A-R/0050/2018
Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0050/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 26. Juni 2018 Ratsantrag Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt Der Ausschuss möge beschließen: 1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, Langzeit arbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern und -bezieherinnen im SGB II-Bezug verstärkt eine Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Hierbei wird die Stadt Münster zukünftig selbst als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen. 2. Die Stadt Münster wird dazu auf dem sozialen Arb eitsmarkt und soweit möglich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine maßgebliche Zahl von Stellen bereitstellen und die Möglichkeiten zur Unterstützung ehemals Langzeitarbeitslosen bei der Wiedereingliederung prüfen. Sie wird in diesem Zusammenhang Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Landes und Bundes prüfen und ggf. in Anspruch nehmen. 3. Die bei der Stadt auf dem sozialen Arbeitsmarkt Beschäftigten können sich als interne Bewerber/innen auf dem stadtinternen Arbeitsmarkt bewerben. 4. Die Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen, wie bei der Vergabe von Leistungen an externe Dritte diejenigen Anbieter bevorzugt werden können, die Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher/innen im SGB II beschäftigen. 5. Der Rat der Stadt Münster wird jährlich über die Anzahl der entwickelten und besetzten Stellen auf dem sozialen Arbeitsmarktsektor sowie über die erreichten Stellenbesetzungen mit Langzeitbeziehern/bezieherinnen bei der Stadt Münster (Konzern Stadt) informiert. Begründung : In der Stadt Münster gibt es eine hohe Anzahl von Langzeitarbeitslosen / Langzeitleistungsbezieher und -bezieherinnen (ca. 4.500 Personen). Diese Menschen sind innerhalb von 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug des SGB II gewesen. Vielfach sind Menschen aber auch schon weitaus länger als zwei Jahre ohne Arbeit. Diese Langzeitleistungsbezieher haben auf Grund ihrer längeren beruflichen Auszeit selten eine Chance auf eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt. Die Fraktionen von CDU und die GRÜNEN haben in den letzten Jahren bereits im Rahmen der Beschlüsse der jeweiligen Haushaltspläne die Anzahl der öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten kontinuierlich erhöht. Die Einrichtung derartiger Arbeitsverhältnisse mit kommunaler Finanzierung war ausschließlich im Bereich der gemeinnützigen Einrichtungen/Träger erfolgt. Mit den nunmehr im Koalitionsvertrag auf Bundesebene eröffneten Möglichkeiten zur Öffnung des Sozialen Arbeitsmarktes auf Arbeitgeber der freien Wirtschaft und der Kommunen sehen die Fraktionen von CDU und GRÜNEN auch eine besondere Verpflichtung der Stadt gegeben, eben solche niederschwelligen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln und Menschen, die längere Zeit nicht in Arbeit oder Beschäftigung waren, wieder die Teilhabe am Arbeitsmarkt perspektivisch zu eröffnen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0050/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37