0571/2026
Neue Entgeltordnung Desinfektorenschule
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Anlage 5 Beantwortung einer Nachfrage aus der Sondersitzung des ASGS vom 05.05.2026
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Anlage 5 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Martin Erkelenz aus der Sondersitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 05.05.26 zur Vorlage 0571/2026, „Neue Entgeltordnung Desinfektorenschule“ Die Frage, ob künftig eine regelmäßige beziehungsweise laufende Aktualisierung der Entgeltordnung vorgesehen sei, da die letzte Anpassung nach der Begründung der Vorlage bereits im Jahr 1998 erfolgt sei beantwortet die Verwaltung wie folgt: Die Verwaltung plant, die komplette Gebührenordnung des Gesundheitsamtes zu aktualisieren. Begonnen wurde mit den Gebühren der Desinfektorenschule. Mittelfristig ist geplant, die Höhe der Gebühren in einem regelmäßigen Turnus zu überprüfen.
Anlage 3 Kalkulation Kursentgelte Stadt Köln - Desinfektorenschule
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Engeltkalkulationstabelle (2025) Schule Ausbildung Fortbildung (Gesamt) Teilnehmer je Kursus 18 30 Gesamtstunden Unterricht (á 60 min) 105 18 Anzahl geplante Kurse in 2027 4 10 Anzahl Tage pro Jahr 80 30 schulrelevante Belange 23 h/Woche E11/6 23 h/Woche E11/6 Gesamt-Jahresstunden 420 180 Gesamt-Jahresteilnehmer 72 300 Kursordner mit Unterrichtsmaterial á 45 € (ca.) 45 0 externe Dozentenhonorare pro Jahr in € 7.680 3.200 10.880 Prüfungsentgelte externer Prüfer*innen pro Jahr in € 2.560 0 2.560 Gemeinkostenumlage nach Jahresstunden in € (schulrelevante Belange) 45.262 30.175 75.437 Gesamtkosten addiert in € 55.502 33.375 88.877 Plankosten in € je Teilnehmer berechnet aus Ausgaben 770,86 111,25 Plankosten in € je Teilnehmer angesetzt 775,00 120,00
Anlage 2 Entwurf neue Entgelt- und Benutzungsordnung Desinfektorenschule
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Entgelt- und Benutzungs ordnung der Stadt Köln - Desinfektorenschule des Gesundheitsamtes vom Der Rat der Stadt Köln hat in einer Sitzung vom XX.YY.2026 aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz 2. lit. i) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt- und Benutzungsordnung der Stadt Köln - Desinfektorenschule des Gesundheitsamtes beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule ist eine von zehn nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.) staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. (2) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule dient der Aus- und Weiterbildung von Personen zu Desinfektoren und Desinfektorinnen. In Nordrhein-Westfalen besteht gemäß der geltenden APO-Desinf. die Pflicht, dass Personen, welche bereits eine staatliche Anerkennung innehaben und diese aufrechterhalten möchten, innerhalb eines Zeitraumes von drei bis vier Jahren eine dreitätige Fortbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren müssen. (3) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule ist steuerlich ein Betrieb gewerblicher Art. Die erbrachten Leistungen sind nach § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Umsatzsteuer befreit. Die Regelungen dieser Entgeltordnung gelten ausschließlich für Leistungen, die die Stadt Köln - Desinfektorenschule im Rahmen privat-rechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und Kunden erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlicher Rechtsverhältnisse findet sie keine Anwendung. § 2 Kursformen Die Stadt Köln – Desinfektorenschule führt Fortbildungen und Ausbildungen in Form von Kursangeboten in Präsenz für staatlich geprüfte Desinfektorinnen und Desinfektoren durch. § 3 T eilnahmeentgelt Für die T eilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungskursen werden unter Berücksichtigung von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Kurse folgende Entgelte festgesetzt: a. Für vierwöchige Ausbildungskurse wird ein Entgelt in Höhe von 775 Euro erhoben b. Für dreitägige Fortbildungen wird ein Entgelt in Höhe von 120 Euro erhoben § 4 Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe Entgeltbefreiungen a. Von der Entrichtung eines Entgeltes sind nur Mitarbeitende des Gesundheitsamtes der Stadt Köln ausgenommen. b. Die Entgeltbefreiung gilt nicht für Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im T eilnahmeentgelt enthalten sind . § 5 Anmeldung/Vertragsabschluss (1) Anmeldungen zu Kursen oder Fortbildungen können ausschließlich online erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum der Kundin/des Kunden anzugeben. (2) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Stadt Köln - Desinfektorenschule eine Buchungsbestätigung. Mit dieser kommt der Vertrag zwischen der Stadt Köln - Desinfektorenschule und der Kundin/dem Kunden zustande. § 6 Umbuchung auf Kundenwunsch (1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen per E-Mail oder online gegenüber der Stadt Köln - Desinfektorenschule erfolgen. Der Angabe von Gründen bedarf es nicht. (2) Eine Umbuchung auf Kundenwunsch kann bis spätestens 8 Wochen bei Ausbildungskursen und 6 Wochen bei Fortbildungskursen kostenfrei erfolgen. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Umbuchung. § 7 Zahlung (1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts hat innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung zu erfolgen. (2) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule kann abweichend von Absatz 1 auch andere Zahlungstermine festlegen. § 8 Abmeldung (1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen Kursleitenden und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben des Kurses sind unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden und in Textform per E-Mail oder online gegenüber der Stadt Köln - Desinfektorenschule erfolgen. (2) Bei Abmeldungen erhebt die Stadt Köln - Desinfektorenschule folgende Stornierungsentgelte: a. Bei Zugang einer Abmeldung zu Ausbildungskursen bis 8 Wochen vor Kursbeginn wird kein Kursentgelt erhoben. Bei einer späteren Abmeldung ist das volle Entgelt zu entrichten. b. Bei Zugang einer Abmeldung zu Fortbildungskursen bis 6 Wochen vor Kursbeginn wird kein Kursentgelt erhoben. Bei einer späteren Abmeldung ist das volle Entgelt zu entrichten. § 9 Absagen von Kursen durch die Stadt Köln - Desinfektorenschule Bei einer Absage eines Kurses durch die Stadt Köln - Desinfektorenschule erstattet sie der Kundin/dem Kunden das T eilnahmeentgelt in voller Höhe. § 10 Haftung Die Stadt Köln - Desinfektorenschule haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. § 11 Sonstiges (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Entsprechendes gilt für den Ort der Veranstaltung. (2) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule ist berechtigt, in ihren Kursen Anwesenheitslisten zu führen. § 12 Inkrafttreten Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt für die Kurs zeiträume ab 01.01.2027 in Kraft. Die Entgeltordnung für die Lehranstalt der Desinfektoren vom 24.02.1998 tritt gleichzeitig außer Kraft. Köln, den Der Oberbürgermeister
Anlage 4 Marktrecherche
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Regina Häusler 532/6 11.03.2026 - 1 - Erhöhung der Kursentgelte an der Desinfektorenschule der Stadt Köln Geplant zum 1.1.2027; Stichtag spätestens 01.08.2026 (geändert 15.01.2026) Hinweis: Stichtag ergibt sich durch die Veröffentlichung der Termine im August 202 6 1 Der Markt Die Desinfektorenschule der Stadt Köln (532/6) ist eine von 10 staatlich anerkannten Ausbildungsstätten (nach Ausbildungs - und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf. vom 14. April 2015). Da es sich nicht um eine hoheitliche Aufgabe handelt, ist die Schule steuerlich als Betrieb gewerblicher Art eingestuft, jedoch zurzeit noch umsatzsteuerbefreit. Die Teilnehmer*innen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet oder in einigen Fällen aus dem angrenzenden Ausland, der Schwerpunkt des Einzugsgebietes liegt jedoch in NRW. Die Ausbildung zum Desinfektor oder zur Desinfektorin ist eine Weiterbildung für Personen aus verschieden Bereichen, vorrangig dem Gesundheitswesen. Dabei sind diverse Berufsgruppen wie Mitarbeitende aus dem Rettungsdienst, Katastrophenschutz, aus Justizvollzugsanstalten, Gesundheitsämtern, Reinigungsfirmen, Krankenhäusern, Industrie und Handel u. a. vertreten. Wer in NRW eine staatliche Anerkennung erlangt hat und diese behalten möchte, ist nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW verpflichtet, regelmäßig innerhalb von drei bis vier Jahren eine 3-tägige Fortbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte zu absolvieren. 1.1 Kursentgelt Eine Internetrecherche bezüglich der Kursentgelt aller neun direkten konkurrierenden und weiterer Schulen, die vergleichbare Aus - und Fortbildungen jedoch ohne staatliche Anerkennung oder mit Anerkennung in Hessen, Sachsen, Berlin o. a. anbieten, ergab, dass die Entgelt in der Desinfektorenschule der Stadt Köln vor allem in der 4-wöchigen Ausbildung weit unter dem niedrigsten Angebot einer anderen Schule in NRW liegen (s. Abb. 1). Die Kursentgelt an der Desinfektorenschule der Stadt Köln mit 90 € für die 3 -tägige Fortbildung und 540 € für die 4-wöchige Ausbildung begründen sich auf einen Ratsbeschluss von 1998. Seitdem wurden die Preise nicht mehr angepasst. Die Entgelte beinhalten lediglich die Teilnahme am Kurs und Unterlagen. Prüfungsgebühr bei der Ausbildung (100 €), Zertifizierung durch das LPA bei der Fortbildung (20 €), Verpflegung und weiteres Material werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Bei einer Stornierung des Kurses durch Teilnehmende unter 8 Wochen vor Beginn einer Ausbildung oder 6 Wochen vor Beginn einer Fortbildung wird in der Regel der komplette Rechnungsbetrag eingefordert. Regina Häusler 532/6 11.03.2026 - 2 - Abb. 1: Preisspanne für die 3 -tägige Fortbildung für Desinfektor*innen und die 4 - wöchige Ausbildung an den neun Schulen in NRW (blauer Balken) und weiteren Schulen (grüner Balken) , die keine Anerkennung oder in anderen Bundesländern anerkannt sind. Die aktuellen Preise an der Desinfektorenschule sind jeweils mit den roten Pfeilen markiert (Stand Juli 2025). Die Spanne der Gebühren an anderen Schulen sind in Tabelle 1 zusammengefasst. In anderen Schulen sind teilweise Getränke und sonstige Verpflegung wie Imbiss oder Mittagessen zusätzlich im Preis eingeschlossen . Bis auf eine Schule wird bei keiner anderen eine Mehrwertsteuer erhoben. Tab. 1: Preisspanne für die 4 -wöchige Ausbildung und die 3 -tägige Fortbildung an Schulen, die nach der Ausbildungs - und Prüfungsordnung Desinfektorinnen und Desinfektoren in NRW zugelassen sind, und für Schulen, die entweder keine staatliche Anerkennung haben oder nach Ausbildungs - und Prüfungsordnungen anderer Bundesländer zugelassen sind. Die Daten wurden per Internetrecherche erfasst (Stand Juli 2025) 1.2 Teilnehmer*innenzahl Die Kursgrößen sind bei allen Schulen, für die Informationen veröffentlicht werden, vergleichbar, wobei die Kursgrößen der Stadt Köln mit 18 Teilnehmenden in der Ausbildung und 30 Teilnehmenden in der Fortbildung eher am oberen Rand liegen. Die geringere Zahl in den Ausbildungen als in den Fortbildungen sind organisatorischen Gründen geschuldet, die sich nicht ändern lassen. Die Prüfungen min [€] max [€] min [€] max [€] Ausbildung Desinfektor 1.090,00 € 1.500,00 € 910,00 € 3.180,00 € Fortbildung Desinfektor 120,00 € 460,53 € 219,00 € 557,10 € nach APO NRW nicht staatlich anerkannt oder andere Regina Häusler 532/6 11.03.2026 - 3 - finden ganztägig an zwei Tagen statt. Maximal dürfen laut LPA nur zehn Prüfungen pro Tag durchgeführt werden. Pro Prüfung müssen mind. 45 bis 50 min. incl. Organisation eingeplant werden. Da es immer wieder zu Unterbrechungen des Kurses von einzelnen Teilnehmenden kommt (krankheitsbedingt etc.), müssen diese die Fehlzeiten in einem anderen Kurs nachholen und nehmen erst dann an der Prüfung teil. Deshalb planen wir zwei sogenannte „Notfallplätze“ ein, so dass maximal 20 Prüfungen durchgeführt werden können. 2 Erhöhung der Kursgebühren Nach der Marktanalyse schlage ich folgende Erhöhungen wie in Tabelle 2 aufgeführt vor. 3-tägige Fortbildung auf 120 € und 4-wöchige Ausbildung auf 7 75 €. Tab. 2: Aufgeführt sind die Kursgebühren aktuell , nach E rhöhung (neu) und die prozentuale Preissteigerung pro Teilnehmenden. Die Mehreinnahmen beziehen sich pro Kurs bei Vollbelegung (Ausbildung 18 Personen, Fortbildung 30 Personen) und pro Jahr bei Durchführung des jetzigen Kursangebotes (Ausbildung 4 Kurse, Fortbildung 10 Kurse). 2.1 Begründung Um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben, sollte n wir auch weiterhin unter den Kursgebühren der anderen Schulen bleiben. Die Erfahrung zeigt, dass die Desinfektorenschule der Stadt Köln in den letzten Jahren gut ausgelastet war und viele Teilnehmende sich bewusst für die Schule entscheiden. Sicherlich spielen neben der Qualität und der Zuverlässigkeit auch der Preis dabei eine große Rolle. Dennoch ist zu bedenken, dass, wenn wir weiterhin Teilnehmende aus dem gesamten Bundesgebiet ansprechen wollen, die Gesamtkosten durch Übernachtungs-, Reise- und Verpflegungskosten, die die Teilnehmenden oder Arbeitgeber*innen zusätzlich aufwenden müssen, nicht u nerheblich steigen. Wir können allerdings nur auf Grund des großen Einzugsgebietes die Anzahl an Kursen aufrecht halten und in der Regel mit Vollbelegung rechnen. Bei höheren Preisen befürchte ich, dass die Kurse nicht mehr voll ausgelastet sind. Dies wird auch von den Teilnehmenden in Gesprächen bestätigt, wenn sie berichten, dass andere Schulen häufig Kurse absagen, weil zu wenige Anmeldungen eingehen. Eine Verpflichtung, dass in den obengenannten Betrieben Desinfektor*innen arbeiten müssen, gibt es nicht, solange nach §17 IfSG keine Desinfektion behördlich angeordnet wird. Lediglich in der Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin ist die Ausbildung zum Desinfektor oder zur Desinfektorin Pflicht. Darüber hinaus können dienstinterne Vereinbarungen der verschiedenen Betriebe zur Kursteilnahme verpflichten. Kurs Dauer aktuell neu pro Kurs pro Jahr Fortbildung 3 Tage 90 € 120 € 33,33 900 € 9.000 € Ausbildung 4 Wochen 540 € 775 € 43,52 4.230 € 16.920 € Kursentgelt [€] Mehreinnahmen [€]Erhöhung [%] Regina Häusler 532/6 11.03.2026 - 4 - Eine erneute Erhöhung in naher Zukunft ist denkbar, hierzu wird der Markt auch zukünftig beobachtet und ausgewertet. Die angedachte Erhöhung sollte vor Veröffentlichung der Termine 202 7 im August 2026 umgesetzt werden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0571/2026 Freigabedatum 23.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Entgeltordnung Desinfektorenschule Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die neue Entgelt- und Benutzungsordnung der Stadt Köln – Desinfektoren- schule in der als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung. Die Entgelt- und Benutzungsordnung aus dem Jahre 1998 tritt damit außer Kraft. Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 0,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Erträge 25.920,00 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die Stadt Köln – Desinfektorenschule gilt eine Entgelt- und Benutzungsordnung aus dem Jahr 1998. Seither wurden die Entgelte abgesehen von der Währungsumstellung 2002 nicht mehr neu kalkuliert. Die von den Kursteilnehmenden zu entrichtende Entgelte sind daher nicht mehr zeitgemäß. Die Stadt Köln – Desinfektorenschule unterliegt aufgrund ihrer Einstufung als Betrieb gewerb- licher Art dem freien Wettbewerb. Ein Vergleich mit allen neun direkt konkurrierenden Schulen (staatliche anerkannte Ausbildungsstätten nach APO-Desinf. vom 14.04.2015) zeigt, dass die Entgelte der Stadt Köln – Desinfektorenschule deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen (Anlage 3). Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation möchte das Gesundheitsamt dieses monetäre Defizit schließen und die Entgelte entsprechend der Marktlage erhöhen. Die Erhöhung der (Kurs-)Entgelte basiert theoretisch auf der Marktrecherche (Anlage 3) und praktisch auf einer aktuellen Ermittlung des Kostendeckungsgrades der Stadt Köln – Desin- fektorenschule (Anlage 2).Die neue Entgelt- und Benutzungsordnung soll für die Kursteilnah- men ab Januar 2027 geltend werden. Die Buchung jener Kurse ist ab Juli 2026 möglich. Kurs- plätze für das gesamte Jahr 2026 wurden zu den aktuell gültigen Entgelten vergeben. Hierauf 3 beruht die vorgeschlagene Erlassung der neuen Entgeltordnung mit Wirksamkeit zum 01.01.2027. Finanzierung Die Mehrerträge sind auf die Erhöhung der privatrechtlichen Leistungsentgelte der Stadt-Köln Desinfektorenschule zurückzuführen. Durch das Erlassen der neuen Entgelt- und Benutzungsordnung kann ein Mehrertrag von ma- ximal 25.920,00€ erwirtschaftet werden. Der Mehrertrag ist abhängig von dem Buchungsvolu- men der jeweiligen Kurse. Wenn alle Fortbildungskurse und Ausbildungskurse im Jahr mit den neuen Kursentgelten weiterhin ausgebucht bleiben, werden die jährlichen Erträge für Fortbildungskurse von 27.000,00€ auf 36.000,00€ (entspricht Mehrertrag von 9.000,00€) Ausbildungskurse von 38.880,00€ auf 55.800,00€ (entspricht Mehrertrag von 16.920,00€) steigen. Die 25.920,00€ sind Mehrerträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, welche auf den Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 4 zurückzu- führen sind. Die Mehrerträge werden mit dem Haushaltsplan 2027/28 ab dem Haushaltsjahr 2027 eingeplant. Dringlichkeitsbegründung Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die neue Entgeltordnung für die im Juli 2026 zu ver- öffentlichenden Kursangebote (für das Jahr 2027) seitens der Stadt Köln – Desinfektoren- schule erlassen sein muss. Andernfalls gibt es keine Grundlage für eine Erhöhung der Kurs- entgelte ab 2027, wodurch die aus der neuen Entgeltordnung resultierenden Mehreinnahmen von 25.920,00€ nicht eingenommen werden können. Aufgrund umfangreicher verwaltungsin- terner Vorarbeiten und des damit verbundenen Abstimmungsprozesses war eine frühere Ein- bringung der Beschlussvorlage in die politischen Entscheidungsgremien nicht möglich. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Entwurf der neuen Entgelt- und Benutzungsordnung 3. Kalkulation Kursentgelte Stadt Köln – Desinfektorenschule 4. Marktrecherche
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt um interne Betriebsabläufe, die gesichert sein müssen. Deswegen muss keine Bürger*innen Beteiligung gemacht werden
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0571/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 11:41