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KUA/105/2025

Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf 2025

Informationsvorlage 19.08.2025

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 27.11.2025, TOP 7.13

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Begründung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Medizinische Fakultät und CV Preisträgerin 2025

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Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises Wissenschaften_25.01.2021

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1809 Zeichen

KUA/105/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf 2025
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 09.10.2025 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 27.11.2025 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Entscheidung des Preisgerichts der 
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hinsichtlich des Förderpreises für Wissenschaften 
2025 gemäß § 4 der „Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises für 
Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf“ zur Kenntnis.
Als diesjährige Preisträgerin wurde ausgewählt:
Dr. med. Marcia Röper
 
1. Ausgangslage
Der Förderpreis für Wissenschaften wird seit 1972 verliehen. Ursprünglich als Förderpreis für
Geisteswissenschaften konzipiert, wurde er alle drei Jahre vergeben.
Seit 1985 erfolgt die Vergabe im zweijährigen Turnus, alternierend in den Bereichen 
Wirtschafts-, Rechts-, Mathematik- und Naturwissenschaften, Philosophie sowie Medizin.
In diesem Jahr hat die Medizinische Fakultät eine Auswahlkommission eingesetzt.
2. Geplante Maßnahmen
Der Förderpreis ist mit 6.000 EUR dotiert.
Der Festakt zur Verleihung des Preises findet voraussichtlich am 05.11.2025 um 18:00 Uhr 
im Plenarsaal des Rathauses gemeinsam mit den Förderpreisen für Kunst statt.
3. Finanzielle Auswirkungen
× Ja o Nein

Seite 2
Das Preisgeld steht im Produkt 2528101 (Kulturamt) auf dem Sachkonto 54990000 
(Sonstige öffentliche Aufwendungen) zur Verfügung.
 
 
Anlagen:
Begründung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Medizinische Fakultät und CV 
Preisträgerin 2025
Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises Wissenschaften_25.01.2021

Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises Wissenschaften_25.01.2021

2497 Zeichen

Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften 
der Landeshauptstadt Düsseldorf 
vom 16. Juni 1994 
 
 
§ 1 Der Preis 
Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und zum Zeichen der Verbundenheit 
mit der Heinrich -Heine-Universität Düsseldorf stiftet der Rat der Landeshauptstadt 
Düsseldorf einen Förderpreis für Wissenschaften. 
Der Förderpreis für Wissenschaften wird – beginnend mit dem Jahre 1985 – an 
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verliehen, die an der 
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig sind,  durch wissenschaftliche Arbeiten in 
ihrem Fach bedeutende Forschungsergebnisse erzielt haben und deren weitere 
Entwicklung eine Förderung verdient. Die Arbeiten können u nter anderem 
Doktorarbeiten und Habilitationsschriften sein. Die Vergabe erfolgt im Wechsel an die 
Wirtschaftswissenschaftliche, Juristische, Mathematisch -Naturwissenschaftliche, 
Philosophische und Medizinische Fakultät. 
Eine nochmalige Verleihung an  dieselbe Wissenschaftlerin beziehungsweise  
denselben Wissenschaftler ist ausgeschlossen. 
 
 
§ 2 Dotierung 
 
Der Förderpreis für Wissenschafte n ist mit einem Geldbetrag von 6 .000 Euro 
verbunden. Er darf nicht geteilt werden. 
 
 
§ 3 Turnus 
 
Der Förderpreis für Wissenschaften wird alle zwei Jahre verliehen. 
 
 
§ 4 Verfahren 
 
Die Entscheidung über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften erfolgt 
durch ein von der Heinrich -Heine-Universität eingesetztes Preisgericht. Das 
Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Person , die den 
Förderpreis für Wissenschaften erhält. 
Das Preisgericht wird von der Heinrich -Heine-Universität einberufen, besteht aus 
Professorinnen und Professoren der jeweils zuständigen Fakultät und tagt 
nichtöffentlich. Die Entscheidung wird der Landeshauptstadt Düsseldorf schriftlich 
mitgeteilt.

§ 5 Bekanntgabe 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des 
Förderpreises für Wissenschaften in geeigneter Weise öffentlich bekannt. 
 
 
§ 6 Verleihung des Preises 
 
Die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften wird  von der 
Oberbürgermeisterin beziehungsweise dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt 
Düsseldorf oder einer von ihr beziehungsweise ihm zu benennenden Stellvertretung 
im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen. Die Preisträgerin 
beziehungsweise der Preisträger erhält eine Urkunde. 
 
 
 
 
 
Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss vom 25.01.2021

Beratungsverlauf (2)

09.10.2025 Rat
TOP 26 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2025 Kulturausschuss
TOP 7.13 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/105/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
19.08.2025
Erstellt
22.05.2025 12:06