 18.10.2021

Stand: Am 23.11.2021 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 18.10.2021 3518/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.11.2021 Maßnahmen gegen Tempoverstöße Gemeinsame Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021, TOP 5.2.7 Frage 1: „Welche weiteren Maßnahmen sind außer einer regelmäßigen Radarkontrolle vorstellbar, um gerade vor den sensiblen Infrastruktureinrichtungen die Einhaltung von Tempo 30 zu erreichen?“ Antwort der Verwaltung: Neben baulichen Maßnahmen könnte ein gezieltes Aufmerksam machen der Verkehrsteilnehmenden auf die vorhandenen sensiblen Struktureinrichtungen und damit verbundenen Geschwindigkeitsredu- zierungen erreicht werden. Dies könnte z. B. durch gezielte Kampagnen zur Einhaltung der zulässi- gen Höchstgeschwindigkeit erreicht werden. Grundsätzlich werden in diesen Örtlichkeiten die notwendigen Beschilderungen so installiert, dass sie für jeden Verkehrsteilnehmenden erkennbar sind. Frage 2: „Sieht die Verwaltung in baulichen Maßnahmen eine Möglichkeit die Einhaltung des Tempolimits zu erreichen?“ Antwort der Verwaltung: Bauliche Maßnahmen stellen eine Möglichkeit dar, um die Einhaltung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit zu unterstützen. Zielführende, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind zum Beispiel Fahrbahneinengungen oder alternierendes Parken. Keine adäquate Lösung sind steil angerampte Aufpflasterungen, so genannte Kölner Teller oder Ber- liner Kissen. Grund hierfür sind erhöhte Lärmemissionen und Probleme bei der Überfahrt von Ret- tungsfahrzeugen und Bussen sowie die von ihnen ausgehenden potenziellen Verkehrsgefährdungen insbesondere für Zweiradfahrende. Gez. Greitemann i.V. für Dez. III

Beratungsverlauf

  1. 23.11.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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