2827/2025
Besetzung der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim
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Beschlussvorlage Rat
3798 Zeichen
*14.11.2025: Vorschlag des Oberbürgermeisters für den Vorsitzenden ergänzt Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 2827/2025 Freigabedatum 06.11.2025, Ergänzung 14 ,11* Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Zur/zum Vorsitzenden der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim wird bestimmt: Beigeordneter Robert Voigtsberger II. Zu Mitgliedern der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim wählt der Rat aus seinen Reihen 1. _________________________________ 2. _________________________________ 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________ 6. _________________________________ 7. _________________________________ 8. _________________________________. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der 1981 vom Rat festgelegte Stiftungszweck der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim lau- tet: „Die Stiftungserträge werden für solche Maßnahmen der Kinderhilfe, die keine gesetzlichen Pflichtaufgaben sind, verwandt. Soweit eine diesem Zweck entsprechende Verwendung der Mittel nicht möglich ist, können die Stiftungserträge auch für gesetzliche Maßnahmen der Ju- gendhilfe, die keine gesetzlichen Pflichtaufgaben sind, verwendet werden.“ In den vergangenen Jahren wurden u.a. Zuschüsse zu inklusiven Ferienfreizeiten und ver- gleichbaren Angeboten freier Träger gewährt. Der Deputation, die über die Ausschüttung der Stiftungsmittel befindet, gehören an: - als Vorsitzende*r die*der Oberbürgermeister*in oder ein*e von ihr*ihm zu bestim- mende*r Beigeordnete*r, - zwei vom Rat zu wählende Abkömmlinge der Stifterin, derzeit Frau Philippa Baldus und Herr Stephan von Guilleaume; hier besteht keine Begrenzung auf die Wahlzeit des Rates, sodass eine Wiederwahl entbehrlich ist, - acht für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit- telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal- tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein- zusetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2827/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 22.09.2025 11:28