V/0810/2013
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
10071 Zeichen
V/0810/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
Beratungsfolge
12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
27.11.2013 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für
die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“:
Verein BV Maßnahme Antrag
vom
ca. Au f-
Auf-
wand
Zuschuss
bis zu
Reitclub St. Ma u-
ritz Münster e. V. Ost Sanierung d er Fenster
im Vereinshaus 04.10.2013 1.750 € 875 €
Reitclub St. Ma u-
ritz Münster e. V. Ost Errichtung einer Silo -
Futteranlage 04.10.2013 3.200 € 1.600 €
Schwimmvereini-
gung Münster von
1891 e. V.
Ost Erneuerung der Dac h-
rinne am Vereinshaus 26.09.2013 4.700 € 2.350 €
Segelclub Hansa
Münster e. V. Mitte
Errichtung eines Han d-
laufs vom oberen Ve r-
einsgelände zum Hafen
09.10.2013 1.800 € 900 €
Summe 11.450 € 5.725 €
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten:
Vorlagen-Nr.:
V/0810/2013
Auskunft erteilt:
Frau Schwienheer
Ruf:
492-5215
E-Mail:
SchwienheerRa@stadt-muenster.de
Datum:
28.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0810/2013
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau-
kostenzuschüsse vollständig unbeeinflusst.
2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande-
rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.
2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g-
lich ist.
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche
Förderanträge bewertet.
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n den Sportvereinen bean-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen
Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.
Begründung:
1. Die Baumaßnahmen
Der Sportverein Reitclub St. Mauritz Münster e. V. beantragte am 04.10.2013 einen städtischen
Baukostenzuschuss zu seine n Aufwendungen für die Sanierung der Fenster im Vereinshaus und
die Errichtung einer Silo -Futteranlage, da er die geplanten Baumaßnahmen nur teilweise mit E i-
gen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der Reitclub St. Mauritz Münster e. V. muss kurzfristig
die vorgenannten notwendigen Baumaßnahmen vornehmen.
Die Fenster sind beschädigt und schließen nicht mehr richtig. Sie stellen ein Sicherheitsrisiko für
die Nutzer des Vereinsraumes/des Schulungsraumes dar. Durch die Erneuerung der Fenster kö n-
nen außerdem die Heizkosten gesenkt werden, da die derzeitigen Fenster undich t sind und sehr
geringe Dämmwerte haben.
Durch die Errichtung einer Silo-Futteranlage ist der Verein zukünftig in der Lage Futter einzulagern.
Bisher kauft der Verein das Futter als Sackware orientiert am kurzfristigem Bedarf und Verbrauch.
Durch den Kauf von großen Mengen Futter und deren Einlagerung kann der Verein im Vergleich
zur Sackware ca. 25 % Kosten einsparen. Gerade für die Wintermonate ist eine Einlagerung von
Futter für den Vereinsbetrieb wichtig. Engpässe bei der Futterbeschaffung durch Verzug des Liefe-
ranten können vermieden werden.
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 26.09.2013 einen
städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der abgängigen Dachrinne
am Vereinshaus, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln
finanzieren kann. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. muss kurzfristig die vorge-
nannte notwendige Baumaßnahme vornehmen.
Die Dachrinne am Vereinshaus ist stark beschädigt und nicht m ehr zu reparieren. Sie ist abgängig
und muss somit erneuert werden. Die Erneuerung der Dachrinne muss noch vor Beginn der
Feibadsaison 2014 durchgeführt und abgeschlossen werden, da von der beschädigten Dachrinne
eine Gefahr für die Besucher/Nutzer des Freibades ausgeht.
Der Sportverein Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 09.10.2013 einen städtischen
Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Errichtung eines Handlaufs vom oberen Verein s-
- 3 -
V/0810/2013
gelände zum Hafen, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln
finanzieren kann. Der Segelclub Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige
Baumaßnahme vornehmen.
Die Anzahl der Senioren/Seniorinnen im Verein ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Weg
vom oberen Vereinsgelände zum tiefer gelegenen Hafen ist für die älteren Vereinsmitglieder sehr
unsicher und nur unter erschwerten Bedingungen zu begehen. Um dieses Sicherheitsrisiko zu ve r-
ringern, plant der Verein die Errichtung eines Handlaufs. Hierdurch wer den den Seni o-
ren/Seniorinnen die Ausübung des Segelsports und die aktive Teilnahme am Vereinsleben erleich-
tert. Die Erreichbarkeit der Sportstätte – dem Aasee – wird sichergestellt. Auch alle anderen Ve r-
einsmitglieder (u. a. Kinder, Menschen mit körperlich em Handicap) profitieren von der verbesse r-
ten Sicherheit des Zugangs zum Wasser.
2. Die städtische Sportförderung
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städt i-
schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen
die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschi eden hat. Für
den Reitclub St. Mauritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. und den
Segelclub Hansa Münster e. V. ist frühestens 2015 eine Entscheidung der Stadt Münster über die
beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durch-
führung der Baumaßnahmen warten.
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“
durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen.
3. Das Anliegen der Sportvereine
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben der Reitclub St. Mau-
ritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. und der Segelclub Hansa
Münster e. V. für die vorgenannten geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bean-
tragt und bislang damit nicht begonnen.
Die Sportvereine Reitclub St. Mauritz Münster e. V., Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.
und Segelclub Hansa Münster e. V. müssen ihre Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen
kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu könn en. Aus diesem Grun-
de beantragten sie zeitgleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.
4. Bewertung/Folgen
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“, weil der Reitclub St. Mauritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.
und der Segelclub Hansa Münster e. V. damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen,
unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden.
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt
keine Abhängigkeiten zwische n dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung
den Sportvereinen ausdrücklich.
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten
die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n-
planung und Maßnahmenausführung helfen. Sie wissen, dass über den Zuschussantrag erst ab
2015 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.
- 4 -
V/0810/2013
Sofern dem Reitclub St. Mauritz Münster e. V., der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.
und dem Segelclub Hansa Münster e. V. der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht
oder in einer späteren Ausschusssitzung ge nehmigt w ird, entst ehen Zeitverluste, die sich unter
anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus,
dürfen der Reitclub St. Mauritz Münster e. V., die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.
und der Segelclub Hansa Münster e. V. die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g.
Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen
haben.
i. V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0810/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37