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2022/0006

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle 'TZ Rhein Main'

Magistratsvorlage 21.12.2021

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2022/0006

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2022/0006

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.01.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0006 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  21066-9180 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Verlegung und Verbreiterung des Geh - und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im 
Bereich der Haltestelle "TZ Rhein Main"  
 
Vorlage vom: 21.12.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Maßnahme „Verlegung und Verbreiterung des 
Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein 
Main“ wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Magistrat nimmt die Gesamtkosten in Höhe von 695.000 € und den damit 
verbundenen Mehrkostenaufwand in Höhe von insgesamt 315.000 € zur Kenntnis.  
3. Zur Finanzierung der Mehrkosten werden die nötigen Haushaltsmittel aus dem 
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4, Investitions -Nr. 21066-9180. Kostenstelle 
066-000-0530 zur Verfügung gestellt.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.12.2021 
 
Der bestehende Geh - und Radweg, der westlich des Zweifalltorwegs in der Grünanlage 
parallel zur Rheinstraße verläuft, musste im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“ baulich  
verändert werden (MV 2020/0001). Diese Notwendigkeit ergab sich aus dem Bau der Geh - 
und Radwegbrücke über die Rheinstraße. Im Zuge der erforderlichen Anpassungen wurde der 
Geh- und Radweg verbreitert.  
 
Die Kosten für Ausbau und Verlegung des Geh - und Radweges sowie die Kosten für das 
dadurch erforderliche Trogbauwerk und die daraus resultierende Leitungsumlegung  
durch die entega wurden aus dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4, 
Investitions-Nr. 21066-9180, Kostenstelle 066 -000-0530 finanziert. Gemäß der damaligen 
Kostenschätzung wurde für die Verlegung des Geh - und Radwegs inkl. aller 
Ingenieurleistungen sowie die Leitungsumlegung durch die entega auf rund 380.000 € 
beziffert. Für die reinen Bau kosten wurden 252.000 € veranschlagt.  
 
Aufgrund der notwendigen Tieferlegung des Weges wurden Stützwände in unmittelbarer Nähe 
zu den neuen Brücken -Bauwerksfundamenten erforderlich, die in deren direkten 
Einflussbereich liegen. Zur Sicherstellung der Gewäh rleistung der Fundamente und des 
Bauwerkes selbst wurde die Maßnahme daher durch die mit dem Brückenbau beauftragte 
ARGE ausgeführt. Zur Herstellung der Stützwände wurde eine zusätzliche 
Baustelleneinrichtung erforderlich. Zusätzlich musste das Versorgungs unternehmen die 
bestehende Gasleitung im Geh - und Radweg umlegen.  
 
Die Mehrkosten sind im Wesentlichen über den Nachtrag (zusätzliche Leistungen nach § 2(6) 
VOB/B) sowie über Mehrmengen aus Positionen des Haupt -Leistungsverzeichnisses 
entstanden. Die Koste n des Nachtrags sowie die Mehrmengen für den Ausbau des Geh - und 
Radwegs wurden separiert und im Rahmen der Abrechnung der Brückenbaumaßnahme über 
einen gesonderten Kostenträger abgerechnet.  
 
Als kostensteigernd wirkten sich u. a. folgende notwendigen Maß nahmen aus:  
 
1. Gestörter Bauablauf  
Für die Arbeiten zur Verlegung der Versorgungsleitungen wurde das Baufeld bereichsweise 
von der ARGE an die Firma SAR (im Auftrag der e-netz) übergeben, was zu einer 
Bauzeitenunterbrechung bzw. einem Baustillstand von 2,5 Monaten geführt hat. 
 Die ARGE konnte in diesem Zeitraum keine Arbeiten durchführen, sodass ein zusätzlicher 
An- und Abtransport der Geräte aus dem Baufeld erforderlich wurde. 
 Durch die temporäre und bereichsweise Baufeldübergabe resultierten ein zusätzlicher 
Koordinierungsaufwand sowie die Notwendigkeit der Teilnahme an zusätzlichen 
Ortsterminen durch die ARGE. 
 Das Aufsichtspersonal der ARGE konnte in dieser Zeitspanne nicht anderweitig eingesetzt 
werden. 
 Es wurde eine zusätzliche Beweissicherung zur Übergabe des bereichsweisen und 
temporären Baufeldes zwischen der ARGE und SAR vor und nach der Ausführung 
erforderlich. 
 Ebenfalls wurde ein zusätzlicher Rückbau und Neuanschluss der Versorgungsleitungen 
zur BE-Fläche erforderlich, da diese die Umlegung der Versorgungsleitungen behindert 
hätten. 
 Nach der Leitungsumlegung mussten mehrere Fundamente durch die ARGE erneut 
freigelegt, gesäubert und gesichert werden.

- 4 - 
2. Zusätzliche Leistungen 
 Für die Radwegtieferlegung wurde unmittelbar an einem Fundament des 
Brückenbauwerks nachträglich eine Stützwand notwendig. Für die Herstellung dieser 
Stützwand musste ein Oberleitungsmast der HEAG- abgestützt werden. Dafür musste 
eine Aufstandsfläche hergestellt werden. 
 Für die Zuwegung des Brückenbauwerks wurde ein geänderter Aufbau des 
Straßenoberbaus während der Bauphase angeordnet und zudem die Ausführung 
nachträglich mit Banketten und Entwässerungsmulden ergänzt. 
 Die vertraglich vereinbarten Zu- und Ausfahrten waren zum Zeitpunkt der Entsorgung des 
Bodenmaterials nicht mehr nutzbar, da das Brückenbauwerk bereits errichtet war. Durch 
die beengten Platzverhältnisse musste die Bodenentsorgung mit 4-Achsern über den 
Geh- und Radweg nach Griesheim erfolgen, was zu erheblichen Mehrfahrten und 
Mehraufwänden geführt hat. Aufgrund der großen Aushubmassen und der 
abfalltechnischen Einstufung in die Kategorie Z2 sind erhebliche Mehrkosten entstanden.  
 
Zur Finanzierung des Mehrkostenaufwands werden die nötigen Haushaltsmittel aus dem 
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4, Investitio ns-Nr. 21066-9180, Kostenstelle 
066-000-0530 zur Verfügung gestellt.  
 
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Rheinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0006
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.12.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00