mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6610, Straßenbaul. Maßnahmen Schul-/Kitabauten

Beschlussvorlage Ausschuss 3321/2020 vom 19.04.2021

Stand: Am 03.05.2021 im Finanzausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 - Lageplan - Kreisverkehr Robert-Perthel-Straße

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 - Lageplan - Kreisverkehr Robert-Perthel-Straße

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Robert-Perthel-Straße Longericher Straße Robert-Perthel-Straße Handel und Dienstleistung Handel und Dienstleistung Handel und Dienstleistung Handel und Dienstleistung Gem. Longerich Flur 9 Achse 3102 Achse 3101 Achse 3103 Achse 3103 BUS BUS Longericher Straße Robert-Perthel-Straße Robert-Perthel-Straße 3 Gotik Fahrradständer 3 Gotik Fahrradständer 1,50 1,50 18,00 18,00 3 Gotik Fahrradständer Materialwechsel Materialwechsel Material- wechsel Materialwechsel Materialwechsel Materialwechsel Material- wechsel Material- wechsel Material- wechsel E B B C C D D E 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 %2,5 % 2,5 % Montage: 10m NM + Iridium NT 250 Watt KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium NT 250 Watt KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium NT 250 Watt KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium LED CT 10.000lm KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium NT 250 Watt KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium NT 250 Watt KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium NT 250 Watt KA erstellen, Montage Vorderkante (alternativer Standort in AP finden) Montage: 10m NM + Iridium LED CT 10.000lm KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium LED CT 10.000lm KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium LED CT 10.000lm KA erstellen, Montage Vorderkante Montage: 10m NM + Iridium LED CT 10.000lm KA erstellen, Montage Vorderkante alternativer Standort in AP finden KM=0+004,996 TS=44,829 m -2,500 % 12,892 m H= 250 m T= 2,875 m f= -0,017 m KM=0+017,887 TS=44,506 m -2,500 % 12,892 m -4,800 % 31,324 m H= 250 m T= 4,125 m f= 0,034 m KM=0+049,211 TS=43,003 m -4,800 % 31,324 m -1,500 % 41,540 m H= 250 m T= 1,125 m f= 0,003 m KM=0+090,751 TS=42,380 m -1,500 % 41,540 m -0,600 % 7,720 m KM=0+098,472 TS=42,333 m -0,600 % 7,720 m KM=0+010,783 TS=47,654 m -2,000 %28,642 m f= -0,006 m T= 1,750 m H= 250 m KM=0+039,425 TS=47,081 m -2,000 %28,642 m -3,400 % 53,629 m f= 0,015 m T= 2,100 m H= 150 m KM =0+093,054 TS=45,258 m -3,400 %53,629 m -0,600 %4,570 m KNICK KM =0+097,624 TS=45,231 m -0,600 %4,570 m 2,500 % 7,320 m KM =0+104,944 TS=45,414 m 2,500 % 7,320 m KNICK KM=0+000,000 TS=47,754 m-0,600 % 84,550 m KM=0+084,550TS=47,247 m -0,600 % 84,550 m -0,650 % 62,065 m H= 2500 m T= 23,125 m f= -0,107 mKM=0+146,615TS=46,844 m -0,650 % 62,065 m -2,500 % 36,930 m H= 150 m T= 3,750 m f= 0,047 mKM=0+183,546TS=45,920 m -2,500 % 36,930 m 2,500 % 13,296 m KM=0+196,842TS=46,253 m 2,500 % 13,296 m R=212,000 0+000,000 R=212,000 R=∞ 0+039,351 R=∞ R=172,000 0+118,780 R=172,000 0+137,477 R=∞ 0+000,000 R=∞ R=287,5000+012,550 R=287,500 R=∞0+034,977 R=∞ R=96,0000+051,667 R=96,000R=∞ 0+071,298 R=∞0+119,754 R=1380,000 0+000,000 R=1380,000 R=∞ 0+019,057 R=∞ R=1230,000 0+054,007 R=1230,000 R=105,000 0+072,959 R=105,000 R=90,000 0+095,266 R=90,000 0+106,964 Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Gemeinsamer Ausbau mit Anschlussplanung 661/43 28,00 3,50 50 4,50 4,50 2,01 3,50 50 6,15 1,75 6,36 1,75 2,80 2,04 1,75 6,52 1,75 1,96 4,20 6,56 2,43 3,51 3,10 2,02 2,00 4,00 3,50 4,99 3,50 2,50 4,00 8,42 2,63 1,50 4,73 1,50 2,81 3,50 2,50 2,43 4,00 3,00 6,50 6,50 6,00 6,50 6,50 2,53 1,50 4,50 1,50 2,82 4,00 4,00 6,70 3,10 2,40 4,00 2,50 3,505,00 4,00 3,50 50 50 2,00 6,50 2,00 50 2,50 7,84 11,50 50 3,53 2,50 50 2,00 2,75 16,35 3,84 2,25 3,25 3,25 2,70 2,50 502,00 3,25 3,25 2,00 50 2,50 2,62 2,07 2,01 6,50 1,25 1,25 50 50 50 50 1,50 2,50 2,50 1,00 1,50 2,50 2,50 1,00 2,00 2,50 2,50 1,25 1,25 HB +12cm RB +3cm RB +3cm Buskappstein 18cm Buskappstein 18cm HB +12cm FB +12cm FB 20/25 FB 20/25 RB +5cm RB +5cm RB +5cm HB +12cm HB +12cm RB +3cm HB +12cm FB 20/25 FB 20/25 FB +12cm RB +3cm HB +12cm RB +3cm RB +3cm RB +3cm RB +3cm FB +15cm FB +15cm FB +15cm FB +15cm RB +5cm RB +5cm FB +15cm FB +15cm FB +15cm FB +15cm FB +15cm FB +5cm FB +5cm FB +5cm RB +3cm RB +3cm RB ±0cm ±0cm ±0cm ±0cm ±0cm 16/16/14 zweireihig 16/16/14 zweireihig RB +5cm HB +12cm RB +5cm RB +3cm RB +5cm RB +5cm RB +5cm Schutzstreifen RB +3cm HB +12cm RB +3cm RB +3cm RB +3cm RB +3cm HB +12cm RB +3cm RB +3cm RB +3cm RB +3cm RB +5cm HB +12cm ±0cm +3cm+3cm +3cm +3cm Gehweg Fahrstreifen Gehweg Gehweg Fahrstreifen Fahrstreifen Gehweg Anschluss Radweg Fahrstreifen Radfahrstreifen Gehweg Fahrstreifen Radweg Fahrstreifen Gehweg Parken Schutzstreifen Fahrgastunterstand (Lage in Abstimmung mit KVB) Fahrgastunterstand (Lage in Abstimmung mit KVB) Verlängerter Inselkopf für Beleuchtung an FGÜ Radfahrstreifen Winkelrand- stein +20cm Winkelrand- stein +20cm Parken Ladezone Zufahrt Ausfahrt Ausfahrt Ausfahrt Parken Ausfahrt Parken Ausfahrt Ausfahrt Parken Parken Parken Ausfahrt Parken Planung Buskap Finanzierung der Buskaps erfolgt durch Fördermittel Planung Buskap Finanzierung der Buskaps erfolgt durch Fördermittel Radweg nicht benutzungspflichtig Radweg nicht benutzungspflichtig Absenkung der Gehweghinterkante im Rahm en der Deckenhöhenplanung vorgesehen, um die Querneigungen zu reduzieren GR F3 F3 F1 F1 F1 F2 F2 F2 F2 F2 F2 F2 G1 G2 G2 G4 G1 G4 G1 G1 G4 G2 G1 G1G4 G1 G2 G2 K1 K1 K1 G2 G2 B1 B1 G1 G1 G2 G2 G2 G1 G2 G2 F2 G2 G1 G2 G2 K2 K2 K2 2563900 2563900 2564000 2564000 2564100 2564100 5650400 5650400 5650500 5650500 5650600 5650600 5650700 5650700 Legende Grünfläche Radweg überfahrbahrer Gehweg (Zufahrt) Zufahrten Entfällt Hochbord Rundbord Gehweg Ausbaugrenze Taktile Elemente gem. Planerhandbuch Stadt Köln Winkelstützwand Poller Deckenaufbau Beleuchtung Sinkkasten (30/50) mit Anschlussleitung Flachbord HB+12 RB+3 FB +15 FlachbordFB+5 BuskapsteinBKS+18 Materialwechsel Gehweg (G1) 8,0cm Gehwegplatten 30/30, alt-graphit in Reihe 4,0cm Bettung 15,0cm Schottertragschicht 13,0cm Frostschutzschicht 40,0cm Gesamtaufbau Gehweg - Zufahrten (G2) 10,0cm Gehwegpflaster 10/20, alt-graphit L-Verband 4,0cm Bettung 15,0cm Schottertragschicht 26,0cm Frostschutzschicht 55,0cm Gesamtaufbau Gehweg (G4) 8,0cm Gehwegplatten 15/30, alt-graphit in Reihe 4,0cm Bettung 15,0cm Schottertragschicht 13,0cm Frostschutzschicht 40,0cm Gesamtaufbau Bushaltestelle (B1) 8,0cm Platten 30/30, grau/anthrazit Schachbrettmuster 15,0cm Schottertragschicht 13,0cm Frostschutzschicht 40,0cm Gesamtaufbau 4,0cm Bettung Fahrbahn (F1) BK 10 4,0cm Asphaltdeckschicht AC 11 DS 8,0cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS (zweilagig) 10,0cm Asphalttragschicht AC 32 TS 38,0cm Frostschutzschicht 75,0cm Gesamtaufbau 15,0cm Schottertragschicht Fahrbahn (F2) BK 3,2 4,0cm Asphaltdeckschicht AC 8 DS 6,0cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 10,0cm Asphalttragschicht AC 32 TS 40,0cm Frostschutzschicht 75,0cm Gesamtaufbau 15,0cm Schottertragschicht Fahrbahn (F3) BK 10 4,0cm Gussasphalt mit Struktur MA 8S (aufgehellt) 4,0cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 10,0cm Asphalttragschicht AC 32 TS 38,0cm Frostschutzschicht 80,0cm Gesamtaufbau 15,0cm Schottertragschicht 9,0cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS Inselkopf (K1) 8,0cm Betonsteinpflaster 10/20, weiß in Reihe 4,0cm Bettung 15,0cm Schottertragschicht 13,0cm Frostschutzschicht 40,0cm Gesamtaufbau Flurstücksgrenze1701 TaststeinTS+3 Fahrbahnteiler Kleinpflasterstreifen 30cm Innenkreisfläche Fahrbahn Radfahrstreifen Kleinpflasterstreifen (K2) 8,0cm Betonsteinpflaster 10/20, grau in Reihe 4,0cm Bettung 15,0cm Schottertragschicht 13,0cm Frostschutzschicht 40,0cm Gesamtaufbau Information zum Lage- und Höhenbezug Kartengrundlage: Stadt Köln Lagesystem: Gauß-Krüger Höhenstatus: 160 Roteinfärbung des Radfahrstreifens aufgrund der Vielzahl dicht aufeinander folgenden gewerblichen Zufahrten Anlage 2
  • Anlage 3 - unterschriebene GEÄNDERTE Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 29.04.2021

    PDF

    Herunterladen: Anlage 3 - unterschriebene GEÄNDERTE Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 29.04.2021

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Vorlagen-Nummer 3321/2020/1 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 111/66/664/3 66413 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6610, Straßenbaul. Maßnahmen Schul-/Kitabauten Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 17.06.2021 Dringlichkeitsbegründung Die Maßnahme dient dazu die Verkehrssicherheit insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der naheliegenden Gesamtschule Ossietzkystraße zu erhöhen. Durch die Einrichtung des Kreis- verkehres sollen die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehres auf der Robert-Perthel-Straße ge- senkt und die Querung für zu Fuß Gehende verbessert werden. Um eine Verzögerung der Maß- nahme von mindestens zwei Monaten bis zum nächst möglichen Beschlussdatum zu verhindern (die Sitzung am 29.4.2021 fällt pandemiebedingt aus), legt die Verwaltung diese Dringlichkeits- entscheidung vor. Beschluss: 1) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau eines Kreisverkehrs im Bereich der Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in Köln-Longerich sowie mit der Verlegung und gleichzeitigem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Hugo-Junkers-Straße. Die Gesamt- kosten belaufen sich auf rd. 1.938.400 € (davon rd. 67.170 € konsumtiv zu buchende Beleuch- tungskosten). 2) Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob die Pflanzung eines oder mehrerer Bäume im Kreisver- kehr möglich ist und diese dann mit der Baumaßnahme gleichzeitig umzusetzen. 3) Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, ob auch auf der Longericher Straße und auf der Robert- Perthel-Straße (südlich des Kreisverkehrs) die Errichtung/Markierung eines Radstreifens möglich ist und diese dann mit der Baumaßnahme gleichzeitig umzusetzen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift n Faser $ x ( N J l, \ 3.01. Diana Lobrt- Ich ) ebbm
  • Beschlussvorlage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664/3 Vorlagen-Nummer 3321/2020 Freigabedatum 16.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6610, Straßenbaul. Maßnahmen Schul-/Kitabauten Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1) Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau eines Kreisverkehrs im Bereich der Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in Köln-Longerich sowie mit der Verlegung und gleichzeitigem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Hugo-Junkers-Straße. Die Gesamt- kosten belaufen sich auf rd. 1.938.400 € (davon rd. 67.170 € konsumtiv zu buchende Beleuch- tungskosten). 2) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 60.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6610, Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2021. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.871.230 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 29.160 € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 67.170 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 37.424,60 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff. a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 583,20 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Die Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 07.04.2014 mit dem Ausbau der Knotenpunkte Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße und Robert-Perthel- Straße/Longericher Straße für den Neubau der Gesamtschule Nippes beauftragt (Vorlagen-Nr. 0882/2014). Die Knotenpunkte sollen entsprechend der Empfehlung eines Verkehrsgutachtens jeweils zu Kreisverkehren umgebaut werden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 02.02.2017 wurde außerdem beschlossen, für die zukünftige Anbindung der Gesamtschule Nippes an den ÖPNV von einer Erschließung über die Longericher Straße zwischen Schlackstraße und Ossietzkystraße abzusehen und stattdessen die Bushaltestelle Hugo-Junkers-Straße auf der Robert-Perthel-Straße möglichst nah an den ge- planten Kreisverkehr zu verlegen (Vorlagen-Nr. AN/70172/2017, Änderungspunkt Nr. 4). Der Kreisverkehr im Bereich Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße wurde als erste Baustufe von der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 29.06.2017 beschlossen und be- reits ausgebaut (Vorlagen-Nr. 1315/2017). 3 In dem hier behandelten Baubeschlussverfahren wird als zweite Baustufe der Neubau des Kreis- verkehrs Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße zur Beratung und Beschlussfassung vorge- legt. 2. Die Planung Kreisverkehrsplanung Als Grundlage für den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes hat die Verwaltung eine Ausfüh- rungsplanung erstellt, welche im Folgenden erläutert wird. An allen drei Einmündungen des Kreisverkehres werden Mittelinseln mit Aufstellflächen für den Fußverkehr sowie Fußgängerüberwege eingerichtet, welche den Fußverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorzugen. Die bisherige Querungsmöglichkeit für den Radverkehr auf der Robert- Perthel-Straße bleibt im Zusammenhang mit dem Schulneubau erhalten. Durch die Kreisver- kehrsgeometrie und die vorgesetzten Mittelinseln werden die derzeit gefahrenen Geschwindigkei- ten reduziert und bewirken, neben einer verbesserten Übersichtlichkeit der Einmündung, einen weiteren Sicherheitsgewinn zum Schutz des Fußverkehrs. Aktuell verläuft durch den Knotenpunkt eine Veloroute aus der Grünanlage heraus. Damit der Radverkehr zukünftig optimal in Fahrtrichtung Süden an den Kreisverkehr angebunden ist, wird diese Veloroute Richtung Süden verlegt. Der Heckhofweg und die Robert-Perthel-Straße werden dann über die neue Veloroute auf Höhe der Hausnummer 48 angebunden. Hier werden zusätzliche kleine bauliche Maßnahmen (voraussichtlich Bordsteinabsenkungen) den zukünftigen Fahrradverkehr optimieren. Nach Umbau wird das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden be- obachtet, um gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen durchzuführen. Streckenplanung Robert-Perthel-Straße Im nördlichen Planungsbereich wird der derzeit vorhandene bauliche, nicht benutzungspflichtige Radweg zukünftig zurückgebaut, sodass die Gehwege entsprechend verbreitert werden können. Um weiterhin eine sichere Radverkehrsführung anzubieten, werden Radfahrstreifen in einer Brei- te von 2,0 Metern auf der Fahrbahn markiert, die vom ruhenden Verkehr mit einem 0,5 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen abgesetzt sind. Um die Signalwirkung von Roteinfärbung auf der Fahrbahn zu erhalten, werden diese in der Re- gel nur punktuell an Gefahrenstellen und Örtlichkeiten, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, eingesetzt. Aufgrund der Anzahl und Dichte der im Planungsbereich angesiedelten Gewerbebe- triebe, deren Zufahrtsbereiche einer Roteinfärbung bedürfen, empfiehlt die Verwaltung, die Rad- fahrstreifen in diesem Bereich vollflächig auf ganzer Länge rot einzufärben. Um eine einheitliche Radverkehrsführung auf der Robert-Perthel-Straße zwischen Longericher Straße und Heckweg gewährleisten zu können, wird diese Querschnittsgestaltung bis zum Kreisverkehr Heckweg fort- gesetzt. Hierfür erfolgt eine gesonderte Planung, die zeitgleich mit dem Kreisverkehr Robert- Perthel-Straße/Longericher Straße umgesetzt wird. Im südlichen Bereich der Planung wird der Radverkehr von dem baulichen Radweg über Radver- kehrsschleusen auf die Fahrbahn und anschließend über Schutzstreifen von 1,75 Metern Breite in den Kreisverkehr geführt. Im Bereich der Longericher Straße werden zukünftig Schutzstreifen von 1,50 Metern Breite mar- kiert. Im nördlichen Bereich der Planung werden zwischen Gehweg und markierten Radfahrstreifen Kfz-Stellplätze in Breiten von 2,50 Meter markiert. Dieses geht im weiteren Verlauf der Planung in halbseitig markiertes Gehwegparken über, welches sich in der Anschlussplanung fortsetzt. 4 Öffentlicher Nahverkehr Entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2020 wird die Haltestel- le Hugo-Junkers-Straße im Rahmen der Planung möglichst nah an den geplanten Kreisverkehr verlegt, um eine verbesserte Schulanbindung aus dem südlich gelegenen Stadtteil Bilderstöck- chen zu erzielen. Die veränderte Lage der bisherigen Bushaltestelle Hugo-Junkers-Straße zum Kreisverkehr ist mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) abgestimmt. 3. Bilanzierung der Gesamtplanung Das derzeit bereits vorhandene, ungeordnete Parken am Fahrbahnrand wird zukünftig durch Markierungen geordnet. Die Anzahl der Kfz-Stellplätze bleibt demnach weitestgehend unverän- dert erhalten. Ein Angebot an Fahrradstellplätzen im Planungsbereich fehlt derzeit. Die Planung sieht zukünftig 18 Fahrradstellplätze, vorwiegend in Kreisverkehrsnähe, vor. 4. Straßenbaubeiträge (KAG) Der Umbau der Kreuzung Longericher Straße/Robert-Perthel-Straße und der Ausbau der an- grenzenden Straßenbereiche löst keine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG aus. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von rd. 1.938.400 € setzen sich zusammen aus In- vestitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1.871.230 € für den Ausbau eines Kreisverkehrs im Be- reich der Robert-Perthel-Straße/Longericher Straße und die Verlegung der Bushaltestelle Hugo- Junkers-Straße sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 67.170 € für die Beleuchtung. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung ge- stellt. In der Maßnahme ist die Verlegung der Bushaltestelle Hugo-Junkers-Straße mit gleichzeitigem Umbau zu Buskaps enthalten. Dieser Umbau ist grundsätzlich förderfähig nach § 12 ÖPNVG NRW. Ein entsprechender Finanzierungsantrag wird dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland als Fördergeber in Kürze übersandt. Für den Bau des Buskaps Hugo-Junkers-Straße werden nach heutiger Kostenschätzung an zuwendungsfähigen Kosten 32.400 € veranschlagt. Unter Zu- grundelegung eines 90 %igen Fördersatzes ergeben sich damit Zuwendungen in Höhe von rd. 29.160 €. Die Durchführung der Maßnahme ist im III. Quartal 2022 vorgesehen. Die im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen investiven Mittel für noch notwendige Planungsleistungen in Höhe von rd. 60.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6610 - Stra- ßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel werden im Rahmen des Hpl.- Anmeldeverfahrens 2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für den Ausbau des Kreisverkehrs im Bereich der Robert-Perthel- Straße/Longericher Straße in Höhe von 1.778.830 € bei Finanzstelle 6601-1201-0-6610 - Stra- ßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten sowie für die Verlegung der Bushaltestelle Hugo- Junkers-Straße in Höhe von 32.400 € bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359 – Anpassung Haltestel- len Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 ( Auszahlungen für Baumaßnahmen) berücksichtigt. 5 Des Weiteren werden im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2022 einschließlich Mittelfristpla- nung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2023 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 37.424,60 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 583,20 € berücksichtigt. Zudem werden im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2022 einschließlich Mittelfristplanung im gleichen Teilergebnisplan ab 2023 ff. entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung der Beleuchtungskosten eingeplant. Die genannten Aufwendungen führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 6. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 7. Dringlichkeitsbegründung Die Maßnahme dient dazu die Verkehrssicherheit insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der naheliegenden Gesamtschule Ossietzkystraße zu erhöhen. Durch die Einrichtung des Kreis- verkehres sollen die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehres auf der Robert-Perthel-Straße ge- senkt und die Querung für zu Fuß Gehende verbessert werden. Die Verwaltung bittet daher um Aufnahme der Baubeschlussvorlage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks- vertretung Nippes, um eine Verzögerung der Maßnahme von mindestens zwei Monaten bis zum nächst möglichen Beschlussdatum zu verhindern. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan – Kreisverkehr Robert-Perthel-Straße
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1„Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Dass der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr umgebaut werden soll ist bereits beschlossen. Der Kreisverkehrsausbau lässt so gut wie keine gestalterischen Spielräume zu, die für eine Öffentlichkeitsbeteiligung relevant wären. Die geometrischen Abmessungen des Kreisverkehres (Gesamtdurchmesser, Durchmesser der Insel etc.) sind durch die einzuhaltenden Richtlinien sowie den fahrgeometrisch notwendigen Flächenbedarf vorgegeben. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausrei chen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.12, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt
  2. 03.05.2021 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz