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Parken in der Suevenstraße

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0911/2018 vom 31.10.2018

Stand: Am 08.11.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.06.2018 AN/0911/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Parken in der Suevenstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt aufzunehmen: Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt 1. auf der südlichen Seite der Suevenstraße (gerade Hausnummern) das halbseitige Gehwegparken aufzuheben und stattdessen Fahrbahnparken anzuordnen, 2. für mindestens 30 Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten (Fahrradnadeln) in der Su- evenstraße einzurichten, mit besonderer Berücksichtigung auch von mehrspurigen Fahrrädern, wie z.B. Cargo Bikes. Begründung: Die Suevenstraße verfügt über eine relativ breite Fahrbahn und führt schnurgerade vom Go- tenring hin zur Gebrüder-Coblenz-Straße. Bedingt durch diesen Ausbau ist immer wieder zu beobachten, dass Kraftfahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, obwohl dort Tempo-30 gilt. Gleichzeitig liegen im Einzugsbereich der Suevenstraße zwei Kindertagesstätten und drei Schulen, weswegen der Gehweg, von der Stadtbahn-Haltestelle Suevenstraße ausgehend, täglich von sehr vielen Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Durch eine Verlagerung des Pkw-Parkens auf die Fahrbahn entsteht mehr Platz für die Fuß- Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de gänger/innen, gleichzeitig führt die schmalere Fahrbahn dazu, dass sich die Geschwindigkeit der Kfz reduziert. In der Suevenstraße sind die meisten Mietshäuser im Besitz der Deutzer Wohnungsgenos- senschaft. Hier wohnen überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern. Viele dieser Familien verfügen über kein eigenes Kfz, wohl aber über mehrere Fahrräder. Derzeit gibt es dort prak- tisch keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, besonders das Abstellen größerer Räder, wie z.B. Cargo Bikes, ist nahezu unmöglich. Aus diesem Grund muss hier dringend für Abhilfe gesorgt werden. gez. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
  • Sachstandsbericht Mai 2023

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    Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer AN/0911/2018 Stand: 08.05.2023 Sachstandsbericht Parken in der Suevenstraße, Antrag GrüneBeschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt auf der nördlichen Seite der Suevenstraße (ungerade Hausnummern) das halbseitige Geh- wegparken aufzuheben und stattdessen Fahrbahnparken anzuordnen, für mindestens 30 Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten (Fahrradnadeln) in der Suevenstra- ße einzurichten, mit besonderer Berücksichtigung auch von mehrspurigen Fahrrädern, wie z.B. Cargo Bikes. zu prüfen, inwiefern eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Suevenstraße/Alarichstraße und den angrenzenden Nebenstraßen zu einer dauerhaften Entschleunigung des motorisierten Verkehrs beitragen kann und das Ergebnis der Prüfung der BV Innenstadt zur Kenntnis zu bringen.“ Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2021: Die Verlegung des halbseitigen Gehwegparkens auf die Fahrbahn wird im 3.Quartal 2021 erfolgen. Fahrradabstellanlagen fallen in die Zuständigkeit von 661/4, Prüfung Einbahnstraße in die Zuständigkeit 661/3 Sachstand 2023: Die Verwaltung überplant aktuell das Bewohnerparkgebiet Deutz II in Punkto Ausweitung von Bewohnerreservierungen. Im Rahmen dieser Umplanung wird auch der Beschlusspunkt, das halbseitige Gehwegparken auf der nördöstlichen Seite der Suevenstraße aufzuheben, mitge- plant und nach erfolgtem Beschluss umgesetzt. Nach Umsetzung werden die vom Parken befreiten Gehwegbereiche bedarfsgerecht mit Fahr- radabstellanlagen bestückt. Die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Sueven- und Alarichstraße, sowie benachbarter Straßen ist noch nicht erfolgt. Nächste Schritte: Vorlage einer Beschlussvorlage zur Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohner- 2 parkgebiet Deutz II. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Zeitraum nach Umsetzung des Beschlusses, voraussichtlich 2024.
  • ÄA zu AN-0911-2018

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    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, nach erfolgtem Ortstermin bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0911/2018 in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen: Der o.a. Antrag wird wie folgt geändert:  In Punkt 1. muss es heißen „auf der nördlichen Seite der Suevenstraße (ungerade Hausnummern)…“  Ergänzt wird neu Punkt 3.: „zu prüfen, inwiefern eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Suevenstraße/Alarichstraße und den angrenzenden Nebenstraßen zu einer dauerhaften Entschleunigung des motorisierten Verkehrs beitragen kann und das Ergebnis der Prüfung der BV Innenstadt zur Kenntnis zu bringen.“ Die Begründung erfolgt mündlich. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
  • Sachstandsbericht 2022

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0911/2018 Stand: 09.05.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Parken in der Suevenstraße, Antrag Grüne Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt auf der nördlichen Seite der Suevenstraße (ungerade Hausnummern) das halbseitige Gehwegparken aufzuheben und stattdessen Fahrbahnparken anzuordnen, für mindestens 30 Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten (Fahrradnadeln) in der Suevenstraße ein- zurichten, mit besonderer Berücksichtigung auch von mehrspurigen Fahrrädern, wie z.B. Cargo Bi- kes. zu prüfen, inwiefern eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Suevenstraße/Alarichstraße und den angrenzenden Nebenstraßen zu einer dauerhaften Entschleunigung des motorisierten Verkehrs bei- tragen kann und das Ergebnis der Prüfung der BV Innenstadt zur Kenntnis zu bringen.“ Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2021: Die Verlegung des halbseitigen Gehwegparkens auf die Fahrbahn wird im 3.Quartal 2021 erfolgen. Fahrradabstellanlagen fallen in die Zuständigkeit von 661/4, Prüfung Einbahnstraße in die Zuständig- keit 661/3 Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 08.11.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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