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AN/1589/2024

Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!

Gem. Änderungsantrag (SPD) 21.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024

Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen

2397 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467 
Fax:   (0221) 221-27447 
E-Mail:  sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 26.11.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 21.11.2024  
öffentlich 
3.5 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpoliti-
sche Katastrophe abwenden!  
Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2023 
AN/1832/2023 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren 
Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!  
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 26.10.2023 
AN/1891/2023 
 Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren 
Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD vom 
18.11.2024 
AN/1589/2024 
Der Ausschussvorsitzende Herr Bauer-Dahm (Bündnis 90/Die Grünen) lässt über 
den Antrag AN/1832/2023, den Änderungsantrag AN/1891/2023 und den Ersetzungs-
antrag AN/1589/2024, ohne Aussprache abstimmen. 
1. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Stadtentwicklungsaus-
schuss: 
Beschluss: 
Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset-
zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen 
und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur weiteren Beratung und 
Beschlussfassung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. 
2. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Rat: 
Beschluss:

Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset-
zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen 
und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur Entscheidung an den 
Rat verwiesen. 
3. Abstimmung über Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorinnen-
politik: 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, über den Antrag, nach einer finaleren Beschluss-
fassung im Rat, eine Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
gefertigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Anmerkung: 
Eine Verw eisung aus dem Ausschuss an den Stadtentw icklungsausschuss und den 
Rat zur Vorberatung und Beschlussfassung ist nicht möglich. Den Fraktionen steht es 
frei, für den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat jew eils einen entsprechenden 
Antrag zu stellen.

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

6438 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Unterausschusses Wohnen 
Herrn Pascal Pütz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2024 
 
AN/1589/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
 
Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen 
- Sozialpolitische Katastrophe abwenden! 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Reker, 
 
die Antragstellenden bitten Sie mit dem folgenden Änderungsantrag den Antrag unter TOP 
1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe 
abwenden! im nachfolgendem Wortlaut zu ersetzen und auf die Tagesordnung des Unter-
ausschusses Wohnen am 18.11.2024 zu setzen. 
 
 
1. 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort hohe Priori-
tät bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von geförder-
tem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie 
z. B. Kita, Schule und Pflegeeinrichtungen werden mit besonderem Nachdruck unterstützt 
und entsprechend zügig bearbeitet. 
2. 
Zur Förderung des Schaffens neuen Wohnraums beauftragt der Rat die Verwaltung unver-
züglich eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen vorzunehmen. 
Dafür wird dem Rat noch in dieser Wahlperiode eine Liste zu priorisierender Wohnungs-
bauflächen vorgelegt werden.

- 2 - 
 
3. 
Die städtischen Flächen aus diesem neuen „STEK Wohnen“ sollen schnellstmöglich in ent-
sprechenden Vergabeverfahren im Erbbaurecht angeboten werden. Geeignete Wohnungs-
bauflächen sollen möglichst auch per Direktvergabe bevorzugt der GAG-Immobilien AG, der 
WSK sowie Genossenschaften angeboten werden. 
4. 
In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nut-
zung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstü-
cke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, zu 
prüfen, wie für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert geförderter Wohnraum ent-
stehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit bis zu 0 Prozent angesetzt 
werden kann. 
5.  
Der Rat der Stadt Köln unterstützt den Vorschlag des Städtetags NRW, an den Bundes- und 
Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförder-
ten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen 
staatlich gefördert werden können. 
6. 
Auch im Bereich „Planen und Bauen“ soll die Verwaltung dem Thema „Wohnen“ eine hohe 
Priorität einräumen. Die Einrichtung der Projekt-Konferenz Wohnungsbau (PKW; Vorl.-Nr. 
3483/2024), die mit dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet ist, wird begrüßt. 
Die Verwaltungsabläufe bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfah-
ren sollen weiter beschleunigt werden. Dafür sollen folgende Instrumente geprüft werden:  
 Einrichtung einer „Taskforce Wohnungsbau“ innerhalb der Verwaltung. Aufbauend 
auf der bereits bestehenden Projektkonferenz Wohnungsbau sollen dort in regelmä-
ßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten 
Fachämtern und -dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen 
für Projekte mit besonderen Herausforderungen zu treffen. 
 Bauanträge für neuen geförderten Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit hoher 
Priorität im Sinne einer „Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. 
 
7. 
 
Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der 
Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für 
frühe Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung ge-
nutzt. Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte sollen die 
politischen Akteure in Rat und Bezirksvertretungen anstreben, eine zügige Beschlussfassung

- 3 - 
 
im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen 
Gremien herbeizuführen. 
 
8.  
 
Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z. B. Genossenschaften sollen noch stärker geför-
dert werden. Dafür wird die Verwaltung beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsange-
bot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender 
Vorhaben weiter auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. 
Punkt 1 ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemeinwohlorientierte Akteur*innen 
enthalten. 
9. 
Weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung 
sowie weiterer stadtnaher Unternehmen sollen zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. 
Die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns 
entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin sollen deshalb darauf hinwirken, dass die 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihr Potenzial zur Schaffung von be-
zahlbarem Wohnraum stärker nutzt. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how soll zu 
einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Un-
ternehmen weiterentwickelt werden. 
10. 
Es soll geprüft werden, ob und wenn ja in welchen Fällen erforderliche Feuerwehraufstellflä-
chen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden können. 
11. 
Die Stadt Köln wird beauftragt, soweit der Bundestag eine entsprechende Weitergeltung der 
Rechtsgrundlage verabschiedet, das städtebauliche Instrument des sektoralen Bebauungs-
plans „Wohnraumversorgung“ (§ 9 Abs. 2d BauGB) im unbeplanten Innenbereich anzuwen-
den mit dem Ziel, geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt dem 
Rat mit einem Grundsatzbeschluss einen Vorschlag für einen Schwellenwert zu unterbreiten, 
ab welcher Vorhabengröße (Wohneinheiten) das Instrument anzuwenden ist. 
 
Begründung 
Erfolgt mündlich 
Mit freundlichen Grüßen 
  
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Breustedt   gez. Lucas Sickmöller 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (2)

18.11.2024 Unterausschuss Wohnen
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1589/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
21.11.2024
Erstellt
18.11.2024 11:15