2312/2020
Förderungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 11.08.2020 2312/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Förderungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren; Umstrukturierung des Fördermittelmanagements Die Stadt Köln gewährt zahleiche finanzielle Leistungen an Dritte in Form von Zuwendungen und Zu- schüssen. Zur Schaffung von mehr Transparenz und Einheitlichkeit wurden in dem gesamtstädti- schen Projekt „Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe“ Kriterien entwickelt, um den Einsatz von städtischen Fördermitteln planvoller, zielgerichteter und nachhaltiger als bisher zu gestalten. Die- ser Prozess wurde abgeschlossen mit der für alle Dienststellen verbindlich anzuwendenden „Allge- meinen Förderrichtlinie der Stadt Köln“ (siehe Mitteilung 4200/2019 an alle Fachausschüsse). Um die Aufgabenerledigung zu erleichtern, das Profil der Förderungen zu schärfen und größere Transparenz zu erhalten, wurde parallel ein IT-gestütztes Fördermittelmanagement aufgebaut. Das in diesem Zu- sammenhang von mehreren Dienststellen entwickelte Datenmodell beschreibt die verpflichtenden Mindestanforderungen an steuerungsrelevante, ziel- und prozessbezogene Informationen für Förder- vorhaben. Das Prozessmodell skizziert die im Wesentlichen zu durchlaufenden Phasen und Schritte für eine vereinheitlichte Planung, Umsetzung und Kontrolle von Fördervorhaben. Auch die Sozialverwaltung fördert eine Vielzahl von Maßnahmen und Programmen, um wichtige sozi- alpolitische Interessen wahrzunehmen und Ziele zu erreichen. Um das stadtweite Ziel einer standar- disierten und transparenten Vergabe von Fördermitteln zu erreichen, gilt es, die einzelnen Förder- maßnahmen sinnvoll in Förderprogrammen zu bündeln. Für die Förderungen im Bereich Seniorinnen und Senioren wird das Förderprogramm „Gestärkt älter werden. Miteinander. Füreinander.“ entspre- chend den oben beschriebenen Kriterien zurzeit entwickelt. Auch für andere Förderbereiche ist die Bündelung verschiedener Fördermaßnahmen in ein Förderprogramm in Planung, z.B. Selbsthilfe- gruppen oder „Dritte Orte“ (Bürgerzentren und Begegnungsstätten). Für die Seniorenarbeit wurden über den politischen Veränderungsnachweis für das Haushaltsjahr 2020 zur Durchführung einer externen Evaluation der Seniorenprogramme zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Vergabeverfahren ist eingeleitet. Geplant ist, die Auf- tragsvergabe zum vierten Quartal 2020 durchzuführen. Die Ergebnisse der externen Evaluation sollen zwingend in das zu entwickelnde Förderprogramm einfließen und angemessen berücksichtigt wer- den. Der momentane Zeitplan sieht daher vor, die Arbeiten zum neu entwickelten Förderprogramm in der zweiten Jahreshälfte 2021 abzuschließen und dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Bera- tung vorzulegen. Dies bedeutet auch, dass zur Schaffung von Planungssicherheit für die beauftragten Träger die bisherigen Fördermodalitäten zunächst beibehalten werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2312/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 28.07.2020 12:06