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V/0936/2017

Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße

Vorlagen 23.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 14.11.2017, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2106 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische 
Kindertageseinrichtung Hornstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Nachfolger/in von Frau Verena von Ungern-Sternberg wird Herr/Frau ………………. als Träger-
vertreter/in für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße berufen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil-
den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat 
der Tageseinrichtung.  
 
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer 
vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien – nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der 
Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage 
V/0168/2011). 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat Frau Verena von Ungern-Sternberg am 27.01.2015 auf Vor-
schlag der SPD-Fraktion als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Hornstraße 
berufen. Frau von Ungern-Sternberg ist von diesem Amt zurückgetreten. Es ist ein/e Nachfolger/in zu 
bestellen.  
 
Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0936/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

V/0936/2017 
Anmerkung: 
Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen 
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hornstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0936/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37