Benennung der Planstraßen im Baugebiet Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf
Mitteilung BV 1638/2023 vom 17.05.2023
Stand: Am 13.06.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1638/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2023 Benennung der Planstraßen im Baugebiet Fuchskaule in Köln-Porz-Elsdorf Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung vom 11.05.2023 unter TOP 6.2 (AN/0807/2023) beschlossen, die Verlängerung der Friedrich-Hirsch-Straße, die als Erschlie- ßungsstraße in südwestliche Richtung weiterführt und nach etwa 236 Metern als Sackgasse endet (im Plan mit 1 gekennzeichnet), in die Friedrich-Hirsch-Straße einzubeziehen, die Planstraße 2, die nach etwa 330 Metern von der Friedrich-Hirsch-Straße in südöstliche Richtung abgeht, nach etwa 80 Metern in nordöstliche Richtung abknickt und in einer Wendeanlage endet, in Jürgen-Huck-Straße zu benennen, die Planstraße 3, die nach etwa 165 Metern von der Friedrich-Hirsch-Straße in südwestliche Richtung abgeht, nach etwa 145 Metern in nordwestliche Richtung abknickt, nach etwa 35 Metern abermals in nördliche Richtung abknickt um dann nach etwa 117 Metern in die Friedrich-Hirsch-Straße zu münden, in Heinz-Josef-Demmer-Straße zu benennen, die Planstraße 4, die von der Planstraße 3 in südöstliche Richtung abgeht und nach etwa 61 Metern in einer Wendeanlage endet, in Margarete Zündorf-Straße zu benennen, die Planstraße 5, die von der Planstraße 3 in südwestliche Richtung abgeht und nach etwa 80 Metern in einer Wendeanlage endet, in Maria-Hungenberg-Straße zu benennen, die Planstraße 6, die von der Planstraße 3 in südwestliche Richtung abgeht, sich nach etwa 41 Metern teilt, um dann zum einen in südwestliche Richtung nach etwa 53 Metern in einer Wendeanlage zu enden und zum anderen nach etwa 36 Metern an einem Fußweg zu enden, in Elfriede-Zorn-Straße zu benennen. Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen von 1999 sehen vor, dass bei einem Benennungsanliegen nach einer Person das Geschichtsbild sowie die Örtlichkeit abgeklärt werden müssen. Die Verwaltung hat das Prüfverfahren eingeleitet. Erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit, bis alle Unterlagen aus den Archiven vorliegen und ausgewertet sind. Bei einem positiven Abschluss der Prüfung wird der Beschluss umgehend durch die Verwal- tung umgesetzt. Rechtskraft erlangt der Beschluss nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Anlage: Benennungsplan -
Benennungsplan
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NAnlage Jürgen-Huck-Staße Heinz-Josef-Demmer-Straße Margarete-Zündorf-Straße Maria-Hungenberg-Straße Elfriede-Zorn-Straße Friedrich-Hirsch-Straße 2 3 5 6
Beratungsverlauf
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