3489/2021
Institutionelle Förderung der Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. (KGAM zamus)
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Anlage 1- Beschlussvorlage 2145/2020, Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen, Finanzausschuss 07.09.2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2145/2020 Freigabedatum 10.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe und Bezuschussung von Maßnahmen aus „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ von 50.000 Euro im Teilergebnisplan 0416 – Kultur- förderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2020. Sofern von der Verwaltung eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zu- schusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger beabsichtigt ist, die 50 Prozent des Ursprungs- betrags übersteigt, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 150.000 Euro werden über eine gesonderte Beschlussvorlage eingebracht. Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 200.000 Euro für „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ einmalig zur Ver- fügung gestellt. Hintergrundinformationen zu ZAMUS Das ZAMUS – Zentrum für Alte Musik Köln wurde 2011 auf Initiative des Landes NRW, der Stadt Köln und des Orchesters Concerto Köln unter Einbeziehung der Kölner Akteure der Alten Musik ge- gründet. Hauptziel war und ist es, die künstlerische Arbeit im Bereich der Alten Musik zu unterstützen und zu stärken. Dazu werden vergünstigte Proben- und Büroräumen sowie ein Instrumentenpool, ein Notenarchiv und eine Fachbibliothek zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Das ZAMUS bietet heute über 160 Musikerinnen, Musikern und Ensembles eine Plattform für ihre vielfältigen Aktivitäten, dazu zählen die wissenschaftliche Erforschung historischer Aufführungspraxis, Musikvermittlungsprojekte sowie Kinder- und Familienkonzerte, die Vernetzung und Weiterbildung der Akteure der Alten Musik, die Herausgabe eines Online-Newsletters und eines NRW- Veranstaltungskalenders und nicht zuletzt die Veranstaltung des Kölner Fests für Alte Musik. 3 Perspektiven Der Erhalt und Ausbau von Infrastruktur ist eines der vorrangigen Ziele der Kulturentwicklungspla- nung (Querschnittsthema: Räume). Seit dem Jahr 2011 ist das ZAMUS – Zentrum für Alte Musik Köln auf dem Heliosgelände auf einer Fläche von 1.000 qm untergebracht. Im Rahmen der Sanierung des Objekts Rheinlandhalle/Heliosturm besteht nun die Möglichkeit, das ZAMUS um weitere 1.000 qm auf insgesamt 2.000 qm zu erweitern. Die Planung umfasst die bauli- che und akustische Ertüchtigung des bestehenden Probensaals für die Einstudierung großer Chor- und Oratorienwerke, zusätzliche Gästezimmer, Stimmzimmer, Büros, Co-Working Spaces, einen wei- teren Proben- und Konzertsaal für ca. 200 Zuschauer (einschließlich eines Foyers) sowie die Unter- bringung des Studios für elektronische Musik des WDR. Damit würde das ZAMUS zu einem „Haus der Musik“ erweitert werden, dessen Infrastruktur allen Akteuren und Ensembles der gesamten Musikszene (Klassische, Alte, Neue, Globale, Elektronische Musik und Jazz) zur Verfügung stehen würde. Mit der Öffnung für alle Teilszenen und mit Kooperati- onspartnern wie der Kölner Philharmonie, dem WDR und den Musikhochschulen des Landes würde eine deutschlandweit einzigartige Kultureinrichtung von überregionaler Strahlkraft entstehen. Das wegweisende Alleinstellungsmerkmal wäre die Bündelung der Teilszenen und die Möglichkeit des wissenschaftlich-künstlerischen Zusammenwirkens an einem Produktions- und Aufführungsort. Das „Haus der Musik“ wäre gleichermaßen ein Ort der Tradition wie ein Labor der Zukunft. Notwendige Planungen Im Rahmen einer ersten Grundlagenermittlung hat sich u.a. die Notwendigkeit zur Erstellung von wei- teren Gutachten (Brand- und Schallschutz, Elektro- und Medientechnik) sowie zu diversen Umpla- nungen ergeben. Deren Ergebnisse dienen zukünftig auch dazu, die nutzerspezifischen Bauleistun- gen und die vom Vermieter zu erbringenden Bauleistungen voneinander abzugrenzen und zu definie- ren, da dies Voraussetzung für die Festsetzung des zukünftigen Mietpreises ist. Die Leistungen um- fassen im Einzelnen, die Prüfung folgender Themenblöcke: Konzeptionierung und Varianten 25.000 € Schallschutz 15.000 € Brandschutz 10.000 € Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro- und Medientechnik 12.500 € Die Planungskosten zum Ausbau des ZAMUS zu einem „Haus der Musik“, einschließlich der Unter- bringung des Studios für elektronische Musik des Westdeutschen Rundfunks, belaufen sich auf ins- gesamt 62.500 Euro. Der die vorgesehene Fördersumme von 50.000 Euro übersteigende Restbetrag von 12.500 Euro wird durch Eigenmittel des ZAMUS erbracht. Berücksichtigung des „Studios für elektronische Musik“ des WDR Das auf Initiative von Herbert Eimert 1953 in Betrieb genommene Studio für elektronische Musik des WDR steht im Rang eines internationalen Kulturguts, dessen herausragende kulturelle und musikhis- torische Bedeutung unbestritten ist. Es war das erste Studio seiner Art und spiegelt die Geschichte der elektronischen Musik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wider. Ohne Übertreibung kann man sagen, dass die Wiege der elektronischen Musik in Köln stand. Nach der Schließung des Studios im Jahr 2001 gab es mehrere vergebliche Versuche das Studio zu retten – zuletzt sollte es in Schloss Mödrath untergebracht werden. Nach dem Scheitern auch dieses Versuchs drohte der Umzug des Studios ins Musikinstrumenten-Museum nach Berlin. Mit einer An- siedlung im ZAMUS und der Inbetriebnahme als Produktions- und Ausbildungsstudio besteht die einmalige Chance, das Studio in eine bestehende Infrastruktur zu integrieren und dauerhaft in Köln zu halten. Beteiligung des Landes / finanzielle Perspektive Am 19.06.2020 gab es bezüglich der Unterbringung des Studios für elektronische Musik des WDR 4 und der Erweiterung des ZAMUS zwei Ortstermine mit Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen in Köln. Da- ran teilgenommen haben unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des WDR, der Bauwens GmbH, des ZAMUS, des Architektenbüros Jocks Planungen und der Kulturverwaltung. In Ossendorf, wo das Studio behelfsweise eingelagert ist, konnten sich alle Beteiligten einen unmittelbaren Eindruck von den technischen Geräten verschaffen. Im ZAMUS in Ehrenfeld wurden die Bestandsflächen und die neu zu erschließenden Flächen besichtigt. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass die Erweiterung und die kulturelle Nutzung als „Haus der Musik“ eine Bereicherung sei, wobei Frau Ministerin Pfeiffer- Poensgen die Lage und die kulturelle Umnutzung des ehemaligen Industriegebäudes positiv hervor- hob. Zudem wurde die Unterbringung des Studios für elektronische Musik im ZAMUS seitens des Landes und des WDR sehr begrüßt. Eine finanzielle Beteiligung wurde daher auch bereits in Aussicht gestellt. Der Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. / ZAMUS werden die Räumlichkeiten im Heliosturm seit 2011 von der PE Ehrenfeld GmbH & Co KG (Bauwens Holding) mietfrei zur Verfügung gestellt. Nach der Renovierung und dem Ausbau erwartet der Vermieter eine noch zu verhandelnde Miete für die insgesamt 2.000 qm. Nach ersten Schätzungen würden sich die Betriebskosten einschließlich Miete im Jahr 2021 auf ca. 460.000 Euro und ab dem Jahr 2022 auf ca. 760.000 Euro pro Jahr belaufen. Dem stehen zu erwar- tende Einnahmen von 309.000 Euro im Jahr 2021 und 354.000 Euro ab dem Jahr 2022 gegenüber, in denen der städtische Zuschuss von 80.000 Euro und der Landeszuschuss von 110.000 Euro sowie Drittmittel weiterer Förderer schon berücksichtigt sind. Der zusätzliche Mittelbedarf beliefe sich in 2021 somit auf ca. 150.000 Euro und ab dem Jahr 2022 auf ca. 400.000 Euro. Sofern das Land hälf- tig mitfördern würde (s. o.), fielen für die Stadt zusätzliche Fördermittel in 2021 von ca. 75.000 Euro und ab dem Jahr 2022 von ca. 200.000 Euro an. Der WDR hat einmalig 500.000 Euro für die Unter- bringung des Studios in Aussicht gestellt (nutzerspezifische Einbauten, Transport, Aufbau und Inbe- triebnahme des Studios). Umsetzung: Für die Bezuschussung von Maßnahmen aus „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ sieht die Kulturverwaltung 2020 ein Förderbudget in Höhe von 200.000 Euro vor. Entsprechend den obigen Ausführungen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Be- zuschussung von Maßnahmen zur „Konzeptionierung und Gutachtenerstellung“ bis maximal 50.000 Euro und damit 25 % des Gesamtbudgets vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 50.000 € ste- hen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfü- gung. Die Mittel stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den Haushaltsplan 2020/2021. Die Maßnahme ist nötig, da der steigende Bedarf nach Proben- und Produktionsräumen der Akteure und Ensembles sämtlicher Teilszenen (Alte, Klassische, Neue, Globale, Elektronische Musik sowie Jazz) ohne eine Realisierung sonst noch weniger gewährleistet werden könnte. Zudem droht der Weggang des Studios für elektronische Musik des Westdeutschen Rundfunks in das Instrumenten- museum nach Berlin. Vor diesem Hintergrund dient die Umsetzung der Maßnahme aus den Mitteln dieses Förderbudgets der notwendigen Struktursicherung des ZAMUS im Sinne eines zukünftigen „Hauses der Musik“. Je nach Ausgang des zu erstellenden Gutachtens erfolgt im Nachgang ein Ratsbeschluss zu dem geplanten „Haus der Musik“ inklusive der Unterbringung des Studios für elektronische Musik und der daraus resultierenden Folgekosten.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3489/2021 Freigabedatum 26.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Institutionelle Förderung der Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. (KGAM zamus) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Umsetzung der für 2020/2021 im Haushaltsplan vorgesehenen institutionellen Förderung für die Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. / „zamus: Zentrum für alte Musik Köln“ (80.000 Euro/Jahr) und der Finanzierung des „Fest für alte Musik“ / seit 2021 neu: „zamus: early mu- sic festival“ (200.000 Euro/Jahr) mit jährlich insgesamt 280.000 Euro sowie deren Fortführung ab 2022ff vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022ff. Darüber hinaus beschließt der Rat eine Aufstockung der institutionellen Förderung für das Jahr 2021 im Umfang von 60.000 Euro für Beratungskosten der Kölner Gesellschaft für Alte Musik e.V. Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 340.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 280.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Institutionelle Förderungen nichtstädtischer Einrichtungen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur, Film, bildende Kunst, Wissenschaft und Forschung sind dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Entscheidung vorzulegen (§ 13 Absatz 1 Nr. 12 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln). Die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussfassung würde sich über den Geltungsbereich des Haus- halts 2020/2021 erstrecken, daher soll die Beschlussfassung im Rat erfolgen. Regulärer Betriebskostenzuschuss 2020ff Durch Beschluss des Rates vom 17.11.2016 (BV 3379/2016) war die institutionelle Förderung des KGAM e.V. für das Zentrum für alte Musik - zamus zweckgebunden für den Ausbau des „Fest für alte Musik“ um 40.000€ auf insgesamt 155.000€ ausgeweitet worden. Diese teilte sich auf in Betriebskos- ten des zamus in Höhe von 80.000€ und des Fests in Höhe von 75.000€. Im durch den Rat beschlos- senen Haushaltsplan 2020/2021 wurden für das zamus in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 je- weils 280.000€ vorgesehen. Darin enthalten ist ein gestiegener Anteil für das Fest von 200.000€. Hintergrund zum Fest für alte Musik: Seit 2010 veranstaltet das zamus/KGAM das Kölner Fest für Alte Musik, das an 10 Tagen im Februar/ März stattfindet. Dieses hat sich zu einem festen Angebot der hochwertigen Musikveranstaltungen 3 etabliert und konnte in 2020 sein 10-jähriges Jubiläum begehen. Das Festival hat sich zu einer Platt- form für die lokale Alte Musikszene wie auch für internationale Gastensembles entwickelt. Um die- sem, internationalisierten Anspruch gerecht zu werden, wurde das Fest ab 2021 in „zamus: early mu- sic festival“ umbenannt. Die Gesamtkosten des Festes lagen vor 2020 zwischen 100.000 € und 120.000 €, was für ein Festival dieser Größenordnung weit unterfinanziert war. Mit der Umbenennung in zamus: early music festival war auch eine künstlerische Neuausrichtung des Festivals hin zu einem Produktionsfestival verbunden. Es reicht heute für ein international ausgerich- tet Festival nicht mehr aus, renommierte Solist*innen und Ensembles mit bekannten Musikprogram- men zu präsentieren, es müssen auch neue Formate erprobt, angrenzende Kunstsparten wie Tanz einbezogen, Premieren von Neubearbeitungen präsentiert, diskursive Formate wie Symposien einbe- zogen und nicht zuletzt Neuproduktionen erstellt werden. Die Neuausrichtung als international beach- tetes Produktionsfestival dient der Profilierung im internationalen Vergleich und ist zwangsläufig mit einem höheren Finanzbedarf verbunden. So ist beispielsweise der Aufwand für Künstler*innengagen von 95.000 Euro (2019) auf 190.000 Euro (2021) angestiegen, der Aufwand für das Festival beträgt insgesamt 319.000 Euro (ohne Overheadkosten). Mit dieser Vorlage soll die - ausgehend vom Haushalt 2020/2021 - auch im Haushaltsplanentwurf 2022 berücksichtigte institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt jährlich 280.000 Euro an den KGAM e.V. formal beschlossen werden – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Dieser Beschluss bezieht sich auch auf nachfolgende Jahre. Einmaliger Sonder-Betriebskostenzuschuss 2021 Auf Basis der Vorlage 2145/2020 (siehe Anlage) hatte der Finanzausschuss die Freigabe und Bezu- schussung von Maßnahmen aus „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“ von 50.000 Euro im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilergebnisplanzeile 15 – Transferauf- wendungen im Haushaltsjahr 2020 beschlossen. In dieser Vorlage ist die Perspektive für einen Ausbau des zamus zu einem um das historische Studio für elektronische Musik des Westdeut- schen Rundfunks erweiterten Aufführungs-, Produktions- und Vermittlungsort (Zamus 2.0/SEM) in der Heliosstraße in Köln-Ehrenfeld beschrieben. Die dort aufgezeigten Planungskosten wurden erbracht und der beschlossene Zuschuss abgewickelt. Ziel der Bezuschussung war, die nutzerspezifischen von den vom Vermieter zu erbringenden Bauleis- tungen abzugrenzen und zu definieren, da dies Voraussetzung für die Festsetzung des zukünftigen Mietpreises ist. Die fortschreitende detaillierte Prüfung des Ausbau- und Betreiberkonzeptes für ein zamus 2.0/SEM in der Heliosstraße sowie der möglichen Förderkulisse von Stadt und Land hat nun einen Wechsel in der Konzeptionierung der Ausbau-Planung sowie des Mietkonstrukts ergeben. Bislang sollten die nutzerspezifischen Umbaumaßnahmen gemäß den Planungen des KGAM bzw. zamus durch dieses selbst finanziert werden, und wesentlich durch entsprechende investive Bauzuschüsse durch Land und Stadt unterstützt werden. Damit wäre mit dem Investor eine marktgerechte Miete auszuhandeln gewesen, welche sich auf den von ihm bereitgestellten Bauzustand stützt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Förderkulisse zum einen an förderrechtliche Grenzen stößt sowie für die dann zu installie- rende Bauherrin KGAM erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bedeuten würde. So ist aus förderrechtlicher Sicht ein Vorhaben, einen Kulturbetrieb investiv zu fördern, damit dieser die öffentlichen Mittel 1:1 an einen privaten Investor weitergibt, kritisch zu bewerten. Die Linie zwi- schen dem Investor/Vermieter/Bauherren und dem Fördermittelnehmer KGAM e.V. könnte dabei nicht trennscharf gezogen werden und ggf. nicht aufrecht erhalten werden: während der private Inves- tor die Mittel erhält und verbraucht, wäre bei Schwierigkeiten der KGAM Ansprechpartner der beiden öffentlichen Förderbehörden und müsste im Streitfall die privatrechtlichen Wege gehen. Zudem müsste der KGAM e.V. die anstehenden, sehr komplexen und umfassenden Baumaßnahmen für die nutzerspezifischen Einbauten in der Kubatur des Investors selbst steuern und verantworten (z. 4 B. Haftungsfragen). Diese Aufgabe scheint – selbst bei Unterstützung durch einen eigenen Architek- ten – für den KGAM kaum leistbar und wäre auch langfristig – ebenso für die öffentlichen Fördergeber - mit zu vielen Risiken verbunden. So sind die Beteiligten des KGAM mit den Vertreter*innen des Landes und der Stadt zu dem gemein- samen Schluss gekommen, das nutzerspezifische Bauvorhaben besser durch den Investor, der gleichzeitig Bauherr ist, durchführen zu lassen und als sogenannten Vermieterzuschuss befristet in die Mietzinskalkulation einzurechnen. Die weiteren Verhandlungen der künftigen Mieterin KGAM e.V. mit dem Investor/Bauherren/Vermieter sowie die Prüfung der komplexen interdisziplinären Materie bei diesem Vorhaben ist für die Beteilig- ten der KGAM – insbesondere unter Berücksichtigung von langfristig möglichen Folgen/Risiken, z B. zur Haftung oder zum wirtschaftlichem Betrieb, kaum ohne das Heranziehen externer juristischer, baufachlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise eigenständig zu bewerkstelligen. Die Begleitung von Land und Stadt kann sich hierbei nur auf die förderrechtlichen Rahmenbedingungen beziehen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der KGAM e.V., sich entsprechende Beratungsleitungen einzu- kaufen und hat für die dadurch einmalig steigenden Betriebskosten bei der Stadt einen entsprechen- den, höheren institutionellen Zuschuss für das Jahr 2021 beantragt. Es entstehen kurzfristig folgende zusätzliche Betriebskosten: - Betriebswirtschaftliche Beratung: ca. 20.000 Euro - Beratung Architekt: ca. 20.000 Euro - Beratung Steuerbüro: ca. 10.000 Euro - Beratung Rechtsanwalt:: ca. 10.000 Euro Im Rahmen der Beratung sollen insbesondere auch die Gründung einer gGmbH / UG geprüft werden, um im Hinblick auf die zu leistenden Mieten flexiblere Möglichkeiten der Besteuerung zu erhalten; zudem müssen Ergänzungen/Formulierungen zum Mietvertrag und zur Abgrenzung von nutzerspezi- fischen zu vermieterseitigen Einbauten usw. (nicht abschließende Aufzählung) baufachlich kalkuliert und rechtlich geprüft werden. Die Kulturverwaltung sieht hier einen dringenden Beratungsbedarf zur inhaltlichen und juristischen Absicherung des KGAM e.V. mit dem Ziel eines in der Zukunft tragfähigen Gesamtkonstrukts. Daher wird die Bezuschussung in dem beantragten Umfang von maximal 60.000 Euro in 2021 vorgeschla- gen. Ausblick Vor dem beschriebenen Hintergrund haben KGAM e.V., Land und Stadt den Investor gebeten, die nutzerspezifischen Einbauten als Vermieterzuschuss als gesonderten Mietzinsanteil zu berechnen. Die Verhandlungen mit dem Investor werden aktuell auf der Leitungsebene von KGAM, Land, Stadt und Investor fortgeführt. Dabei steht neben der marktkonformen Miete auch eine trennscharfe Be- trachtung der vermieter- und der nutzerspezifischen Kostenverteilung im Fokus. Die durch das zamus bzw. die Stadt schon finanzierten Leistungen sind hierbei selbstverständlich zu berücksichtigen. Diese Verhandlungen bleiben abzuwarten. Der künftige Mietzins, der zu befristende Mietaufschlag für den Vermieterzuschuss und die zu erwartenden Nebenkosten würden bei einem Mietvertragsab- schluss durch den KGAM e.V. wesentliche Finanzpositionen in dessen Wirtschaftsplan bilden. Somit ergäben sich unmittelbare Folgen auf die dann benötigte Bezuschussung durch Land und Stadt im Rahmen einer institutionellen Förderung bzw. der Betriebskostenzuschüsse. Hierzu lassen sich der- zeit noch keine belastbaren Zahlen nennen. Es ist weiterhin beabsichtigt, die Förderung von Land und Stadt grundsätzlich paritätisch vorzunehmen. Die mit der Beschlussvorlage Nr. 2145/2020 aufgezeigten konsumtiven Mittelbedarfe werden jedoch mit Blick auf den absehbar höheren, zu zahlenden Mietzins überschritten, eine investive Bezuschus- sung nebst konsumtiver Berücksichtigung von Abschreibungskosten jedoch gleichzeitig entfallen. Die Mittel für den Betriebskostenzuschuss 2022ff sind in veralteter, d. h. ggf. nicht mehr auskömmlicher Höhe im Haushalt 2022 und in der Mittelfristplanung eingeplant. 5 Falls die Verhandlungen zu der angestrebten Realisierungsfähigkeit des zamus 2.0/SEM führen, wird dem Rat zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage mit dem angepassten Betreiberkonzept nebst Wirtschaftsplan vorgelegt werden. Finanzierung Regulärer Betriebskostenzuschuss 2020ff Die Mittel in Höhe von 280.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teil- ergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung. Die Ver- waltung hat den Betrag ebenfalls im Haushaltsplanentwurf 2022 an gleicher Stelle berücksichtigt (zzgl. einer Aufstockung um 22.250 Euro). Die Mittel stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. Die ab 2023 auf dieser Basis erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat VII – Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb der dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Finanzierung weiterer benötigter Aufstockungen für 2022ff als Folgewirkung des skizzierten Aus- bauvorhabens wird in der vg. Ratsvorlage thematisiert werden. Einmaliger Sonder-Betriebskostenzuschuss 2021 Die Mittel in Höhe von maximal 60.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage zum Haushalt als auch dem kulturfachlichen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken. Ohne eine Förderung des zamus als auch des erfolgreichen early music festival in ausreichendem Umfang durch das Land NRW und die Stadt Köln wäre ein weiterer Betrieb nicht mehr möglich. Der angestrebte Ausbau des zamus mit dem Erhalt und der Integration des historischen Studios für elektronische Musik dient als Stärkungsmaßnahme für die freie Musikszene ebenfalls dem Struktur- erhalt der freien Kölner Kulturszene insgesamt. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge- schlossen werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist zur Schaffung der Planungs- und Betriebsgrundla- ge zum Jahresanfang 2022 für die die KGAM zamus, einschließlich des „zamus: early music festival“, sowie zur Fortführung der Vorbereitung des Ausbauvorhabens, dringend notwendig. Anlage Beschlussvorlage 2145/2020 zur Freigabe und Bezuschussung von Maßnahmen aus „Zuschuss ZAMUS für technische Herrichtung von Räumen“, beschlossen im Finanzausschuss 07.09.2020
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heliosstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3489/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2021
- Erstellt
- 01.10.2021 13:04