Mandari Insight

3477/2020

Beantwortung der Anfrage AN/1369/2020 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Sachstand zur Internationalen Friedensschule

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.12.2020, TOP 7.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3477/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1369/2020  nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Sachstand 
zur Internationalen Friedensschule 
Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld fragt: 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sit-
zung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07. Dezember 2020 aufzunehmen: 
 
Der Presse war zu entnehmen, dass es massive Kritik am Finanzierungsmodell der im Butzweilerhof 
geplanten elitären Internationalen Friedensschule gibt. Kürzlich wurde zudem bekannt, dass im 
Stadtbezirk Rodenkirchen eine weitere private Elitenschule geplant würde. 
 
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fra-
gen zu beantworten: 
(1) Wie ist der Sach- und Planungsstand zur Internationalen Friedensschule? 
(2) Wie sieht der Vertrag im Detail aus? Ist das Grundstück weiterhin im Besitz der Stadt bzw. 
einer ihrer Gesellschaften? Wurde es in Erbpacht vergeben? Wenn nein, warum nicht? 
(3) Welche Möglichkeiten hat die Stadt aus dem Vertrag auszusteigen? 
(4) Aus welchen Gründen war es der Stadt bzw. dem Betriebsunternehmen der Schule nicht 
möglich, die Internationale Friedensschule auf Grundstücken, die durch private Hand 
entwickelt werden (Franz-Geuer-Str. etc.), zu errichten? 
(5) Wie bewertet die Verwaltung den Bedarf an elitären Bildungseinrichtungen? Welche 
Auswirkungen haben diese Einrichtungen auf die gesamte Bildungslandschaft? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1 und 4) 
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt in § 78 die Trägerschaft öffentlicher 
Schulen. Als kreisfreie Stadt ist die Stadt Köln Träger der öffentlichen Schulen aller Schulformen. 
Privatschulen sind Schulen in freier - nicht öffentlicher – Trägerschaft.  
 
Bei der Internationalen Friedenschule handelt es sich um eine Privatschule in der Trägerschaft der 
„Internationale Friedensschule Köln gemeinnützige GmbH“.  
 
Daher kann seitens der Verwaltung die Frage nicht beantwortet werden. 
 
Zu 2 und 3) 
Das Grundstück wird von der Stadtentwicklungsgesellschaft „moderne stadt - Gesellschaft zur 
Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH“ verhandelt.

2 
 
Daher kann seitens der Verwaltung keine Aussage zu der Frage gemacht werden. Hierzu ist die 
Stadtentwicklungsgesellschaft anzufragen. 
 
Zu 5) 
In der Internationalen Friedensschule sind drei Bildungseinrichtungen zusammengefasst. Es handelt 
sich um zwei Ergänzungsschulen und eine Ersatzschule. Letztlich bestimmen Angebot und Nachfra-
ge darüber, ob sich bestimmte Bildungsangebote in freier Trägerschaft am Markt halten können. Eine 
inhaltliche Bewertung des pädagogischen Angebotes ist durch die Verwaltung nicht möglich.  
 
Die Verwaltung begrüßt jedoch jedes Bildungsangebot, das ohne Kosten für die Eltern zur Verfügung 
und somit allen Kindern offensteht. So ist es möglich, soziale Segregationen zu reduzieren. 
 
Aufgrund des hohen Mangels an verfügbaren Schulplätzen in Köln trägt derzeit jedes Schulangebot 
zur Deckung der Nachfrage nach Schulplätzen bei. Unabhängig von der Trägerschaft.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3477/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2020
Erstellt
01.12.2020 08:16