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V/0810/2013

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 23.10.2013

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.11.2013, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10071 Zeichen

V/0810/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.11.2013 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für 
die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
Reitclub St. Ma u-
ritz Münster e. V. Ost Sanierung d er Fenster 
im Vereinshaus 04.10.2013 1.750 € 875 € 
Reitclub St. Ma u-
ritz Münster e. V. Ost Errichtung einer Silo -
Futteranlage 04.10.2013 3.200 € 1.600 € 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Ost Erneuerung der Dac h-
rinne am Vereinshaus 26.09.2013 4.700 € 2.350 € 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte 
Errichtung eines Han d-
laufs vom oberen Ve r-
einsgelände zum Hafen 
09.10.2013 1.800 € 900 € 
Summe  11.450 €  5.725 € 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0810/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0810/2013 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau-
kostenzuschüsse vollständig unbeeinflusst.  
 
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande-
rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g-
lich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche 
Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n den Sportvereinen bean-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein Reitclub St. Mauritz Münster e. V.  beantragte am 04.10.2013 einen städtischen 
Baukostenzuschuss zu seine n Aufwendungen für die Sanierung der Fenster im Vereinshaus und 
die Errichtung einer Silo -Futteranlage, da er die geplanten Baumaßnahmen nur teilweise mit E i-
gen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. muss kurzfristig 
die vorgenannten notwendigen Baumaßnahmen vornehmen.  
Die Fenster sind beschädigt und schließen nicht mehr richtig. Sie stellen ein Sicherheitsrisiko für 
die Nutzer des Vereinsraumes/des Schulungsraumes dar. Durch die Erneuerung der Fenster kö n-
nen außerdem die Heizkosten gesenkt werden, da die derzeitigen Fenster undich t sind und sehr 
geringe Dämmwerte haben. 
Durch die Errichtung einer Silo-Futteranlage ist der Verein zukünftig in der Lage Futter einzulagern. 
Bisher kauft der Verein das Futter als Sackware orientiert am kurzfristigem Bedarf und Verbrauch. 
Durch den Kauf von großen Mengen Futter und deren Einlagerung kann der Verein im Vergleich 
zur Sackware ca. 25 % Kosten einsparen. Gerade für die Wintermonate ist eine Einlagerung von 
Futter für den Vereinsbetrieb wichtig. Engpässe bei der Futterbeschaffung durch Verzug des Liefe-
ranten können vermieden werden.    
    
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 26.09.2013 einen 
städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der abgängigen Dachrinne 
am Vereinshaus, da er die geplante Baumaßnahme nur  teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln 
finanzieren kann. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. muss kurzfristig die vorge-
nannte notwendige Baumaßnahme vornehmen. 
Die Dachrinne am Vereinshaus ist stark beschädigt und nicht m ehr zu reparieren. Sie ist abgängig 
und muss somit erneuert werden. Die Erneuerung der Dachrinne muss noch vor Beginn der 
Feibadsaison 2014 durchgeführt und abgeschlossen werden, da von der beschädigten Dachrinne 
eine Gefahr für die Besucher/Nutzer des Freibades ausgeht.   
 
Der Sportverein Segelclub Hansa Münster  e. V. beantragte am 09.10.2013 einen städtischen 
Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Errichtung eines Handlaufs vom oberen Verein s-

- 3 - 
V/0810/2013 
gelände zum Hafen, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln 
finanzieren kann. Der Segelclub Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige 
Baumaßnahme vornehmen. 
Die Anzahl der Senioren/Seniorinnen im Verein ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Weg 
vom oberen Vereinsgelände zum tiefer gelegenen Hafen ist für die älteren Vereinsmitglieder sehr 
unsicher und nur unter erschwerten Bedingungen zu begehen. Um dieses Sicherheitsrisiko zu ve r-
ringern, plant der Verein die Errichtung eines Handlaufs. Hierdurch wer den den Seni o-
ren/Seniorinnen die Ausübung des Segelsports und die aktive Teilnahme am Vereinsleben erleich-
tert. Die Erreichbarkeit der Sportstätte – dem Aasee – wird sichergestellt. Auch alle anderen Ve r-
einsmitglieder (u. a. Kinder, Menschen mit körperlich em Handicap) profitieren von der verbesse r-
ten Sicherheit des Zugangs zum Wasser.         
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städt i-
schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen 
die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschi eden hat. Für 
den Reitclub St. Mauritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. und den 
Segelclub Hansa Münster e. V.  ist frühestens 2015 eine Entscheidung der Stadt Münster  über die 
beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durch-
führung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des  „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ 
durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben der Reitclub St. Mau-
ritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. und der Segelclub Hansa 
Münster e. V. für die vorgenannten geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bean-
tragt und bislang damit nicht begonnen. 
 
Die Sportvereine Reitclub St. Mauritz Münster e. V., Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. 
und Segelclub Hansa Münster e. V.  müssen ihre Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen 
kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu könn en. Aus diesem Grun-
de beantragten sie zeitgleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“, weil der Reitclub St. Mauritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. 
und der Segelclub Hansa Münster e. V. damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, 
unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwische n dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung 
den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der  Stadt Münster erhielten 
die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n-
planung und Maßnahmenausführung helfen. Sie wissen, dass über den Zuschussantrag erst ab 
2015 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.

- 4 - 
V/0810/2013 
Sofern dem Reitclub St. Mauritz Münster e. V., der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. 
und dem Segelclub Hansa Münster e. V. der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht 
oder in einer späteren Ausschusssitzung ge nehmigt w ird, entst ehen Zeitverluste, die sich unter 
anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, 
dürfen der Reitclub St. Mauritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. 
und der Segelclub Hansa Münster e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. 
Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen 
haben.  
 
i. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2013 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0810/2013
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37