KUA/105/2025
Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf 2025
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Informationsvorlage
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KUA/105/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf 2025 Fachbereich: 41 - Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 09.10.2025 Kenntnisnahme Kulturausschuss 27.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Entscheidung des Preisgerichts der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hinsichtlich des Förderpreises für Wissenschaften 2025 gemäß § 4 der „Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf“ zur Kenntnis. Als diesjährige Preisträgerin wurde ausgewählt: Dr. med. Marcia Röper 1. Ausgangslage Der Förderpreis für Wissenschaften wird seit 1972 verliehen. Ursprünglich als Förderpreis für Geisteswissenschaften konzipiert, wurde er alle drei Jahre vergeben. Seit 1985 erfolgt die Vergabe im zweijährigen Turnus, alternierend in den Bereichen Wirtschafts-, Rechts-, Mathematik- und Naturwissenschaften, Philosophie sowie Medizin. In diesem Jahr hat die Medizinische Fakultät eine Auswahlkommission eingesetzt. 2. Geplante Maßnahmen Der Förderpreis ist mit 6.000 EUR dotiert. Der Festakt zur Verleihung des Preises findet voraussichtlich am 05.11.2025 um 18:00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses gemeinsam mit den Förderpreisen für Kunst statt. 3. Finanzielle Auswirkungen × Ja o Nein Seite 2 Das Preisgeld steht im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 54990000 (Sonstige öffentliche Aufwendungen) zur Verfügung. Anlagen: Begründung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Medizinische Fakultät und CV Preisträgerin 2025 Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises Wissenschaften_25.01.2021
Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises Wissenschaften_25.01.2021
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Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 16. Juni 1994 § 1 Der Preis Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und zum Zeichen der Verbundenheit mit der Heinrich -Heine-Universität Düsseldorf stiftet der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Förderpreis für Wissenschaften. Der Förderpreis für Wissenschaften wird – beginnend mit dem Jahre 1985 – an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verliehen, die an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig sind, durch wissenschaftliche Arbeiten in ihrem Fach bedeutende Forschungsergebnisse erzielt haben und deren weitere Entwicklung eine Förderung verdient. Die Arbeiten können u nter anderem Doktorarbeiten und Habilitationsschriften sein. Die Vergabe erfolgt im Wechsel an die Wirtschaftswissenschaftliche, Juristische, Mathematisch -Naturwissenschaftliche, Philosophische und Medizinische Fakultät. Eine nochmalige Verleihung an dieselbe Wissenschaftlerin beziehungsweise denselben Wissenschaftler ist ausgeschlossen. § 2 Dotierung Der Förderpreis für Wissenschafte n ist mit einem Geldbetrag von 6 .000 Euro verbunden. Er darf nicht geteilt werden. § 3 Turnus Der Förderpreis für Wissenschaften wird alle zwei Jahre verliehen. § 4 Verfahren Die Entscheidung über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften erfolgt durch ein von der Heinrich -Heine-Universität eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Person , die den Förderpreis für Wissenschaften erhält. Das Preisgericht wird von der Heinrich -Heine-Universität einberufen, besteht aus Professorinnen und Professoren der jeweils zuständigen Fakultät und tagt nichtöffentlich. Die Entscheidung wird der Landeshauptstadt Düsseldorf schriftlich mitgeteilt. § 5 Bekanntgabe Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften in geeigneter Weise öffentlich bekannt. § 6 Verleihung des Preises Die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften wird von der Oberbürgermeisterin beziehungsweise dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder einer von ihr beziehungsweise ihm zu benennenden Stellvertretung im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen. Die Preisträgerin beziehungsweise der Preisträger erhält eine Urkunde. Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss vom 25.01.2021
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- KUA/105/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 12:06