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2016/0139

Neuwahl der Mitglieder der Kommission 'Soziale Sicherung'

Magistratsvorlage 12.04.2016

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2016/0139

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2016/0139

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0139 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Kommission "Soziale Sicherung"  
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister und die Sozialdezernentin 
gem. Geschäftsordnung Kraft Amtes Mitglieder der Magistratsko mmission Soziale 
Sicherung sind . 
2. Der Magistrat wählt die 2  weitere Kommissionsmitglieder aus seiner M itte. 
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von 7 Mitgliedern aus ihrer 
Mitte und zur Wahl von 9 Mitgliedern als sachkundige Einwohner/innen gem. § 72 Abs. 1 
und 2 der HGO zuzuleiten.  
Vorschläge für die sachkundigen Einwohner/innen ergeh en durch das Fachamt gemäß 
Geschäftsordnung zeitgerecht vor der Stadtverordnetenversammlung.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.04.2016 
 
Zu Beginn der neuen Wahlperiode sind Kommissionen und Beiräte neu zu besetzen.  
Gemäß der Geschäftsordnung der Kommission Soziale Sicherung sind der 
Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeiste rin sowie der bzw. die fachlich zuständige 
Dezernent/in Kraft Amtes Mitglied in dieser Kommission.  
 
Der Magistrat wählt nach den Vorgaben der Verhältniswahl 2 weitere Magistratsmitglieder in 
die Kommission.  
 
Aus dem Bereich der Stadtverordnetenversammlung sieht die Geschäftsordnung 7 
Vertreterinnen bzw. Vertreter vor, die ebenfalls nach dem Verhältniswahlprinzip zu ermitteln 
sind.  
 
Weitere 9 Mitgliedern werden durch das Fachamt als sachkundige Einwohner/innen gem. § 
72 Abs. 1 und 2 der HGO vorgeschlagen und sind durch die Stadtverordnetenversammlung 
zu bestätigen.  
 
Eine entsprechende Vorschlagsliste befindet sich zurzeit in Vorbereitung durch das Fachamt 
und wird dieser Vorlage spätestens zu Sitzung der Stadtverordnetenversammlung als Anlag e 
beigefügt. 
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
 
Darmstadt, 14.04.2016 
772/da 
 
 
Dezernat I Dezernat V 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister  Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0139
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00