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APS/118/2025

Plan Nr. 06/027 - Nordöstlich Rather Kreuzweg (ehem. Vallourec)

Beschlussvorlage 06.10.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 26.11.2025, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4952 Zeichen

APS/118/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Plan Nr. 06/027 - Nordöstlich Rather Kreuzweg (ehem. Vallourec) - Weitere 
Vorgehensweise, Öffentlichkeitsbeteiligung 
Fachbereich: 
61 - Stadtplanungsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Anhörung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 26.11.2025 Entscheidung

Seite 2 
 
 
Sitzung des APS am 26.11.2025 Vorlage Nr. APS/118/2025 
 
Plan Nr. 06/027 Weitere Vorgehensweise  
– Nordöstlich Rather Kreuzweg - Öffentlichkeitsbeteiligung 
(ehem. Vallourec)

Seite 3 
Vorlage Nr. APS/118/2025 
 
 
 
Plan Nr. 06/027 
- Nordöstlich Rather Kreuzweg -  
(ehem. Vallourec) 
 
- Weiterführung des Verfahrens 
-  Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Workshops 
 
 
 
 
 
Beschlussentwurf: 
 
BV  Die Bezirksvertretung 6 nimmt zustimmend Kenntnis von der 
beabsichtigten Vorgehensweise und empfiehlt dem APS eine 
vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt zustimmend 
Kenntnis von der beabsichtigten Vorgehensweise und beauftragt die 
Verwaltung, den Beteiligungs- und Planungsprozess auf Basis der 
vorgestellten Vorgehensweise vorzubereiten und durchzuführen.

Seite 4 
Sachdarstellung: 
 
Hintergrund 
Seit der Gründung des Walzwerks im Jahr 1899 durch die Gebrüder Mannesmann 
wurden in Düsseldorf-Rath Stahlrohre produziert. Im Mai 2022 verkündete die 
Vallourec Gruppe in Paris die Schließung des inzwischen zu ihrem Konzern 
gehörenden Stahlröhrenwerks. Seit Oktober 2023 ist die Produktion auf dem ca. 98 
ha großen Betriebsgelände eingestellt. Zu den Produktionsanlagen gehören auch 
zahlreiche Gleise, die sich bis an die Stadtgrenze zu Ratingen nördlich der A44 
erstrecken.  
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat zur Sicherung ihrer städtebaulichen Ziele 
Vorkaufsrechtssatzungen für ihre Industriekernzonen und damit auch für dieses 
Areal (Nr. 06/024) beschlossen. Außerdem wurde im Zusammenhang mit der 
Aufgabe der Produktion und dem sich anschließenden Verkaufsprozess ein 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06/027 – Nordöstlich Rather 
Kreuzweg gefasst, der insbesondere die Sicherung industrieller und gewerblicher 
Nutzungen zum Ziel hat.  
 
Nach Abschluss des Verkaufsprozesses beabsichtigt die neue Flächeneigentümerin 
das ehemalige Vallourec-Areal nördlich des Rather Kreuzweges zu einem modernen 
Gewerbe- und Industriepark zu entwickeln. Entsprechend der 
Abwendungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der neuen 
Eigentümerin vom 19.12.2024 wurde insbesondere auch eine Vorhaltung von 
Teilflächen auch für weitere Nutzungsinteressenten (u.a. Rheinbahn) vereinbart.  
 
Weiteres Vorgehen 
Um den vielfältigen Anforderungen der Flächenentwicklung und 
Nutzungsanforderungen gerecht zu werden, soll zunächst ein Masterplan für die 
Gesamtfläche entwickelt werden. In diesem werden die grundsätzlichen Fragen der 
Erschließung, Nutzungsverteilung, Übergängen zur Nachbarschaft und 
städtebaulichen Kubatur geklärt. Er dient dann als Grundlage für das sich 
anschließende Bebauungsplanverfahren und soll daher in einem nächsten Schritt 
politisch beschlossen werden.  
 
Um das Gelände wieder schnell in Nutzung zu bringen ist seitens der Eigentümerin 
beabsichtigt, Teilprojekte bereits während des laufenden Bebauungsplanverfahrens 
umzusetzen. Die Genehmigungen würden auf Basis des § 34 BauGB erteilt werden.

Seite 5 
Die Projekte dürfen den Zielen des Masterplanes und damit den Zielen der 
Bauleitplanung nicht widersprechen.  
 
Qualitätssicherndes Verfahren 
Im Rahmen eines vorgelagerten qualitätssichernden Verfahrens (QSV) gilt es den 
Masterplan in Abstimmung mit allen Flächennutzungsinteressenten, relevanten 
Behörden sowie der Öffentlichkeit weiter auszuarbeiten. Dabei sollen insbesondere 
wesentliche Aspekte des Städtebaus wie die Flächenzuordnung, äußere und innere 
Erschließung, Freiraum, Entwässerung und Umgang mit Lärm Berücksichtigung 
finden. 
 
Um die Öffentlichkeit bereits in den Entwicklungsprozess des Masterplans vor dem 
förmlichen Bebauungsplanverfahren einzubinden, soll ein Workshop in Form eines 
moderierten Beteiligungsverfahrens vor Ort durchgeführt werden. Hierzu wird über 
Pressemitteilung, Vorortinformationen und Onlinemedien eingeladen. 
   
Vorgesehen ist aktuell eine Begehung des Geländes (ggf. in Form einer 
Busrundfahrt) sowie eine ausgiebige Informationsrunde zum Sachstand und den 
Rahmenbedingungen der Entwicklung. Anschließend soll eine moderierte Diskussion 
an Arbeitstischen zu unterschiedlichen Sachthemen mit abschließender 
Zusammenfassung und inhaltlichem Ausblick zu den Beteiligungsergebnissen 
erfolgen. Im nächsten Schritt wird dann der Masterplan finalisiert und der Politik als 
Grundlage für die Bauleitplanung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beratungsverlauf (2)

12.11.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung abweichend beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/118/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
06.10.2025
Erstellt
06.10.2025 11:20