BV3/008/2026
Prüfauftrag Verbesserung Anschluss Gurkenland
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Informationsvorlage BV
2514 Zeichen
BV3/008/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Prüfauftrag Verbesserung Anschluss Gurkenland Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 13.05.2025 folgenden Beschluss gefasst: Um den Anschluss des „Gurkenlandes“ an den Radweg und den ÖPNV an der Karl- Geusen-Straße zu verbessern und die Nutzungsqualität der bestehenden Verbindungsrampe zu verbessern bittet die Bezirksvertretung 3 die Verwaltung zu prüfen, - mit welchem Aufwand und mit welchen Maßnahmen man für eine kurzfristige Verbesserung der Rampe, deren Nutzungsqualität und deren Anschluss an die Karl-Geusen-Straße sorgen kann (z.B. bzgl. Oberfläche, Verbreiterung sowie Anbindung). - mit welchem Aufwand und in welchem Zeitrahmen eine umfangreiche Modernisierung und Verbesserung der Rampe – insbesondere hinsichtlich einer Verbreiterung – und deren Umfeld beispielsweise durch bessere Beleuchtung, möglich ist. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Rampe verfügt über eine eigene Beleuchtungsanlage, die bereits 2020 auf LED- Beleuchtung umgestellt wurde. Der heutige Weg, der eine reine Gehwegverbindung darstellt, ist ausreichend und verkehrssicher beleuchtet. Die Erhöhung des Beleuchtungsniveaus wäre durch Einstellung der Bestandsleuchten möglich, ist jedoch nicht erforderlich und daher zzt. nicht vorgesehen. Die Rampe befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Verbesserung der Rampe und deren Nutzungsqualität ist aufgrund der topografischen Lage und dem geringen Platzaufkommen kurzfristig nicht möglich. Seite 2 Der Ausbau für den Radverkehr als gemeinsamer Geh- und Radweg wäre erstrebenswert. Allerdings macht dies eine Verbreiterung der Rampe auf ca. 4 m Breite und einer Anpassung des Gefälles erforderlich. Hiermit würden entsprechende Eingriffe in die Böschung mit Stützwänden und die Straße Im Liefeld nötig sein. Zusätzlich ergibt sich hierdurch der Bedarf eines Zweirichtungsverkehrs an den jeweiligen Anschlüssen in der Karl-Geusen-Straße mit einer entsprechenden Querungsstelle und in der Straße Im Liefeld. Das bedingt eine umfangreiche Planung für den Gesamtbereich Karl-Geusen-Straße, Rampe und Im Liefeld. Die Aufnahme einer Planung macht nur Sinn, sofern die spätere Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme hat aktuell noch keine Priorität und somit ist auch noch keine Finanzierung gesichert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/008/2026
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 10:39