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SV-2017/0065

Antrag des Stadtv. Sigmund (fraktionslos) vom 26. Juli 2017 betr. Änderung des § 2 Ausschüsse der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. Dezember 1968

Antrag 10.08.2017

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Punkt 14: Antrag des Stadtv. Sigmund (fraktionslos) vom 26. Juli 2017 betr. Änderung des § 2 
Ausschüsse der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. Dezember 1968 
 (V-Nr. SV-2017/0066) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag 
abzulehnen.  
  
Gegen die Ablehnung: AfD

SV-2017/0065

1338 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2017/0065 
 
 
Antrag des Stadtv. Sigmund vom 26. Juli 2017 betr. Änderung des § 2 Ausschüsse 
der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. Dezember 1968 
 
Olaf Sigmund – Telekom- Handy-Nr. 01 51 / 67 47 58 58 
Fraktionsloser Stadtverordneter  
Mitglied der Bäderkommission, sowie der Betriebskommission 
des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte 
Mitglied der DADINA – Nahverkehrsorganisation- Verbandsversammlung 
E-Mail-Adresse: ol.sigmund@googlemail.com 
Grüner Weg 13 – 64283 Darmstadt 
 
Büro der  
Stadtverordnetenversammlung  
Darmstadt 
Luisenplatz 5 
Telefax-Nr.: 0 61 51 / 13 – 22 09 
64283 Darmstadt 
 
 
26. Juli 2017 
 
Betr.:  Antrag für eine Änderung des § 2  Ausschüsse; der Hauptsatzung der 
Stadt Darmstadt vom 04. Dezember 1968; 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. Dezember 1968 wird 
wie folgt geändert: 
 
Nach Punkt 9.; wird Punkt 10 eingefügt, dieser heisst wie folgt:  
 
10. Ausschuss Recht und Sicherheit 
 
In Frankfurt am Main, bzw. im Römer existiert solch ein Ausschuß 
schon seit vielen Jahren.  
 
Dort wird mit Vertretern der Landes- und Kommunalpolizei sowie den 
im Stadtparlament vertretenen Parteien besprochen, wie sich die 
Sicherheit der Stadt verbessern lässt! 
 
Olaf Sigmund

Beratungsverlauf (2)

TOP 38.23
TOP 14

Orte (2)

  • Grüner Weg 13
  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2017/0065
Typ
Antrag
Datum
10.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00