0363/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der BV Mülheim vom 08.12.2025 (AN/1420/2025) betreffend "Einrichtung einer wassergebundenen Wegedecke am Gut Klosterhof und Seniorenzentrum Herz-Jesu-Stift"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3523 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 0363/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der BV Mülheim vom 08.12.2025 (AN/1420/2025) betreffend "Einrichtung einer wassergebundenen Wegedecke am Gut Klosterhof und Seniorenzentrum Herz-Jesu- Stift" Die Fraktion die Linke bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum ist der Beschluss „eine wassergebundene Wegedecke einzurichten“ bislang nicht umgesetzt worden? 2. Wer wäre für die Umsetzung des Beschlusses verantwortlich? 3. Woher stammt das Wasser, das durch das Drainage-System auf die Brachflächen nahe des Mutzbaches geleitet wird? 4. Wer kann verwaltungsseitig beauftragt werden, eine Gefahrenbewertung aufgrund der Verwilderung, der großflächige Überflutungen, der beobachteten Tiere usw. so nahe an Wohnbebauung, Seniorenheim und Kinderspielmöglichkeiten durchzuführen. 5. Besteht die Möglichkeit, der GAG aufzutragen die Drainage-Anlage auf Mängel zu über- prüfen, und wie sähe das weitere Vorgehen aus, wenn entsprechende Mängel festgestellt werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: In der Beschlussvorlage zur Bürgereingabe (3799/2022) hatte die Verwaltung auf die rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hingewiesen und auf Grund der erheblichen Eingriffe in den Geschützten Landschaftsbestandteil LB 9.09 „Mutzbach am Gut Klosterhof“ die Wiederherstellung eines Weges auch in wassergebundener Wegedecke nicht befürwortet. Rechtlich stellt die Wiederherstellung eines Weges innerhalb des LB 9.09 einen Verstoß ge- gen die im Landschaftsplan festgesetzten Verbote dar, da durch die Maßnahme erheblich in Gehölzbestände eingegriffen werden muss. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt keine ver- bindliche Wegeverbindung fest und stellt lediglich ein skizzenhafte Wegeführung dar. Zu 2: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist für die Unterhaltung der gewässer- begleitenden Gehölzstrukturen und für die Biotoppflege im Geschützten Landschaftsbestand- teil LB 9.09 “Mutzbach am Gut Klosterhof“ auf den städtischen Flächen zuständig. Zu 3.: Der für Immissionsschutz, Abfall- und Wasserwirtschaft (IWA) zuständigen Abteilung der Stadt Köln ist eine Versickerungsanlage im Bereich der Aeltgen-Dünwald-Straße bekannt. 2 Basierend auf den Angaben ist eine genaue und abschließende Verortung jedoch nicht mög- lich. Die IWA nimmt die Bürgeranfrage zum Anlass, der Sache in eigener Zuständigkeit nach- zugehen. Zu 4.: Das Grundstück des Gut Klosterhofs sowie das angrenzende Flurstück 4975-58-559 sind in privater Hand. Weiterhin ist der Mutzbach zwischen diesen beiden Grundstücken Ei- gentum der Anlieger, also ebenfalls in privater Hand. Die IWA bzw. die Stadt Köln hat hier keine Zuständigkeit. Für die Grundstücke des Seniorenheims und die Wohngebäude der Aeltgen-Dünwald-Straße hat die IWA ebenfalls keine Zuständigkeit. Das Grundstück zwischen den Gebäuden und dem Mutzbach befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Grundsätzlich erfolgt eine regelmäßige Kontrolle des Baumbestandes durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Zu 5.: Die IWA prüft in eigener Zuständigkeit den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage. Sollten Mängel bekannt werden, wirkt die IWA in eigener Zuständigkeit darauf hin, dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Aeltgen-Dünwald-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0363/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 04.02.2026 11:32