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Beantwortung der Anfrage AN/1369/2020 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Sachstand zur Internationalen Friedensschule

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3477/2020 vom 02.12.2020

Stand: Am 07.12.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 3477/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 Beantwortung der Anfrage AN/1369/2020 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Sachstand zur Internationalen Friedensschule Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld fragt: Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sit- zung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07. Dezember 2020 aufzunehmen: Der Presse war zu entnehmen, dass es massive Kritik am Finanzierungsmodell der im Butzweilerhof geplanten elitären Internationalen Friedensschule gibt. Kürzlich wurde zudem bekannt, dass im Stadtbezirk Rodenkirchen eine weitere private Elitenschule geplant würde. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fra- gen zu beantworten: (1) Wie ist der Sach- und Planungsstand zur Internationalen Friedensschule? (2) Wie sieht der Vertrag im Detail aus? Ist das Grundstück weiterhin im Besitz der Stadt bzw. einer ihrer Gesellschaften? Wurde es in Erbpacht vergeben? Wenn nein, warum nicht? (3) Welche Möglichkeiten hat die Stadt aus dem Vertrag auszusteigen? (4) Aus welchen Gründen war es der Stadt bzw. dem Betriebsunternehmen der Schule nicht möglich, die Internationale Friedensschule auf Grundstücken, die durch private Hand entwickelt werden (Franz-Geuer-Str. etc.), zu errichten? (5) Wie bewertet die Verwaltung den Bedarf an elitären Bildungseinrichtungen? Welche Auswirkungen haben diese Einrichtungen auf die gesamte Bildungslandschaft? Antwort der Verwaltung: Zu 1 und 4) Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt in § 78 die Trägerschaft öffentlicher Schulen. Als kreisfreie Stadt ist die Stadt Köln Träger der öffentlichen Schulen aller Schulformen. Privatschulen sind Schulen in freier - nicht öffentlicher – Trägerschaft. Bei der Internationalen Friedenschule handelt es sich um eine Privatschule in der Trägerschaft der „Internationale Friedensschule Köln gemeinnützige GmbH“. Daher kann seitens der Verwaltung die Frage nicht beantwortet werden. Zu 2 und 3) Das Grundstück wird von der Stadtentwicklungsgesellschaft „moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH“ verhandelt. 2 Daher kann seitens der Verwaltung keine Aussage zu der Frage gemacht werden. Hierzu ist die Stadtentwicklungsgesellschaft anzufragen. Zu 5) In der Internationalen Friedensschule sind drei Bildungseinrichtungen zusammengefasst. Es handelt sich um zwei Ergänzungsschulen und eine Ersatzschule. Letztlich bestimmen Angebot und Nachfra- ge darüber, ob sich bestimmte Bildungsangebote in freier Trägerschaft am Markt halten können. Eine inhaltliche Bewertung des pädagogischen Angebotes ist durch die Verwaltung nicht möglich. Die Verwaltung begrüßt jedoch jedes Bildungsangebot, das ohne Kosten für die Eltern zur Verfügung und somit allen Kindern offensteht. So ist es möglich, soziale Segregationen zu reduzieren. Aufgrund des hohen Mangels an verfügbaren Schulplätzen in Köln trägt derzeit jedes Schulangebot zur Deckung der Nachfrage nach Schulplätzen bei. Unabhängig von der Trägerschaft.

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 7.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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