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V/0823/2014

Skateanlage Sportanlage Manfred-von-Richthofen-Straße

Vorlagen 28.10.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.11.2014, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage 823_2014

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Beschlussvorlage

5061 Zeichen

V/0823/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Skateanlage auf der Sportanlage an der Manfred-von-Richthofen-Straße 
hier: Sanierungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der aktuelle Standort der Skateanlage an der Manfred-von-Richthofen-Straße wird beibe-
halten. 
 
2. Die kommunale Skateanlage auf der Sportanlage an der Manfred-von-Richthofen-Straße 
wird saniert. Die Anregung 2014-00071 wird damit teilweise aufgegriffen und ist erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 080
1 
Sportentwicklung, Sportanl a-
gen und -stätten 
   
Investitionsmaßnah-
me 
030
0 
Schaffung von Sportgelege n-
heiten 
2014 10.200 €  
Auszahlungen    10.200 €  
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  10.200 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anregung nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  
Ein Mitglied des Jugendrates der Stadt Münster hat mit Schreiben vom 16.04.2014 gegenüber der 
Stadt Münster angeregt, die Skateanlage auf dem Gelände hinter der Sporthalle Münster Ost zu 
reparieren bzw. wiederherzustellen und diese in der Nähe des ehemaligen Standortes auf der ö f-
fentlichen Sportanlage am Mauritz-Lindenweg aufzustellen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0823/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0823/2014 
Den Eingang der Anregung mit Hinweisen zum weiteren Bearbeitungsverfahren hat das Amt für 
Bürger- und Ratsservice mit Schreiben vom 29.04.2014 bestätigt. Mit Schrei ben vom 23.06.2014 
erhielt er durch die Verwaltung eine Zwischenna chricht zum Bearbeitungsstand und zum weiteren 
Bearbeitungsverfahren.  
 
2. Ausgangslage   
Die Erweiterung des Sportzentrums Münster -Ost am Mauritz-Lindenweg wurde durch den Rat der 
Stadt Münster am 20.03.2002 beschlossen (öffentliche Beschlussvorlage V/001 9/2002). Das für 
diese Erweiterung mit gleicher Vorlage genehmigte Flächen - und Raumprogramm beinhaltete u n-
ter anderem den Neubau einer Halfpipe (Skateanlage). Der Standort dieser Skateanlage befand 
sich auf der Anlage des Sportzentrums Münster -Ost im hint eren Bereich des zentralen Platzes -
Spielhof und in unmittelbarer Nähe zu den weiteren Sportflächen für den Freizeitsport sowie den 
dort vorhandenen Hochbauten (Geschäftsstelle des SC Münster 08 e. V. und Sitz des Stadtspor t-
bund Münster e. V.).        
 
3.1. Zu Ziffer 1 
Die Skateanlage weist alters- und witterungsbedingte Schäden auf und befindet sich nachweislich 
in einem sehr schlechten Zustand . Eine gefahrlose Nutzung und die Verkehrssicherheit der 
Skateanlage sind nicht mehr gegeben und mü ssen wiederhergestellt werden. Aus diesem Grunde 
wird aktuell durch die Verwaltung die Ausschreibung sowie anschließend die Beauftragung vorb e-
reitet. Die Sanierungsarbeiten werden witterungsabhängig zeitnah nach der Vergabe des Auftra-
ges erfolgen.   
Die Verbesserung der Beschilderung wird durch die Verwaltung im Rahmen der Sanierung der 
Skateanlage vorgenommen.      
 
3.2. Zu Ziffer 2  
Die Verlagerung der Skateanlage vom Standort des Sportzentrums Münster -Ost am Mauritz -
Lindenweg zum heutigen Standort an der Manfred-von-Richthofen-Straße wurde durch die Verwal-
tung vor ca. 8 Jahren durchgeführt. Die Entscheidung für die Verlagerung wurde aus verschied e-
nen Gründen getroffen. Hierzu zählen u. a. der durch das Befahren der Anlage entstehende Lärm, 
die Lärmverursachung durch die Nutzung der Anlage vor allem in den späteren Abendstunden, die 
Vandalismusschäden an der Anlage, d ie durch die Nutzer verursachte n Verunreinigungen sowie 
die hierdurch bedingten Beschwerden der Anwohner über die Lärmbelästigungen und die Verun-
reinigungen.  
Über die Verlagerung wurden zum damaligen Zeitpunkt die Nutzer der Skateanlage, die die Spor t-
anlage nutzenden Vereine, die umliegenden Schulen sowie der Stadtsportbund Münster e. V. i n-
formiert.     
 
Der aktuelle Standort der Skateanlage auf der Sportanla ge an der Manfred -von-Richthofen-Str., 
die vom Sportverein SC Münster 08 betrieben und unterhalten wird, gewährleistet die Kontrollfunk-
tion durch den Sportverein und die weiteren Nutzer der Sportanlage. Durch diese Kontrollfunktion 
wird u. a. die Einhaltung der Nutzungszeiten (8.00 – 22.00 Uhr) gewährleistet. Weiterhin konnte die 
Lärmschutzproblematik bzw. die Lärmbelästigung für die Anwo hner durch die neue Lage der 
Skateanlage auf der Sportanlage hinter der Sporthalle erheblich entkräftet werden. Lärmschutzr e-
levante Probleme sind seit der Verlagerung nicht mehr aufgetreten. 
 
Der jetzige Standort der Skateanlage wird aus den vorgenannten Gründen beibehalten.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Anregung Nr. 2014-00071

Anlage zur Vorlage 823_2014

23 Zeichen

Anregung Nr. 2014-00071

Beratungsverlauf (1)

18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritz-Lindenweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Halfpipe

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Details

Aktenzeichen
V/0823/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37