Mandari Insight

A-R/0049/2015

Wohnen + Leben in Münster 2030 - Wachstum braucht Planung

Antrag an den Rat 26.08.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 36.5

a-r-0048-2015-Wohnen 2030 AG 150826doc

· application/pdf

Ansehen

a-r-0048-2015-Wohnen 2030 AG 150826doc

5098 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
  
 Münster, 25.08.2015 
Antrag: 
 
Wohnen + Leben in Münster 2030 -  
Wachstum braucht Planung 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Es wird noch im laufenden Jahr, spätestens in de r ersten Ratssitzung Anfang 2016, 
eine Planungswerkstatt „Wohnen + Leben in Münster 2 030 - Wachstum braucht 
Planung“ eingerichtet. Mitglieder dieser Planungswe rkstatt sollen Vertreter der 
Fachverwaltung, der Politik und auch externe Fachle ute sein. Ergänzt wird die 
Planungswerkstatt durch Akteure aus dem Wohnungsmar kt (Bauträger etc.). Auch eine 
Zusammenarbeit mit der münster school oft architecture (msa)  kann angestrebt werden 
(Münster 2030 – Ideenwettbewerb für die Qualifizierung von Raumreserven). 
 
2. Münster ist derzeit nach einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung (BBSR), Bonn, die Großstadt mit dem g rößten Zuwachs an 
Neubürgern (+8,9 Prozent). Damit steht die Stadt vo r der großen Herausforderung, als 
überdurchschnittlich stark wachsende Kommune nicht nur ihre jetzt schon hier lebenden 
Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend attraktivem Wohnraum zu versorgen, sondern 
nach der jüngsten Prognose von IT-NRW bis zum Jahr 2030 voraussichtlich den Zuzug 
von zusätzlich ca. 40.000 Menschen zu bewältigen. 
 
Auch wenn von der Annahme ausgegangen wird, dass di e im Baulandprogramm 
aufgelisteten Zahlen den angenommenen Zielwert für 2020 überschreiten sollen, reicht 
die Planung allein bis 2020 nicht aus. Auch vor dem  Hintergrund unterschiedlicher 
Einflussfaktoren muss die zukünftige Planung flexib el sein und eine größeren 
Zeithorizont erfassen. Nach den aktuellen Zahlen de s Institutes der Deutschen 
Wirtschaft (Köln) wird in Münster derzeit 30 Prozen t weniger Wohnraum errichtet als 
Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund ist es dring end geboten, sich stärker mit den 
Fragen der Stadtentwicklung zur liegenschaftlichen Sicherung neuer Bauflächen zu 
befassen um daraus abgeleitet rechtzeitig Weichenst ellungen für alle Bereiche einer 
zukunftsfähigen Stadtentwicklung vornehmen zu können: 
• In welchem Maß kann auf zur Verfügung stehenden Fl ächen und der vorhandenen 
Infrastruktur in den bestehenden Stadtteilen noch e ine Nachverdichtung erfolgen? 
Welches Konfliktpotenzial kann sich möglicherweise aus diesen Nachverdichtungen 
ergeben? 
• Ist die Planung eines komplett neuen Stadtteils mi t allen zusätzlichen Investitionen 
für eine neue Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahnhaltepu nkte) notwendig? Wo soll / kann 
dieser entstehen? Wie soll er später aussehen?

- 2 - 
• Können neue Wohngebiete an die Außenstadtteile „an gedockt“ werden? Wie müsste 
dafür die vorhandene Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahn haltepunkte) ausgebaut 
werden? Welches Konfliktpotenzial kann sich möglich erweise aus Stadtteil-
erweiterungen ergeben? 
• Können Außenstadtteile durch neue Wohngebiete im W ege des Lückenschlusses an 
das Kern-Stadtgebiet angebunden werden, ohne dass d as ‚grüne Münster‘ allzu sehr 
darunter leidet oder Frischluftzonen zerstört werde n? Welches Konfliktpotenzial kann 
sich möglicherweise aus diesen Lückenschlüssen ergeben? 
• Wie wirkt sich der zu erwartende Zuzug auf die bes tehende städtische Infrastruktur 
aus? Wie ist diese weiterzuentwickeln? 
 
Diese und weitere, ähnlich gelagerte Fragen sollen nicht nur anhand von 
Planungsvarianten und der Verfügbarkeit von Flächen, sondern auch in ihrer politischen 
Beurteilung diskutiert werden. Am Ende dieses Proze sses soll ein Konzept stehen, das 
die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung b is 2030 und darüber hinaus 
aufzeigt.   
 
3. Dieser Vorentwurf von externen Fachleuten, der V erwaltung und der Politik soll im 
weiteren Verfahren zunächst in einem breit angelegt en Bürgerbeteiligungsverfahren 
diskutiert werden. In einem nächsten Schritt sollen die Vorschläge und Ideen der Bürger 
in diesen Vorentwurf eingearbeitet werden. Der dara us entstandene Entwurf soll in 
einer weiteren Beteiligungsrunde nochmals den Bürge rinnen und Bürgern vorgelegt 
werden, ehe er dann in den Gremien des Rates behandelt wird.  
 
Die Herausforderungen an die wachsende Stadt Münste r müssen von allen 
Bürgerinnen und Bürgern angenommen, aufgegriffen un d mitgetragen werden können. 
Denn alle werden  in den unterschiedlichsten Formen davon betroffen sein. Nur ein breit 
angelegter Diskussionsprozess kann gewährleisten, d ass denkbare stadtweite 
Lösungen auch von einer breiten Mehrheit der Bürger innen und Bürger akzeptiert 
werden. 
 
4. Ende 2016, spätestens Anfang 2017, soll dem Rat und seinen Gremien ein erster 
Zwischenbericht vorgelegt werden. Darin werden unte r anderem die weiteren 
Arbeitsschwerpunkte und -verfahren beschrieben und eine möglichst präzise 
Zeitschiene für das weitere Vorgehen festgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
erfolgt mündlich 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

16.09.2015 Rat
TOP 36.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0049/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37