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BV3/008/2026

Prüfauftrag Verbesserung Anschluss Gurkenland

Bezirksvertretung Informationsvorlage 14.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 27.01.2026, TOP 12.1

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2514 Zeichen

BV3/008/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Prüfauftrag Verbesserung Anschluss Gurkenland
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 27.01.2026 Kenntnisnahme
 
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 13.05.2025 folgenden Beschluss 
gefasst:
Um den Anschluss des „Gurkenlandes“ an den Radweg und den ÖPNV an der Karl-
Geusen-Straße zu verbessern und die Nutzungsqualität der bestehenden
Verbindungsrampe zu verbessern bittet die Bezirksvertretung 3 die Verwaltung zu
prüfen,
 
- mit welchem Aufwand und mit welchen Maßnahmen man für eine kurzfristige
Verbesserung der Rampe, deren Nutzungsqualität und deren Anschluss an die
Karl-Geusen-Straße sorgen kann (z.B. bzgl. Oberfläche, Verbreiterung sowie
Anbindung).
 
- mit welchem Aufwand und in welchem Zeitrahmen eine umfangreiche
Modernisierung und Verbesserung der Rampe – insbesondere hinsichtlich
einer Verbreiterung – und deren Umfeld beispielsweise durch bessere
Beleuchtung, möglich ist.
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
 
Die Rampe verfügt über eine eigene Beleuchtungsanlage, die bereits 2020 auf LED-
Beleuchtung umgestellt wurde.
Der heutige Weg, der eine reine Gehwegverbindung darstellt, ist ausreichend und
verkehrssicher beleuchtet. 
 
Die Erhöhung des Beleuchtungsniveaus wäre durch Einstellung der Bestandsleuchten
möglich, ist jedoch nicht erforderlich und daher zzt. nicht vorgesehen.
 
Die Rampe befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Verbesserung der
Rampe und deren Nutzungsqualität ist aufgrund der topografischen Lage und dem
geringen Platzaufkommen kurzfristig nicht möglich.

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Der Ausbau für den Radverkehr als gemeinsamer Geh- und Radweg wäre
erstrebenswert. Allerdings macht dies eine Verbreiterung der Rampe auf ca. 4 m
Breite und einer Anpassung des Gefälles erforderlich. Hiermit würden entsprechende
Eingriffe in die Böschung mit Stützwänden und die Straße Im Liefeld nötig sein.
Zusätzlich ergibt sich hierdurch der Bedarf eines Zweirichtungsverkehrs an den
jeweiligen Anschlüssen in der Karl-Geusen-Straße mit einer entsprechenden
Querungsstelle und in der Straße Im Liefeld. 
Das bedingt eine umfangreiche Planung für den Gesamtbereich Karl-Geusen-Straße,
Rampe und Im Liefeld. 
 
 
Die Aufnahme einer Planung macht nur Sinn, sofern die spätere Finanzierung
gesichert ist. Die Maßnahme hat aktuell noch keine Priorität und somit ist auch noch
keine Finanzierung gesichert.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 3
TOP 12.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/008/2026
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
14.01.2026
Erstellt
14.01.2026 10:39