Unterbringung von Geflüchteten
Stellungnahme der Verwaltung 200467-1 ST vom 23.03.2020
Stand: Am 17.06.2020 im Integrationsrat zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200467-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 03.03.2020 Unterbringung von Geflüchteten Beratungsfolge Integrationsrat 12.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: zu 1. Welche Anzahl von Geflüchteten wird aktuell mit welcher Form der Unterbringung versorgt (u.a. Wohnungen, Container…)? Von den aktuell 1.516 in städtischen Unterkünften untergebrachten Flüchtlingen sind 760 Personen in Gemeinschaftsunterkünften (davon 344 Personen in Containeranlagen) und 756 Personen in Wohnungen untergebracht. zu 2. Wie hat sich die Anzahl der Geflüchteten in den jeweiligen Unterbringungsformen in den letzten Jahren entwickelt? Eine statistische Auswertung nach Unterbringungsformen in die Vergangenheit ist mit dem vorhandenen Datenbestand nicht möglich. Die Gesamtzahl der untergebrachten Flüchtlinge hat sich aber im Laufe des Jahres 2019 um rund 10 % reduziert (vgl. auch DS-Nr. 200062). zu 3. Welche Veränderungen gab es im jeweiligen vorhandenen Bestand? Ergänzend zu dem oben genannten Jahresbericht hat die Verwaltung im Februar 2020 die bisher größte Unterkunft in der Friedrich-Wöhler- Straße aufgeben müssen. zu 4. Wird bei einer möglichen Verkleinerung des erforderlichen Unterbringungsangebotes der Rückbau der Container priorisiert? Die Reduzierung der Kapazitäten ergibt sich bisher zwangsläufig nach den bauordnungsrechtlichen Genehmigungsdauern für den Betrieb der Unterkünfte. Die Container sind für jeweils drei Jahre ab Inbetriebnahme genehmigt und werden entsprechend lange genutzt, da bei der jetzigen Seite 1 von 3 Seite 2 —— Belegungsdichte keine Kapazitäten für eine „freiwillige“ Aufgabe von Unterkünften mehr bestehen. zu 5. Über welchen Zeitraum werden Geflüchtete durchschnittlich im Container untergebracht? Über welchen Zeitraum verlief die bislang längste Unterbringung in einem Container? Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern können statistisch nicht für einzelne Unterkünfte ausgewertet werden, liegen aber im gesamten Durchschnitt bei mittlerweile über 2 Jahren. Die längste Unterbringung in einer Containeranlage findet derzeit in der Unterkunft Otto-Hahn-Straße seit November 2017 (Erstbezug) statt. zu 6. Über welchen Zeitraum ist mit einer weiteren Nutzung von Wohncontainern zu rechnen? Wann enden die Sondernutzungsrechte an den jeweiligen Standorten? Welche Verwendung ist anschließend mit den Containern geplant? Die Nutzungsdauer ergibt sich jeweils aus der befristeten Baugenehmigung und der aktuellen Rechtslage, die sich wie folgt darstellt: Otto-Hahn-Straße November 2020 Reuterstr. Mai 2021 Rheinweg Mai 2021 Siegburger Straße Mai 2022 Die Möglichkeiten einer weiteren Verwendung werden derzeit nach durchführbaren und wirtschaftlichen Optionen geprüft. zu 7. Welche Wohnfläche steht Geflüchteten in städtischen Unterbringungseinrichtungen durchschnittlich zur Verfügung? Je nach Unterbringungsform und Familienzusammensetzung variiert die zur Verfügung stehende Wohnfläche deutlich. Einem Alleinstehenden stehen in einem Einzelzimmer einer Containerunterkunft inklusive des Anteils an Gemeinschaftsflächen rund 20 m² und damit deutlich mehr als in den meisten Soll-Vorschriften einzelner Bundesländer von 6-7 m² (in der Regel ohne Anteil Gemeinschaftsflächen) pro Person zur Verfügung. zu 8. Wie viele Geflüchtete können trotz ihres Aufenthaltsstatus aufgrund fehlenden Wohnraums nicht aus den Unterbringungseinrichtungen ausziehen? Welche Unterstützungsangebote stehen ihnen bei der Wohnungssuche zur Verfügung? Seite 2 von 3 Seite 3 —— Von den 1.516 untergebrachten Geflüchteten haben bereits 758 Personen und damit rund die Hälfte eine Aufenthaltserlaubnis und damit die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu beziehen. Darüber hinaus können Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein beantragen und sich bei der städtischen Wohnungsvermittlung wohnungssuchend melden. Dieses Angebot ist fester Bestandteil der Hilfestellungen durch die städtischen Sozialarbeiterinnen und Sozialberater. zu 9. Wie hoch ist die Anzahl der Geflüchteten die als wohnungslos gelten? Wie hoch ist der Anteil an Frauen? Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt? Alle in den städtischen Flüchtlings- und Notunterkünften untergebrachten Personen gelten als wohnungslos, unabhängig von ihrer Fluchtgeschichte oder der Unterbringungsform. Unter den Bewohner(inne)n ab 18 Jahren sind ein Drittel Frauen. zu 10. In welchen Bereichen besteht aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf bei der Unterbringung von Geflüchteten? Derzeit stehen rund 330 Plätze in Unterkünften für die Aufnahme von Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. Die Verwaltung überprüft fortwährend ihre Kapazitätsplanung und wird diese ggf. dem Bedarf entsprechend anpassen. Die Unterbringung in den städtischen Flüchtlings- und Notunterkünften dient übergangsweise der Verhinderung von Obdachlosigkeit, wenn die eigene Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist. Aufgrund des fehlenden Wohnraums ist die Versorgung mit eigenem Wohnraum vielfach nicht möglich und der Aufenthalt in den Flüchtlings- und Notunterkünften gestaltet sich länger als wünschenswert. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
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