0995/2018
265. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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265 Satzung Anlagen 2-6
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Zeltinger Straße von : Gottesweg bis : Briedeler Straße Stadtteil : Zollstock Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die vorhandene Fahrbahn sowie die Parkflächen auf der Westseite sind in Pflasterbauweise hergestellt und bereits über 55 Jahre alt. Aufgrund des Alters haben sich im Laufe der Jahre Mulden und Setzungen gebildet. Teilweise liegt das Pflaster nicht mehr im Verbund, so dass einzelne Pflastersteine stellenweise locker in der Fahrbahndecke liegen. Zudem wurde die Fahrbahndecke durch Wurzeln der westlich vorhandenen Straßenbäume angehoben, so dass eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsflächen nicht mehr gewährleistet ist. Im Einmündungsbereich zum Gottesweg wird mittels eines Verkehrszeichens bereits vor den vorhandenen Straßenschäden in der Zeltinger Straße gewarnt. Die Entwässerung erfolgt derzeit zum Teil in Seiteneinläufe, zum Teil in Sinkkästen. Die im Einmündungsbereich zum Gottesweg bereits erneuerte Fahrbahn sowie die Straßen- abläufe bleiben bei dieser Ausbaumaßnahme erhalten. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn mit Ausnahme des Einmündungsbereiches zum Gottesweg durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frost- schutzschicht. Erneuerung der Straßenentwässerung mit Ausnahme des Einmündungsbereiches zum Got- tesweg durch Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Parkflächen auf der Westseite durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordstei- nen in Teilbereichen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fahrbahn 112.100,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 88.100,00 EUR Straßenentwässerung 8.300,00 EUR Parkflächen 32.000,00 EUR beitragsfähige Gesamtkosten 128.400,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 89.900,00 EUR Die Zeltinger Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erreichbarkeit der anliegenden Grund- stücke. Eine besondere, den Verkehr weiterführende Funktion hat sie nicht. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 89.900,00 EUR : 7.218 m² = rd. 12,50 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im April 2018 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Friedrich-Schmidt-Straße von : Klosterstraße bis : Stadtwaldgürtel Stadtteil : Lindenthal Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die über 50 Jahre alte Fahrbahn bestand im ursprünglichen Zustand aus Großpflaster, das mit einem Deckenüberzug versehen worden war. Der Pflasterverbund war mittlerweile insta- bil, die Asphaltdecke befand sich in einem schlechten Zustand und war teilweise abgeplatzt und von Schlaglöchern durchzogen. Eine Reihe von Ausbesserungen und Instandhaltungs- maßnahmen waren zu erkennen. Zudem waren vereinzelt Absackungen auszumachen. Auf der nördlichen Seite wurde das Pflaster bereits im Zuge einer früheren Maßnahme auf einem ca. 2 m breiten Streifen durch eine Asphalttragschicht ersetzt. Diese bleibt bei der aktuellen Maßnahme zum größten Teil erhalten und wird lediglich mit einer neuen Deck- schicht versehen. Nur in den Bereichen, in denen die Sinkkästen ersetzt werden, wird auch die Asphalttragschicht dieses Streifens erneuert. Eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung war infolge von Unebenheiten der Fahrbahn sowie Wurzeleinwüchsen, Rissen und Brüchen in den Zuleitungen nicht mehr gewährleistet. Im Zuge der Maßnahme werden daher die veralteten Seiteneinläufe durch Sinkkästen er- setzt und die Zuleitungen erneuert. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Stra- ßenabläufen unter Beibehaltung der bereits erneuerten Tragschichten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 310.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70%: 217.000,00 EUR Die Friedrich-Schmidt-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt in einer Tempo-30-Zone und verläuft in etwa 300 m Entfernung parallel zur Aachener Straße (B 55). Innerhalb des Wohngebietes erfüllt sie nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der an- grenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 217.000,00 EUR : 20.410 m² = rd. 10,60 EUR Mit der Baumaßnahme wurde bereits im Dezember 2017 begonnen. Die Satzung tritt daher bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2017 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Vogelsanger Straße von : Innere Kanalstraße bis : Melatengürtel/Ehrenfeldgürtel Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Nach einer Bürgerinformation am 08.10.2013, in der auch über Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG informiert wurde, hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung am 28.09.2015 unter TOP 9.1 (Session-Nr. 2175/2015) die Verwaltung mit der Umgestaltung der Vogel- sanger Straße beauftragt. Diese Planungen sind weitgehend abgeschlossen, so dass nunmehr das KAG-Satzungsver- fahren eingeleitet werden kann. Die Fahrbahn der Vogelsanger Straße besteht in großen Teilen aus altem Natursteinpflaster mit einer darüber liegenden Asphaltdecke. Sie ist geprägt von Abplatzungen, Rissen, Un- ebenheiten und Flickstellen. Die Straßenentwässerung erfolgt über mancherorts nur noch eingeschränkt funktionsfähige Rinnen in Rostsinkkästen, aber zum Teil auch in alte Seiten- einläufe. Die Gehwege bestehen überwiegend aus Asphaltbelägen unterschiedlichen Alters und Gü- te. Sie weisen Risse, Absackungen und Löcher sowie unzählige Flickstellen auf. In der Vogelsanger Straße gibt es nur wenige baulich hergestellte Parkflächen. Meistens werden die Kraftfahrzeuge am Fahrbahnrand abgestellt bzw. ungeordnet auf den Gehwegen geparkt. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht überwiegend aus Stahlpeitschenmasten mit Kofferleuchten und ist zu großen Teilen über 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Im Zuge der Umgestaltung wird die alte Beleuchtungsanlage demontiert und durch 10 m hohe Normmasten überwiegend mit Auslegern und LED-Iridium Leuchten er- setzt. Dadurch wird die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessert. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Gehwege mit Ausnahme des Bereiches vor dem Fröbelplatz durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht, Einbau von Bordsteinen in Teilbereichen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. Herstellung bzw. Erneuerung von Parkflächen durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßen- bäumen. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fahrbahn 1.790.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 1.554.000,00 EUR Anliegeranteil (50 %) 777.000,00 EUR Gehwege 988.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 655.000,00 EUR Anliegeranteil (65 %) 426.000,00 EUR Parkflächen 395.000,00 EUR Anliegeranteil (70 %) 277.000,00 EUR Straßenbeleuchtung 175.000,00 EUR Anliegeranteil (50 %) 88.000,00 EUR Summe der geschätzten Ausbaukosten 3.348.000,00 EUR Summe der Anliegeranteile 1.568.000,00 EUR Die Vogelsanger Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Der hier in Rede stehende Teil beginnt an der Inne- ren Kanalstraße (L 100) und endet am Ehrenfeldgürtel (K 12). In einer Entfernung von nur rd. 250 m verläuft die klassifizierte Hauptverkehrsstraße Venloer Straße. Die Vogelsanger Straße ist fast lückenlos angebaut, die angrenzenden Gebäude haben ganz überwiegend 4 und mehr Geschosse. Entsprechend hoch ist der Ziel- und Quellverkehr in der Straße. Da von der Vogelsanger Straße aber zahlreiche Straßen abzweigen, kommt ihr auch eine Ver- bindungsfunktion zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 1.568.000,00 EUR : 95.180 m² = rd. 16,50 EUR Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Geestemünder Straße von : Neusser Landstraße bis : Industriestraße Stadtteil : Niehl Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der Kanal in der Geestemünder Straße (Baujahr 1938) wies von ca. 90 m westlich der Franz-Greiß-Straße bis zur Industriestraße erhebliche Schäden wie Risse und Abplatzungen auf. Aufgrund des Schadensausmaßes konnte die Statik nicht mehr gewährleistet werden, so dass eine Sanierung erforderlich war. Im Zuge der Kanalbauarbeiten wurden auch die Straßenabläufe erneuert. Die weniger schweren Schäden an den Kanalhaltungen von Neusser Landstraße bis ca. 90 m westlich der Franz-Greiß-Straße konnten durch Einzug eines Inliners behoben werden. Diese Arbeiten sind nicht beitragsfähig. Maßnahme: Erneuerung des Straßenentwässerungskanals von ca. 90 m westlich der Franz-Greiß- Straße bis zur Industriestraße sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt, da die endgültigen Kosten noch nicht feststehen): Der alte Kanal nahm ursprünglich sowohl das Niederschlagswasser der Straße als auch der Anliegergrundstücke auf. Die Kosten für dessen Abbruch sind daher zur Hälfte beitragsfähig. Der neue Kanal nimmt ausschließlich das Niederschlagswasser der Straße auf. Die Grund- stücke werden anderweitig entwässert. Die Kosten für den Bau des neuen Kanals und der Sinkkästen sind daher zu 100 % beitragsfähig. Abbruch des Regenwasserkanals: 422.000,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 50 %: 211.000,00 EUR Neubau des Straßenentwässerungskanals (100 %): 651.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 248.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 1.110.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 555.000,00 EUR Die Geestemünder Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grund- stücke wird gleichzeitig weiterführender Verkehr innerhalb des Industriegebietes Köln-Nord vermittelt. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 555.000,00 EUR : 328.692 m² = rd. 1,70 EUR Die Arbeiten wurden im Oktober 2016 beendet, Baubeginn war im Oktober 2015. Die Sat- zung tritt daher bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2015 in Kraft. Anlage 6 zu § 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Ulrichgasse von : Ankerstraße bis : alt: Kartäuserwall, neu: Sachsenring Stadtteil : Altstadt/Süd Stadtbezirk : 1 § 1 Ziffer 2 der 261. KAG-Maßnahmensatzung vom 08.10.2017 sieht für die Ulrichgasse von Ankerstraße bis Kartäuserwall die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Rinnenfüh- rung und der Straßenabläufe vor. Eine Teilstrecke wurde als erster Bauabschnitt im Herbst 2017 fertig gestellt. In einem zwei- ten Bauabschnitt sollen nun die Reststrecke bis Kartäuserwall sowie die Fahrbahn und die Entwässerungseinrichtung von Kartäuserwall bis zum Sachsenring erneuert werden. Da der ursprünglich festgelegte Abschnitt am Kartäuserwall endet, die Arbeiten zwischen Kartäuserwall und Sachsenring aber ebenfalls eine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG auslösen, wird mit der Satzungsänderung der Abschnitt entsprechend verlängert und an das tatsächliche Ausbauende angepasst. Durch die Verlängerung des Abschnittes erhöht sich auch die geschätzte Anliegerbelastung: Bereits entstandene Kosten für den ersten Bauabschnitt (geschätzt, da Rechnung noch nicht vorliegt) 437.600,00 EUR Schätzkosten für den zweiten Bauabschnitt 420.700,00 EUR Summe 858.300,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite 411.100,00 EUR Anliegeranteil (30 %) rd. 123.500,00 EUR durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 123.500,00 EUR : 35.375 m² = rd. 3,50 EUR (vorher 2,90 EUR) Die Satzungsänderung erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung.
265 Satzung Anlage 1
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Anlage 1 Zweihundertfünfundsechzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen straßenbaulichen Maßnah- men werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 1. Zeltinger Straße (Stadtbezirk 2) in dem Straßenabschnitt von Gottesweg bis Briedeler Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn mit Ausnahme des Einmündungsbereiches zum Gottesweg durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht. Erneuerung der Straßenentwässerung mit Ausnahme des Einmündungsbereiches zum Gottesweg durch Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßen- abläufen. Erneuerung der Parkflächen auf der Westseite durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen in Teilbereichen. 2. Friedrich-Schmidt-Straße (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Klosterstraße bis Stadtwaldgürtel Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen unter Beibehaltung der bereits erneuerten Tragschichten. 2 3. Vogelsanger Straße (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Innere Kanalstraße bis Melatengürtel/Ehrenfeldgürtel Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder- schicht, Asphalttragschicht und Schottertrag-/Frostschutzschicht, Erneuerung der Rin- nenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Gehwege mit Ausnahme des Bereiches vor dem Fröbelplatz durch Ein- bau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht, Einbau von Bord- steinen in Teilbereichen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. Herstellung bzw. Erneuerung von Parkflächen durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag-/Frostschutzschicht, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßenbäumen. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 4. Geestemünder Straße (Stadtbezirk 5) in dem Straßenabschnitt von Neusser Landstraße bis Industriestraße Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung des Straßenentwässerungskanals von ca. 90 m westlich der Franz-Greiß- Straße bis zur Industriestraße sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. § 2 Die 261. Satzung über die Festlegungen gem äß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau- liche Maßnahmen vom 08.10.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 419) wird wie folgt ge- ändert: In § 1 Ziffer 2 Ulrichgasse (Stadtbezirk 1) wird in der Abschnittsbe zeichnung das Wort „Kartäuserwall“ durch das Wort „Sachsenring“ ersetzt. § 3 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffer 1 tritt rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft. § 1 Ziffer 2 tritt rückwirkend zum 01.12.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 3 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. § 1 Ziffer 4 tritt rückwirkend zum 01.10.2015 in Kraft. § 2 tritt rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/1 Vorlagen-Nummer 0995/2018 Freigabedatum 03.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 265. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 265. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. ------------ Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. ja/nein Verkehrsausschuss 15.05.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Verkehrsausschuss Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 265. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß- nahmen sind in den Anlagen 2 bis 5 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu der Satzungsänderung in § 2 finden sich in der Anlage 6. Anlagen: Anlage 1 Entwurf der 265. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 5 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat- zungsentwurfes Anlage 6 Erläuterungen zur Satzungsänderung in § 2 des Satzungsentwurfes
Anlage 7, Auszug aus der BV 2 vom 04.06.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 04.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.06.2018 öffentlich 9.2.1 265. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 0995/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Der Rat beschließt den Erlass der 265. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu die- sem Beschluss paraphierten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0995/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 28.03.2018 11:23