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2012/0048

Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften

Magistratsvorlage 06.02.2012

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2012/0048

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2012/0048

2344 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.02.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Rechtsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0048 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 1113-30-Rechtswesen  
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurk undung von Grundstücksgeschäften 
 
Vorlage vom: 06.02.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis. 
 
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.02.2012  
 
 
Begründungsseite: 
 
 
Bericht:
 
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß 
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der 
Reihe nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach der Liste 
vergeben. Wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich 
mit dem Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. 
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll.  
 
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt 
eine Notarliste. Im Jahr 2011 wurden 123 Notaraufträge vermerkt. In 10 Fällen konnte die 
Stadt den Notar benennen. In 5 Fällen konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem 
die Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden 
somit 15 Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste 
vergeben. In 108 Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus.  
 
 
 
Darmstadt, den 06.02.2012 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

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TOP 49
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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0048
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.02.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00