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2603/2021

Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.08.2021

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Anlage 1 - Übersicht über die Willkommensprojekte und die aktuelle Bedarfslage

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Übersicht über die Willkommensprojekte und die aktuelle Bedarfslage

7986 Zeichen

Übersicht über die Willkommensprojekte und die aktuelle Bedarfslage: 
 
Seit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2014 ist die Zahl der 
zugewanderten Menschen aus Bulgarien und Rumänien stetig und deutlicher 
gestiegen als aus anderen EU-Ländern. Viele dieser Menschen versuchen ihre 
schwierige ökonomische und soziale Situation in ihrer Heimat durch 
Erwerbstätigkeiten in anderen europäischen Ländern, so auch in Deutschland, zu 
verbessern. Das Projekt Willkommen und Ankommen in Köln leistet seit 2014 mit der 
arbeitsmarktaktivierenden Beratung, der Kompetenzfeststellung und weiteren 
Bausteinen einen wichtigen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur 
Armutsbekämpfung. 
 
Im ersten Projekt „Willkommen in Köln (WIK)“ inkl. Alphabetisierung (Laufzeit 
01.01.2014 bis 31.12.2015) stand besonders die Krisenbewältigung im Fokus. 
Menschen kamen mit multiplen Problemlagen nach Köln und standen dem 
Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung, obwohl dies ihr erklärtes und dringendes Ziel 
war. 
 
Wichtigste Bausteine des Projektes: 
- Aufsuchende Beratung 
- Niederschwellige Begegnungsmöglichkeiten 
- Kompetenzfeststellung 
- Sprachkurse 
Im Nachfolgeprojekt „Willkommen in Köln II“ (Laufzeit 01.01. 2016 bis 
31.12.2016) standen alle Maßnahmen im Vordergrund, welche die Selbstständigkeit 
der Menschen förderten. Nach erfolgreicher Stabilisierung war di e Vermittlung in 
Arbeit von enormer Bedeutung für eine gelingende Integration. 
 
Wichtigste Bausteine des Projektes: 
- Arbeitsmarktaktivierende Information, Beratung 
- Kompetenzfeststellung, Bewerbungstrainings und Begleitung 
- Sprachkurse mit Erwerbsweltbezug 
 
Im Zeitraum 2014 – 2016 wurden die Projekte in den Stadtteilen Ehrenfeld, Kalk und 
Mülheim umgesetzt. 
 
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungsprogramms „Starke Veedel-Starkes 
Köln (ISEK) wurde das Projekt mit neuem Titel „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ (WAK) fortgesetzt und weiterentwickelt (Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2018). 
Aufgrund der ausgewiesenen Sozialräume im ISEK konnten die Angebote am 
Standort Ehrenfeld nicht fortgesetzt werden. Neu hinzu kamen die im ISEK 
ausgewiesenen Sozialräume in Chorweiler und Rodenkirchen. Das vom Rat der 
Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossene ISEK (DS-Nr. 2899/2016) sah für den 
weiteren Verlauf des Programms eine Ausweitung von WAK als sozialraum-
übergreifende Maßnahme auf alle insgesamt elf Sozialräume vor. Da aber das Land 
in der laufenden Förderphase überraschend seine Förderschwerpunkte änderte, lief 
die zunächst bewilligte Förderung für das Arbeitsmarktprojekt Ende 2018 aus und 
WAK konnte nicht, wie geplant, bis Ende 2020 auf alle, mit dem ISEK 
beschlossenen, Sozialräume ausgebaut werden.

Wichtigste Bausteine des Projektes: 
- Aktivierung, Heranführung und Integration in den Arbeitsmarkt 
- Koordination und Vernetzung der regionalen Akteure 
- aufsuchende Beratung, Begegnung, Kompetenzfeststellung 
- Stärkung und Förderung der individuellen Ressourcen und Kompetenzen 
- Grundbildungs- und Qualifizierungsangebote, Sprachkurse 
 
WAK wurde in 2019 trotz Wegfall der Landesförderung zunächst mit den gleichen 
Bausteinen wie in den Jahren 2017/2018 fortgeführt. Die Finanzierung erfolgte mit 
städtischen Haushaltsmitteln (in Höhe von 833.500 €). 
 
Durch eine erneute, jedoch deutlich reduzierte städtische Finanzierung in Höhe von 
305.000 €/Jahr (DS Nr.2761/2019) in den Jahren 2020 und 2021 bleibt dem Kölner 
Beratungs- und Unterstützungssystem mit WAK ein wirksamer Bestandteil zur 
Arbeitsmarktintegration erhalten. Aufgrund begrenzter städtischer Ressourcen sind 
die wichtigen Grundbildungsangebote allerdings nicht mehr Bestandteil des 
Angebotes. 
Die geringe Finanzausstattung dieser Grundaufstellung war verbunden mit 
reduzierten städtischen Finanzressourcen und der Annahme, dass das Land NRW 
spätesten in der neuen Förderphase ab 2021 erneute Förderangebote zur 
Unterstützung des Arbeitsmarktzugangs für die Zielgruppe aufruft.  
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ wird im Projektverbund 
zusammen mit den aufgeführten Trägern in folgenden Sozialräumen durchgeführt: 
 
FIZ e.V. – Freunde des  
Interkulturellen Zentrums    - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Humboldt / Gremberg und Kalk  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Meschenich und Rondorf  
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.  - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- 
                                                                  Nord und Keupstraße 
 
 
Teilnahmen und Vermittlungen „Willkommen und Ankommen in Köln“: 
 
2019 
 
In 2019 wurden mit 924 Personen rund 2.270 umfassende Beratungsgespräche zu 
den einzelnen Modulen geführt:  
 
Modul Teilnahmen 
Kompetenzfeststellung 198  
Arbeitsmarktaktivierende Beratung 755 
Bewerbungstraining 258 
Begleitung im arbeitsmarktl. Kontext 111 
Grundbildungsangebote 232 
 
Es gab insgesamt 86 erfolgreiche Integrationen in den Arbeitsmarkt. Diese verteilen sich 
hauptsächlich auf die Tätigkeitsbereiche Logistik, Reinigung, Lieferung und  
Produktion, aber auch auf Gastronomie, Technik, Pädagogik sowie in das Sozial- und 
Gesundheitswesen.

Integration in den Arbeitsmarkt Personen 
Vermittlung in Arbeit 86 
davon sozialvers.pflichtig Vollzeit 39 
davon sozialvers.pflichtig Teilzeit 26 
davon Minijob 21 
 
2020 
 
In 2020 wurden mit 781 Personen rund 2.390 umfassende Beratungsgespräche zu 
den einzelnen Modulen geführt:  
 
Modul Teilnahmen 
Kompetenzfeststellung 117  
Arbeitsmarktaktivierende Beratung 706 
Bewerbungstraining 297 
Begleitung im arbeitsmarktl. Kontext 31 
 
Es gab insgesamt 92 erfolgreiche Integrationen in den Arbeitsmarkt. Diese verteilen sich 
hauptsächlich auf die Tätigkeitsbereiche Logistik, Reinigung, Produktion, Lieferung und 
Erntehelfer, aber auch auf Gastronomie, Handwerk sowie Straßen- und 
Schienenverkehr. 
 
Integration in den Arbeitsmarkt Personen 
Vermittlung in Arbeit 92 
davon sozialvers.pflichtig Vollzeit 43 
davon sozialvers.pflichtig Teilzeit 28 
davon Minijob 21 
 
Die Vermittlungsquoten (9,3 % in 2019 und 11,8% in 2020) sind unter 
Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen der 
Beratenden für den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt (keine oder geringe 
Sprachkompetenz, geringe Qualifikation, prekäre Lebenslage) hoch einzuschätzen. 
 
Trotz der schwierigen Lage aufgrund der Corona-Pandemie konnten in 2020 im 
Vergleich zum Vorjahr mehr Integrationen in Arbeit erzielt werden. Dies zeigt, welch 
wesentlichen Beitrag WAK zur Arbeitsmarktintegration leistet. Trotz Wegfall der 
Präsenzberatungen über einen langen Zeitraum war es durch die etablierten und 
guten Strukturen im Projekt möglich, mit der Zielgruppe weiterhin in Kontakt zu 
bleiben und diese wirkungsvoll in ihren Bemühungen bei der Arbeitsplatzsuche zu 
unterstützen.  
 
„Willkommen und Ankommen in Köln“ bildet mit der Clearingstelle des 
Gesundheitsamtes und den Maßnahmen der humanitären Hilfen in der Vorgebirgstr. ein 
wichtiges und qualifiziertes Gesamtkonzept. Im Maßnahmenkatalog „Humanitäre Hilfen 
für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ wird explizit auf dieses 
abgestimmte Gesamtkonzept verwiesen. Als etablierte Maßnahme, die eine fachlich 
spezialisierte Beratung, Unterstützung und Begleitung in den Arbeitsmarkt für EU-
Zugewanderte anbietet, wird zukünftig ebenso eine enge Kooperation mit dem aktuell 
neu einzurichtenden Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) erfolgen.

Durch den Wegfall der beiden ALVENI-Projekte seit dem 01.01.2021 ist ein bedeutender 
Pfeiler in den Angeboten für die unversorgten Menschen aus Südosteuropa 
weggebrochen. Der niedrigschwellige Beratungszugang fehlt erkennbar und viele dieser 
Menschen wenden sich nun hilfesuchend auch an die Beratenden in WAK. Die 
vielschichtigen Bedarfslagen der Menschen können allerdings mit der begrenzten 
Ressource und der arbeitsmarktlichen Ausrichtung von WAK nicht entsprechend 
aufgefangen werden.

Beschlussvorlage Rat

7055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer 
 2603/2021 
Freigabedatum 
 12.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln„ für Zuwanderinnen und 
Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen 
in Köln“ in den bisherigen Sozialräumen: 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
ab dem 01.01.2022 zunächst bis zum 31.12.2024 beauftragt. 
2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 305.000 € jährlich erfolgt vorbehalt-
lich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff im Teiler-
gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzelle 15 
Transferaufwendungen.  
3. Die Verwaltung wird jährlich über die Maßnahme berichten. 
 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  305.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    305.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) wurde in Form von „Willkom-
mensprojekten“ im Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2018 über Mittel des Landes und des Euro-
päischen Sozialfonds gefördert. 2018 hat die Landesregierung in der laufenden Förderphase 
neue Förderrichtlinien beschlossen. Aufgrund der veränderten Schwerpunktsetzung konnte 
die Fortsetzung des arbeitsmarktbezogenen Projektes ab 2019 nicht mehr über Drittmittel 
sichergestellt werden. Mit Vorlage DS Nr. 3710/2018 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, 
ab 2019 für die Fortführung von „Willkommen und Ankommen in Köln“ städtische Mittel, zu-
letzt 305.000,- € pro Jahr, einzusetzen. Der Beschluss erfolgte befristet bis zum 31.12.2021, 
begründet in der Annahme, dass das Land in der neuen ESF -Förderphase ab 2021 neue 
Unterstützungsmöglichkeiten eröffnet. Die seinerzeitigen Äußerungen des Landes, des Bun-
des und der EU ließen darauf schließen, dass die neue ESF-Förderphase (2021 – 2027) Be-
standteile zum Thema Arbeitsmarktintegration mit Schwerpunkt für Bürgerinnen und Bürger 
aus den südosteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten enthalten wird und somit erneut Förder-
möglichkeiten für diese Zielgruppe eröffnet werden.  
 
Mit Schreiben vom 10.02.2021 an den Städtetag NRW hat das Ministerium für Arbeit, Ge-

3 
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (MAGS -NRW) leider deutlich zum 
Ausdruck gebracht, dass die Förderung von Beratungsstrukturen als ein Baustein zur In-
tegration von Menschen aus Südosteuropa in den Arbeitsmarkt nicht mehr Bestandteil der 
neuen Förderphase ist. Durch die aktuell veröffentlichte ESF-Förderrichtlinie vom 18.05.2021 
wurde nun die veränderte Ausrichtung der Landesförderung bestätigt.  
 
Somit kann eine Drittmittelfinanzierung zur Fortführung der Maßnahme „Willkommen und 
Ankommen in Köln“ ab dem 01.01.2022 nicht mehr herangezogen werden. Bei der Maßnah-
me „Willkommen und Ankommen in Köln“ handelt es sich um das einzige etablierte operative 
Instrument in Köln, um insbesondere jene EU-Neuzugewanderte, die als Arbeitssuchende 
ohne Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII sind, bei der Ent-
wicklung einer arbeitsmarktlichen Perspektive zu unterstützen.  
 
Die Beratung wird wie bisher überwiegend durch herkunftssprachliches Personal angeboten. 
WAK wird seine Arbeit weiterhin auf die seit Beginn der Willkommensprojekte gefestigten und 
etablierten Bereiche der Arbeitsmarktorientierung/Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungsbe-
ratung konzentrieren und gewährleistet damit die Aufrechterhaltung der wirksamen und gefestig-
ten Strukturen.  
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ wird im Projektverbund zusammen mit 
den aufgeführten Trägern in folgenden Sozialräumen durchgeführt: 
 
FIZ e.V. – Freunde des  
Interkulturellen Zentrums    - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Humboldt / Gremberg und Kalk  
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Meschenich und Rondorf  
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.  - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- 
                                                                  Nord und Keupstraße 
 
Sollte es zukünftig zu Projektaufrufen seitens der EU, des Bundes oder des Landes NRW 
z.B. in den Bereichen Grund- und Weiterbildung, Qualifizierung o.ä. für die Zielgruppe kom-
men, so beabsichtigt die Verwaltung, sich hierauf zu bewerben, um die Maßnahme „Will-
kommen und Ankommen in Köln“ wirkungsvoll zu unterstützen und das Angebot breiter auf-
zustellen. 
 
Eine Übersicht über die bisherigen Projekte und die aktuelle Bedarfslage ist als Anlage bei-
gefügt. 
 
Finanzierung der Maßnahme 
 
Pro Sozialraum/ Träger wird eine Vollzeitstelle Projektsachbearbeitung mit jährlicher Perso-
nalpauschale in Höhe von 76.250 € finanziert. Das kalkulierte Volumen beträgt somit insge-
samt 305.000 €. 
 
 
Gesamtaufwendungen der Maßnahme: 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen 
ab 01.01.2022 jährlich 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – 
Sozialräume Humboldt/Gremberg und 
Kalk 
76.250 € 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – 
Sozialräume Meschenich und Rondorf 76.250 €

4 
FIZ e.V. Freunde des Interkulturellen 
Zentrums für die Sozialräume Blumen-
berg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
76.250 € 
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. 
für die Sozialräume Buchheim und 
Buchforst sowie Mülheim-Nord und 
Keupstraße 
76.250 € 
Gesamtaufwendungen jährlich 305.000 € 
 
Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 305.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 
2022ff im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzelle 15, 
Transferaufwendungen, eingeplant. 
 
 
Anlage 1 - Übersicht über die Willkommensprojekte und die aktuelle Bedarfslage

Beratungsverlauf (8)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2603/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.08.2021
Erstellt
20.07.2021 07:57