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0571/2026

Neue Entgeltordnung Desinfektorenschule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 6.2.1

Anlage 5 Beantwortung einer Nachfrage aus der Sondersitzung des ASGS vom 05.05.2026

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Ansehen

Anlage 3 Kalkulation Kursentgelte Stadt Köln - Desinfektorenschule

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Ansehen

Anlage 2 Entwurf neue Entgelt- und Benutzungsordnung Desinfektorenschule

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Anlage 4 Marktrecherche

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5 Beantwortung einer Nachfrage aus der Sondersitzung des ASGS vom 05.05.2026

723 Zeichen

Anlage 5 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Martin Erkelenz aus der 
Sondersitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und 
Senioren vom 05.05.26 zur Vorlage 0571/2026, „Neue Entgeltordnung 
Desinfektorenschule“ 
Die Frage, ob künftig eine regelmäßige beziehungsweise laufende 
Aktualisierung der Entgeltordnung vorgesehen sei, da die letzte Anpassung nach 
der Begründung der Vorlage bereits im Jahr 1998 erfolgt sei beantwortet die 
Verwaltung wie folgt: 
Die Verwaltung plant, die komplette Gebührenordnung des Gesundheitsamtes zu 
aktualisieren. Begonnen wurde mit den Gebühren der Desinfektorenschule. 
Mittelfristig ist geplant, die Höhe der Gebühren in einem regelmäßigen Turnus zu 
überprüfen.

Anlage 3 Kalkulation Kursentgelte Stadt Köln - Desinfektorenschule

779 Zeichen

Engeltkalkulationstabelle 
(2025)
Schule
 Ausbildung Fortbildung (Gesamt)
Teilnehmer je   Kursus 18 30
Gesamtstunden Unterricht  
(á 60 min) 105 18
Anzahl geplante Kurse in 
2027 4 10
Anzahl Tage pro Jahr 80 30
schulrelevante Belange 23 h/Woche
E11/6 
23 h/Woche
E11/6 
Gesamt-Jahresstunden 420 180
Gesamt-Jahresteilnehmer 72 300
Kursordner mit 
Unterrichtsmaterial         á 
45 € (ca.) 45 0
externe Dozentenhonorare 
pro Jahr in € 7.680 3.200 10.880
Prüfungsentgelte externer 
Prüfer*innen pro Jahr in € 2.560 0 2.560
Gemeinkostenumlage nach 
Jahresstunden in € 
(schulrelevante Belange) 45.262 30.175 75.437
Gesamtkosten addiert in € 55.502 33.375 88.877
Plankosten in €
je Teilnehmer berechnet 
aus Ausgaben 770,86 111,25
Plankosten in €
je Teilnehmer angesetzt 775,00 120,00

Anlage 2 Entwurf neue Entgelt- und Benutzungsordnung Desinfektorenschule

5453 Zeichen

Entgelt- und Benutzungs ordnung der Stadt Köln -
Desinfektorenschule des Gesundheitsamtes vom  
Der Rat der Stadt Köln hat in einer Sitzung vom XX.YY.2026 aufgrund des § 41 Abs. 
1 Satz 2. lit. i) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt- und 
Benutzungsordnung der Stadt Köln - Desinfektorenschule des Gesundheitsamtes 
beschlossen:  
 
§ 1 
Allgemeines 
(1) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule ist eine von zehn nach der Ausbildungs- 
und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.) 
staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. 
 
(2) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule dient der Aus- und Weiterbildung von 
Personen zu Desinfektoren und Desinfektorinnen. In Nordrhein-Westfalen 
besteht gemäß der geltenden APO-Desinf. die Pflicht, dass Personen, welche 
bereits eine staatliche Anerkennung innehaben und diese aufrechterhalten 
möchten, innerhalb eines Zeitraumes von drei bis vier Jahren eine dreitätige 
Fortbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren müssen. 
 
(3) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule ist steuerlich ein Betrieb gewerblicher 
Art. Die erbrachten Leistungen sind nach § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz 
(UstG) von der Umsatzsteuer befreit. Die Regelungen dieser Entgeltordnung 
gelten ausschließlich für Leistungen, die die Stadt Köln - Desinfektorenschule 
im Rahmen privat-rechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und 
Kunden erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlicher Rechtsverhältnisse 
findet sie keine Anwendung. 
§ 2 
Kursformen 
Die Stadt Köln – Desinfektorenschule führt Fortbildungen und Ausbildungen in Form 
von Kursangeboten in Präsenz für staatlich geprüfte Desinfektorinnen und 
Desinfektoren durch.  
§ 3 
T eilnahmeentgelt 
Für die T eilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungskursen werden unter 
Berücksichtigung von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Kurse 
folgende Entgelte festgesetzt: 
a. Für vierwöchige Ausbildungskurse wird ein Entgelt in Höhe von 775 
Euro erhoben 
b. Für dreitägige Fortbildungen wird ein Entgelt in Höhe von 120 Euro 
erhoben

§ 4 
Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe 
Entgeltbefreiungen 
a. Von der Entrichtung eines Entgeltes sind nur Mitarbeitende des 
Gesundheitsamtes der Stadt Köln ausgenommen.  
b. Die Entgeltbefreiung gilt nicht für Materialumlagen, Modellgelder, 
Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im 
T eilnahmeentgelt enthalten sind . 
§ 5 
Anmeldung/Vertragsabschluss  
(1) Anmeldungen zu Kursen oder Fortbildungen können ausschließlich online 
erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und Nachnamen, Adresse 
und Geburtsdatum der Kundin/des Kunden anzugeben.  
(2) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Stadt Köln - 
Desinfektorenschule eine Buchungsbestätigung. Mit dieser kommt der 
Vertrag zwischen der Stadt Köln - Desinfektorenschule und der 
Kundin/dem Kunden zustande.  
§ 6 
Umbuchung auf Kundenwunsch 
(1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen per E-Mail oder online gegenüber 
der Stadt Köln - Desinfektorenschule erfolgen. Der Angabe von Gründen 
bedarf es nicht.  
(2) Eine Umbuchung auf Kundenwunsch kann bis spätestens 8 Wochen bei 
Ausbildungskursen und 6 Wochen bei Fortbildungskursen kostenfrei erfolgen. 
In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Umbuchung.  
§ 7 
Zahlung 
(1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts hat innerhalb von 30 Tagen nach Zugang 
einer entsprechenden Rechnung zu erfolgen.  
(2) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule kann abweichend von Absatz 1 auch 
andere Zahlungstermine festlegen.  
§ 8 
Abmeldung 
(1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen 
Kursleitenden und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben des Kurses sind 
unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden 
und in Textform per E-Mail oder online gegenüber der Stadt Köln - 
Desinfektorenschule erfolgen.

(2) Bei Abmeldungen erhebt die Stadt Köln - Desinfektorenschule folgende 
Stornierungsentgelte:  
a. Bei Zugang einer Abmeldung zu Ausbildungskursen bis 8 Wochen vor 
Kursbeginn wird kein Kursentgelt erhoben. Bei einer späteren 
Abmeldung ist das volle Entgelt zu entrichten. 
b. Bei Zugang einer Abmeldung zu Fortbildungskursen bis 6 Wochen vor 
Kursbeginn wird kein Kursentgelt erhoben. Bei einer späteren 
Abmeldung ist das volle Entgelt zu entrichten. 
 
§ 9 
Absagen von Kursen durch die Stadt Köln - Desinfektorenschule  
Bei einer Absage eines Kurses durch die Stadt Köln - Desinfektorenschule erstattet 
sie der Kundin/dem Kunden das T eilnahmeentgelt in voller Höhe.  
 
 
§ 10 
Haftung 
Die Stadt Köln - Desinfektorenschule haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder 
grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und 
Gesundheit bleibt unberührt. 
 
§ 11 
Sonstiges 
 
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten 
Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Entsprechendes 
gilt für den Ort der Veranstaltung.  
(2) Die Stadt Köln - Desinfektorenschule ist berechtigt, in ihren Kursen 
Anwesenheitslisten zu führen.  
§ 12 
Inkrafttreten  
 
Diese Entgelt- und Benutzungsordnung tritt für die Kurs zeiträume ab 01.01.2027 in 
Kraft. Die Entgeltordnung für die Lehranstalt der Desinfektoren vom 24.02.1998 tritt 
gleichzeitig außer Kraft.  
 
 
 
 
Köln, den      Der Oberbürgermeister

Anlage 4 Marktrecherche

7539 Zeichen

Regina Häusler 532/6 11.03.2026 
 - 1 - 
Erhöhung der Kursentgelte an der Desinfektorenschule der Stadt Köln 
Geplant zum 1.1.2027; Stichtag spätestens 01.08.2026 (geändert 15.01.2026) 
Hinweis: Stichtag ergibt sich durch die Veröffentlichung der Termine im August 202 6 
1 Der Markt 
Die Desinfektorenschule der Stadt Köln (532/6) ist eine von 10 staatlich anerkannten 
Ausbildungsstätten (nach Ausbildungs - und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen  
und Desinfektoren (APO-Desinf. vom 14. April 2015). 
Da es sich nicht um eine hoheitliche Aufgabe handelt, ist die Schule steuerlich als 
Betrieb gewerblicher Art eingestuft, jedoch zurzeit noch umsatzsteuerbefreit.  Die 
Teilnehmer*innen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet oder in einigen Fällen 
aus dem angrenzenden Ausland, der Schwerpunkt des Einzugsgebietes liegt jedoch 
in NRW. Die Ausbildung zum Desinfektor oder zur Desinfektorin ist eine 
Weiterbildung für Personen aus verschieden Bereichen, vorrangig dem 
Gesundheitswesen. Dabei sind diverse Berufsgruppen wie Mitarbeitende aus dem 
Rettungsdienst, Katastrophenschutz, aus Justizvollzugsanstalten, 
Gesundheitsämtern, Reinigungsfirmen, Krankenhäusern, Industrie und Handel u. a. 
vertreten. 
Wer in NRW eine staatliche Anerkennung erlangt hat und diese behalten möchte, ist 
nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW verpflichtet,  regelmäßig innerhalb 
von drei bis vier Jahren eine 3-tägige Fortbildung an einer anerkannten 
Ausbildungsstätte zu absolvieren.  
1.1 Kursentgelt 
Eine Internetrecherche bezüglich der Kursentgelt aller neun direkten konkurrierenden 
und weiterer Schulen, die vergleichbare Aus - und Fortbildungen jedoch ohne 
staatliche Anerkennung oder mit Anerkennung in Hessen, Sachsen, Berlin o. a.  
anbieten, ergab, dass die Entgelt in der Desinfektorenschule der Stadt Köln vor allem 
in der 4-wöchigen Ausbildung weit unter dem niedrigsten Angebot einer anderen 
Schule in NRW liegen (s. Abb. 1). 
Die Kursentgelt an der Desinfektorenschule der Stadt Köln mit 90 € für die 3 -tägige 
Fortbildung und 540 € für die 4-wöchige Ausbildung begründen sich auf einen 
Ratsbeschluss von 1998. Seitdem wurden die Preise nicht mehr angepasst. Die 
Entgelte beinhalten lediglich die Teilnahme am Kurs und Unterlagen. 
Prüfungsgebühr bei der Ausbildung (100 €), Zertifizierung durch das LPA bei der 
Fortbildung (20 €), Verpflegung und weiteres Material werden von den 
Teilnehmenden selbst getragen. Bei einer Stornierung des Kurses durch 
Teilnehmende unter 8 Wochen vor Beginn einer Ausbildung oder 6 Wochen vor 
Beginn einer Fortbildung wird in der Regel der komplette Rechnungsbetrag 
eingefordert.

Regina Häusler 532/6 11.03.2026 
 - 2 - 
 
 
Abb. 1: Preisspanne für die 3 -tägige Fortbildung für Desinfektor*innen und die 4 -
wöchige Ausbildung an den neun Schulen in NRW (blauer Balken) und weiteren 
Schulen (grüner Balken) , die keine Anerkennung oder in anderen Bundesländern 
anerkannt sind. Die aktuellen Preise an der Desinfektorenschule sind jeweils mit den 
roten Pfeilen markiert (Stand Juli 2025). 
 
Die Spanne der Gebühren an anderen Schulen sind in Tabelle 1 zusammengefasst. 
In anderen Schulen sind teilweise Getränke und sonstige Verpflegung wie Imbiss 
oder Mittagessen zusätzlich im Preis eingeschlossen . Bis auf eine Schule wird bei 
keiner anderen eine Mehrwertsteuer erhoben.   
 
Tab. 1: Preisspanne für die 4 -wöchige Ausbildung und die 3 -tägige Fortbildung an 
Schulen, die nach der Ausbildungs - und Prüfungsordnung Desinfektorinnen und 
Desinfektoren in NRW zugelassen sind, und für Schulen, die entweder keine staatliche 
Anerkennung haben oder nach Ausbildungs - und Prüfungsordnungen anderer 
Bundesländer zugelassen sind. Die Daten wurden per Internetrecherche erfasst (Stand 
Juli 2025) 
 
1.2 Teilnehmer*innenzahl 
Die Kursgrößen sind bei allen Schulen, für die Informationen veröffentlicht werden, 
vergleichbar, wobei die Kursgrößen der Stadt Köln mit 18 Teilnehmenden in der 
Ausbildung und 30 Teilnehmenden in der Fortbildung  eher am oberen Rand liegen. 
Die geringere Zahl in den Ausbildungen als in den Fortbildungen sind 
organisatorischen Gründen geschuldet, die sich nicht ändern lassen. Die Prüfungen 
min [€] max [€] min [€] max [€]
Ausbildung 
Desinfektor 1.090,00 € 1.500,00 € 910,00 € 3.180,00 €
Fortbildung 
Desinfektor 120,00 € 460,53 € 219,00 € 557,10 €
nach APO NRW
nicht staatlich anerkannt 
oder andere

Regina Häusler 532/6 11.03.2026 
 - 3 - 
finden ganztägig an zwei Tagen statt. Maximal dürfen laut LPA nur zehn Prüfungen 
pro Tag durchgeführt werden. Pro Prüfung müssen mind. 45 bis 50 min. incl. 
Organisation eingeplant werden.  
Da es immer wieder zu Unterbrechungen des Kurses von einzelnen Teilnehmenden 
kommt (krankheitsbedingt etc.), müssen diese die Fehlzeiten in einem anderen Kurs 
nachholen und nehmen erst dann an der Prüfung teil. Deshalb planen wir zwei  
sogenannte „Notfallplätze“ ein, so dass maximal 20 Prüfungen durchgeführt werden 
können. 
2 Erhöhung der Kursgebühren 
Nach der Marktanalyse schlage ich folgende Erhöhungen wie in Tabelle 2 aufgeführt 
vor. 3-tägige Fortbildung auf 120 € und 4-wöchige Ausbildung auf 7 75 €. 
 
Tab. 2: Aufgeführt sind die Kursgebühren aktuell , nach E rhöhung (neu) und die 
prozentuale Preissteigerung pro Teilnehmenden. Die Mehreinnahmen beziehen sich pro 
Kurs bei Vollbelegung (Ausbildung 18 Personen, Fortbildung 30 Personen) und pro Jahr 
bei Durchführung des jetzigen Kursangebotes (Ausbildung 4 Kurse, Fortbildung 
10 Kurse). 
 
 
2.1 Begründung 
Um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben, sollte n wir auch weiterhin unter den 
Kursgebühren der anderen Schulen bleiben. Die Erfahrung zeigt, dass die 
Desinfektorenschule der Stadt Köln in den letzten Jahren gut ausgelastet war und 
viele Teilnehmende sich bewusst für die Schule entscheiden. Sicherlich spielen 
neben der Qualität und der Zuverlässigkeit auch der Preis dabei eine große Rolle. 
Dennoch ist zu bedenken, dass, wenn wir weiterhin Teilnehmende aus dem 
gesamten Bundesgebiet ansprechen wollen, die Gesamtkosten durch 
Übernachtungs-, Reise- und Verpflegungskosten, die die Teilnehmenden oder 
Arbeitgeber*innen zusätzlich aufwenden müssen, nicht u nerheblich steigen. Wir 
können allerdings nur auf Grund des großen Einzugsgebietes die Anzahl an Kursen 
aufrecht halten und in der Regel mit Vollbelegung rechnen.  Bei höheren Preisen 
befürchte ich, dass die Kurse nicht mehr voll ausgelastet sind. Dies wird auch von 
den Teilnehmenden in Gesprächen bestätigt, wenn sie berichten, dass andere 
Schulen häufig Kurse absagen, weil zu wenige Anmeldungen eingehen.  
Eine Verpflichtung, dass in den obengenannten Betrieben Desinfektor*innen arbeiten 
müssen, gibt es nicht, solange nach §17 IfSG keine Desinfektion behördlich 
angeordnet wird. Lediglich in der Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur 
Hygienekontrolleurin ist die Ausbildung zum Desinfektor oder zur Desinfektorin 
Pflicht. Darüber hinaus können dienstinterne Vereinbarungen der verschiedenen 
Betriebe zur Kursteilnahme verpflichten.  
Kurs Dauer aktuell neu pro Kurs pro Jahr
Fortbildung 3 Tage 90 €       120 €    33,33 900 €          9.000 €      
Ausbildung 4 Wochen 540 €     775 €    43,52 4.230 €      16.920 €    
Kursentgelt [€] Mehreinnahmen [€]Erhöhung 
[%]

Regina Häusler 532/6 11.03.2026 
 - 4 - 
Eine erneute Erhöhung in naher Zukunft ist denkbar, hierzu wird der Markt auch 
zukünftig beobachtet und ausgewertet. 
Die angedachte Erhöhung sollte vor Veröffentlichung der Termine 202 7 im 
August 2026 umgesetzt werden.

Beschlussvorlage Rat

4698 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0571/2026 
Freigabedatum 
 23.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Entgeltordnung Desinfektorenschule  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die neue Entgelt- und Benutzungsordnung der Stadt Köln – Desinfektoren-
schule in der als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.  
Die Entgelt- und Benutzungsordnung aus dem Jahre 1998 tritt damit außer Kraft. 
 
 
 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  0,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Erträge    25.920,00 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für die Stadt Köln – Desinfektorenschule gilt eine Entgelt- und Benutzungsordnung aus dem 
Jahr 1998. Seither wurden die Entgelte abgesehen von der Währungsumstellung 2002 nicht 
mehr neu kalkuliert. Die von den Kursteilnehmenden zu entrichtende Entgelte sind daher nicht 
mehr zeitgemäß. 
 
Die Stadt Köln – Desinfektorenschule unterliegt aufgrund ihrer Einstufung als Betrieb gewerb-
licher Art dem freien Wettbewerb. Ein Vergleich mit allen neun direkt konkurrierenden Schulen 
(staatliche anerkannte Ausbildungsstätten nach APO-Desinf. vom 14.04.2015) zeigt, dass die 
Entgelte der Stadt Köln – Desinfektorenschule deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen 
(Anlage 3). Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation möchte das Gesundheitsamt dieses 
monetäre Defizit schließen und die Entgelte entsprechend der Marktlage erhöhen. 
 
Die Erhöhung der (Kurs-)Entgelte basiert theoretisch auf der Marktrecherche (Anlage 3) und 
praktisch auf einer aktuellen Ermittlung des Kostendeckungsgrades der Stadt Köln – Desin-
fektorenschule (Anlage 2).Die neue Entgelt- und Benutzungsordnung soll für die Kursteilnah-
men ab Januar 2027 geltend werden. Die Buchung jener Kurse ist ab Juli 2026 möglich. Kurs-
plätze für das gesamte Jahr 2026 wurden zu den aktuell gültigen Entgelten vergeben. Hierauf

3 
beruht die vorgeschlagene Erlassung der neuen Entgeltordnung mit Wirksamkeit zum 
01.01.2027. 
 
Finanzierung 
 
Die Mehrerträge sind auf die Erhöhung der privatrechtlichen Leistungsentgelte der Stadt-Köln 
Desinfektorenschule zurückzuführen. 
 
Durch das Erlassen der neuen Entgelt- und Benutzungsordnung kann ein Mehrertrag von ma-
ximal 25.920,00€ erwirtschaftet werden. Der Mehrertrag ist abhängig von dem Buchungsvolu-
men der jeweiligen Kurse. Wenn alle Fortbildungskurse und Ausbildungskurse im Jahr mit den 
neuen Kursentgelten weiterhin ausgebucht bleiben, werden die jährlichen Erträge für 
 Fortbildungskurse von 27.000,00€ auf 36.000,00€ (entspricht Mehrertrag von 
9.000,00€) 
 Ausbildungskurse von 38.880,00€ auf 55.800,00€ (entspricht Mehrertrag von 
16.920,00€) 
steigen.  
 
Die 25.920,00€ sind Mehrerträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, welche auf den 
Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 4 zurückzu-
führen sind. Die Mehrerträge werden mit dem Haushaltsplan 2027/28 ab dem Haushaltsjahr 
2027 eingeplant. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die neue Entgeltordnung für die im Juli 2026 zu ver-
öffentlichenden Kursangebote (für das Jahr 2027) seitens der Stadt Köln – Desinfektoren-
schule erlassen sein muss. Andernfalls gibt es keine Grundlage für eine Erhöhung der Kurs-
entgelte ab 2027, wodurch die aus der neuen Entgeltordnung resultierenden Mehreinnahmen 
von 25.920,00€ nicht eingenommen werden können. Aufgrund umfangreicher verwaltungsin-
terner Vorarbeiten und des damit verbundenen Abstimmungsprozesses war eine frühere Ein-
bringung der Beschlussvorlage in die politischen Entscheidungsgremien nicht möglich. 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Entwurf der neuen Entgelt- und Benutzungsordnung 
3. Kalkulation Kursentgelte Stadt Köln – Desinfektorenschule 
4. Marktrecherche

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

613 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt um interne Betriebsabläufe, die gesichert sein müssen. Deswegen muss keine Bürger*innen 
Beteiligung gemacht werden

Beratungsverlauf (3)

05.05.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0571/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
26.02.2026 11:41