AN/1589/2024
Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!
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Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 26.11.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 21.11.2024 öffentlich 3.5 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpoliti- sche Katastrophe abwenden! Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2023 AN/1832/2023 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 26.10.2023 AN/1891/2023 Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD vom 18.11.2024 AN/1589/2024 Der Ausschussvorsitzende Herr Bauer-Dahm (Bündnis 90/Die Grünen) lässt über den Antrag AN/1832/2023, den Änderungsantrag AN/1891/2023 und den Ersetzungs- antrag AN/1589/2024, ohne Aussprache abstimmen. 1. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Stadtentwicklungsaus- schuss: Beschluss: Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset- zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. 2. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Rat: Beschluss: Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset- zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur Entscheidung an den Rat verwiesen. 3. Abstimmung über Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorinnen- politik: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, über den Antrag, nach einer finaleren Beschluss- fassung im Rat, eine Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gefertigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Eine Verw eisung aus dem Ausschuss an den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat zur Vorberatung und Beschlussfassung ist nicht möglich. Den Fraktionen steht es frei, für den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat jew eils einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Unterausschusses Wohnen Herrn Pascal Pütz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2024 AN/1589/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Reker, die Antragstellenden bitten Sie mit dem folgenden Änderungsantrag den Antrag unter TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! im nachfolgendem Wortlaut zu ersetzen und auf die Tagesordnung des Unter- ausschusses Wohnen am 18.11.2024 zu setzen. 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priori- tät bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von geförder- tem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie z. B. Kita, Schule und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt und entsprechend zügig bearbeitet. 2. Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung unver- züglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen. Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungs- bauflächen vorgelegt werden. - 2 - 3. Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in ent- sprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete Wohnungs- bauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG, der WSK sowie Genossenschaften angeboten werden. 4. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nut- zung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstü- cke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu prüfen, wie für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum ent- stehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt werden kann. 5. Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförder- ten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich gefördert werden können. 6. Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr. 3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. Die Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfah- ren sollen weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden: Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend auf der bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmä- ßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen Herausforderungen zu treffen. Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher Priorität im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. 7. Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung ge- nutzt. Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die politischen Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung - 3 - im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien herbeizuführen. 8. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker geför- dert werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsange- bot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Punkt 1 ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen enthalten. 9. Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von be- zahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Un- ternehmen weiterentwickelt werden. 10. Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche Feuerwehraufstellflä- chen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. 11. Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungs- plans „Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB) im unbeplanten Innenbereich anzuwen- den mit dem Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat mit einem Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, ab welcher Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist. Begründung Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt gez. Lucas Sickmöller SPD-Fraktionsgeschäftsführer Geschäftsführer Volt-Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1589/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 11:15