2016/0139
Neuwahl der Mitglieder der Kommission 'Soziale Sicherung'
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2016/0139
2988 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.04.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0139
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Kommission "Soziale Sicherung"
Vorlage vom: 12.04.2016
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister und die Sozialdezernentin
gem. Geschäftsordnung Kraft Amtes Mitglieder der Magistratsko mmission Soziale
Sicherung sind .
2. Der Magistrat wählt die 2 weitere Kommissionsmitglieder aus seiner M itte.
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von 7 Mitgliedern aus ihrer
Mitte und zur Wahl von 9 Mitgliedern als sachkundige Einwohner/innen gem. § 72 Abs. 1
und 2 der HGO zuzuleiten.
Vorschläge für die sachkundigen Einwohner/innen ergeh en durch das Fachamt gemäß
Geschäftsordnung zeitgerecht vor der Stadtverordnetenversammlung.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.04.2016
Zu Beginn der neuen Wahlperiode sind Kommissionen und Beiräte neu zu besetzen.
Gemäß der Geschäftsordnung der Kommission Soziale Sicherung sind der
Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeiste rin sowie der bzw. die fachlich zuständige
Dezernent/in Kraft Amtes Mitglied in dieser Kommission.
Der Magistrat wählt nach den Vorgaben der Verhältniswahl 2 weitere Magistratsmitglieder in
die Kommission.
Aus dem Bereich der Stadtverordnetenversammlung sieht die Geschäftsordnung 7
Vertreterinnen bzw. Vertreter vor, die ebenfalls nach dem Verhältniswahlprinzip zu ermitteln
sind.
Weitere 9 Mitgliedern werden durch das Fachamt als sachkundige Einwohner/innen gem. §
72 Abs. 1 und 2 der HGO vorgeschlagen und sind durch die Stadtverordnetenversammlung
zu bestätigen.
Eine entsprechende Vorschlagsliste befindet sich zurzeit in Vorbereitung durch das Fachamt
und wird dieser Vorlage spätestens zu Sitzung der Stadtverordnetenversammlung als Anlag e
beigefügt.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, 14.04.2016
772/da
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0139
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00