V/0823/2014
Skateanlage Sportanlage Manfred-von-Richthofen-Straße
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Beschlussvorlage
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V/0823/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Kommunale Skateanlage auf der Sportanlage an der Manfred-von-Richthofen-Straße hier: Sanierungsbeschluss Beratungsfolge 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der aktuelle Standort der Skateanlage an der Manfred-von-Richthofen-Straße wird beibe- halten. 2. Die kommunale Skateanlage auf der Sportanlage an der Manfred-von-Richthofen-Straße wird saniert. Die Anregung 2014-00071 wird damit teilweise aufgegriffen und ist erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 080 1 Sportentwicklung, Sportanl a- gen und -stätten Investitionsmaßnah- me 030 0 Schaffung von Sportgelege n- heiten 2014 10.200 € Auszahlungen 10.200 € Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 10.200 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Anregung nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Ein Mitglied des Jugendrates der Stadt Münster hat mit Schreiben vom 16.04.2014 gegenüber der Stadt Münster angeregt, die Skateanlage auf dem Gelände hinter der Sporthalle Münster Ost zu reparieren bzw. wiederherzustellen und diese in der Nähe des ehemaligen Standortes auf der ö f- fentlichen Sportanlage am Mauritz-Lindenweg aufzustellen. Vorlagen-Nr.: V/0823/2014 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0823/2014 Den Eingang der Anregung mit Hinweisen zum weiteren Bearbeitungsverfahren hat das Amt für Bürger- und Ratsservice mit Schreiben vom 29.04.2014 bestätigt. Mit Schrei ben vom 23.06.2014 erhielt er durch die Verwaltung eine Zwischenna chricht zum Bearbeitungsstand und zum weiteren Bearbeitungsverfahren. 2. Ausgangslage Die Erweiterung des Sportzentrums Münster -Ost am Mauritz-Lindenweg wurde durch den Rat der Stadt Münster am 20.03.2002 beschlossen (öffentliche Beschlussvorlage V/001 9/2002). Das für diese Erweiterung mit gleicher Vorlage genehmigte Flächen - und Raumprogramm beinhaltete u n- ter anderem den Neubau einer Halfpipe (Skateanlage). Der Standort dieser Skateanlage befand sich auf der Anlage des Sportzentrums Münster -Ost im hint eren Bereich des zentralen Platzes - Spielhof und in unmittelbarer Nähe zu den weiteren Sportflächen für den Freizeitsport sowie den dort vorhandenen Hochbauten (Geschäftsstelle des SC Münster 08 e. V. und Sitz des Stadtspor t- bund Münster e. V.). 3.1. Zu Ziffer 1 Die Skateanlage weist alters- und witterungsbedingte Schäden auf und befindet sich nachweislich in einem sehr schlechten Zustand . Eine gefahrlose Nutzung und die Verkehrssicherheit der Skateanlage sind nicht mehr gegeben und mü ssen wiederhergestellt werden. Aus diesem Grunde wird aktuell durch die Verwaltung die Ausschreibung sowie anschließend die Beauftragung vorb e- reitet. Die Sanierungsarbeiten werden witterungsabhängig zeitnah nach der Vergabe des Auftra- ges erfolgen. Die Verbesserung der Beschilderung wird durch die Verwaltung im Rahmen der Sanierung der Skateanlage vorgenommen. 3.2. Zu Ziffer 2 Die Verlagerung der Skateanlage vom Standort des Sportzentrums Münster -Ost am Mauritz - Lindenweg zum heutigen Standort an der Manfred-von-Richthofen-Straße wurde durch die Verwal- tung vor ca. 8 Jahren durchgeführt. Die Entscheidung für die Verlagerung wurde aus verschied e- nen Gründen getroffen. Hierzu zählen u. a. der durch das Befahren der Anlage entstehende Lärm, die Lärmverursachung durch die Nutzung der Anlage vor allem in den späteren Abendstunden, die Vandalismusschäden an der Anlage, d ie durch die Nutzer verursachte n Verunreinigungen sowie die hierdurch bedingten Beschwerden der Anwohner über die Lärmbelästigungen und die Verun- reinigungen. Über die Verlagerung wurden zum damaligen Zeitpunkt die Nutzer der Skateanlage, die die Spor t- anlage nutzenden Vereine, die umliegenden Schulen sowie der Stadtsportbund Münster e. V. i n- formiert. Der aktuelle Standort der Skateanlage auf der Sportanla ge an der Manfred -von-Richthofen-Str., die vom Sportverein SC Münster 08 betrieben und unterhalten wird, gewährleistet die Kontrollfunk- tion durch den Sportverein und die weiteren Nutzer der Sportanlage. Durch diese Kontrollfunktion wird u. a. die Einhaltung der Nutzungszeiten (8.00 – 22.00 Uhr) gewährleistet. Weiterhin konnte die Lärmschutzproblematik bzw. die Lärmbelästigung für die Anwo hner durch die neue Lage der Skateanlage auf der Sportanlage hinter der Sporthalle erheblich entkräftet werden. Lärmschutzr e- levante Probleme sind seit der Verlagerung nicht mehr aufgetreten. Der jetzige Standort der Skateanlage wird aus den vorgenannten Gründen beibehalten. i. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Anregung Nr. 2014-00071
Anlage zur Vorlage 823_2014
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Anregung Nr. 2014-00071
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritz-Lindenweg
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Halfpipe
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Details
- Aktenzeichen
- V/0823/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37