1103/2026
Voreinschätzung zur Zustimmungsfähigkeit eines Vorhabens für Verfahrenserleichterungen des „Wohnungsbau-Turbos“: Olpener Straße 460 in Köln-Merheim
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Mitteilung Ausschuss
5515 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer 27.04.2026
1103/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026
Voreinschätzung zur Zustimmungsfähigkeit eines Vorhabens für
Verfahrenserleichterungen des „Wohnungsbau-Turbos„: Olpener Straße 460 in Köln-
Merheim
Vorhaben
Name/ Lage: Olpener Straße 460, Merheim in Köln-Kalk,
Gemarkung Merheim, Flur 15, Flurstück 2190
Vorhabenträgerin: Olpener Straße 460 GmbH & Co. KG
(Metropol Immobilien und Beteiligungs GmbH/ WvM Immobilien
und Projektentwicklung GmbH/ CP 90 GmbH)
Typ: Nachverdichtung
Wohneinheiten: zusätzlich ca. 270 (24.500 m² Geschossfläche)
Anteil öffentlich gefördert: 30 % analog KoopBLM Köln
Ergänzende Nutzungen: keine
Zustimmungsfähigkeit:
Verwaltungseinschätzung: zustimmungsfähig
Bedingungen: Nachweis der gesicherten Erschließung mittels Verkehrsgutachten;
Mobilitätskonzept/ Durchführung städtebauliches Qualifizierungsverfahren/
Erstellung Artenschutzprüfung, Lärmgutachten, Entwässerungsplan mit Über-
flutungsnachweis, Frei- und Grünflächenplan mit Eingriffsregelung
Erläuterung:
Für den Bereich des Vorhabens existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan, Nummer:
73459.02 „Olpener Straße / Ost Merheimer Straße / nördliche Grenze Flurstück 239/1 und Au-
tobahn“ aus dem Jahr 1970. Der planungsrechtliche Zulässigkeitsrahmen richtet sich nach
§ 30 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben liegt im Siedlungszusammenhang. Das Vorha-
ben erfordert weitergehende Abweichungen/ Befreiungen.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt einen Bauantrag auf Grundlage von § 31 Absatz 3 BauGB
zu stellen und hat im März 2025 die Verwaltung um eine Vorabstimmung dieser Möglichkeit
gebeten.
Für den Bereich des Vorhabens sind widersprüchliche Zielsetzungen im Flächennutzungsplan
(FNP) erkennbar. Im FNP von 1982 ist für die Fläche ein Gewerbegebiet (GE) dargestellt, wo-
bei der rechtswirksame Bebauungsplan von 1970 für die Fläche ein Mischgebiet (MI) fest-
setzt, welches sowohl Wohnen als auch Gewerbe zulässt. Gemäß dem Grundsatzbeschluss
2
und Leitlinien zum "Bau-Turbo" (3220/2025, Anlage 2) ist daher eine Abwägung notwendig.
Die Verwaltung beabsichtigt, für dieses Vorhaben dem Ziel „Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum“ Vorrang zu geben.
Die erste überschlägige Überprüfung des vorliegenden Konzeptes hat ergeben, dass das Vor-
haben Planungskonflikte auslöst.
Die Verkehrssituation auf der Olpener Straße ist aktuell bereits angespannt und die Vorpla-
nungen weisen keine angemessene städtebauliche und freiräumliche Qualität auf.
Die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB kann somit nur in Aussicht gestellt wer-
den, wenn auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens und eines Mobilitätskonzepts die ausrei-
chende Erschließung nachgewiesen werden kann. Weitere Bedingung ist, die Durchführung
eines einstufigen Qualifizierungsverfahrens und die Schließung eines städtebaulichen Ver-
trags. Wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist die Verpflichtung, 30 % öffentlich geförderter
Wohnungsbau zu errichten und das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen.
Die Sicherung der Verpflichtung erfolgt über Vertragsstrafen.
Einbindung Öffentlichkeit
Die Verwaltung beabsichtigt die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlich-
keit kann sich digital über die Beteiligungsplattform „Bauleitplanung online“ für die Dauer von
zwei Wochen über das Vorhaben informieren und eine Stellungnahme abgeben. In der Be-
zirksvertretung 8 werden die eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine Beschluss-
empfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit formu-
liert. Der Ausschuss berät und beschließt anschließend auf dieser Grundlage die Vorgaben
zur weiteren Ausarbeitung der Planung.
Städtebauliche Qualifizierung
Gemäß den Leitlinien für Qualifizierungsverfahren wird die Qualifizierung der städtebaulichen
Planung durch die Verwaltung begleitet. Darüber hinaus ist die Durchführung eines einstufi-
gen städtebaulichen Wettbewerbs als Mehrfachbeauftragung vorgesehen. Dieser wird voraus-
sichtlich im 3. Quartal 2026 starten.
Priorisierung
Für die Qualifizierung der Planung (vgl. Abb. 6 in Anlage 2: „Phase B“) können personelle
Ressourcen in der Verwaltung bereitgestellt werden. Das Projekt ist entsprechend priorisiert.
Einbindung Politik
Die zuständigen Gremien werden über die informelle Anfrage zum Wohnungsbau-Turbo in
Kenntnis gesetzt, da gemäß Änderungsbeschluss (AN/0529/2026) folgende Aspekte erfüllt
sind:
Das Vorhaben überschreitet den festgelegten Schwellenwert von 75 Wohneinheiten, bzw.
6.750m² Geschossfläche Wohnen.
Wie beschrieben sind für den Bereich des Vorhabens widersprüchliche Zielsetzungen im
Flächennutzungsplan erkennbar.
Wie beschrieben löst das Vorhaben Planungskonflikte aus, die eine Gewichtung von städ-
tebaulichen Zielen gemäß den Leitlinien zum Grundsatzbeschluss (Punkt 2.3) erfordert.
In einem eigenständigen Beschluss können die zuständigen Gremien sowohl eine abwei-
chende Einschätzung zur Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens als auch vorhabenbezogene
Bedingungen für die Zustimmung zum Gegenstand machen. Der Beschluss ist für die Verwal-
tungsentscheidung im Rahmen der Bauantragsprüfung bindend.
Gez. Greitemann
Anlagen:
Projektsteckbrief
3
Anlage 1 - Projektsteckbrief
9130 Zeichen
1
Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Projekt-Steckbrief „Wohnungsbau-Turbo“
für die Abstimmung Phase A (Voreinschätzung)
Adresse/ Projektname: Olpener Straße 460 in Köln-Merheim
Bezirk und Stadtteil: Kalk, Köln-Merheim
Geschossfläche Wohnen: 24.500 m²
Anzahl Wohnungen: ca. 270
Vorhabenträger: Olpener Straße 460 GmbH & Co. KG (Metropol Immobilien und
Beteiligungs GmbH, WvM Immobilien und Projektentwicklung
GmbH, CP 90 GmbH)
Abbildung 1 Auszug Städtebauliches Konzept Machbarkeitstudie (astoc architects and planners)
2
Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Anwendungsfall Wohnungsbau
Vorhaben Hinweis
Neubau Abbruch Bestand und Neubau X
Bestandsgebäude: Erweiterung,
Änderung, Erneuerung
§ 34 Abs. 3b BauGB nicht anwendbar
Bauliche Anlagen:
Nutzungsänderung (+ Änderung/
Erneuerung)
§ 34 Abs. 3b BauGB nicht anwendbar
Abbildung 2 Städtebauliche Einordnung des Projektgebiets im Stadtgefüge
3
Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Ergänzende Nutzungen
Art Hinweis
keine Wohnbebauung X
Anlagen für kulturelle Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Anlagen für soziale Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Anlagen für gesundheitliche Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Läden, die zur Deckung des täglichen
Bedarfs für die Bewohner dienen.
§ 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Planungsrechtliche Ausgangslage
Planungsrechtliche Ausgangslage Hinweis
Unbeplanter Innenbereich
Beplanter Innenbereich B-Plan -Nr. 73459.02 Olpener Str./Ostmerheimer
Str./nördlich Grenze Flurstück 239/1 und Autobahn
X
Außenbereich § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar!
§ 246e BauGB nur wenn im räumlichen
Siedlungszusammenhang
Öffentliche / Private Belange
Belang Hinweis ja/nein
Umweltbelange „zusätzlich erhebliche Auswirkungen“ nein
Erschließung erstmalige Herstellung öffentliche
Erschließungsanlagen
(nein)
Private Belange Rücksichtslosigkeit nein
Bedingungen für Verfahren auf Grundlage des „Wohnungsbau-Turbos“
(gemäß Leitlinien, Punkt 2.2)
Bedingungen Hinweis ja/nein
Die Abweichungen / Befreiungen können nicht auf
Grundlage von § 34 Abs. 3a BauGB bzw. § 31 Abs. 2
BauGB zugelassen werden.
Außenbereich (§ 35 BauGB): Es handelt sich nicht um
ein „privilegiertes“ oder „sonstiges“ Vorhaben.
ja
4
Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Das Vorhaben liegt innerhalb einer Fläche, die im
Flächennutzungsplan als W / WA / WB / M / MI / MK
dargestellt ist.
FNP Darstellung GE
nein
Das Vorhaben liegt nicht in einem
Landschaftsschutzgebiet (siehe Landschaftsplan)
ja
Das Vorhaben entspricht den strategischen Aussagen
des Masterplans Stadtgrüns.
Nicht vereinbar: Flächen, die als
Immergrün, Zukunftsgrün,
Potentialgrün dargestellt sind.
Keine Vorgaben aus dem
Masterplan
ja
Das Vorhaben entspricht den strategischen
Empfehlungen der „Kölner Perspektiven 2030+ /
Zielkarte Wohnen“.
Prinzip Innen- vor Außenentwicklung
> Nachverdichtung in gut
erschlossenen Lagen
ja
Ab 20 mit dem Vorhaben neu geschaffenen
Wohnraum: Das Vorhaben weist einen geplanten
Anteil von mindestens 30 % förderfähigem
Wohnungsbau in Anlehnung der Regelungen des
Kooperativen Baulandmodells vor und ist auf zeitnahe
Umsetzung ausgelegt.
20 WE = 1.800 m² Geschossfläche
Wohnen (Vollgeschoss)
ja
Zukünftig: Das Vorhaben liegt innerhalb eines Bereichs,
der im Innenentwicklungsplan bzw. in einer seiner
Bausteine (z.B. Baupotenzialregister) mit einem
wohnbaulichen Entwicklungspotenzial identifiziert
oder für eine wohnbauliche Entwicklung empfohlen
wurde.
Auswertung: Mitteilung ASrZ und BV Kalk erforderlich
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Abwägende Beurteilung
Städtebauliche Wirkung
§ 34 Abs. 3b BauGB: § 31 Abs. 3 BauGB: § 246e BauGB:
Führt das Vorhaben aufgrund der
Vorbildwirkung zu einer
ungewünschten städtebaulichen
Folgeentwicklung?
Löst das Vorhaben städtebauliche,
bewältigungsbedürftige Spannungen
aus?
Löst das Vorhaben einen
Gebietserhaltungsanspruch
aus?
Nein, geplant ist
Wohnbebauung, umliegend
auch WA
Führt das Vorhaben zur
Funktionslosigkeit des
Bebauungsplans?
nein
Gibt es für das Vorhaben
unklare/widersprüchliche
städtebauliche Zielsetzungen?
Liegt das Vorhaben im
Außenbereich?
Trifft nicht zu Zustimmungsfähig X
Trifft teilweise zu / unklar Zustimmungsfähigkeit in ÄB ggf. PKW zu klären
Trifft zu Nicht zustimmungsfähig
Städtebauliche Qualität
ab 44 WE unter 44 WE
Dichtecheck
Weist das Vorhaben eine Quartiersdichte auf, die
den Zieldichten des Köln Katalogs entspricht?
Äußere Stadt = mehr als 0,8 / Innere Stadt = höher
als 1,2 / Innenstadt = höher als 1,5
(Geschossfläche: Quartiersfläche = Quartiersdichte)
Quartiersdichte: 1,24
Innere Stadt> 1,2
Entspricht damit den Zieldichten des Köln Katalogs
Dichtecheck
Entspricht die Bebauungsdichte einer Dichte, die
als Maßstab für die weitere Entwicklung der
näheren Umgebung gewünscht ist?
Kompakte, flächenschonende Bauweise
Verfügt das Vorhaben über eine städtebauliche
Qualität in kompakter, flächenschonender
Bauweise und über die Grundlagen für eine
architektonisch hochwertige Umsetzung?
Das Vorhaben bedarf einer weiteren Qualifizierung
(Wettbewerbsverfahren) zur Sicherung der
städtebaulichen Qualität und der weiteren
architektonisch hochwertigen Umsetzung.
Kompakte, flächenschonende Bauweise
Verfügt das Vorhaben über eine städtebauliche
Qualität in kompakter, flächenschonender
Bauweise und über die Grundlagen für eine
architektonisch hochwertige Umsetzung?
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Sparsamer Umgang mit versiegelten Verkehrs-
und Erschließungsflächen
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte einen sparsamen Umgang mit versiegeltem
Verkehrs- und Erschließungsflächen auf und
werden die Möglichkeiten zur Reduzierung von
Stellplätzen entsprechend Stellplatzsatzung
ausgeschöpft?
Die versiegelte Verkehrs-bzw. Erschließungsfläche
ist zwar im Vergleich zur baulichen Dichte gering,
allerdings führen die oberirdisch geplanten
notwendigen Stellplätze zu einem hohen Anteil
versiegelter Fläche. Es ist eine Reduzierung der
Stellplätze vorgesehen, hierfür ist ein
Mobilitätskonzept erforderlich.
Sparsamer Umgang mit versiegelten Verkehrs-
und Erschließungsflächen
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte einen sparsamen Umgang mit versiegeltem
Verkehrs- und Erschließungsflächen auf und
werden die Möglichkeiten zur Reduzierung von
Stellplätzen entsprechend Stellplatzsatzung
ausgeschöpft?
Quantitative und qualitative Ausgestaltung von
Grünräumen
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte und
gemäß Kooperativen Baulandmodell ausreichend
öffentlich zugängliche Grün- und Spielflächen
berücksichtigt? Ergeben sich zusammenhängende
Grünflächen mit robuster, klimaresilienter und
qualitativ hochwertiger Ausgestaltung?
Es ist ein Quartiersplatz vorgesehen, Anteil
Grünflächen sehr gering. Keine Flächenangabe
vorhanden. Keine zusammenhängende Grünfläche
gem. KoopBLM.
Keine Aussagen zur Ausgestaltung und
Klimaresilienz
2 Kleinspielflächen + ein Kinderspielplatz
vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob
dies ausreichend ist.
Quantitative und qualitative Ausgestaltung von
Grünräumen
20 -44 WE: siehe links.
Unter 20 WE: Wird eine begrünte Freifläche mit
robuster, klimaresilienter und qualitativ
hochwertiger Ausgestaltung geschaffen?
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimawandelanpassung in der
Quartiersentwicklung, sowie in der
Oberflächengestaltung
(Fassaden/Dächer/Freiräume) ausreichend
verankert?
Bisher keine Aussagen. Ist im weiteren Verfahren
zu klären.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimawandelanpassung in der
Oberflächengestaltung
(Fassaden/Dächer/Freiräume) ausreichend
verankert?
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Olpener Straße 460, Köln-Merheim
Soziales Miteinander
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
privaten und gemeinschaftlichen genutzten
Räumen auf?
Es ist zwar ein zentraler Quartiersplatz, aber es sind
zu wenig öffentliche Grünflächen vorgesehen
Soziales Miteinander
Sieht das Vorhaben mindestens einen
gemeinschaftlich nutzbaren (Frei-)Raum vor?
Trifft zu zustimmungsfähig
Trifft teilweise zu/ unklar Anpassung und Qualifizierung Konzept notwendig X
Trifft nicht zu nicht zustimmungsfähig bzw. neues Konzept notwendig
Erläuterung: Welche Aspekte sind ausreichend erfüllt, welche müssen im Rahmen
Qualifizierung (B) angepasst/konkretisiert werden?
Siehe Ergänzungen im Text
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1103/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 08:12